MAINZ // Weitgehend unstrittig ist zwischen CDU / CSU und SPD ein Verbot der Außenwerbung, ein Beschränken der Kinoreklame sowie eine „gewerbsmäßige, kostenlose Abgabe“ von Tabakerzeugnissen.
Zulässig bleiben nach einem aktuellen Positionspapier von CDU / CSU, das DTZ vorliegt, die Werbung in und an Geschäftsräumen des Fachhandels, Werbe-Spots im Kino bei Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, das Abgeben von Mustern im Tabakwarenhandel und im Rahmen von Veranstaltungen, das Sponsoring nationaler Veranstaltungen sowie das Übertragen von Tabakmarken auf andere Produkte. Ein Plain Packaging, also die Einheitspackung, ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Diskutiert wird insbesondere die Übergangsfrist. Derzeit sind 2024 und 2026 im Gespräch. Der CDU-Abgeordnete Christian Haase, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU / CSU-Bundestagsfraktion und kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, stimmt dem Termin 2024 zu. Dabei könnte die Übergangsfrist auf Verträge zwischen Tabakindustrie und Kommunen beschränkt werden, die bis zum 31. Dezember 2018 geschlossen wurden.
Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob Tabakerhitzer unter die neuen Regeln fallen sollen. Die SPD will das unbedingt umsetzen, auch verschiedene Unionspolitiker möchten das erreichen.
Aus der aktuellen Gesetzesvorlage sollen E-Zigaretten ausgenommen werden. Gitta Connemann, stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, macht in einem Schreiben in diesem Zusammenhang deutlich, dass die umzusetzende WHO-Tabakrahmenkonvention sich ausschließlich auf Tabakprodukte beziehe. Allerdings machen sich verschiedene Politiker der Koalition dafür stark, einen eigenen Gesetzentwurf für Liquids und ihre Inhaltsstoffe einzubringen.
max
(DTZ 21/19)
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