Schlagwort: Tabakerzeugnisgesetz

  • Verbot von Aromen in Tabaksticks

    BERLIN // Vor kurzem hat der Bundestag das Dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz beschlossen. Das Umsetzen einer EU-Richtlinie beinhaltet weitreichende Einschränkungen für Tabak, der in entsprechenden Geräten erhitzt wird.

    Unter anderem sind zukünftig Aromen in Tabaksticks für Tabakerhitzer verboten. Entgegen einigen Falschmeldungen, unter anderem bei der „Tagesschau“, sind damit nicht die Aromen der Liquids für E-Zigaretten gemeint.

    Konzept der Schadensminderung
    „Obwohl wir als [link|https://vd-eh.de]Verband des E-Zigarettenhandels[/link] nicht direkt von der Gesetzesverschärfung betroffen sind, beobachten wir mit Sorge, dass hier ein erwiesenermaßen weniger schädliches Produkt mit Tabakzigaretten in einen Topf geworfen wird. Das widerspricht dem Konzept der Schadensminderung und ist kontraproduktiv für die öffentliche Gesundheit“, kommentiert VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland das neue Gesetz und ergänzt: „Das zeigt uns, dass auch die E-Zigarette vor solchen politischen Fehlentscheidungen nicht geschützt ist und ein Einschränken der Aromenvielfalt bei E-Zigaretten droht.

    Eine solche Maßnahme des Gesetzgebers bei E-Zigaretten würde höchstwahrscheinlich die gesamte Branche vernichten und Millionen von E-Zigaretten-Dampfern wieder zurück zur Tabakzigarette oder in die Illegalität drängen, meint Pohland.

    Der VdeH widerspricht auch klar den Äußerungen von Renate Künast MdB (Bündnis 90/Die Grünen), die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung weitere Verbote für E-Zigaretten forderte und das Konzept der Schadensminderung , der sogenannten „Harm Reduction“, als Marketingstrategie der Tabakindustrie bezeichnete. Länder wie Großbritannien, Schweden, Kanada oder Neuseeland hätten gezeigt, dass die Harm Reduction ein wissenschaftlich fundiertes Konzept zum effektiven Senken der Raucherzahlen sei und keinesfalls eine Erfindung der Industrie.

    fnf

  • „Bundesregierung muss Konzept der Risikoreduzierung endlich ernst nehmen“

    BERLIN // Der [link|https://www.bvte.de/de/]Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)[/link] kritisiert das Verbot charakteristischer Aromen für erhitzten Tabak. Vor kurzem hat der Bundestag das Dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz mit weitreichenden Einschränkungen für erhitzten Tabak beschlossen.

    „Die gravierende Gesetzesverschärfung für Tabakerhitzer ist ein erheblicher Rückschlag für das Konzept der Risikoreduzierung beim Genuss von Nikotinprodukten. Wenn Tabak nicht mehr bei 800 bis 900 Grad Celsius verbrannt, sondern nur noch bis zu 300 Grad Celsius erwärmt wird, können kanzerogene Schadstoffe, die nur bei Verbrennungsprozessen entstehen, von vornherein vermieden werden.

    Aromen in Tabakerhitzersticks
    Aromen in Tabakerhitzersticks sind sehr beliebt und leisten einen großen Beitrag beim Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Tabakerzeugnisse. Ausgerechnet diese Produkte werden nun vom Gesetzgeber mit Zigaretten in einen Topf geworfen“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke in Berlin. Tabakerhitzer gewinnen zunehmend Akzeptanz bei Rauchern als potenziell risikoreduzierte Alternative zur Zigarette. Sie werden fast ausschließlich von ehemaligen Rauchern genutzt und sind deutlich weniger schädlich als konventionelle Zigaretten. Ihr Marktanteil liegt bei nunmehr fast 4 Prozent am Gesamttabakmarkt in Deutschland.

    „Mit dieser Regelung erweist der Gesetzgeber dem in der Suchtbekämpfung bewährten Prinzip der Risikoreduzierung einen Bärendienst“, kritisierte Mücke weiter. „Besonders fatal ist die Nichtanwendung dieses Prinzips bei der Regulierung für die tabakfreien Nikotinbeutel. Es ist unbestritten, dass Nikotinpouches die am wenigsten schädliche Option für den Genuss von Nikotin sind. Die Bundesregierung muss Tobacco Harm Reduction endlich ernst nehmen“, empfahl er. Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR als Fachbehörde, die das Bundeslandwirtschaftsministerium wissenschaftlich berät, hatte im Oktober 2022 in einer Risikobewertung eine Regulierung von Nikotinpouches im Tabakerzeugnisgesetz empfohlen.

    Absenkung der Raucherquote
    Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte bereits im Mai 2021 eine Regulierung im Tabakrecht gefordert. Wie erfolgreich dieser Weg sein kann, zeigt das Beispiel Schweden, über das zuletzt umfassend medial berichtet wurde: Die Absenkung der Raucherquote in der schwedischen Bevölkerung auf fünf Prozent ist im Wesentlichen auf den Umstieg ehemaliger Raucher auf rauchfreie Alternativprodukte zurückzuführen. In Deutschland sind tabakfreie Nikotinbeutel weiterhin nicht zugelassen und werden gegenwärtig von Verbrauchern ohne jede Marktüberwachung und ohne einen effektiven Kinder- und Jugendschutz über den Versandhandel aus dem Ausland bezogen.


    pi

  • Verbot von Aroma-Tabak für Tabakerhitzer beschlossen

    BERLIN // Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (20/6314) in der vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung (20/7234) gebilligt.

    Für das Gesetz zum Verbot von Aroma-Tabak in Vanille, Schokolade oder anderen Geschmacksrichtungen für Tabakerhitzer stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Bislang galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak. E-Zigaretten sollen von dem neuen Verbot aber nicht betroffen sein.
    Mit der Gesetzesänderung soll auch eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt. Neben dem Verbot „des Inverkehrbringens von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischem Aroma“ müssen die Hersteller auch „Text-Bild-Warnhinweise“ und „Informationsbotschaften“ auf den Verpackungen anbringen, heißt es in dem Gesetz. Hintergrund sei, dass aromatisierte Tabakerzeugnisse häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten führten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit.

    hib

  • Mekka für Dampferszene

    DORTMUND // Die Vapers Com öffnet am 5. und 6. November wieder ihre Tore und lädt die große Dampfer-Gemeinschaft, Liquid-Begeisterte und E-Zigaretten-Interessenten zur Dampfermesse in die NRW-Metropole Dortmund ein.

    Zahlreiche Händler und Hersteller haben Stände gebucht und freuen sich auf eine spannende und interessante Veranstaltung. Denn Messeformate wie die Vapers Com zählen zu den wichtigsten Werbeplattformen und sind unverzichtbar für die Branche. Hier können die Aussteller seit der Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes weiter sinnvoll auf neue Produkte, technische Innovationen und Trends aufmerksam machen.

    Auch 2022 wird es auf der Verbrauchermesse Vapers Com viele Highlights für die Besucher geben. Erstmals nach der Modernisierung der Tabaksteuer präsentieren zahlreiche Aussteller ihr angepasstes Produktprogramm, internationale Neuheiten, aktuelle Trends und wichtige Impulse. Dabei können sich auch Händler über die Produktvielfalt in diesem Segment informieren.

    Interessierte können sich ihr Ticket [link|https://www.vaperscom.de/tickets]hier[/link] sichern.

    pi

  • Weniger Läden, weniger Vielfalt

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 5: Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Negativ-Trend durch Evali-Krise
    Nach dem schmerzhaften Umsatzeinbruch im Jahr 2019 auf 480 Millionen Euro aufgrund der Evali-Krise setzte sich der anhaltende Negativ-Trend durch die Corona-Pandemie 2020 fort. Anfang des Jahres rechnete die Branche noch mit einem Umsatzrückgang von etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Neueste Schätzungen gehen jedoch eher von 35 bis 40 Prozent aus. Zahlreiche Geschäfte mussten daher bereits dauerhaft schließen. Auch zu Übernahmen einzelner Läden sowie größerer Filialketten kam es schon.

    Erster Lockdown
    Behördlich angeordnete Ladenschließungen im Einzelhandel haben im ersten Lockdown zu einem Einbruch beim Konsum geführt, von dem sich die Branche nur langsam erholt. So ist beispielsweise das Testen von Liquids an sogenannten Probierstationen weiter nicht möglich.

    Auch ausführliche Beratungsgespräche für Einsteiger, die insbesondere bei E-Zigaretten enorm wichtig sind, lassen sich nur mit Einschränkungen durchführen. Hinzu kommt, dass die leichtere Verfügbarkeit von Tabakwaren und eine zunehmende Skepsis – geschürt durch die einseitige Berichterstattung in den Medien – dazu geführt haben, dass zahlreiche Kunden von der E-Zigarette zur wesentlich schädlicheren Tabakzigarette zurückgekehrt sind. Insbesondere kleinere Läden werden von dieser Entwicklung pessimistisch gestimmt und vor große Herausforderungen gestellt.

    Hoffnung für 2021
    Wie auch in anderen Branchen ist auch beim E-Zigarettenhandel die Hoffnung groß, dass sich im Jahr 2021 eine Normalisierung der allgemeinen Lage abzeichnet, sofern die Maßnahmen der Bundesregierung greifen und die Infektionszahlen spürbar sinken.

    Hilfreich und wünschenswert wären allerdings auch ein Kurswechsel und eine eindeutige Positionierung der zuständigen Gesundheitsinstitute, die die gesundheitspolitische Chance der E-Zigarette, gerade auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie, klar in den Vordergrund stellen. Jeder Raucher, der vollständig auf die E-Zigarette umsteigt, senkt damit langfristig die tabakbedingte Belastung und damit auch mutmaßlich sein individuelles Risiko.


    Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

    Eine im Sommer verabschiedete Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat die Lage der Branche zusätzlich verschärft. In den Medien wurde dabei hauptsächlich über die damit einhergehende Verschärfung des Werbeverbots für Tabak berichtet. Das Änderungsgesetz enthält jedoch auch weitreichende Neuerungen, die insbesondere nikotinfreie Flüssigkeiten für E-Zigaretten betreffen.

    Vielzahl neuer Anforderungen und Pflichten
    Die neue Regulierung setzt sämtliche nikotinfreie Nachfüllprodukte nahezu vollständig den nikotinhaltigen Flüssigkeiten gleich. Der VdeH begrüßt zwar ausdrücklich die Ausweitung der bestehenden Inhaltsstoffverbote für nikotinhaltige Nachfüllprodukte auf die nikotinfreien. Eine Vielzahl weiterer Anforderungen und Pflichten, die mit dem Gesetz einhergehen, sind jedoch überflüssig und führen zwangsläufig zu immensen bürokratischen und finanziellen Herausforderungen, sowohl für die Wirtschaft als auch für die zuständigen Aufsichtsbehörden – ohne dass dies dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz in irgendeiner denkbaren Weise dienlich wäre.

    Beispielsweise müssen nun auch nikotinfreie Produkte den gleichen Registrierungsprozess durchlaufen wie nikotinhaltige Produkte, einen Beipackzettel enthalten und der sechsmonatigen Wartefrist unterworfen werden.


    Dreimonatige Übergangsfrist

    Dem Handel wurde zwar eine dreimonatige Übergangsfrist eingeräumt, in der alte Ware abverkauft werden kann; dennoch wird die Gesetzesänderung teils erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben und zu beachtlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern führen.

    Verbot der Außenwerbung
    Obwohl das Verbot der Außenwerbung für die E-Zigarettenbranche erst ab dem 1. Januar 2024 Auswirkungen haben wird, führt die Gleichstellung nikotinfreier mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten dazu, dass bereits ab Januar 2021 die Möglichkeit der Nutzung von Social Media (etwa Instagram, Facebook, YouTube) zur Präsentation neuer Produkte gänzlich wegfällt.

    Potenzial erkannt
    Der VdeH begrüßt zwar, dass die Regierung das Potenzial von E-Zigaretten bei der Schadensminimierung anerkannt hat, indem sie längere Übergangsfristen für diese Produkte vorgesehen hat. Es ist dennoch vollkommen unverständlich, wieso daraus nicht die logischen Schlüsse folgen und mehr Kommunikationsfreiheiten für E-Zigaretten ermöglicht wurden.


    Branche im Wandel

    Durch die angesprochenen Veränderungen wird sich die Branche im Jahr 2021 zwangsläufig wandeln. Es ist zu befürchten, dass insbesondere kleinere Hersteller die hohen finanziellen und bürokratischen Anforderungen nicht stemmen können und sich vom Markt zurückziehen werden. Die Diversität auf dem Markt wird daher zwangsläufig leiden.

    Es ist auch anzunehmen, dass durch die Änderungen die charakteristische Produktvielfalt, die den Markt für E-Zigaretten und den zugehörigen Flüssigkeiten maßgeblich vom Markt für Tabakprodukte unterscheidet, reduziert wird.

    Dennoch ist es weiter das Ziel des VdeH, den Entscheidungsträgern beim Thema Harm Reduction die Rolle und das Potenzial der E-Zigarette näher zu bringen und die E-Zigarette als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette sowie als legales Genussmittel für Erwachsene Konsumenten zu etablieren.

    Der Verband geht davon aus, dass der Negativ-Trend 2021 gestoppt werden kann und wir im nächsten Jahr wieder mit steigenden Umsatzzahlen und einer weiteren gesellschaftlichen Akzeptanz der E-Zigarette rechnen können.

    Michal Dobrajc

  • Abfuhr in Karlsruhe

    KARLSRUHE // Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt über eine Beschwerde gegen die Pflicht zum Abdruck von Schockbildern auf Zigarettenpackungen sowie gegen das Verbot von Aromen in Tabaken entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde ab (Aktenzeichen 1 BvR 895/16).

    Beschwerde von Planta
    Das mittelständische Unternehmen Planta aus Berlin hatte die Beschwerde eingereicht. Da es zu großen Teilen Feinschnitt mit Menthol produzierte, sah es seine Grundrechte durch die entsprechenden Regelungen im Tabakerzeugnisgesetz verletzt.

    Sichtweise der Richter
    Dieser Sichtweise schlossen sich die Verfassungsrichter nicht an. Eine Ungleichbehandlung von mentholisiertem Feinschnitt und Menthol-Zigaretten, wie sie der Beschwerdeführer wahrgenommen hatte, gebe es nicht. Zudem würden mit dem Gesetz zwingende Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.

    Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig, da diese Instanz bereits im Januar 2019 (C-220/17, EU:C:2019:76) geurteilt hatte, das die Europäische Tabakproduktdirektive II mit den Unionsgrundrechten vereinbar sei.

    Schließlich scheiterten die Berliner auch mit der Beschwerde, dass die Unionsvorgaben verspätet in Deutschland umgesetzt worden seien. Die Richter: „Die Beschwerdeführerin zeigt nicht nachvollziehbar auf, dass die geltend gemachten Investitionskosten und Ertragseinbußen nicht ohnehin aufgrund der zwingenden unionsrechtlichen Vorgaben entstanden wären.“

    red

  • Schärfere Regeln für E-Zigaretten?

    BERLIN // Der E-Branche droht neuer Ärger durch die Politik. Nach DTZ-Informationen wird der Bundesrat auf Antrag Thüringens am 18. September voraussichtlich beschließen, schärfere Regelungen für E-Zigaretten anzustoßen.

    Begründung
    Die Bundesregierung soll demnach gebeten werden, bei einer nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes „nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den Tabakerzeugnissen im Hinblick auf alle werblichen Einschränkungen gleichzustellen“. Das Bundesland begründet den Vorstoß damit, dass das Suchtpotenzial und die Toxizität von Nikotin denen herkömmlicher Tabakwaren entsprächen. Und aromatisierte Liquids könnten auch in nikotinfreien E-Zigaretten Giftstoffe freisetzen.

    Verbraucherschutz
    Der Antrag schließt: „Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Erzeugnisse, und hiervon speziell nikotinfreie und nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, in bestimmten werblichen und Marketingaspekten gegenüber anderen Tabakerzeugnissen bessergestellt sein sollen. Eine perspektivische Gleichstellung aller Erzeugnisgruppen in diesen Punkten ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dringend geboten.“

    Geringere Belastung
    Immerhin konstatiert der Antrag, dass beim Konsum von E-Zigaretten die Belastung mit bestimmten, für den Konsum von Tabakprodukten typischen Verbrennungsprodukten geringer sei. Nach Information von DTZ sind die entsprechenden Abstimmungen in den Bundesrats-Ausschüssen bereits erfolgt. So hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vor wenigen Tagen mit 16 Stimmen und ohne Gegenvoten für den Antrag gestimmt. Wie zu hören war, könnten sich auch andere Ausschüsse wie der für Familie und Gesundheit sowie der für Wirtschaft für den Antrag aussprechen.

    max

  • CDU / CSU: „Alles korrekt“

    BERLIN // Die Vereinigung MUT – Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft hat in einem Schreiben an verschiedene Bundespolitiker das Verfahren bemängelt, mit dem der Bundestag noch vor der Sommerpause das „Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ verabschiedet hat. Insbesondere sei es unterlassen worden, eine breitere Meinungsvielfalt der gehörten Sachverständigen sicherzustellen.

    Anhörung öffentlich
    Nun liegt eine Antwort von Albert Stegemann vor, der für die CDU / CSU-Fraktion im Bundestag sitzt und der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft vorsitzt. Stegemann schreibt: „Zunächst ist festzuhalten, dass die Anhörung öffentlich war. Sie konnte über das Parlamentsfernsehen oder den Livestream des Deutschen Bundestages im Internet von jedem Interessierten verfolgt werden. Das Gesetz wurde auch in zwei öffentlichen Plenardebatten beraten. Insofern war das parlamentarische Verfahren transparent.“

    Fraktionenschlüssel
    Mit Blick auf die MUT-Kritik, die Unternehmen und Verbände der Tabak- und Werbewirtschaft hätten kein Gehör gefunden, erklärt Stegemann, dass insgesamt neun Sachverständige nach dem Fraktionenschlüssel benannt werden konnten. Seine Fraktion habe sich dabei auf Reiner Hanewinkel vom IFT (Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung), Ulrike Helbig von der Deutschen Krebshilfe sowie einen Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung verständigt.


    DZV als Sachverständiger vertreten

    Stegemann weiter: „Die Belange (…) der Tabakwirtschaft waren den Ausschussmitgliedern der CDU / CSU-Fraktion durch Gespräche und durch die Einreichung entsprechender Positionspapiere der betroffenen Unternehmen bekannt.“ Zudem sei in der ersten Anhörung im Dezember 2018 etwa der Deutsche Zigarettenverband als institutioneller Sachverständiger vertreten gewesen. Daher habe man sich letztlich für die Werbebeschränkungen entschieden.

    red

  • Politik unterscheidet Zigaretten von Tabakerhitzern und E-Zigaretten

    GRÄFELFING// Vor kurzem, hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes verabschiedet. Die benötigte Zustimmung des Bundesrats für den Gesetzentwurf steht noch aus.

    Alternative zur Zigarette
    Dazu Claudia Oeking, Geschäftsführerin bei der Philip Morris GmbH: „Seit einigen Jahren vollzieht sich im Tabakmarkt ein grundlegender Wandel: E-Zigaretten und Tabakerhitzer bieten dem erwachsenen Raucher eine schadstoffreduzierte Alternative zur konventionellen Zigarette. Mit dem vorliegenden Gesetz hat die Politik nun einen, wenn aus unserer Sicht auch zu vorsichtigen, ersten Schritt getan, um dieser neuen Entwicklung Rechnung zu tragen. Erstmals wird anhand des unterschiedlichen Risikos zwischen konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits unterschieden. Das spiegelt die Entwicklung im Markt wider.“

    Drei zentrale Prinzipien
    Und führt weiter fort: „Leider sieht die Gesetzesänderung aktuell Stichtage für Informationsverbote für Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor. Damit wir aber mehr erwachsene Raucher, die nicht aufhören, zum Umstieg auf schadstoffärmere Produkte bewegen können, muss Aufklärung zu verschiedenen Alternativen von Zigaretten auch weiter möglich sein. Momentan ist hierüber schlichtweg noch nicht genug Wissen bei erwachsenen Rauchern vorhanden. Die Regulierung darf nicht dazu führen, erste positive gesundheitspolitische Entwicklungen durch den Umstieg von Rauchern auf schadstoffärmere Alternativen zu gefährden. Vielmehr sollte es das Ziel der Gesetzesänderung sein, den Rechtsrahmen so weiterzuentwickeln, dass erstmals die drei zentralen Prinzipien der Tabakkontrolle miteinander verbunden werden:

    [bul]1. Einstieg ins Rauchen verhindern.

    [bul]2. Rauchstopp fördern.
    [bul]3. Umsteigen auf risikoärmere Alternativen für diejenigen erleichtern, die nicht aufhören.“

    pi

  • Anhörung zu Tabak-Werbebeschränkungen

    BERLIN // Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/19495) ist am Montag, 29. Juni 2020, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Die Sitzung unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU) beginnt um 17 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden. red

    26.06.2020