Schlagwort: Tabakwerbeverbot

  • Kampf um Informationshoheit

    GRÄFELFING // Der Freistaat Bayern ist juristisch gegen eine Informationskampagne von Philip Morris in Deutschland (PMG) vorgegangen (siehe DTZ-Ausgabe 49, Seite 2). Torsten Albig, Geschäftsführer External Affairs bei PMG, hat mit DTZ über das Thema gesprochen.

    Herr Albig, worum geht es?
    Torsten Albig: Die Philip Morris GmbH hat vor dem Verwaltungsgericht München gegen den Freistaat Bayern geklagt. Das Landratsamt hatte zuvor eine Informationskampagne über die Gefahren des Zigarettenrauchens und die dafür genutzten Kommunikations­kanäle verboten.

    Das heißt für Sie?
    Albig: Philip Morris ist weiter der Auffassung, dass es sich um eine reine Informationskampagne handelt, die sich an erwachsene Raucherinnen und Raucher richtet. Die Kampagne umfasst sowohl eine Informations-Website als auch eine begleitende Anzeigenkampagne. Ziel ist es, erwachsene Raucherinnen und Raucher über die Schädlichkeit des Rauchens zu informieren und über verschiedene verbrennungsfreie Alternativprodukten aufzuklären. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage von Philip Morris am 21. November ab.

    Wie lautet die Begründung des Gerichts?
    Albig: Die Begründung des Münchner Verwaltungsgerichts liegt uns derzeit noch nicht vor. Nach der mündlichen Verhandlung scheint das Gericht aber die Auffassung zu vertreten, dass die Informationskampagne Werbung darstelle. Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Ich weise aber die Auffassung des Gerichts entschieden zurück und muss ihr deutlich widersprechen. Tabakwerbeverbote dürfen keine Informationsverbote sein. Bei der hier in Rede stehenden Kampagne handelt es sich eindeutig um bloße Information und nicht um Werbung.

    Was sind die Folgen?
    Albig: Die dramatischen Folgen, die leider bei dieser Causa gerne übersehen werden, sind der mangelnde Zugang zu Informationen über die Schädlichkeit des Rauchens und schadstoffreduzierte Alternativen. Es werden Raucherinnen und Rauchern bewusst Informationen vorenthalten, die sie vielleicht dazu bewegen könnten, ihre letzte Zigarette auszudrücken.

    Erklären Sie uns das bitte.
    Albig: Auch wenn bekannt ist, dass Rauchen schädlich ist, herrscht enorme Unwissenheit und Fehlwahrnehmung bei Rauchern über wissenschaftliche Erkenntnisse zu rauchfreien Alternativprodukten. In Deutschland glaubt die Mehrheit der Raucher, dass die Alternativen genauso schädlich oder sogar noch schädlicher seien als Zigaretten. Die Konsequenz ist nicht der Rauchstopp, sondern die schlechteste Option: das Weiterrauchen. Das führt dazu, dass die Raucherquote in Deutschland seit Jahren nahezu gleichbleibend hoch ist und bei rund 30 Prozent liegt. In anderen Ländern hingegen wird durch die Regierung offen für den Umstieg auf schadstoffreduzierte Produkte geworben.

    Woran denken Sie?
    Albig: In Schweden beispielsweise, dem ersten rauchfreien Land in Europa, verabschiedeten die Gesundheitsbehörden eine Strategie zur Schadensminimierung durch alternative Tabakprodukte. Der vorbild­liche Ansatz wurde jüngst vom schwedischen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson wie folgt zusammengefasst: „Alles, was wir tun können, um das Rauchen zu reduzieren und zu vermeiden, ist gut.“

    Was bedeutet das für Deutschland?
    Albig: In Deutschland passiert all das nicht – obwohl selbst offizielle Stellen, zum Beispiel das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, seit langem den reduzierten Schadstoffausstoß unseres Tabakerhitzers bestätigen. Aber die Information muss man als Verbraucher aktiv suchen – und wer macht das schon? Deshalb setzen wir uns für das Recht auf Information und Aufklärung ein. Wir werden die weiteren Schritte sorgfältig prüfen, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

    red

  • „Corona-Pandemie hält an“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im vierten Teil der Reihe äußert sich Oliver Pohland, Geschäftsführer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Fachgeschäfte für E-Zigaretten betroffen
    Wie nahezu alle Einzelhandelsgeschäfte waren auch die Fachgeschäfte für E-Zigaretten durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen. Nicht nur die Einschränkungen durch 2 G, 3 G beziehungsweise durch Lockdown-Maßnahmen haben sich negativ auf den Umsatz ausgewirkt. Vor allem die anhaltenden Probleme bei Lieferketten und Transportlogistik haben einen großen Teil dazu beigetragen, dass sich der Umsatz nicht wie ursprünglich erwartet entwickeln konnte.

    Dies spiegelt sich auch in der eher verhaltenen Einschätzung etablierter Fachhandelsgeschäfte wider, die neben der verschärften Regulierung und Besteuerung vor allem auch die Corona-bedingten Einschränkungen als existenzbedrohende Herausforderung sehen.

    Zudem sind durch die Corona-Auflagen bei Veranstaltungen und im internationalen Reiseverkehr im Jahr 2021 nahezu alle für die Branche relevanten Messen und Events ausgefallen oder wurden als Online-Veranstaltung durchgeführt.

    Ausweitung des Tabakwerbeverbots
    Durch das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde im Jahr 2020 sowohl eine Ausweitung des Tabakwerbeverbots auf E-Zigaretten sowie eine Gleichstellung nikotinhaltiger mit nikotinfreien Liquids beschlossen. Die Werbeverbote umfassen inzwischen sowohl die E-Zigaretten-Hardware als auch sämtliche Produkte mit Flüssigkeiten (Liquids, Shortfills, Longfills, Aromen, Pods) – und dies unabhängig vom Nikotingehalt.

    Dadurch ist inzwischen nahezu jegliche Werbung für E-Zigaretten verboten, und der Branche wurde es praktisch unmöglich gemacht, erwachsene Raucher auf die Vorteile der E-Zigarette beim Umstieg von der Tabakzigarette aufmerksam zu machen.

    Social Media betroffen
    Da von den Werbeverboten ebenfalls die zuvor stark genutzten Kanäle auf Social Media wie Instagram, Facebook und Youtube betroffen sind, wurden mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes viele Internetpräsenzen von den Betreibern gelöscht. Hierdurch ist der Branche eine weitere wichtige Möglichkeit genommen worden, um über neue Produkte, Entwicklungen und Innovationen sowie über den wissenschaftlichen Sachstand in Bezug auf E-Zigaretten zu informieren.

    Organisationen und Institute in Deutschland, deren Aufgabe es eigentlich wäre, sachlich und faktenbasiert auf die gesundheitspolitische Chance, die die E-Zigarette bietet, aufmerksam zu machen und Raucher zum Umstieg zu bewegen, betreiben stattdessen zum Teil einen ideologisch geprägten Kampf gegen risikoreduzierte Alternativen und ignorieren dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien.


    Im Eilverfahren verabschiedet

    Auch die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes, die noch vor Ende der letzten Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet wurde, ist eine finanzielle und logistische Herausforderung für die gesamte Branche.

    Bereits im Gesetzgebungsprozess hat der VdeH die Besteuerung scharf kritisiert. Die unverhältnismäßig hohe Steuerlast und die Entscheidung, zukünftig sogar nikotinfreie E-Zigarettenliquids in die Besteuerung einzubeziehen, bergen nicht nur die Gefahr eines boomenden Schwarzmarkts, sondern haben auch das Potenzial, zahlreiche kleine und mittelständische Existenzen in der Branche zu vernichten.

    Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche
    Einzelne Anbieter, die Lebensmittelaromen vertreiben, unterlaufen die Vorschriften bereits jetzt. Mit Wirksamwerden der Steuer im Sommer des laufenden Jahres wird das zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und die – trotz der massiven Kommunikationseinschränkungen – bereits erreichten Ziele beim Verbraucherschutz aufs Spiel setzen.

    Durch die Einführung der Steuer werden sich Angebotsvielfalt und Sortiment in den Fachgeschäften zwangsläufig verändern. In welcher Weise dies geschehen wird, welche Produkte an Bedeutung gewinnen, welche womöglich komplett verschwinden und wie stark sich diese Veränderungen negativ auf den Umsatz auswirken, ist aus heutiger Sicht unsicher.

    Neuste Ergebenisse der Debra-Studie
    Neueste Ergebnisse der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) zeigen deutlich, dass der Anteil Jugendlicher, die E-Zigaretten konsumieren, nochmals deutlich zurückgegangen ist und mit zuletzt 0,5 Prozent einen historischen Tiefststand erreicht hat. Die Zahl der erwachsenen Konsumenten in Deutschland ist hingegen relativ konstant geblieben, wenngleich die Nachfrage nach neuen Produkten spürbar gesunken ist.

    Vor dem Hintergrund der drastischen regulatorischen Herausforderungen haben die zusätzlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass viele E-Zigaretten-Fachgeschäfte dauerhaft schließen mussten. Es ist zu befürchten, dass der Trend noch einige Zeit anhält; dementsprechend sind die Umsatzprognosen eher verhalten und der VdeH rechnet mit einem erneuten Umsatzrückgang.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Ampel-Koalition sich in den kommenden Jahren stärker für wissenschaftliche Fakten interessiert, als das bei der vorherigen Regierung der Fall war. Künftige regulatorische Maßnahmen sollten die Rolle der E-Zigarette bei der Schadensreduzierung (Harm Reduction) stärker einbeziehen.

    Der VdeH, der sich mit Till von Hoegen als neuem ersten Vorsitzenden und Oliver Pohland als Geschäftsführer 2021 komplett neu aufgestellt hat, wird sich im Jahr 2022 auf politischer Ebene für eine maßvolle und faktenbasierte Regulierung von E-Zigaretten einsetzen und dabei gezielt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen verfolgen. Hierbei steht allen Beteiligten ein arbeitsreiches und spannendes Jahr 2022 bevor.

    vi

  • In der Urne steckt kein Tabak

    BERLIN // In wenigen Wochen steht für die Bundesbürger der nächste Urnengang an. Gewählt wird – indirekt – nicht nur der Nachfolger von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch über Inhalte stimmen die Wähler ab. Zum Thema Tabak sagen die Programme diesmal allerdings nicht viel aus.

    Thema Tabak
    So hat sich die laut aktuellen Umfragen derzeit in der Gunst der Menschen im Land führende CDU (mit der bayerischen Schwesterpartei CSU) gar nicht eingehend zum Thema Tabak geäußert. Zuletzt gab es immerhin ein paar Stimmen der Vernunft aus Bayern. Doch mehr als die Forderung nach einem „verantwortungsvollen Umgang mit legalen Drogen, Aufklärung und Jugendschutz“ ist den Wahlprogrammen aktuell kaum zu entnehmen.

    „Zukunftsprogramm“ mit Statements
    Auch die SPD hält sich in ihrem „Zukunftsprogramm“ mit Statements zum Thema Nikotin zurück. Lediglich um eine geregelte Abgabe von Cannabis an Erwachsene sowie um eine Entkriminalisierung der Drogenpolitik geht es. Klar ist jedoch, dass die SPD sich in den Gesprächen und Verhandlungen rund um das Tabaksteuermodernisierungsgesetz eher als Scharfmacher denn als Verfechter eines stimmigen Konzeptes zur Risikoreduzierung hervorgetan hat.

    Cannabis kontrollieren
    Die Liberalen lassen sich zu Tabakwaren und alternativen Produkten ebenfalls nicht aus. Stattdessen heißt es im Wahlprogramm der FDP lediglich: „Cannabis sollte kontrolliert freigegeben und wie Zigaretten besteuert werden.“

    Härtere Strafen für den Verkauf von Tabak an Kinder und Jugendliche
    Stärker setzen sich die Grünen mit dem Themenbereich Drogen im weitesten Sinne auseinander. Sie fordern härtere Strafen für den Verkauf von Tabak an Kinder und Jugendliche, setzen sich zudem für den Schutz des Selbstbestimmungsrechtes und einer Verminderung der Risiken eines riskanten und übermäßigen Drogenkonsums ein. Außerdem heißt es, psychoaktive Substanzen sollten in Abhängigkeit von ihren gesundheitlichen Risiken reguliert werden. Cannabis solle kontrolliert in lizenzierten Geschäften abgegeben und so legalisiert werden. Und freigesetzte Mittel sollten zur Prävention und Schadensminderung eingesetzt werden. Ausdrücklich fordern die Grünen eine Stärkung des Nichtraucherschutzes sowie ein Werbeverbot für alle Tabakerzeugnisse.

    Für eine dauerhafte Abstinenz von Drogen
    Die AfD hat weiche Drogen ins Wahlprogramm aufgenommen. Unter dem Punkt „Cannabis nur in der Medizin“ heißt es, für medizinische Indikationen sollten unter ärztlicher Aufsicht Präparate mit dem Hauptwirkstoff zur Verfügung gestellt werden. Man sei grundsätzlich für eine dauerhafte Abstinenz von Drogen.


    Verstärkter Nichtraucherschutz

    Bleibt Die Linke: Sie will im Rahmen eines verstärkten Nichtraucherschutzes ein Verbot von Werbung für Tabakerzeugnisse sowie von Sponsoring durch Tabakproduzenten. Zum Thema Drogen heißt es unter anderem: „Wir sehen es nicht als Aufgabe der Politik an, Menschen zu erziehen, sondern ihnen eine informierte und risikobewusste Konsumentscheidung, ähnlich wie bei Tabak und Alkohol, zu ermöglichen. Wir wollen den Wunsch nach Rausch nicht moralisch werten; er ist ein Bestandteil der Kultur.“ Der Weg zu einem Konzept der Risikoreduzierung (harm reduction) sei wünschenswert.

    red

  • Handel: Mehr Hilfen notwendig

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 3: Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Handelsverband Tabak (BTWE).

    Zweiter Lockdown
    Der zweite Lockdown stellt den Einzelhandel mit Fokus Tabakwaren und E-Zigaretten erneut auf eine harte Probe. Die Zwangsschließungen sind eine schwere Hypothek für die Handelsunternehmer, die je nach Bundesland, Standort und Sortiment ganz unterschiedlich davon betroffen sind.

    Handel nicht allein lassen
    Die Einzelhandelsorganisation hat im Bund und in den Ländern bis zuletzt dafür gekämpft, dass Einzelhandelsgeschäfte nicht erneut geschlossen werden müssen. Bundesregierung und Länderregierungen dürfen die Händler jetzt nicht allein lassen. Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Sonst so attraktive Geschäftslagen wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Einkaufszentren sind zudem seit Beginn der Pandemie besonders benachteiligt und die staatlichen Hilfen bei weitem nicht ausreichend.

    Die Pandemie kostet Bund und Länder sehr viel Geld. Umso wichtiger ist es, dass auch die nächste Bundesregierung nach der Wahl in diesem Jahr bei einer Tabaksteuererhöhung verantwortungsbewusst agiert. Zwei Prämissen sind aber klar: Mehrstufige marktschonende kleine Schritte haben sich grundsätzlich bewährt. Und: Wenn die Besteuerung von E-Zigaretten kommt, muss sie europäisch angepackt werden.

    BTWE lehnt Verbot ab
    Der BTWE hat sich mit Stellungnahmen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Tabakwerbeverbot dafür eingesetzt, dass legale Produkte legal beworben werden dürfen. Werbeverbote für Tabakprodukte lehnt der BTWE grundsätzlich ab. Nicht zuletzt das geplante Werbeverbot für Verdampfer und Erhitzer ist gesundheitspolitisch ein Treppenwitz! Wichtiger BTWE-Erfolg: Das Recht des Fachhandels, für seine Produkte im Geschäft und im Schaufenster zu werben, wird nicht angegriffen. Der BTWE ist gespannt, wie der Fachhandel in Zukunft vom neuen Marketingmix der Hersteller profitieren wird.

    Klassische Sortimente
    Der Handel verdient immer noch 95 Prozent seines Geldes vor allem mit klassischen Sortimenten. Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel sind die Stars in unseren Geschäften. Diese Stars haben jedes Jahr mit jeder Menge Innovationen ihren großen Auftritt beim Messe-Highlight InterTabac. Aber auch wir Menschen brauchen das Dortmunder Kraftzentrum, denn Geschäfte werden zwischen Menschen gemacht. Und der persönliche Kontakt ist durch nichts zu ersetzen. Die InterTabac ist deshalb auch 2021 ein Pflichttermin für alle, die erfolgreich sein wollen. Tragen Sie sich den 16. bis 18. September 2021 fest in den Kalender ein.

    Für Klarheit sorgen
    Wie wichtig der Dialog zwischen den Wirtschaftsstufen ist, haben die letzten Wochen und Monate gezeigt. Zuletzt griffen lokale Ordnungsbehörden Handelsunternehmer an, die die neuartigen Nicotine Pouches / OND vermarkten. Hier müssen Politik und Gerichte endlich für Klarheit sorgen. Es kann nicht sein, dass der Händler am Ende der Dumme ist. Auch das seit dem Mai 2020 geltende Rückverfolgungssystem lief lange nicht ganz rund. Wir hoffen, dass die letzten Signale von den IT-Experten im Handel endlich Besserung bringen.

    Neue Produkte von großer Bedeutung
    Für den Tabakwaren-Fachhandel sind Innovationen und neue Produkte sowohl bei den klassischen Tabakwaren als auch bei neuen Produkten von großer Bedeutung. Neuigkeiten wecken die Neugier des Kunden und damit seine Bereitschaft, im Tabakwaren-Fachgeschäft einzukaufen. Sicher sind die Corona-Krise und das Tabakwerbeverbot Herausforderungen, der sich Industrie und Handel stellen müssen. Der BTWE ist jedoch auch für die Zukunft zuversichtlich, dass die Tabakfamilie Wege finden wird, um die große Vielfalt unserer Genussmittel zu erhalten und weitere innovative Produkte im Markt einzuführen.


    Steffen Kahnt

  • „Drogenbericht einfach peinlich“

    BERLIN // Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat jetzt den aktuellen Drogen- und Suchtbericht vorgestellt. Während die Politikerin sich zufrieden gibt, hagelt es von anderen Seiten Kritik.


    Werbefenster schließen

    „Sie wissen, wie schwer sich gerade die Unionsparteien mit dem Tabakwerbeverbot getan haben.“ Das bestätigte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) beim Vorstellen des aktuellen „Drogen- und Suchtberichtes“. Aber: Die Politikerin zeigte sich mit dem Erreichten durchaus zufrieden. Bereits in wenigen Wochen werde es in Filmen, zu denen Jugendliche Zugang haben, keine Kinowerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten mehr geben. Jede kostenlose Abgabe solcher Produkte bei Veranstaltungen sei nicht mehr möglich und man werde diese Produkte nicht mehr verlosen oder als Preis aussetzen können. Auch im Internet würden sich die letzten Werbefenster schließen.

    Neue Regeln
    Dennoch bezeichnete Ludwig die neuen Regeln als Kompromiss. Sie bezog sich dabei auf die Fristen für die Außenwerbung für Zigaretten (Verbot ab 2022), Tabakerhitzer (Verbot ab 2023) und E-Zigaretten (Verbot ab 2024). Dies seien, wie Ludwig poetisch formulierte, „Wehmutstropfen“.

    Der Kompromiss
    Der Kompromiss sei schon deshalb positiv, so die Drogenbeauftragte weiter, weil bereits ab 1. Januar 2021 eine umfassende Regulierung für die Inhaltsstoffe auch bei nikotinfreien Liquids gälten. Die entsprechenden Vorgaben würden damit denen bei nikotinhaltigen Liquids angeglichen. Nicht ganz logisch war nach Ansicht von Beobachtern die abschließende Aussage Ludwigs, damit sei „Schluss mit Shake-and-Vape-Produkten, mit denen der Gesundheitsschutz bei E-Zigaretten zuletzt großflächig umgangen wurde“.

    So zufrieden Ludwig sich auch gab – von vielen Seiten kam Kritik an den Kernaussagen des Berichts. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) etwa teilte in einer Stellungnahme mit, es sei allgemein bekannt, dass das Rauchen von Tabakzigaretten ein folgenschweres und vermeidbares Gesundheitsrisiko darstelle. Umso wichtiger sei es, den Rauchern in Deutschland eine wirksame Alternative zur Verfügung zu stellen.

    Potenzial der E-Zigarette
    Doch statt das Potenzial der E-Zigarette beim Rauchausstieg und damit einer potenziellen Verringerung des individuellen Risikos zu nutzen, ignoriere der Bericht sämtliche wissenschaftliche Studien, die eine geringere Schädlichkeit der E-Zigarette gegenüber Tabakprodukten eindeutig belegen.

    Die E-Zigarette werde nicht als wesentlich weniger schädliche Alternative und als Instrument der Tobacco Harm Reduction verstanden. Vielmehr versuche man, diese auf eine Stufe mit der Tabakzigarette zu stellen. Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist es ein Armutszeugnis, dass wissenschaft‧liche Fakten, wie die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten weiter ignoriert werden. Während in anderen Bereichen die Substitution als wichtiges Mittel zur Harm Reduction anerkannt wird, wird die Rolle der E-Zigarette als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette konsequent ignoriert.“


    BVTE fordert Paradigmenwechsel

    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), forderte einen Paradigmenwechsel in der Politik: „Anstatt vollständige Tabakabstinenz durch immer neue, schikanöse Vorschriften erzwingen zu wollen, muss dem mündigen Verbraucher durch ein vielfältiges Produktangebot die Möglichkeit zu einem weniger schädlichen Nikotinkonsum eröffnet werden.“

    Der neue Drogen- und Suchtbericht bestätige, dass der Jugendschutz im Tabakbereich funktioniere. Gemäß aktuellen Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil rauchender Minderjähriger im vergangenen Jahr mit nur noch 5,6 Prozent erneut gesunken (2001 rauchten 27,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen). Diese Tendenz setzt sich analog bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren fort.


    Neue Bevormundungen

    Der Ansatz, Raucher durch immer neue Bevormundungen und Verbote zu einem vollständigen Konsumverzicht drängen zu wollen, sei dagegen offensichtlich gescheitert: „Tabakpolitik funktioniert nicht nach dem Dosis-Wirkungs-Prinzip. Unnütze Maßnahmen zu verschärfen oder zu erweitern, kann nicht zu anderen Ergebnissen führen. Es ist Zeit für eine vollkommen neue nationale Tabak- und Nikotinstrategie, die am etablierten Ansatz der Schadensminimierung ausgerichtet ist“, stellte Mücke fest.


    Alternativen anbieten

    Die Politik sollte erwachsene Raucher, die ihre gesundheitlichen Risiken ohne eine komplette Abstinenz reduzieren wollen, durch die konsequente Unterstützung von Alternativen für einen weniger schädlichen Nikotinkonsum neue Wahlmöglichkeiten eröffnen: „Mit E-Zigaretten, Tabakerhitzern und tabakfreien Nikotinbeuteln bietet die Industrie bereits heute ein vielfältiges Angebot potenziell risikoreduzierter Produkte an und investiert in diesem Segment weiter intensiv in Forschung und Entwicklung.“

    Facetten der Suchtproblematik
    Das beurteilte Heino Stöver, Leiter des Instituts für Suchtforschung und Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences, ähnlich: „Das Problem der aktuellen Drogenpolitik besteht darin, dass viele Facetten der Suchtproblematik im Jahresbericht systematisch ausgeklammert werden.“ So würde Ludwig zu Recht für eine „viel größere Rolle“ des Prinzips der Schadensminderung eintreten, insbesondere im Hinblick auf die Substitution. Allerdings halte sie beispielsweise beim Thema Rauchen die Substitution durch E-Zigaretten weiter nicht für einen entscheidenden Punkt, der hierbei berücksichtigt werden sollte und verkenne damit die wissenschaftliche Faktenlage.

    Armutszeugnis für die Bundesregierung
    „Dieser Drogen- und Suchtbericht ist einfach nur peinlich“, wetterte dagegen Wieland Schinnenburg, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Fraktion der FDP, in der „Berliner Zeitung“. Er sei ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. So liefere der Bericht im Vergleich zu Vorjahren kaum belastbare Daten. Eigene Konzepte der Regierung, Themen wie Medikamentenmissbrauch oder die Wirksamkeit der präsentierten Maßnahmen würden fast vollständig ausgeblendet. Stattdessen, so schimpfte Schinnenburg: „Der Bericht enthält 30 Fotos der Drogenbeauftragten. Er dient offenbar in erster Linie der Selbstdarstellung von Frau Ludwig.“


    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    jetzt ist es also durch. Ich meine damit nicht das Schuldenpaket zur Finanzierung der Konjunkturspritzen, das uns 218 Milliarden Euro kostet und auf Jahre hinaus einen scharfen Sparkurs bescheren wird. Nein, ich spreche vom Tabakwerbeverbot, das in seiner verschärften Version verabschiedet wurde – trotz aller verfassungsrechtlichen Bedenken und trotz aller Einwände, die sich auf die Ungleichbehandlung insbesondere nikotinfreier E-Zigaretten und klassischer Tabakzigaretten beziehen.

    Zum Heulen – übrigens ebenso wie die Situation der deutschen Wirtschaft. Immerhin sieht das ifo-Institut mittlerweile das Tal der Tränen durchschritten. Gegenüber dem Zeitraum April bis Juni soll die Konjunktur im dritten Quartal um 6,9 Prozent wachsen. Ende 2021 ist den Prognosen zufolge das Niveau von Ende 2019 wieder erreicht.

    Seit drei Tagen gelten die reduzierten Mehrwertsteuersätze. Hilft das dem Handel? Und wie sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie mir unter [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link], wie es Ihnen ergeht.

    Und genießen Sie das bevorstehende Wochenende.
    Herzlich, Marc Reisner, Chefredakteur DTZ

  • Tabakwerbeverbot ab 2022

    BERLIN // Was schrieb „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe 10 / 2020? „In Deutschland sind Verkaufsbeschränkungen für Zigaretten ein unpopuläres Thema. Im Bundestag haben Abgeordnete der CDU, aber auch der SPD lange für das Gegenteil gekämpft: dafür, dass Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino legal bleibt. <…> Und obwohl die CDU / CSU-Bundestagsfraktion jüngst Besserung gelobte, ist das entsprechende Gesetz nicht in Sicht.“

    „Formulierungshilfe“
    Allerdings lagen die Hamburger Journalisten falsch. Aus Sicht der Tabakbranche muss festgestellt werden: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits zwei Tage vor Erscheinen des Magazin-Beitrags seine „Formulierungshilfe“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ in Umlauf gebracht.

    Der Kern der neuen Vorschriften: Neben Werbeverboten für klassische Tabakerzeugnisse sollen voraussichtlich ab 1. Januar 2021 auch elektronische Zigaretten sowie nikotinfreie Liquids stärker reglementiert werden.

    Stellungnahmen von Fachorganisationen
    Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, nikotinfreie Liquids den nikotinhaltigen gleichzustellen. In der Begründung heißt es, mehrere Stellungnahmen von Fachorganisationen hätten belegt, dass die verdampften Aerosole gesundheitsschädliche Substanzen enthielten. Genannt wird unter anderem Formaldehyd, das allerdings nach gegenwärtigem Kenntnisstand fast ausschließlich beim Trockendampfen offener Systeme entsteht.

    Wenig überraschend soll Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden – wobei das Verbot für Tabakwaren zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten soll, für Tabakerhitzer ein Jahr später und für E-Zigaretten ein weiteres Jahr danach. Im Kino soll Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten künftig erst bei Filmen möglich sein, die ab 18 („keine Jugendfreigabe“) eingestuft sind.

    Abgabe von Warenmustern
    Immerhin: Die Abgabe von Warenmustern an Konsumenten bleibt innerhalb von „Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels“ erlaubt, wird sonst – etwa auf Festivals – jedoch ebenfalls untersagt.

    Schräg wirkt im Entwurf die Anwendung der sogenannten „One in, one out“-Regel. Konkret heißt es in der Begründung: „Eine Kompensation des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft kann innerhalb des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens nicht realisiert werden. Die Belastung wird aber über die Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen kompensiert. Bei diesem Regelungsvorhaben wird eine Entlastung der Wirtschaft von 27 Millionen Euro jährlich erreicht.“

    Kritik aus der E-Zigarettenbranche
    Kritik kommt aus der E-Zigarettenbranche. Beanstandet werden zum Beispiel Formulierungen zu den Fristen: „Werbung auf Außenplakaten soll verboten werden. Die Übergangsregelung gilt in diesem Entwurf nicht für Nachfüllbehälter (Liquids), sondern nur für E-Zigaretten. Wir gehen aber bisher davon aus, dass hier Nachfüllbehälter schlichtweg vergessen worden sind.“

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zeigt sich enttäuscht: „Die für unsere Branche deutlichste Einschränkung ist unserer Meinung nach, dass der Paragraf 19 im Tabakerzeugnisgesetz auch für nikotinfreie Produkte gelten würde. Dieser Paragraf verbietet die Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, womit das Internet gemeint ist. Das schließt auch die bislang gängige Werbung für ‚Shake & Vape‘-Hersteller auf Instagram, Facebook und anderen Plattformen ein. Dieses Verbot würde Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.“

    E-Branche nicht zufrieden
    Ob und welche betroffenen Unternehmen und Verbände bis zum Fristablauf am 6. März (nach Redaktionsschluss) dargelegt haben, mit welchen „Einnahmeeinbußen aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Werbebeschränkungen voraussichtlich zu rechnen ist“, wie es das Begleitschreiben zum vorliegenden Entwurf vorsieht, ist nicht bekannt. Klar ist, dass insbesondere die E-Branche nicht zufrieden sein kann.
    red
    (DTZ 11/20)

  • „Bevormundende Symbolpolitik“

    BERLIN // Die CDU / CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember mehrheitlich für ein faktisch vollständiges Verbot der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten gestimmt. Betroffene Verbände zeigten sich enttäuscht über das Votum.

    Verfassungsrechtliche Hürden
    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die einem Verbot entgegenstehen: „Das geplante Nutzungsverbot aller medialen Werbeplattformen bedeutet für die betroffenen Unternehmen faktisch ein Kommunikationsverbot in der allgemeinen Öffentlichkeit. Für diese beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte der Meinungs- und Berufsfreiheit des Grundgesetzes fehlt eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.“

    Mücke kritisierte zudem, dass die Außenwerbung für potenziell risikoreduzierte Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ebenfalls verboten werden solle: „Diese Verbote wären nicht nur ein verfassungsrechtlich fragwürdiger Eingriff in die Grundregeln freier Märkte. Das geplante Außenwerbeverbot für E-Zigaretten und Tabakerhitzer bedeutet zugleich einen gesundheitspolitischen Rückschritt. Die Verbraucher können zukünftig kaum noch über die geringere Schädlichkeit dieser Produkte informiert werden.“


    Verbotspolitik

    Angesichts der Tragweite der Entscheidung müsse nun die Werbe-, Tabak- und E-Zigarettenwirtschaft ihre Argumente gegen die geplanten Verbote vorbringen können. Die Abgeordneten hätten ein Recht darauf, sich vor einer Abstimmung ein umfassendes Bild zu machen. Es sei insbesondere zu befürchten, dass die neue Verbotspolitik nicht bei Tabak und E-Zigaretten halt machen werde und zu weiteren Werberestriktionen führen werde – etwa für alkoholische Getränke.

    Der Beschluss der CDU / CSU-Bundestagsfraktion sieht vor, die Außenwerbung für Tabakprodukte ab 2022 zu verbieten. Für Tabakerhitzer und E-Zigaretten soll das Außenwerbeverbot ein beziehungsweise zwei Jahre später in Kraft treten. Zudem ist ein faktisches Verbot der Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe zu Werbezwecken von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geplant.

    Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen
    Kritik kam auch von der FDP. Die Werbeverbote für Tabak und E-Zigaretten in Deutschland seien Folge einer „bevormundenden Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen“, sagte FDP-Fraktionsvize Frank Sitta. Die Zahl minderjähriger Raucher sei signifikant zurückgegangen. Ein komplettes Werbeverbot erschwere zudem „risikoärmeren Innovationen“ den Zugang zum Markt.

    Die E-Zigaretten-Branche meldete ebenfalls schwere Bedenken an. Bei der Diskussion rund um das Tabakwerbeverbot zeichne sich ab, dass bei der geplanten Ausweitung der Werbeverbote die E-Zigarette unter die Räder der Regulierung geraten solle. Dabei handele es sich um zwei Produktgruppen, die unterschiedlicher nicht sein könnten, hieß es beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Der Gesetzgeber beabsichtige, die Fehlvorstellung der Bevölkerung in Sachen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten zu zementieren, indem er beim Werbeverbot Tabak und E-Zigaretten gleichbehandeln wolle, sagte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH.


    Starke Verunsicherung der Verbraucher

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), pflichtete bei: „Unsere jüngst durchgeführte Branchenumfrage ergab, dass 88 Prozent der E-Zigaretten-Händler in Deutschland über teils massive Umsatzeinbrüche aufgrund starker Verunsicherung der Verbraucher klagen. In der Folge kehren Nutzer wieder verstärkt zur Tabakzigarette zurück. Die sachgrundlose Gleichbehandlung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette wird diese Verunsicherung und den fatalen Trend nur noch weiter anfachen.“

    „Werbung ermöglicht es, die Öffentlichkeit aufzuklären. Dass dies auf verantwortungsvolle Weise geschehen muss, versteht sich von selbst. Solange öffentliche Stellen nichts unternehmen, um erwachsene Raucher zum Um- und Ausstieg zu motivieren, muss es der Branche möglich bleiben, genau dies zu tun“, ergänzte Dobrajc.

    Trotz aller Kritik bekräftigen beide Verbände ihre Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog und so eine Regulierung mit Augenmaß zum Wohle der Verbrauchergesundheit zu erreichen.

    red

    (DTZ 52/19)

  • Weitere Diskussion ums Verbot

    BERLIN // Eine Entscheidung zum Tabakwerbeverbot rückt näher. Umso deutlicher versuchen die unterschiedlichen Interessengruppen, ihre Vorstellungen und Vorschläge bei den zuständigen Parlamentariern zu positionieren.

    So wetterte zuletzt Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, in „Der Spiegel“: „Die langwierige Diskussion um die Plakatwerbung ist trostlos.“ Die Ärzteschaft sei für ein generelles Werbeverbot, auch für E-Zigaretten: „Da kann man der Industrie nicht entgegenkommen.“

    Bei dieser Haltung ist Reinhardt sich einig mit SPD und der neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU). Auch sie fordern, elektronische Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer mit einem vollständigen Werbeverbot zu belegen.

    Gegen Werbeverbot
    Ganz anders sehen das neben den großen Verbänden der Tabakbranche wie DZV (Deutscher Zigarettenverband), VdR (Verband der Rauchtabakindustrie) und dem noch jungen BVTE (Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse) wichtige Vertretungen anderer Branchen. So bittet Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), die Politiker in einem Schreiben (liegt DTZ vor) darum, sich „gegen eine Ausschaltung der Tabakwerbung“ auszusprechen. Mit differenzierten Argumenten stellt der ZAW vor allem auf juristische Aspekte ab. Dabei macht Parteina deutlich: „Eine Ablehnung des Tabakwerbeverbots bedeutet nicht, sich für das Rauchen in unserer Gesellschaft stark zu machen.“ Vielmehr sei ein Votum gegen ein entsprechendes Verbot „eine Stimme für die Geltung der Grundregeln freier Märkte“.


    Signalwirkung für andere Branchen

    Neben verfassungsrechtlichen Bedenken verweist der ZAW auf eine mit einem Werbeverbot verbundene Signalwirkung auf andere Branchen. Wer Werbung aufgrund gesundheitspolitischer Argumente verbieten wolle, mache sich unglaubwürdig, wenn er Werbung zulasse, die für Fettleibigkeit, Alkoholmissbrauch oder umweltschädliches Verhalten verantwortlich sei. Folge: „Werbeverbote sind dann als taugliches Mittel zur Konsumsteuerung politisch anerkannt.“ Dies würde jedoch den wissenschaftlichen Studien zur Funktion von Werbung widersprechen.


    Markenverband warnt

    Auch der Markenverband erhebt in der aktuellen Diskussion seine Stimme. Geschäftsführer Alexander Dröge bittet Bundestagsmitglieder (Schreiben liegt DTZ vor), dem „weitreichenden Verbotspapier“ nicht zuzustimmen. Die enthaltenen Verbote seien „extrem kurzfristig und sehr weitreichend“. Der Markenverband greift verschiedene Punkte der Vorlage auf und prüft sie auf ihren Wahrheitsgehalt. Da geht es zum Beispiel um die Behauptung, Tabakwerbung verführe junge Menschen zum Rauchen. Dröge verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Metastudie der European Business School, derzufolge Jugendliche aufgrund des Vorbildverhaltens von Eltern und Peer Groups, also etwa Freunde oder Sportkameraden, mit dem Tabakkonsum begännen. Ein totales Werbeverbot könne hier kontraproduktiv wirken, da Eltern sich in der Folge aus ihrer Vorbildfunktion entlassen fühlen könnten.

    Dröge belegt außerdem, dass große verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Werbeverbot bestünden, da die stets als Vorgabe herangezogene WHO-Rahmenkonvention den Rahmen der deutschen Verfassung einhalten müsse. Bereits 2003 habe das Bundeskanzleramt der Weltgesundheitsorganisation mitgeteilt, das Rahmenabkommen sei unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich Möglichen in Deutschland bereits umgesetzt worden.

    Sachlicher Meinungsaustausch
    Schließlich setzt sich der Markenverband für E-Zigaretten und Tabakerhitzer ein. Es sei nicht schlüssig, dass für sie trotz deutlich geringeren Risikopotenzials die gleichen Vorgaben und Fristen gelten sollten wie für Zigaretten: „Ohne eine valide Risikobewertung lässt sich ein Werbeverbot faktisch gar nicht begründen.“

    Unterdessen wird auch aus den Reihen der Unionsparlamentarier Unmut laut. So haben 15 CDU-Abgeordnete unter der Führung von Maik Beermann einen Brief an Fraktionschef Ralph Brinkhaus unterschrieben (Brief liegt DTZ vor). Darin fordern die CDU-Politiker, die für den 25. November – und damit nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe – vorgesehene Abstimmung über das Positionspapier zum Tabakwerbeverbot um eine Woche zu verschieben. Dies, so Beermann, „würde die Möglichkeit des sachlich fundierten Meinungsaustausches und somit die Einbindung der Fraktion verbessern“.

    Hintergrund: Brinkhaus war vor einem Jahr unter anderem deshalb gewählt worden, weil er die Fraktion stärker in die Entscheidungsfindung bei politischen Weichenstellungen einbeziehen wollte. Nun sei das Positionspapier den Parlamentariern jedoch erst am 13. November zugestellt worden, vor dem 25. eine Meinungsbildung und ein Diskurs kaum möglich. Das sei umso bedauerlicher, als das Papier im Gegensatz zu gültigen Beschlüssen des CDU-Parteitages 2015 zu diesem Sachverhalt stünden.

    max

    (DTZ 48/19)

  • Werbeoptionen sollen im Fachhandel erhalten bleiben

    MAINZ // In Deutschland soll zum 1. Januar 2022 ein Tabakwerbeverbot umgesetzt werden. Darauf haben sich die Fraktionen der CDU/CSU und SPD geeinigt (DTZ berichtete). Auf die Inhalte wollen sich die Beteiligten noch verständigen. DTZ liegt nun ein Entwurf des Positionspapiers vor, woraus wir im Folgenden in Auszügen zitieren.

    Darin heißt es, dass „CDU und CSU … keine Verbotsparteien“ sind. „Es ist weder Recht noch Aufgabe der Politik, Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden. Dies gilt für die Entscheidung, zu rauchen oder nicht zu rauchen. Und dies gilt auch für die Freiheit der Werbung.“
    Unter der Vorgabe, die Tabakrahmenkonvention eins-zu-eins umzusetzen, will die Fraktion …

    [bul]ab dem 1. Januar 2022 die Außenwerbung für Tabakprodukte, mit Ausnahme der Außenflächen des Fachhandels, beenden.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die Kinowerbung für Tabakprodukte bei allen Filmen unterbinden, die für Jugendliche zugänglich sind.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels und
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige Ausspielung von Tabakprodukten untersagen.

    Demgegenüber stärkt das Papier die Rolle des Fachhandels. Folgende Werbeoptionen sollen erhalten bleiben:
    [bul]die Außenwerbung in und an den Geschäftsräumen des Fachhandels,
    [bul]die Kinowerbung bei Filmen mit Altersfreigabe ab 18 Jahren,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Tabakhandel,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigarren, Zigarillos und Tabakerhitzern,
    [bul]die markenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Verpackungen (kein Plain-Packaging),
    [bul]das Sponsoring nationaler Veranstaltungen und
    [bul]der Markentransfer, das heißt: die Übertragung der Marke auf andere Produkte.

    Daneben wollen CDU und CSU ein „Verbraucher-Jugendschutz- und Gesundheitspaket für E-Zigaretten schaffen“.
    Konkret heißt es dazu im Entwurf:
    „Deswegen wollen wir zum 1.  Januar 2021 die bestehende Inhaltsstoffregulierung zu nikotinhaltigen Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Nachfüllbehälter ausweiten.“

    „Außerdem streben wir an, die für Tabakprodukte vorgesehenen Beschränkungen der Außen- und Kinowerbung sowie der kostenlosen Ausspielung eins-zu-eins auf E-Zigaretten zu übertragen, und Lücken bei der Beschränkung der audiovisuellen Werbung zu schließen.“

    Gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD – vorausgesetzt er stimmt zu – will die Fraktion auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag erarbeiten und in den Bundestag einbringen.

    red

    (DTZ 47/19)