Schlagwort: Plain Packaging

  • Einheitsverpackung für Zigarren in Singapur

    SINGAPUR // Seit erstem Juli ist Plain Packaging, die Einheitsverpackung, auch für Zigarren in Singapur vorgeschrieben. Eine Herausforderung, die Anbieter annehmen.

    Der Staat in Südostasien hat strenge Vorschriften für Einheitsverpackungen erlassen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Zigarren bereits entsprechend verpackt sein müssen, bevor sie ins Land kommen.

    Unternehmen wie Davidoff of Geneva Singapur haben sich entsprechend vorbereitet, informiert ein Sprecher. Man sei zuversichtlich, dass es nur minimale Auswirkungen auf den Verkauf geben werde, erklärt der Anbieter gegenüber dem “Cigar Journal”.

    Seit Juli 2020 ist die Einheitspackung für Zigaretten und andere Tabakprodukte im Insel- und Stadtstaat gesetzlich verpflichtend.

    red

  • Plain Packs: Konsum steigt

    ROM // In Großbritannien und Frankreich gilt das sogenannte „Plain Packaging“ (deutsch: Einheitspackung) für Zigaretten bereits seit Jahren. Auch in Deutschland rufen Tabakgegner immer wieder nach entsprechenden Regulierungen. Eine [link|https://bit.ly/3rSJB3b]neue Studie [/link] aus Italien zeigt nun, dass diese Normierung praktisch keine Auswirkung auf den Konsum hat.

    Das wichtigste Ergebnis laut Studienleiter Raffaele Oriani: „Das Einführen von Einheits-Packs hatte keinen Einfluss auf den Zigarettenkonsum in Großbritannien oder in Frankreich.

    Kein signifikanter Anstieg
    Und nicht nur das: Für Frankreich verzeichneten die Wissenschaftler während der vergangenen drei Jahre einen statistisch signifikanten Anstieg des Zigarettenkonsums pro Kopf um fünf Prozent. Oriani folgert daher, Plain Packaging könnte eine Wirkung haben, die der Intention des Gesetzgebers entgegenläuft. Schließlich war es das erklärte Ziel, durch das optische Vereinheitlichen die Marken weniger attraktiv zu machen und die Lust aufs Rauchen zu bremsen.


    Alternative Nikotinprodukte

    Alternative Nikotinprodukte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer oder Nikotin-Pouches haben die Forscher bei ihrer Untersuchung gar nicht berücksichtigt. Daher dürfte die Steigerung um fünf Prozent eine eher konservative Schätzung sein. Das wird dadurch untermauert, dass dasselbe Forscher-Team in einer früheren Studie ähnliche Ergebnisse auch für Australien konstatierte. Dort gilt seit Ende 2012 ebenfalls eine Pflicht zu Einheitspackungen.

    Griff zu billigeren Produkten
    Auch eine Begründung für den erhöhten Konsum liefert die Studie: Vermutlich würde durch die Einheitsschachteln die Markentreue verringert; in der Folge würden Raucher zu billigeren – womöglich auch illegalen – Produkten greifen. Dadurch und durch einen resultierenden Preiswettbewerb würden Zigaretten billiger, was letztlich dazu führe, dass Raucher fürs gleiche Budget mehr Zigaretten kaufen könnten.

    Noch müssen, das geben die Wissenschaftler zu, weitere Untersuchungen erfolgen, um herauszufinden, ob etwa die Rauchprävalenz in den Plain-Pack-Ländern ebenfalls gestiegen sei oder zumindest nicht mehr wie bisher sinke. Das Team um Oriani macht deutlich: Politiker rund um die Erde sollten die Erkenntnisse dieser Studie berücksichtigen, bevor sie Einheitsverpackungen zur Pflicht machten.

    red

  • Plain Packs in Holland

    DEN HAAG // Immer mehr Länder setzen auf Plain Packaging (Einheitspackungen) bei Zigaretten. Am 1. Oktober haben auch die Niederlande die markenlosen Varianten verpflichtend eingeführt.

    „Ein gesünderes Niederlande“ – darauf arbeiten die Regierungsparteien in den Niederlanden nach eigenem Bekenntnis hin. Im vergangenen Jahr wurde dazu eine Reihe von Präventionsmaßnahmen verabschiedet, die insbesondere junge Menschen vom Rauchen abhalten sollen. Nun sind die ersten gravierenden Maßnahmen in Kraft getreten.

    Für 2022 verbindlich
    Nach den Einheitsverpackungen für Zigaretten werden Plain Packs 2022 auch für Zigarren und E-Zigaretten verbindlich. Zudem schreibt die Regierung immer höhere Preise für Zigaretten vor: In drei Jahren soll er auf zehn Euro pro Schachtel klettern. Um eine Substitution zu verhindern, werden andere Tabakprodukte in einem ähnlichen Rahmen verteuert.

    Ab dem kommenden Jahr wird außerdem die Tabakwerbung eingedämmt: In allen Verkaufsstellen gilt ab dem 1. Januar 2021 ein Werbeverbot für Tabakprodukte. Die Verpackungen müssen dann außerhalb des Sichtfelds der Kunden aufbewahrt werden.

    Zusätzlich werden viele Orte, die zum Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen gehören, in rauchfreie Zonen umgewandelt, das gilt etwa für Schulhöfe und Spielplätze.

    red

  • Einheitsverpackung entspricht Regeln des Welthandels

    GENF // Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) entschied vor kurzem, dass die strengen australischen Gesetze für Tabakverpackungen, das Plain Packaging, gerechtfertigt seien, und lehnte damit Beschwerden von Honduras und der Dominikanischen Republik ab.

    Ihren Vorwurf, dass es sich um unfaire Handelsbeschränkungen handele, wiesen die Richter zurück.

    WTO-Gremium
    Ein WTO-Gremium hatte 2018 über einen Fall entschieden, den Kuba, die Dominikanische Republik, Honduras und Indonesien gegen Australien wegen seiner Vorschriften für Tabakverpackungen eingereicht hatten. Sie hatten gegen die Einführung des Plain Packaging in Australien geklagt. Andere Länder, darunter Großbritannien, Frankreich, Neuseeland und Uruguay, haben seither ähnliche Regeln eingeführt.

    Handelshemmnis
    Die Beschwerdeführer argumentierten, dass das australische Gesetz ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis darstelle, das WTO-Gremium stellte jedoch fest, dass die Maßnahmen Australiens gerechtfertigt waren.

    Honduras und die Dominikanische Republik wandten sich an das Streitschlichtungsgremium der WTO und legten Berufung ein.

    Schlussfolgerungen
    Das Berufungsgremium erklärte jetzt, es habe keine Fehler in den Schlussfolgerungen des früheren Gremiums festgestellt und den Antrag der Beschwerdeführer auf Änderung der Verpackungsregeln durch Australien abgelehnt.

    Die [link|https://www.wto.org/english/news_e/news20_e/435_441abr_e.htm]Entscheidung[/link] war die vorerst letzte der WTO-Berufungsinstanz, das als oberstes Gericht für internationale Handelsstreitigkeiten fungiert. Seine Funktion ist ausgesetzt, da die USA die Ernennung neuer Richter blockieren. Das wiederum führt dazu, dass die in Genf ansässige WTO nicht mehr effektiv Handels-Streitigkeiten beilegen kann.

    red

  • E-Zigarette noch außen vor

    MAINZ // Weitgehend unstrittig ist zwischen CDU / CSU und SPD ein Verbot der Außenwerbung, ein Beschränken der Kinoreklame sowie eine „gewerbsmäßige, kostenlose Abgabe“ von Tabakerzeugnissen.

    Zulässig bleiben nach einem aktuellen Positionspapier von CDU / CSU, das DTZ vorliegt, die Werbung in und an Geschäftsräumen des Fachhandels, Werbe-Spots im Kino bei Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, das Abgeben von Mustern im Tabakwarenhandel und im Rahmen von Veranstaltungen, das Sponsoring nationaler Veranstaltungen sowie das Übertragen von Tabakmarken auf andere Produkte. Ein Plain Packaging, also die Einheitspackung, ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

    Diskutiert wird insbesondere die Übergangsfrist. Derzeit sind 2024 und 2026 im Gespräch. Der CDU-Abgeordnete Christian Haase, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU / CSU-Bundestagsfraktion und kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, stimmt dem Termin 2024 zu. Dabei könnte die Übergangsfrist auf Verträge zwischen Tabakindustrie und Kommunen beschränkt werden, die bis zum 31. Dezember 2018 geschlossen wurden.

    Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob Tabakerhitzer unter die neuen Regeln fallen sollen. Die SPD will das unbedingt umsetzen, auch verschiedene Unionspolitiker möchten das erreichen.

    Aus der aktuellen Gesetzesvorlage sollen E-Zigaretten ausgenommen werden. Gitta Connemann, stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, macht in einem Schreiben in diesem Zusammenhang deutlich, dass die umzusetzende WHO-Tabakrahmenkonvention sich ausschließlich auf Tabakprodukte beziehe. Allerdings machen sich verschiedene Politiker der Koalition dafür stark, einen eigenen Gesetzentwurf für Liquids und ihre Inhaltsstoffe einzubringen.

    max

    (DTZ 21/19)

  • TJI Campus – TPD 2 und die Folgen

    MAINZ // Der nächste TJI Campus aus der gemeinsamen Event-Reihe von DTZ und dem Schwesterblatt Tobacco Journal International (TJI) steht an: Am 23. Februar treffen sich Interessierte der Tabak- und E-Zigaretten-Branche in Mainz, um über die Auswirkungen der TPD 2 auf ihr Geschäft zu sprechen. Ziel ist es, den Teilnehmern einen Überblick über den Stand der nationalen Umsetzungen zu geben.

    Beim TJI Campus stehen Themen wie die TPD 2 (Franz Peter Marx), Plain Packaging (Blagoje Jovanovic/BAT), Produkteinführungen (Claudia Oeking/Philip Morris) und Track & Trace (Keith Thompson/OpSec) auf der Agenda.

    Ziel ist es, den Teilnehmern einen Überblick über den Stand der nationalen Entwicklungen zu geben. Die Teilnahme am TJI Campus kostet 490 Euro. Die Konferenzsprache ist Englisch.

    red

    Weitere Infos unter: [linkn|http://www.tji-campus.com/]www.tji-campus.com[/link]

    (DTZ 4/2017)

  • Markenrechte vertreten

    CAROUGE // JTI-Manager Ronald van Tuijl übernimmt 2016 die Präsidentschaft des Internationalen Markenverbandes INTA (International National Trademark Association).

    Tuijl ist Experte für Urheber- und Markenrechte bei Japan Tobacco International in der internationalen Firmenzentrale in Carouge im Schweizer Kanton Genf. „Das kommende Jahr wird für die INTA ein sehr arbeitsreiches“, sagte van Tuijl dem Online-Dienst „Managing Intellectual Property“. Dabei sei die bevorstehende Umsetzung des Europäischen Markenrechts (englisch: European Trademark Reform) nur ein Punkt von vielen.

    Die globalen Herausforderungen für Markenhersteller seien Produkt- und Markenfälschungen und ihre Bekämpfung, so Tuijl. Und: „Wir werden die Entwicklungen des Plain Packaging beobachten – ein Thema, das wachsende Risiken für die Alkohol, Softdrinks, Nahrungsmittel, Medikamente und Tabak produzierende Industrie bietet.“
    red

    (DTZ 04/16)

  • Werbeverbot vom Tisch?

    BERLIN // Die Verunsicherung in Sachen TPD 2 ist groß. Kein Wunder, dass auch beim Besuch von Ministerpräsident Stephan Weil bei Reemtsma (siehe Bericht unten) die Beschäftigten und die für den Wirtschaftszweig zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf das Engagement der Bundesländer im Bundesrat hoffen. Einer der zentralen Kritikpunkte: das geplante Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse.

    Zumindest dieser Punkte könnte vom Tisch sein. Das berichtet der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels und beruft sich dabei auf das „Handelsblatt“. Die Bundesregierung stehe beim Umsetzen der TPD 2 in nationales Recht kurz vor einer Einigung, heißt es dort. Wichtigste Aussage: Anders als von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zunächst gefordert, werde es wohl kein verschärftes Werbeverbot für Tabakprodukte geben.

    Stattdessen wolle die Bundesregierung im kommenden Jahr ein gesondertes Gesetz auf den Weg bringen, das die Werbung für Tabakprodukte neu regle. Der Referentenentwurf des für das Gesetz zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums hatte noch ein Verbot von Außen- und Kinowerbung vorgesehen. Diesen Vorschlag hätten auch Teile der SPD unterstützt. Der für das Gesetz zuständige Berichterstatter im Bundestag, Rainer Spiering (SPD), hatte zu bedenken gegeben, dass „gerade Außenwerbung für Tabakerzeugnisse Jugendliche zum Rauchkonsum motivieren kann“.

    Allerdings: Weder Bundeskanzleramt noch Bundeswirtschaftsministerium wollten diese weitreichende Einschränkung mittragen. Neben dem bereits geltenden Werbeverbot in Zeitschriften und im Fernsehen wären damit auch Plakate an Bahnhöfen oder Bushaltestellen unzulässig.

    Auch beim Verbot von Mentholzigaretten wird der Bundeslandwirtschaftsminister wohl nachgeben müssen. Schmidt hatte dafür plädiert, schon ab Mai 2016 den Verkauf von Mentholzigaretten und Aroma-Zusatzstoffen zu stoppen. Nun werden diese Tabakprodukte wohl noch bis 2020 verkauft werden dürfen.

    Vom Einführen des sogenannten „plain packaging“ – also einer weitgehend weißen Verpackung ohne Markenlogo der Zigarettenhersteller – will die Bundesregierung absehen.
    Die EU-Vorgaben müssen bis Mai 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Beobachter rechnen mit einer verlängerten Umsetzungsfrist.
    red

    (DTZ 45/15)

  • Mehr Fragen als Antworten

    RÖSRATH // „Weltnichtrauchertag“ hin, EU-Tabakproduktrichtlinie her – bei der BTWE-Jahrestagung am 31. Mai und 1. Juni in Rösrath bei Köln wurde Tabakerzeugnissen und E-Produkten kräftig zugesprochen. Gleichzeitig rauchten die Köpfe, ob der Beiträge zu jenen Themen, die die Branche bewegen.

    Optimaler Termin
    Just an dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) postulierten sogenannten „Weltnichtrauchertag“, dem 31. Mai, trafen sich die Delegierten des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zu ihrer Jahresversammlung in Rösrath bei Köln. „Die Tagung ist also optimal terminiert“, sagte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher zur Begrüßung mit einem verschmitzten Lächeln. Den rund 150 Teilnehmern wünschte er viele schöne Momente des Genussrauchens. Und davon gab es reichlich. Denn allen Anfeindungen zum Trotz wurden Tabakwaren in all ihren Formen genossen. Und auch E-Zigaretten wurden ordentlich gedampft. Dieser Produktgruppe war gleichzeitig einer der Schwerpunkte in Rösrath gewidmet. Darüber wird die Tabak Zeitung in der nächsten Ausgabe berichten.

    Das zweite große Thema drehte sich beim BTWE-Branchendialog um die EU-Tabakproduktrichtlinie, kurz TPD 2. So stand die von den beiden BTWE-Geschäftsführern Willy Fischel und Dieter C. Rangol moderierte Jahrestagung unter dem Titel „Total beschränkt? Fachhandel zwischen Überregulierung und Chancen“. Dieses Motto lehnte sich an den Buchtitel „Total beschränkt – Wie uns der Staat mit immer neuen Vorschriften das Denken abgewöhnt“ von Alexander Neubacher an.

    Neues aus Absurdistan
    Der Autor und Spiegel-Redakteur nahm als Redner an der Tagung teil. Dabei erheiterte er das Auditorium mit ein paar Regulierungsbeispielen deutscher und europäischer Bürokratie, die ebenso gut aus Absurdistan stammen könnten. Ob er genüsslich den Warnhinweis: „Vorsicht, Folie für den Verzehr nicht geeignet“ auf der Ziegenkäsepackung aufs Korn nahm, das automatische Abschalten moderner Fernsehgeräte nach 240 Minuten lächerlich machte oder das Verbot, wegen der Stolpergefahr Sandburgen am Strand zu bauen durch den Kakao zog – die Lacher des Publikums hatte Neubacher ganz klar auf seiner Seite. Diese und eine Reihe weiterer Beispiele zeigten aber auch, wie weit der Staat es bereits mit seiner Regulierungswut getrieben hat. Der Bürger gelte als beratungswürdig und müsse vor sich selbst geschützt werden. „An die Stelle des Homo sapiens tritt der Homo Demenz, der Trottelbürger“, so Neubacher. Ausführlicher Bericht folgt in einer der nächsten DTZ-Ausgaben.

    Schnelle Lösungen
    Ein wunderbares Beispiel für Überregulierung durch den Staat ist die Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die von der EU im vergangenen Jahr verabschiedet wurde. Nun könne die Devise in Sachen TPD nur noch lauten: „Retten und gestalten, was zu retten und zu gestalten ist“, so BTWE-Präsident von Bötticher. Denn mit der Einführung übergroßer Schockbilder auf den Verpackungen werde die Optik der Tabakwarengeschäfte bereits ab Mai nächsten Jahres massiv negativ verändert. Dann befänden Kunden und Mitarbeiter sich in einem Grusel-Kabinett. Deshalb sei es sinnvoll, sich schon heute Gedanken zur Präsentation von Zigaretten und Feinschnittprodukten im nächsten Jahr in den POS-Regalen zu machen. „Wir müssen möglichst schnell nach Lösungen suchen, damit unser positives Image als beliebter und unverzichtbarer regionaler Nahversorger auch im Interesse der Industrie erhalten bleibt“, erklärte der BTWE-Präsident weiter. Er kritisierte, dass die konkreten offiziellen Handling-Vorgaben für die Umsetzung bei der Produktion der neuen Verpackungen immer noch nicht vorliegen. Dies sei ein weiteres Beispiel dafür, wie praxisfern, handwerklich unsauber und unternehmerfeindlich die EU-Richtlinie sei. „Sobald die konkreten Vorgaben vorliegen, sollten wir umgehend eine Lösung vorantreiben“, empfahl von Bötticher. Auch für die in der TPD vorgesehene Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten, von der Produktion bis zur ersten Verkaufsstelle im Einzelhandel, gebe es derzeit noch mehr offene Fragen als Antworten.

    Rechts- und Planungssicherheit
    Mit der TPD2 setzten sich mehrere Referenten auseinander. Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes, berichtete über den Status quo und gemeinsame Branchenaktivitäten zur TPD. „Für mich ist es wichtig, dass wir Rechtssicherheit und Planungssicherheit erhalten“, sagte Mücke. Und beides habe die Branche bei der TPD nicht. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär und heutige DZV-Geschäftsführer hätte sich nie träumen lassen, dass diese Art von Gesetzgebungsverfahren in einem deutschen Rechtsstaat möglich sei. Es liege immer noch kein Referenten-Entwurf des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor. Erst im September soll es, wie zu hören sei, einen Kabinettsbeschluss geben und dann im vierten Quartal die Verhandlungen in den Ausschüssen und anschließend die Abstimmung im Bundestag. Das Tabakgesetz werde wohl im ersten Quartal 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Da bereits ab 20. Mai 2016 die Vorgaben der TPD in Deutschland umgesetzt sein müssten, laufe der Branche die Zeit davon. Wenn der Zeitraum für die Produktionsumstellung nur wenige Wochen betrage, sei das einfach deutlich zu kurz, gab Mücke zu bedenken. Die Industrie benötige für die Umstellung auf Zigaretten mit den neuen Warnhinweisen mindestens zwölf Monate, bei Feinschnitt seien es wenigstens 18 Monate. Deshalb hätten DZV und der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) gemeinsame Gutachten in Auftrag gegeben, um damit die Politik von realistischeren Umsetzungsfristen zu überzeugen.

    Claudia Oeking, Manager Regulatory Affairs Philip Morris GmbH, ging näher auf die Thematik Einheitspackungen ein. Philip Morris gehe in England gegen die TPD vor. Die Sache sei inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gelandet, der voraussichtlich Mitte 2016 eine Entscheidung fällen werde. England und Irland hätten bereits Plain Packaging beschlossen. Und in Frankreich laufe momentan der legislative Prozess zur Einführung von Einheitspackungen.

    In den Augen von Philip Morris stelle Plain Packaging ganz klar eine Enteignung dar. Außerdem würden unter anderem die Meinungsfreiheit, die Berufsfreiheit und der freie Güterverkehr eingeschränkt, während etwa ein vermeintliches Ziel, der Gesundheitsschutz, statistischen Auswertungen zufolge nicht erreicht werde. Das zeige zum Beispiel Australien, wo Einheitspackungen mit Bildwarnhinweisen bereits Realität seien, ohne dass ein Rückgang des Zigarettenkonsums darauf zurückgeführt werden könne. Stattdessen habe der illegale Zigarettenhandel zugenommen. „Plain Packaging ist ein Konjunkturprogramm für Schmuggler“, meinte Oeking. Sie befürchtet außerdem einen Spillover-Effekt, dass nämlich die Regulierungen des Tabaks auf andere Bereiche übergreifen könnten.

    Über erste Ergebnisse eines neuen gemeinsamen Arbeitskreises zwischen Handel und Industrie zur TPD-Implementierung der Rückverfolgbarkeit, im Englischen als Track & Trace bezeichnet, berichteten Ludwig Willnegger, Chef des Brüsseler Büros der Edeka-Handelskette, und Carsten Zenner, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). Der Arbeitskreis habe sich bereits mehrmals getroffen, zuletzt am 4. Mai bei einem Tabakwaren-Großhändler, wo derzeit ein Markttest in Sachen Rückverfolgbarkeit laufe.

    Wirtschaftlicher Nutzen fraglich
    Erst kürzlich habe die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie zu Track & Trace veröffentlicht. Der zufolge sei eine Rückverfolgbarkeitslösung machbar, sowohl technisch als auch aus einer wettbewerbsorientierten Marktperspektive. Profitieren könnten davon zum Beispiel öffentliche Gesundheit, Strafverfolgung, Fiskus und Verbraucher. Der geschätzte Gesamtnutzen überwiege laut Studie die Kosten für Industrie und Regierung. Dieser Einschätzung widersprachen Willnegger und Zenner entschieden. „Der Aspekt der wirtschaftlichen Darstellbarkeit von operativen Prozessen im Tabakwarenhandel und in Automatenbetrieben unter der Maßgabe der in der Studie beschriebenen operationalen und technischen Anforderungen bleibt durch die Autoren deutlich unterbeleuchtet“, stellte Zenner fest.

    Legale Industrie
    Ebenso werde der Bewertungsmaßstab „Verhältnismäßigkeit“ in der Studie weitestgehend nicht berücksichtigt. Der Arbeitskreis zwischen Handel und Industrie müsse nunmehr weiter konsequent an den Themenfeldern Dateninhalt, -träger, -objekt, Prozessebenen und Datenaustausch arbeiten, um der Politik Lösungsoptionen aufzeigen zu können. In den Augen von Zenner stelle sich die Frage nach dem Sinn der von der EU vorgesehenen Rückverfolgbarkeit nicht mehr, da die Sache nun einmal beschlossen sei. Sehr wohl berechtigt sei aber indes die Frage nach der Aufrechterhaltung einer legalen und funktionierenden Tabakwaren-Großhandelsstruktur in Europa unter einem Track & Trace-Regime. Zenner sieht bei einer Umsetzung von Track & Trace ohne Augenmaß die Gefahr, dass die Versorgung des Marktes mit legalen Tabakprodukten ernsthaft in Frage gestellt wird.
    da

    (DTZ 23/15)

  • Demonstration gegen Einheitspackungen

    PARIS // In Frankreich könnten schon bald Einheitspackungen für Tabakprodukte Vorschrift sein. Demnach sollen Markenlogos von den Zigaretten- und Feinschnitt-Packungen verbannt werden. Gegen dieses sogenannte Plain Packaging, das dieser Tage Thema in der Nationalversammlung gewesen ist, demonstrierten am 31. März tausende von Tabakwarenhändlern aus allen Regionen Frankreichs in Paris.

    [pic|370|l||||Französische Tabakfachhändler, Buralistes genannt, machten ihrem Unmut Luft. Foto: A. Desheulles, Le Losange||]

    An dem Protestmarsch beteiligten sich neben den Mitgliedern der französischen Händlerorganisation „Confederation des Buralistes“, die 27 500 Händler repräsentiert, auch Delegationen von Handelsverbänden aus anderen EU-Ländern, zum Beispiel aus Italien, Spanien, Großbritannien, Irland und Dänemark. Über die Demonstration hinaus schlossen die Händler an diesem Tag als Zeichen ihres Widerstands die Läden zwischen 14 und 15 Uhr.

    Die „Confederation des Debitants de Tabac“ bezeichnet die Einführung von Plain Packaging als ineffektive Maßnahme, durch die die französischen Einzelhändler gegenüber jenen der Nachbarländer benachteiligt würden. Außerdem würden durch die Einheitspackungen Schmuggel und Fälschungen Tür und Tor geöffnet. Die Botschaft der Händler heißt ganz klar: „Ja zu Vorsorge, aber nein zu Verboten“.
    da

    (DTZ 14/15)