Werbeverbot vom Tisch?

BERLIN // Die Verunsicherung in Sachen TPD 2 ist groß. Kein Wunder, dass auch beim Besuch von Ministerpräsident Stephan Weil bei Reemtsma (siehe Bericht unten) die Beschäftigten und die für den Wirtschaftszweig zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf das Engagement der Bundesländer im Bundesrat hoffen. Einer der zentralen Kritikpunkte: das geplante Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse.

Zumindest dieser Punkte könnte vom Tisch sein. Das berichtet der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels und beruft sich dabei auf das „Handelsblatt“. Die Bundesregierung stehe beim Umsetzen der TPD 2 in nationales Recht kurz vor einer Einigung, heißt es dort. Wichtigste Aussage: Anders als von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zunächst gefordert, werde es wohl kein verschärftes Werbeverbot für Tabakprodukte geben.

Stattdessen wolle die Bundesregierung im kommenden Jahr ein gesondertes Gesetz auf den Weg bringen, das die Werbung für Tabakprodukte neu regle. Der Referentenentwurf des für das Gesetz zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums hatte noch ein Verbot von Außen- und Kinowerbung vorgesehen. Diesen Vorschlag hätten auch Teile der SPD unterstützt. Der für das Gesetz zuständige Berichterstatter im Bundestag, Rainer Spiering (SPD), hatte zu bedenken gegeben, dass „gerade Außenwerbung für Tabakerzeugnisse Jugendliche zum Rauchkonsum motivieren kann“.

Allerdings: Weder Bundeskanzleramt noch Bundeswirtschaftsministerium wollten diese weitreichende Einschränkung mittragen. Neben dem bereits geltenden Werbeverbot in Zeitschriften und im Fernsehen wären damit auch Plakate an Bahnhöfen oder Bushaltestellen unzulässig.

Auch beim Verbot von Mentholzigaretten wird der Bundeslandwirtschaftsminister wohl nachgeben müssen. Schmidt hatte dafür plädiert, schon ab Mai 2016 den Verkauf von Mentholzigaretten und Aroma-Zusatzstoffen zu stoppen. Nun werden diese Tabakprodukte wohl noch bis 2020 verkauft werden dürfen.

Vom Einführen des sogenannten „plain packaging“ – also einer weitgehend weißen Verpackung ohne Markenlogo der Zigarettenhersteller – will die Bundesregierung absehen.
Die EU-Vorgaben müssen bis Mai 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Beobachter rechnen mit einer verlängerten Umsetzungsfrist.
red

(DTZ 45/15)

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