GENF // Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) entschied vor kurzem, dass die strengen australischen Gesetze für Tabakverpackungen, das Plain Packaging, gerechtfertigt seien, und lehnte damit Beschwerden von Honduras und der Dominikanischen Republik ab.
Ihren Vorwurf, dass es sich um unfaire Handelsbeschränkungen handele, wiesen die Richter zurück.
WTO-Gremium
Ein WTO-Gremium hatte 2018 über einen Fall entschieden, den Kuba, die Dominikanische Republik, Honduras und Indonesien gegen Australien wegen seiner Vorschriften für Tabakverpackungen eingereicht hatten. Sie hatten gegen die Einführung des Plain Packaging in Australien geklagt. Andere Länder, darunter Großbritannien, Frankreich, Neuseeland und Uruguay, haben seither ähnliche Regeln eingeführt.
Handelshemmnis
Die Beschwerdeführer argumentierten, dass das australische Gesetz ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis darstelle, das WTO-Gremium stellte jedoch fest, dass die Maßnahmen Australiens gerechtfertigt waren.
Honduras und die Dominikanische Republik wandten sich an das Streitschlichtungsgremium der WTO und legten Berufung ein.
Schlussfolgerungen
Das Berufungsgremium erklärte jetzt, es habe keine Fehler in den Schlussfolgerungen des früheren Gremiums festgestellt und den Antrag der Beschwerdeführer auf Änderung der Verpackungsregeln durch Australien abgelehnt.
Die [link|https://www.wto.org/english/news_e/news20_e/435_441abr_e.htm]Entscheidung[/link] war die vorerst letzte der WTO-Berufungsinstanz, das als oberstes Gericht für internationale Handelsstreitigkeiten fungiert. Seine Funktion ist ausgesetzt, da die USA die Ernennung neuer Richter blockieren. Das wiederum führt dazu, dass die in Genf ansässige WTO nicht mehr effektiv Handels-Streitigkeiten beilegen kann.
red
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