Schlagwort: Tabakrahmenkonvention

  • Werbeoptionen sollen im Fachhandel erhalten bleiben

    MAINZ // In Deutschland soll zum 1. Januar 2022 ein Tabakwerbeverbot umgesetzt werden. Darauf haben sich die Fraktionen der CDU/CSU und SPD geeinigt (DTZ berichtete). Auf die Inhalte wollen sich die Beteiligten noch verständigen. DTZ liegt nun ein Entwurf des Positionspapiers vor, woraus wir im Folgenden in Auszügen zitieren.

    Darin heißt es, dass „CDU und CSU … keine Verbotsparteien“ sind. „Es ist weder Recht noch Aufgabe der Politik, Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden. Dies gilt für die Entscheidung, zu rauchen oder nicht zu rauchen. Und dies gilt auch für die Freiheit der Werbung.“
    Unter der Vorgabe, die Tabakrahmenkonvention eins-zu-eins umzusetzen, will die Fraktion …

    [bul]ab dem 1. Januar 2022 die Außenwerbung für Tabakprodukte, mit Ausnahme der Außenflächen des Fachhandels, beenden.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die Kinowerbung für Tabakprodukte bei allen Filmen unterbinden, die für Jugendliche zugänglich sind.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels und
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige Ausspielung von Tabakprodukten untersagen.

    Demgegenüber stärkt das Papier die Rolle des Fachhandels. Folgende Werbeoptionen sollen erhalten bleiben:
    [bul]die Außenwerbung in und an den Geschäftsräumen des Fachhandels,
    [bul]die Kinowerbung bei Filmen mit Altersfreigabe ab 18 Jahren,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Tabakhandel,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigarren, Zigarillos und Tabakerhitzern,
    [bul]die markenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Verpackungen (kein Plain-Packaging),
    [bul]das Sponsoring nationaler Veranstaltungen und
    [bul]der Markentransfer, das heißt: die Übertragung der Marke auf andere Produkte.

    Daneben wollen CDU und CSU ein „Verbraucher-Jugendschutz- und Gesundheitspaket für E-Zigaretten schaffen“.
    Konkret heißt es dazu im Entwurf:
    „Deswegen wollen wir zum 1.  Januar 2021 die bestehende Inhaltsstoffregulierung zu nikotinhaltigen Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Nachfüllbehälter ausweiten.“

    „Außerdem streben wir an, die für Tabakprodukte vorgesehenen Beschränkungen der Außen- und Kinowerbung sowie der kostenlosen Ausspielung eins-zu-eins auf E-Zigaretten zu übertragen, und Lücken bei der Beschränkung der audiovisuellen Werbung zu schließen.“

    Gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD – vorausgesetzt er stimmt zu – will die Fraktion auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag erarbeiten und in den Bundestag einbringen.

    red

    (DTZ 47/19)

  • E-Zigarette noch außen vor

    MAINZ // Weitgehend unstrittig ist zwischen CDU / CSU und SPD ein Verbot der Außenwerbung, ein Beschränken der Kinoreklame sowie eine „gewerbsmäßige, kostenlose Abgabe“ von Tabakerzeugnissen.

    Zulässig bleiben nach einem aktuellen Positionspapier von CDU / CSU, das DTZ vorliegt, die Werbung in und an Geschäftsräumen des Fachhandels, Werbe-Spots im Kino bei Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, das Abgeben von Mustern im Tabakwarenhandel und im Rahmen von Veranstaltungen, das Sponsoring nationaler Veranstaltungen sowie das Übertragen von Tabakmarken auf andere Produkte. Ein Plain Packaging, also die Einheitspackung, ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

    Diskutiert wird insbesondere die Übergangsfrist. Derzeit sind 2024 und 2026 im Gespräch. Der CDU-Abgeordnete Christian Haase, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU / CSU-Bundestagsfraktion und kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, stimmt dem Termin 2024 zu. Dabei könnte die Übergangsfrist auf Verträge zwischen Tabakindustrie und Kommunen beschränkt werden, die bis zum 31. Dezember 2018 geschlossen wurden.

    Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob Tabakerhitzer unter die neuen Regeln fallen sollen. Die SPD will das unbedingt umsetzen, auch verschiedene Unionspolitiker möchten das erreichen.

    Aus der aktuellen Gesetzesvorlage sollen E-Zigaretten ausgenommen werden. Gitta Connemann, stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, macht in einem Schreiben in diesem Zusammenhang deutlich, dass die umzusetzende WHO-Tabakrahmenkonvention sich ausschließlich auf Tabakprodukte beziehe. Allerdings machen sich verschiedene Politiker der Koalition dafür stark, einen eigenen Gesetzentwurf für Liquids und ihre Inhaltsstoffe einzubringen.

    max

    (DTZ 21/19)

  • „Kleine“ Anfrage

    BERLIN // Diese „Kleine Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ wird die Bundestagsmitarbeiter einige Zeit beschäftigen: Acht Abgeordnete begehren Auskunft über „Tabaklobby und Tabakregulierung“.

    Dabei geht es zunächst um die WHO-Tabakrahmenkonvention, die 2005 in Kraft getreten ist und deren Inhalte – unter anderem „ein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ – innerhalb von fünf Jahren hätten umgesetzt werden sollen. Die Unterzeichner der Kleinen Anfrage: „Dennoch finden weiterhin verkaufsfördernde Aktivitäten von Tabakerzeugnissen statt.“ Auch das Tabakerzeugnisgesetz und der zugehörige Änderungsvorschlag seien problematisch.

    Nun begehren Sahra Wagenknecht, Dietmar Bartsch und der Rest der Fraktion Auskunft in 29 Punkten mit 20 Unterpunkten zu unterschiedlichsten Themen.

    Eine Auswahl:
    [bul]Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Gewinne der Tabakindustrie seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?
    [bul]Wie viele Treffen fanden zwischen Vertretern der Tabakindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 18. Legislaturperiode statt (bitte nach Datum, Verband, Ministerien und Ebene auflisten)?
    [bul]Wie hoch waren die Parteispenden aus der Tabakindustrie in den letzten fünf Jahren (bitte nach Partei, Spender und Jahr aufschlüsseln)?
    [bul]Welche Programme fördert die Bundesregierung als wirtschaftlich realisierbare Alternative für Tabakanbauer, Tabakarbeiter sowie Einzelverkäufer?

    Den vollständigen Text der Anfrage finden Interessierte [link|https://goo.gl/L9kOUY]hier[/link].
    red

    (DTZ 07/17)