Schlagwort: Außenwerbung

  • Weniger Läden, weniger Vielfalt

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 5: Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Negativ-Trend durch Evali-Krise
    Nach dem schmerzhaften Umsatzeinbruch im Jahr 2019 auf 480 Millionen Euro aufgrund der Evali-Krise setzte sich der anhaltende Negativ-Trend durch die Corona-Pandemie 2020 fort. Anfang des Jahres rechnete die Branche noch mit einem Umsatzrückgang von etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Neueste Schätzungen gehen jedoch eher von 35 bis 40 Prozent aus. Zahlreiche Geschäfte mussten daher bereits dauerhaft schließen. Auch zu Übernahmen einzelner Läden sowie größerer Filialketten kam es schon.

    Erster Lockdown
    Behördlich angeordnete Ladenschließungen im Einzelhandel haben im ersten Lockdown zu einem Einbruch beim Konsum geführt, von dem sich die Branche nur langsam erholt. So ist beispielsweise das Testen von Liquids an sogenannten Probierstationen weiter nicht möglich.

    Auch ausführliche Beratungsgespräche für Einsteiger, die insbesondere bei E-Zigaretten enorm wichtig sind, lassen sich nur mit Einschränkungen durchführen. Hinzu kommt, dass die leichtere Verfügbarkeit von Tabakwaren und eine zunehmende Skepsis – geschürt durch die einseitige Berichterstattung in den Medien – dazu geführt haben, dass zahlreiche Kunden von der E-Zigarette zur wesentlich schädlicheren Tabakzigarette zurückgekehrt sind. Insbesondere kleinere Läden werden von dieser Entwicklung pessimistisch gestimmt und vor große Herausforderungen gestellt.

    Hoffnung für 2021
    Wie auch in anderen Branchen ist auch beim E-Zigarettenhandel die Hoffnung groß, dass sich im Jahr 2021 eine Normalisierung der allgemeinen Lage abzeichnet, sofern die Maßnahmen der Bundesregierung greifen und die Infektionszahlen spürbar sinken.

    Hilfreich und wünschenswert wären allerdings auch ein Kurswechsel und eine eindeutige Positionierung der zuständigen Gesundheitsinstitute, die die gesundheitspolitische Chance der E-Zigarette, gerade auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie, klar in den Vordergrund stellen. Jeder Raucher, der vollständig auf die E-Zigarette umsteigt, senkt damit langfristig die tabakbedingte Belastung und damit auch mutmaßlich sein individuelles Risiko.


    Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

    Eine im Sommer verabschiedete Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat die Lage der Branche zusätzlich verschärft. In den Medien wurde dabei hauptsächlich über die damit einhergehende Verschärfung des Werbeverbots für Tabak berichtet. Das Änderungsgesetz enthält jedoch auch weitreichende Neuerungen, die insbesondere nikotinfreie Flüssigkeiten für E-Zigaretten betreffen.

    Vielzahl neuer Anforderungen und Pflichten
    Die neue Regulierung setzt sämtliche nikotinfreie Nachfüllprodukte nahezu vollständig den nikotinhaltigen Flüssigkeiten gleich. Der VdeH begrüßt zwar ausdrücklich die Ausweitung der bestehenden Inhaltsstoffverbote für nikotinhaltige Nachfüllprodukte auf die nikotinfreien. Eine Vielzahl weiterer Anforderungen und Pflichten, die mit dem Gesetz einhergehen, sind jedoch überflüssig und führen zwangsläufig zu immensen bürokratischen und finanziellen Herausforderungen, sowohl für die Wirtschaft als auch für die zuständigen Aufsichtsbehörden – ohne dass dies dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz in irgendeiner denkbaren Weise dienlich wäre.

    Beispielsweise müssen nun auch nikotinfreie Produkte den gleichen Registrierungsprozess durchlaufen wie nikotinhaltige Produkte, einen Beipackzettel enthalten und der sechsmonatigen Wartefrist unterworfen werden.


    Dreimonatige Übergangsfrist

    Dem Handel wurde zwar eine dreimonatige Übergangsfrist eingeräumt, in der alte Ware abverkauft werden kann; dennoch wird die Gesetzesänderung teils erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben und zu beachtlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern führen.

    Verbot der Außenwerbung
    Obwohl das Verbot der Außenwerbung für die E-Zigarettenbranche erst ab dem 1. Januar 2024 Auswirkungen haben wird, führt die Gleichstellung nikotinfreier mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten dazu, dass bereits ab Januar 2021 die Möglichkeit der Nutzung von Social Media (etwa Instagram, Facebook, YouTube) zur Präsentation neuer Produkte gänzlich wegfällt.

    Potenzial erkannt
    Der VdeH begrüßt zwar, dass die Regierung das Potenzial von E-Zigaretten bei der Schadensminimierung anerkannt hat, indem sie längere Übergangsfristen für diese Produkte vorgesehen hat. Es ist dennoch vollkommen unverständlich, wieso daraus nicht die logischen Schlüsse folgen und mehr Kommunikationsfreiheiten für E-Zigaretten ermöglicht wurden.


    Branche im Wandel

    Durch die angesprochenen Veränderungen wird sich die Branche im Jahr 2021 zwangsläufig wandeln. Es ist zu befürchten, dass insbesondere kleinere Hersteller die hohen finanziellen und bürokratischen Anforderungen nicht stemmen können und sich vom Markt zurückziehen werden. Die Diversität auf dem Markt wird daher zwangsläufig leiden.

    Es ist auch anzunehmen, dass durch die Änderungen die charakteristische Produktvielfalt, die den Markt für E-Zigaretten und den zugehörigen Flüssigkeiten maßgeblich vom Markt für Tabakprodukte unterscheidet, reduziert wird.

    Dennoch ist es weiter das Ziel des VdeH, den Entscheidungsträgern beim Thema Harm Reduction die Rolle und das Potenzial der E-Zigarette näher zu bringen und die E-Zigarette als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette sowie als legales Genussmittel für Erwachsene Konsumenten zu etablieren.

    Der Verband geht davon aus, dass der Negativ-Trend 2021 gestoppt werden kann und wir im nächsten Jahr wieder mit steigenden Umsatzzahlen und einer weiteren gesellschaftlichen Akzeptanz der E-Zigarette rechnen können.

    Michal Dobrajc

  • Werbeverbot beschlossen

    BERLIN // Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Der Bundesrat hat jetzt das Gesetz gebilligt, das die Außenwerbung für Tabakprodukte – etwa in Form von Plakaten – verbietet. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden.

    Im Kino dürfen Werbespots für Tabakprodukte nur noch in Filmen laufen, die ab 18 Jahren freigegeben sind.

    Widerstand der Unionsfraktion
    Das Bundeskabinett hatte ein solches Verbot bereits 2016 beschlossen. Der Bundestag konnte sich zum Umsetzen der Vorlage zum Werbeverbot dann aber jahrelang nicht einigen – vor allem wegen des Widerstands in der Unionsfraktion. Dort herrschten generelle Bedenken gegen einen derartigen Eingriff.

    Die neue Regelung für die Kinowerbung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise umgesetzt werden – sie gelten ab 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab 1.  Januar 2024 für elektronische Zigaretten.

    Einnahmeverluste für Kommunen
    Schätzungen zufolge hat die Tabakindustrie für Kino- und Außenwerbung zuletzt 100 Millionen Euro im Jahr ausgegeben. Ein Teil dieser Einnahmen floss auch an die Kommunen – etwa für Plakatwerbung an Bushaltestellen. Diese Einnahmen gehen den Kommunen verloren.

    red

  • Tabakwerbeverbot ab 2022

    BERLIN // Was schrieb „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe 10 / 2020? „In Deutschland sind Verkaufsbeschränkungen für Zigaretten ein unpopuläres Thema. Im Bundestag haben Abgeordnete der CDU, aber auch der SPD lange für das Gegenteil gekämpft: dafür, dass Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino legal bleibt. <…> Und obwohl die CDU / CSU-Bundestagsfraktion jüngst Besserung gelobte, ist das entsprechende Gesetz nicht in Sicht.“

    „Formulierungshilfe“
    Allerdings lagen die Hamburger Journalisten falsch. Aus Sicht der Tabakbranche muss festgestellt werden: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits zwei Tage vor Erscheinen des Magazin-Beitrags seine „Formulierungshilfe“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ in Umlauf gebracht.

    Der Kern der neuen Vorschriften: Neben Werbeverboten für klassische Tabakerzeugnisse sollen voraussichtlich ab 1. Januar 2021 auch elektronische Zigaretten sowie nikotinfreie Liquids stärker reglementiert werden.

    Stellungnahmen von Fachorganisationen
    Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, nikotinfreie Liquids den nikotinhaltigen gleichzustellen. In der Begründung heißt es, mehrere Stellungnahmen von Fachorganisationen hätten belegt, dass die verdampften Aerosole gesundheitsschädliche Substanzen enthielten. Genannt wird unter anderem Formaldehyd, das allerdings nach gegenwärtigem Kenntnisstand fast ausschließlich beim Trockendampfen offener Systeme entsteht.

    Wenig überraschend soll Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden – wobei das Verbot für Tabakwaren zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten soll, für Tabakerhitzer ein Jahr später und für E-Zigaretten ein weiteres Jahr danach. Im Kino soll Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten künftig erst bei Filmen möglich sein, die ab 18 („keine Jugendfreigabe“) eingestuft sind.

    Abgabe von Warenmustern
    Immerhin: Die Abgabe von Warenmustern an Konsumenten bleibt innerhalb von „Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels“ erlaubt, wird sonst – etwa auf Festivals – jedoch ebenfalls untersagt.

    Schräg wirkt im Entwurf die Anwendung der sogenannten „One in, one out“-Regel. Konkret heißt es in der Begründung: „Eine Kompensation des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft kann innerhalb des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens nicht realisiert werden. Die Belastung wird aber über die Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen kompensiert. Bei diesem Regelungsvorhaben wird eine Entlastung der Wirtschaft von 27 Millionen Euro jährlich erreicht.“

    Kritik aus der E-Zigarettenbranche
    Kritik kommt aus der E-Zigarettenbranche. Beanstandet werden zum Beispiel Formulierungen zu den Fristen: „Werbung auf Außenplakaten soll verboten werden. Die Übergangsregelung gilt in diesem Entwurf nicht für Nachfüllbehälter (Liquids), sondern nur für E-Zigaretten. Wir gehen aber bisher davon aus, dass hier Nachfüllbehälter schlichtweg vergessen worden sind.“

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zeigt sich enttäuscht: „Die für unsere Branche deutlichste Einschränkung ist unserer Meinung nach, dass der Paragraf 19 im Tabakerzeugnisgesetz auch für nikotinfreie Produkte gelten würde. Dieser Paragraf verbietet die Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, womit das Internet gemeint ist. Das schließt auch die bislang gängige Werbung für ‚Shake & Vape‘-Hersteller auf Instagram, Facebook und anderen Plattformen ein. Dieses Verbot würde Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.“

    E-Branche nicht zufrieden
    Ob und welche betroffenen Unternehmen und Verbände bis zum Fristablauf am 6. März (nach Redaktionsschluss) dargelegt haben, mit welchen „Einnahmeeinbußen aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Werbebeschränkungen voraussichtlich zu rechnen ist“, wie es das Begleitschreiben zum vorliegenden Entwurf vorsieht, ist nicht bekannt. Klar ist, dass insbesondere die E-Branche nicht zufrieden sein kann.
    red
    (DTZ 11/20)

  • Tabakwerbeverbot kommt

    BERLIN // Vor wenigen Tagen haben die Fraktionen von CDU / CSU und SPD über das Tabakwerbeverbot verhandelt. Nach Informationen von DTZ kommen nun deutlich strengere Vorgaben.

    Seit vielen Monaten und über die vergangene Wahl hinweg schwelt das Thema „Tabakwerbeverbot“ in Berlin. Am 17. Oktober hatten sich Verhandlungsführer der Regierungsparteien zu abschließenden Verhandlungen getroffen (DTZ berichtete), nun steht fest: Das Tabakwerbeverbot kommt. Zum 1. Januar 2022 – ursprünglich war eine Umsetzung 2020 vorgesehen – wird Außenwerbung für Tabakwaren und Tabakerhitzer verboten. Auch das sogenannte Sampling, also die kostenlose Abgabe von Tabakproben, ist dann nicht mehr erlaubt; ausgenommen von dieser Regel werden offenbar Zigarren.

    Einen Kompromiss wird es dem Vernehmen nach für E-Zigaretten geben. Diese Produktkategorie soll vom Werbeverbot ausgenommen werden, solange die Vorgaben von Paragraf 21 des Tabakerzeugnisgesetzes eingehalten werden (keine Werbung mit Gesundheitsargument, keine Ansprache von Jugendlichen und andere). Um E-Zigaretten zu regulieren, soll stattdessen ein eigenes Gesetz entworfen werden, das insbesondere die Produktsicherheit und den Schutz der Konsumenten betrifft. Einen Zeitplan dafür gibt es bislang nicht.

    Die Fraktionen müssen diese Ergebnisse im November bestätigen.

    red

    (DTZ 44/19)

  • Werbeverbote: neuer Anlauf

    BERLIN // Die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben Eckpunkte für einen Kompromiss zum Thema Tabakwerbeverbote vorgelegt.

    Grundlage dafür ist der nicht vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Dieser sah über bereits bestehende Beschränkungen hinaus folgende Maßnahmen vor: Verbot der Außenwerbung mit Ausnahme der Geschäftsräume ab 2020; Beschränkung der Kinowerbung auf Filme ab 18 Jahren; ein Abgabeverbot von gewerbsmäßigen kostenlosen Warenproben bei Zigaretten, Feinschnitt und Shishatabak sowie eine Beschränkung der kostenlose Abgabe anderer Tabakprodukte (etwa E-Zigaretten und Tabakerhitzer) nur auf Geschäftsräume des Fachhandels.

    Außerdem sollten bestehende und neue Werbebeschränkungen auf E-Zigaretten und E-Shishas übertragen werden. Bei diesem Punkt verweisen die Fachpolitiker nun auf die WHO-Tabakrahmenkonvention, die ausschließlich Tabakprodukte erfasst. Tabakfreie E-Zigaretten und tabakfreie Nachfüllbehälter wären demnach ausgenommen.

    Die Fachpolitiker der Union unterstreichen darüber hinaus den Vertrauensschutz für bestehende Public-Private-Partnership-Finanzierungsmodelle für die Kommunen (zum Beispiel an Bushaltehäuschen), bei denen die Werbung einen nennenswerten Anteil ausmacht. Denn fünf bis zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Außenwerbung entfallen auf die Tabakwerbung. Bestehende Werbeverträge sollen deshalb einem Bestandsschutz unterliegen, allerdings längstens bis 2024.

    red

    (DTZ 07/19)

  • Neuer Vorstoß für Werbeverbot

    BERLIN // Jetzt wird es allmählich eng für die Tabakbranche: In Berlin formiert sich eine Allianz gegen Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten. Ziel ist es, die Werbung für diese Produkte komplett zu verbieten.

    Während allerdings bisher immer nur Teile einzelner Fraktionen sich für ein solches Komplettverbot aussprachen, gibt es jetzt einen Vorstoß von Politikern der Grünen, der Union und der SPD. Demnächst soll eine Anhörung im Bundestag erfolgen.

    Betroffen sind in erster Linie Zigaretten, E-Zigaretten sowie Tabakerhitzer. Für diese Erzeugnisse darf derzeit noch auf Plakaten und im Kino – falls der Film eine Freigabe ab 18 Jahren hat – geworben werden.

    In der Vergangenheit hatte sich der wirtschaftspolitische Flügel der Unionsfraktion in Sachen Werbeverbot quergestellt, selbst einen bereits vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf ließ er nicht durch. Nun wollen Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen das ändern. Dabei, so ist aus Berlin zu hören, knickte auch Volker Kauder, Fraktionschef von CDU / CSU im Bundestag, ein. Während er den entsprechenden Entwurf in der zurückliegenden Legislaturperiode noch abgelehnt hatte, kann er sich ein Werbeverbot nun offenbar doch vorstellen.

    Neuer Vorschlag
    Der neue Vorschlag wurde von den Grünen vorgelegt und entspricht weitgehend dem 2017 geplanten Gesetz. Die Forderung: Es soll „ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. „Jetzt muss die Koalition Farbe bekennen“, erklärte dazu Kirsten Kappert-Gonther, Grünen-Sprecherin für Drogenpolitik, im „Mannheimer Morgen“.

    Die gleiche Zeitung zitiert auch den langjährigen Tabak-Gegner Lothar Binding (SPD): „Das Thema Tabakwerbeverbot wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen, ist gut.“ Und Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin von CDU/CSU, macht deutlich: „Wir Gesundheitspolitiker werden in unseren eigenen Reihen für ein Verbot der Tabakwerbung auf Außenflächen werben.“ Allerdings habe ihre Fraktion „die Meinungsbildung für das Tabakwerbeverbot an Außenflächen noch nicht abgeschlossen“.

    Damit stehen die Zeichen für die Branche nicht gut. Dabei geht es den Anbietern hierzulande im Vergleich zu anderen europäischen Staaten noch relativ gut – dort herrscht meist schon ein totales Tabakwerbeverbot.

    In Deutschland wird die Bevölkerung momentan vor allem mit Plakaten für E-Zigaretten und Tabakerhitzer konfrontiert. Das ruft Anhänger einer schärferen Regulierung dieser Produkte und Tabakgegner auf den Plan, allen voran die Drogenbeauftragte Marlene Mortler, die sich vehement für ein Tabakaußenwerbeverbot ausspricht. Die Werbetreibenden dagegen argumentieren damit, dass Werbung für ein legales Produkt möglich sein müsse.

    red

    (DTZ 37/18)

  • Spots erst ab 18

    BERLIN // Jetzt kommt das Werbeverbot für Tabakprodukte offenbar durch die Hintertür. Zwar dürften entsprechende Auflagen in der nationalen Umsetzung der TPD 2 wohl fehlen. Dafür aber haben sich offenbar der zuständige Fachminister Christian Schmidt (Landwirtschaft und Ernährung) sowie das Bundeskanzleramt darauf geeinigt, im kommenden Jahr ein Werbeverbot durch ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen.

    Demnach könnte ab Sommer 2020 die sogenannte Außenwerbung – etwa auf Plakaten – komplett verboten werden. In Kinovorstellungen dürften Werbespots für Zigaretten nur noch in Vorstellungen mit Filmen ab 18Jahren gezeigt werden. Damit würde die seit 2006 geltende Regelung noch einmal deutlich verschärft. Der Deutsche Zigarettenverband hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Branche sich ohnehin eine „strenge Selbstregulierung“ auferlegt hat.
    red

    (DTZ 46/15)

  • DTZ-Eilmeldung: BMEL legt Referenten-Entwurf vor

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grundsätzlich 1:1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf für ein neues Tabakgesetz vor. Der Teufel steckt allerdings im Detail.

    So wurden einzelne Punkte zwar angepasst, in zahlreichen anderen geht der Entwurf weiterhin über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Ein ganz wichtiger Aspekt, die Problematik einer Fristverlängerung für die Produktionsumstellung, wurde nicht berücksichtigt.

    Doch bis Mai 2016 ist das Ganze nicht mehr zu schaffen. Denn für die Umstellung auf die neuen Warnhinweise benötigt die Industrie gemäß Gutachten der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), je nach Produkt, zwischen 15 und 20 Monaten.

    Das ursprünglich vom BMEL beabsichtigte Verbot für Außenwerbung ist im Rahmen der TPD-Umsetzung nicht mehr geplant. Stattdessen soll die Außenwerbung durch ein Änderungsgesetz ab Juli 2020 verboten werden. Die Einschränkung der Kinowerbung soll aber bereits ab Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten. Werbespots für Tabakerzeugnisse sollen dann nur noch in Filmen für Erwachsene gezeigt werden dürfen.

    Ebenso sollen Samplings für Zigaretten und Feinschnitt zu Werbezwecke ab Mai 2016 untersagt werden; für andere Tabakerzeugnisse, zum Beispiel für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, gelte das Verbot ab 2020.

    Regelung für Mentholprodukte
    Nicht komplett gestrichen wurde in dem jetzt präsentierten Referentenentwurf die Übergangsfrist für Mentholprodukte bis Mai 2020. Allerdings wurde dieser Punkt nur unzureichend geregelt. Denn er betrifft in der jetzigen Fassung nur Menthol auf Tabaksträngen, bei vielen Mentholerzeugnissen erfolgt die Anwendung jedoch in anderer Form, zum Beispiel über Packungsinlays, was dann ab Mai 2016 untersagt wäre.

    Bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll Artikel 11 der EU-Tabakproduktrichtlinie übernommen werden. Demnach würde es keine kombinierten Bild- und Textwarnhinweise außen auf den Packungen geben, jedoch größere Textwarnhinweise. Auch innen sieht die TPD 2 Textwarnhinweise vor.
    da

    (DTZ 47/15)

  • Werbeverbot vom Tisch?

    BERLIN // Die Verunsicherung in Sachen TPD 2 ist groß. Kein Wunder, dass auch beim Besuch von Ministerpräsident Stephan Weil bei Reemtsma (siehe Bericht unten) die Beschäftigten und die für den Wirtschaftszweig zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf das Engagement der Bundesländer im Bundesrat hoffen. Einer der zentralen Kritikpunkte: das geplante Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse.

    Zumindest dieser Punkte könnte vom Tisch sein. Das berichtet der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels und beruft sich dabei auf das „Handelsblatt“. Die Bundesregierung stehe beim Umsetzen der TPD 2 in nationales Recht kurz vor einer Einigung, heißt es dort. Wichtigste Aussage: Anders als von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zunächst gefordert, werde es wohl kein verschärftes Werbeverbot für Tabakprodukte geben.

    Stattdessen wolle die Bundesregierung im kommenden Jahr ein gesondertes Gesetz auf den Weg bringen, das die Werbung für Tabakprodukte neu regle. Der Referentenentwurf des für das Gesetz zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums hatte noch ein Verbot von Außen- und Kinowerbung vorgesehen. Diesen Vorschlag hätten auch Teile der SPD unterstützt. Der für das Gesetz zuständige Berichterstatter im Bundestag, Rainer Spiering (SPD), hatte zu bedenken gegeben, dass „gerade Außenwerbung für Tabakerzeugnisse Jugendliche zum Rauchkonsum motivieren kann“.

    Allerdings: Weder Bundeskanzleramt noch Bundeswirtschaftsministerium wollten diese weitreichende Einschränkung mittragen. Neben dem bereits geltenden Werbeverbot in Zeitschriften und im Fernsehen wären damit auch Plakate an Bahnhöfen oder Bushaltestellen unzulässig.

    Auch beim Verbot von Mentholzigaretten wird der Bundeslandwirtschaftsminister wohl nachgeben müssen. Schmidt hatte dafür plädiert, schon ab Mai 2016 den Verkauf von Mentholzigaretten und Aroma-Zusatzstoffen zu stoppen. Nun werden diese Tabakprodukte wohl noch bis 2020 verkauft werden dürfen.

    Vom Einführen des sogenannten „plain packaging“ – also einer weitgehend weißen Verpackung ohne Markenlogo der Zigarettenhersteller – will die Bundesregierung absehen.
    Die EU-Vorgaben müssen bis Mai 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Beobachter rechnen mit einer verlängerten Umsetzungsfrist.
    red

    (DTZ 45/15)