BERLIN // Die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben Eckpunkte für einen Kompromiss zum Thema Tabakwerbeverbote vorgelegt.
Grundlage dafür ist der nicht vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Dieser sah über bereits bestehende Beschränkungen hinaus folgende Maßnahmen vor: Verbot der Außenwerbung mit Ausnahme der Geschäftsräume ab 2020; Beschränkung der Kinowerbung auf Filme ab 18 Jahren; ein Abgabeverbot von gewerbsmäßigen kostenlosen Warenproben bei Zigaretten, Feinschnitt und Shishatabak sowie eine Beschränkung der kostenlose Abgabe anderer Tabakprodukte (etwa E-Zigaretten und Tabakerhitzer) nur auf Geschäftsräume des Fachhandels.
Außerdem sollten bestehende und neue Werbebeschränkungen auf E-Zigaretten und E-Shishas übertragen werden. Bei diesem Punkt verweisen die Fachpolitiker nun auf die WHO-Tabakrahmenkonvention, die ausschließlich Tabakprodukte erfasst. Tabakfreie E-Zigaretten und tabakfreie Nachfüllbehälter wären demnach ausgenommen.
Die Fachpolitiker der Union unterstreichen darüber hinaus den Vertrauensschutz für bestehende Public-Private-Partnership-Finanzierungsmodelle für die Kommunen (zum Beispiel an Bushaltehäuschen), bei denen die Werbung einen nennenswerten Anteil ausmacht. Denn fünf bis zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Außenwerbung entfallen auf die Tabakwerbung. Bestehende Werbeverträge sollen deshalb einem Bestandsschutz unterliegen, allerdings längstens bis 2024.
red
(DTZ 07/19)
Schreiben Sie einen Kommentar