Widerstand gegen Werbeverbot

BERLIN // Gegen das geplante Tabakwerbeverbot formiert sich Widerstand innerhalb der Unionsfraktion. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, der bereits im Kabinett verabschiedet wurde und zur Abstimmung ins Parlament geht, wird vor der Sommerpause voraussichtlich nicht behandelt, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

Ergänzungen zum Tabakerzeugnisgesetz

Ergänzend zum bereits verabschiedeten Tabakerzeugnisgesetz plant die Bundesregierung ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse: Im Einzelnen soll laut Paragraph 20 a die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbetreiber verboten werden.
Darüber hinaus soll es laut Paragraph 20 b künftig verboten sein, Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Wasserpfeifentabak gewerbsmäßig abzugeben. Die Maßnahme schließt auch rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter mit ein. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass diese Produkte außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels gewerbsmäßig nicht kostenlos verteilt werden dürfen.
Weiterhin ist Werbung laut Paragraph 21 Absatz 1 mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verboten.

Die Änderungen im Paragraph 20 a müssen bis zum 1. Juli 2020 und in Paragraph 20 b Absatz 2 ab dem 20. Mai 2020 angewendet werden.

Darüber hinaus soll das Jugendschutzgesetz dahingehend ergänzt werden, dass Werbefilme und Werbeprogramme, die für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter werben, nur im Zusammenhang mit Filmen vorgeführt werden dürfen, die von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet worden sind.

Widerstand innerhalb der Unionsfraktion

In der Union herrscht Skepsis, was die Ankündigung weiterer Verbote angeht. Doch Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will trotz dieser Ablehnung in den eigenen Reihen an den Verbotsplänen festhalten: „Mein Ziel ist und bleibt ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte“, zitiert die „Saarbrücker Zeitung“ den Minister.
red

(DTZ 27/16)

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