Schlagwort: Mentholzigaretten

  • Schweiz bleibt außen vor

    BERN // In der EU sind die Mentholzigaretten seit 20. Mai verboten. Einzige Ausnahme in Europa ist die Schweiz.

    In der Eidgenossenschaft bleiben die Produkte weiterhin erlaubt. In der gesamten EU und in Großbritannien greift ab dem Stichtag die Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die Zigaretten mit einem „charakteristischen Aroma“ verbietet.


    Veränderungen weltweit

    Damit ändert sich die weltweite Menthol-Landschaft massiv. Bisher kannten nur einzelne Länder wie Kanada, Brasilien, die Türkei und Äthiopien Verbote. In den USA verbietet Massachusetts als erster Bundesstaat Mentholzigaretten ab 1. Juni.

    Schmuggel
    Dass die Schweiz von dem Verbot ausgeschlossen ist, könnte nach Einschätzung von Experten jedoch zum Problem werden. „Das Verbot der beliebten Mentholzigaretten könnte zu erhöhtem Schmuggel dieser Produkte führen“, wird Kevin Suter von Japan Tobacco International, von Schweizer Medien zitiert.

    Auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit rechnet mit Einkaufstourismus wegen den Zigaretten.

    red

  • Finale in Luxemburg

    LUXEMBURG // Mit Bezug auf die Klage von Planta Tabak vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen Bestimmungen der Tabakproduktrichtlinie geht es weiter. Das Gericht hatte eine Reihe von Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt, um eindeutige Antworten zu erhalten. Nun hat der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard seine Schlussanträge in dem Verfahren vorgelegt.

    Der Jurist schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das weitgehende Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. Wesentlicher Bestandteil der Produktlinie von Planta waren aromatisierte Tabake zum Selbstdrehen, insbesondere mit Menthol. Produkte wie die Mentholzigaretten dürfen noch bis 20. Mai 2020 in Verkehr gebracht werden. Damit könnten die Konsumenten ihre Gewohnheiten ändern, so das Argument des Gesetzgebers.

    Der Generalanwalt vertritt zudem die Auffassung, die Richtlinie verbiete jede (auch nicht werbliche) Nennung des Aromastoffs, den aromatisierte Tabakerzeugnisse enthielten – und das sowohl auf der Packung als auch auf der Außenverpackung und schließlich dem Produkt selbst. Denn diese Angabe genüge, die schädigende Wirkung dieses Erzeugnisses auf die menschliche Gesundheit herunterzuspielen. red

    (DTZ 28/18)

  • Werbeverbot vom Tisch?

    BERLIN // Die Verunsicherung in Sachen TPD 2 ist groß. Kein Wunder, dass auch beim Besuch von Ministerpräsident Stephan Weil bei Reemtsma (siehe Bericht unten) die Beschäftigten und die für den Wirtschaftszweig zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf das Engagement der Bundesländer im Bundesrat hoffen. Einer der zentralen Kritikpunkte: das geplante Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse.

    Zumindest dieser Punkte könnte vom Tisch sein. Das berichtet der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels und beruft sich dabei auf das „Handelsblatt“. Die Bundesregierung stehe beim Umsetzen der TPD 2 in nationales Recht kurz vor einer Einigung, heißt es dort. Wichtigste Aussage: Anders als von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zunächst gefordert, werde es wohl kein verschärftes Werbeverbot für Tabakprodukte geben.

    Stattdessen wolle die Bundesregierung im kommenden Jahr ein gesondertes Gesetz auf den Weg bringen, das die Werbung für Tabakprodukte neu regle. Der Referentenentwurf des für das Gesetz zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums hatte noch ein Verbot von Außen- und Kinowerbung vorgesehen. Diesen Vorschlag hätten auch Teile der SPD unterstützt. Der für das Gesetz zuständige Berichterstatter im Bundestag, Rainer Spiering (SPD), hatte zu bedenken gegeben, dass „gerade Außenwerbung für Tabakerzeugnisse Jugendliche zum Rauchkonsum motivieren kann“.

    Allerdings: Weder Bundeskanzleramt noch Bundeswirtschaftsministerium wollten diese weitreichende Einschränkung mittragen. Neben dem bereits geltenden Werbeverbot in Zeitschriften und im Fernsehen wären damit auch Plakate an Bahnhöfen oder Bushaltestellen unzulässig.

    Auch beim Verbot von Mentholzigaretten wird der Bundeslandwirtschaftsminister wohl nachgeben müssen. Schmidt hatte dafür plädiert, schon ab Mai 2016 den Verkauf von Mentholzigaretten und Aroma-Zusatzstoffen zu stoppen. Nun werden diese Tabakprodukte wohl noch bis 2020 verkauft werden dürfen.

    Vom Einführen des sogenannten „plain packaging“ – also einer weitgehend weißen Verpackung ohne Markenlogo der Zigarettenhersteller – will die Bundesregierung absehen.
    Die EU-Vorgaben müssen bis Mai 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Beobachter rechnen mit einer verlängerten Umsetzungsfrist.
    red

    (DTZ 45/15)

  • BTWE-Kampagne zur Tabakproduktrichtlinie

    KÖLN // Schon die Originalfassung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) stellt den Tabakwaren-Fachhandel vor enorme Herausforderungen. Doch das für die Umsetzung der TPD in deutsches Recht federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will noch darüber hinausgehen und stellt damit den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme.

    Wie DTZ bereits berichtete, sind unter anderem folgende Verbote und Beschränkungen geplant:
    Bild-Warnhinweise auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Seitens der EU sind sie nur für Zigaretten und Feinschnitt vorgesehen.

    Verbot von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor.

    Aktiv werden
    Dagegen wendet sich der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) mit einer Aktionskampagne. Er fordert deshalb Tabakwaren-Fachhändler auf, gegen TPD 2 aktiv zu werden: „Kontaktieren Sie Abgeordnete aus Ihrer Region und schreiben Sie den Mitgliedern des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft, was Sie von diesen Maßnahmen halten.“

    Wichtige Argumentationshilfe dazu gibt ein Anschreiben des BTWE-Präsidenten Rainer von Bötticher an Christian Schmidt, den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Diesen Brief und eine Liste der Mitglieder des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unten stehend. Abschließend bittet der BTWE die Tabakwarenhändler darum, ihm unter der E-Mail [link|mailto:btwe@einzelhandel.de ]btwe@einzelhandel.de [/link] ihre Aktivitäten mitzuteilen. red

    Die Mitglieder-Liste des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages mit Anschrift des Büros im Bundestag und Wahlkreis finden Sie [lpdf|73]hier.[/lpdf]

    Offener Brief von Rainer von Bötticher

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,
    mein Name ist Rainer von Bötticher, ich bin als Inhaber der Firma M. Niemeyer Cigarren geschäftsführend tätig und ehrenamtlich als Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE e.V.). In dieser Funktion richte ich diese Zeilen an Sie.

    Der BTWE vertritt 7000 Tabakwareneinzelhändler in Deutschland mit rd. 25.000 Arbeitsplätzen. Mit großer Besorgnis nehmen wir den Referenten-Entwurf zur EU-TPD 2 zur Kenntnis, in dem über die vorgelegte europäische Tabakproduktrichtlinie hinausgehend zusätzlich reguliert wird.

    Im Einzelnen schmerzen uns im Wesentlichen folgende Punkte:

    1. Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft
    Die Frist zur Umsetzung der geänderten Regelungen ist für die Hersteller- wir wie hören – zu knapp bemessen und in der verfügbaren Zeit nicht zu bewältigen. Es ist somit zu befürchten, dass ab dem Stichtag zur Umstellung (20. Mai 2016) der Einzelhandel nicht in ausreichender Menge mit TPD-konformer Ware beliefert werden kann und es somit zu empfindlichen Umsatzeinbußen und damit zu Verlusten käme.

    2. Verbot von Marketing am Verkaufsort
    Hinsichtlich des§ 18 muss eine Klarstellung erfolgen. Es muss weiterhin möglich sein, dem Konsumenten, der über 18 Jahre und Raucher ist, mit Marketingmaßnahmen am Verkaufsort anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften des Produktes zu informieren. Ansonsten würde jede Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich gemacht werden. Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.

    3. Verbot der Außen- und Kinowerbung
    Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen.
    Der Fachhandel befürchtet, dass dann nur noch der Preis Marketinginstrument der Industrie ist, mit der Folge, dass Margenverluste zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Problemen im Fachhandel führen und seine Existenz bedrohen.

    4. Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak
    Wir sind gegen Schockbilder auch auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak, weil sie ein legales Genussmittel „für den älteren Herrn" unverhältnismäßig diskriminieren. Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabake werden nicht inhaliert und maßvoll von älteren Menschen genossen. Insofern ziehen bei dieser Produktgruppe Jugend- und Gesundheitsschutz-Argumente nicht. Unsere Läden, die sich über ein breites Sortiment mit hoher Beratungskompetenz definieren, würden gegenüber den Kunden und übrigens auch gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Gruselkabinett mutieren. Schockbilder auch auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden.

    5. Abverkaufsfristen für den Handel
    Es handelt sich bei Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak um ein sehr vielfältiges, breit sortiertes Sortiment mit vielen „Langsamdrehern". Wir kämen mit der Übergangsfrist von 1 Jahr nicht hin. Ware müsste zurückgenommen, vernichtet werden zu unübersehbaren hohen Kosten … Wir fordern für diesen Sortimentsbaustein einen unbefristeten Übergang.

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, wir sind unbedingt für Gesundheits- und Jugendschutz und auch für die Regulierung eines risikobehafteten Produktes, aber bitte doch maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft. Schon die Originalfassung der TPD 2 stellt uns vor enorme Herausforderungen, und ich hatte die bisherigen politischen Signale so verstanden, dass Deutschland 1 : 1 umsetzt. Der deutlich darüber hinausgehende Referentenentwurf stellt den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme. Ich möchte Sie im Sinne unserer Mitglieder, häufig lange am Markt tätige Familienbetriebe, bitten, dieses zu berücksichtigen und zu korrigieren.

    Unseres Erachtens bedeuten die Referentenentwürfe zu TPD 2 Eingriffe des Staates in die Sortimentsstruktur einer ganzen Branche zum Nachteil der Endverbraucher. Unsere Einzelhandelsorganisationen HDE und BTWE haben in jüngster Vergangenheit bereits dezidierte Stellungnahmen zu allen relevanten TPD-Themen gegenüber BMWI und BMEL abgegeben. Es ist mir ein besonderes Anliegen, aus unternehmerischer Sicht meine extreme Besorgnis zum Ausdruck zu bringen: Ich betreibe „M. Niemeyer Cigarren" in 4. Generation mit aktuell 77 Filialen im nordwestdeutschen Raum. Wir haben 400 Mitarbeiter. Im letzten Jahr hatten wir unser 150. Firmenjubiläum. Mein ältester Sohn ist vor 2 Jahren ins Unternehmen eingestiegen mit dem Ziel, es erfolgreich weiterzuführen. Die Felssteine, die uns nunmehr in den Weg geworfen werden, lassen uns an unserer Zukunft zweifeln…

    Gern können Sie sich die Philosophie meines Unternehmens mittels des Imagefilms auf unserer Homepage einmal zu Gemüte führen.

    Ich erlaube mir, Ihnen beigefügt zwei Branchen-Genussmagazine zur Kenntnisnahme zu überreichen. Wie würde sich das Kulturgut Tabak mit Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak in unseren Geschäften, den Humidoren und Lounges darstellen? Ästhetisch der Super-Gau!

    Gern stehe ich für weitere Auskünfte, auch für ein persönliches Gespräch, zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rainer v. Bötticher
    M. Niemeyer Cigarren

    (DTZ 34/15)

  • Mittelstandsfeindliche Regulierungswut

    BERLIN // Das Bundeslandwirtschaftsministeriums plant mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD), den Verkauf von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016 komplett zu untersagen.

    Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor. Das Fehlen dieser Frist im Referentenentwurf des Ministeriums stellt laut DZV einen Bruch des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD dar, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vorschreibt. „Ein aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig erfolgendes Verbot von Mentholzigaretten wäre gesundheitspolitisch unsinnig, gefährdet die deutschen Produktionsstandorte und kostet den Finanzminister hunderte Millionen Euro“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Altbundeskanzler Helmut Schmidt, Deutschlands berühmtester Raucher, soll nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gezwungen werden, bereits ab dem kommenden Jahr auf seine bevorzugten Mentholzigaretten zu verzichten.

    Während in der EU-Tabakproduktrichtlinie ein Verfahren aufgezeichnet wird, um die Verwendung von Zusatzstoffen einheitlich zu regulieren, greift Deutschland vorweg und führt damit zu Verzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.


    Mittelständische Hersteller besonders betroffen

    Da auch die Ausfuhr von Mentholzigaretten in die übrigen EU-Mitgliedstaaten ab Mai 2016 nicht länger zulässig wäre, wird mit dem vorzeitigen Verbot den exportstarken Herstellungsstandorten in diesem Land und den dortigen Beschäftigten massiv geschadet. Die Produktion würde zwangsläufig in andere EU-Mitgliedstaaten verlagert werden. „Mittelständische Hersteller, die ihren Produktionsstandort nicht verlagern können und wollen, werden von diesem Verbot ganz besonders getroffen. Das Landwirtschaftsministerium zeichnet sich einmal mehr durch wirtschaftsunfreundliche Regulierungswut aus“, kritisiert Mücke: „Die Begründung des sofortigen Verbots des Zusatzstoffes Menthol ist nicht nachvollziehbar und trägt neoprohibitionistische Züge.“

    Für Konsumenten wie Altkanzler Schmidt bliebe die Möglichkeit, ihren Bedarf an Mentholzigaretten bis 2020 im benachbarten Ausland zu decken. Damit liefe auch eine vermeintlich gesundheitspolitische Zielsetzung des sofortigen Verbots weitgehend ins Leere.
    pi

    (DTZ 29/15)

  • BTWE warnt vor Arbeitsplatzverlusten

    KÖLN (DTZ/vi). Laut aktuellen Medienberichten unterstützt die Bundesregierung das Verbot der gerade bei älteren Menschen beliebten Menthol-Zigaretten.

    Hingegen gibt es – anders als ursprünglich in Medienberichten dargestellt – keine Entscheidung zu Schockbildern. Der BTWE zeigt Unverständnis für extreme Maßnahmen zur Tabakregulierung und warnt vor unbeabsichtigten Konsequenzen.

    Nach seiner Ansicht sollen Tabakwaren zwar umfassend, verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller Konsequenzen reguliert werden. Extreme Maßnahmen, wie übergroße Schockbilder und Warnhinweise sowie das Verbot von Mentholzigaretten seien für die gesundheitspolitischen Ziele jedoch kontraproduktiv, zudem fehle der wissenschaftliche Nachweis über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

    „Gerade ein Verbot von ganzen Produktreihen wie Mentholzigaretten ist ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt, der schon heute erschreckende Ausmaße angenommen hat. Der Jugendschutz wird durch den Schwarzmarkt völlig unterwandert. Mentholzigaretten werden vornehmlich von älteren Konsumenten bevorzugt, was gegen das Argument des Jugendschutzes spricht“, sagt Rainer von Bötticher, Präsident des BTWE.

    Die Maßnahmen der EU-Kommission schränkten Verbraucher direkt in ihrer Auswahl ein und nähmen ihnen wichtige Informationsmöglichkeiten. Der BTWE geht davon aus, dass dies dazu führt, dass Produkte stärker über den Preis kommuniziert werden.

    „Ein solcher Preiskampf bei einer gleichzeitigen Einschränkung des Sortiments führt zu einer Marktverschiebung. Der Tabak-Fachhandel ist mit seinen rund 8 000 Händlern und 25 000 Arbeitsplätzen Leidtragender einer solch einseitigen Politik“, so von Bötticher. Die größten gesundheitspolitischen Erfolge würden mit umfassenden Informations- und Präventionsmaßnahmen erreicht. So belegt eine Langzeitstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dass der Anteil jugendlicher Raucher derzeit auf einem historischen Tiefstand ist und sich allein in den letzten zehn Jahren halbiert hat.

    Andere nationale Parlamente haben bereits Kritik an den Plänen der EU-Kommission geäußert. Am kommenden Freitag tagt der EU-Ministerrat um über die TPD zu beraten.

    (DTZ 25/13)

  • Über 200 000 Protestunterschriften

    BERLIN (DTZ/vi). Sechs Wochen lang sammelte der deutsche Tabakwaren-Einzelhandel im Rahmen einer Protestaktion Unterschriften gegen die geplante neue Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Kommission. Jetzt ist die vom Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) und vom Branchenbündnis „Entscheiden Sie selbst!“ gestartete Aktion abgeschlossen: 209 029 Unterschriften gegen die TPD waren bundesweit in den Tabakwaren-Geschäften abgegeben worden.

    Unter dem Motto „Dann ist der Laden weg?!“ hatten die beteiligten Händler ihren Kunden und der gesamten Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die vorgesehenen überdimensionierten Warnhinweise mit Schockbildern auf Tabakwarenverpackungen ebenso wie die Vorgabe von Einheitspackungen und das Verbot von Produkten mit charakteristischen Aromastoffen wie Mentholzigaretten die Existenz des Fachhandels massiv gefährden.

    Unter einem solchen Eingriff würden nicht nur die Handlungsfreiheit wie auch der Wettbewerb leiden, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet und, last but not least, die Konsumenten bevormundet und in ihrer Produktwahl massiv beeinträchtigt.

    Unterschriftenübergabe an AusschussvorsitzendenRainer von Bötticher, Präsident des BTWE sowie Mitglied im Branchenbündnis „Entscheiden Sie selbst“, und die Händlerin Janine Schulzki übergaben am Montag dieser Woche in Berlin die Unterschriften an Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundestag. Schulzki hatte bereits selbst gegen die neue Richtlinie protestiert und sich jetzt rege an der bundesweiten Unterschriftenaktion beteiligt. „Es wird Zeit, dass sich die deutsche Politik für die Belange der Händler und betroffenen Verbraucher einsetzt. Sinnvolle Regulierung tragen wir mit, aber überzogene Abschreckung und Verbote für legale Produkte können nicht die Lösung sein“, formulierte Schulzki das Anliegen vieler Unterzeichner.

    Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des federführenden Bundestagsausschusses für die TPD, begrüßte das Motto der Initiative „Entscheiden Sie selbst“, weil es in besonderer Weise die Eigenverantwortung des mündigen Marktteilnehmers betone. Er versprach das Anliegen der Aktion „Dann ist der Laden weg?!“ in den politischen Beratungsprozess mit aufzunehmen. „Informationen, gute Pro- und Kontra-Argumente und der bilaterale Austausch sind enorm wichtig für den politischen Entscheidungsprozess. Wir werden die vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission kritisch prüfen und eine Lösung für alle Beteiligten finden.“ BTWE-Präsident Rainer von Bötticher bedankte sich im Namen des Branchenbündnisses bei Goldmann. Er fügte hinzu: „Verbote ganzer Produktgruppen, Schockbilder und die Vereinheitlichung der Verpackungen führen in die falsche Richtung. Es gibt keine Beweise dafür, dass Einheitspackungen Konsumenten dazu bewegen, mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind ausschließlich ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten und geschmuggelten Zigaretten. Dass es auch anders geht, zeigt der sehr gut funktionierende Jugendschutz an der Ladentheke.“

    Bereits während der EU-weiten Konsultation zur Tabakprodukt-Richtlinie im Jahr 2010 erreichten 85 000 Eingaben die Europäische Kommission, davon rund 7 000 aus Deutschland. Die überwiegende Mehrheit davon kam von Bürgern. „Die Kunden sehen noch mehr EU-Regulierung kritisch und unterstützten den Fortbestand der lokalen Geschäftskultur“, erklärte von Bötticher im Namen der Initiative „Entscheiden Sie selbst“. „Das zeigt auch unsere Aktion: Die über 200 000 Unterschriften gegen die EU-Pläne wurden in sechs Wochen allein an den Ladentheken der Fachgeschäfte in Deutschland gesammelt.“ Zum Vergleich: Für eine Anhörung im Bundestag benötigt eine Petition mindestens 50 000 Stimmen in den ersten vier Wochen.

    Die Tabakprodukt-Richtlinie wird derzeit im Europäischen Parlament und Ministerrat diskutiert. Mit einer Entscheidung zum Vorschlag der EU-Kommission ist frühestens Ende 2013 zu rechnen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    (DTZ 16/13)

  • TPD 2 – zurück zum Absender

    BERLIN (DTZ/da). Die EU-Kommission überschreitet mit ihren Plänen zur Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) nicht nur ihre Kompetenzen und schießt weit über das Ziel hinaus, sie vernichtet damit auch die Existenzgrundlage tausender Tabakwarenhändler und gefährdet rund 25 000 Arbeitsplätze im Fachhandel.

    Das verdeutlichten Repräsentanten des Branchenbündnisses „Entscheiden Sie selbst“ gegenüber den Medien auf einer Pressekonferenz am 24. Januar in Berlin.

    Diesem Branchenbündnis gehören unter anderem die Verbände der Tabakwirtschaft, die Philip Morris GmbH und die Gewerkschaft NGG an. Unter der Moderation von Matthias Heddenhausen vom Deutschen Zigarettenverband (DZV) wiesen BTWE-Präsident Rainer von Bötticher, DZV-Geschäftsführer Dr. Dirk Pangritz, VdR-Vorsitzender Patrick Engels und Hubert Bleile, Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Tabakpflanzer auf die drastischen Folgen für die Tabakbranche hin.

    Laut Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission sollen die Warnhinweise auf Verpackungen drastisch vergrößert werden. Schockbilder und Warntexte würden künftig auf mindestens 75 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Feinschnittpackungen prangen. Außerdem sollen Textwarnhinweise jeweils 50 Prozent der Packungsseitenflächen einnehmen.

    Dazu erklärte Rainer von Bötticher, Präsident des Bundesverbandes des Tabakwareneinzelhandels und geschäftsführender Gesellschafter des Fachhandelsunternehmens Niemeyer, vor den Journalisten: „Wenn TPD 2 Wirklichkeit wird, dann befinden sich meine Mitarbeiter statt in einem Tabakwarengeschäft in einer Art Gruselkabinett. Da können Sie sich gut vorstellen, wie meine Mitarbeiter sich fühlen werden, aber auch wie unsere Kunden dies empfinden werden. Bei den rund 8 000 bundesdeutschen Tabakwaren-Fachhändlern geht die Angst um, ihre rund 25 000 Mitarbeiter fürchten um ihre Arbeitsplätze und der Konsument wird massiv von der EU bevormundet.“

    Nach dem vorgesehenen Verbot von charakteristischen Aromen dürfen künftig keine Zigaretten, Feinschnitttabake und rauchlose Tabakprodukte mit einem charakteristischen Aroma verkauft werden, das dem Produkt einen Tabak-untypischen Geschmack verleihen könnte. Damit wären auch Menthol-Zigaretten, aromatisierter Feinschnitt und der traditionelle Schnupftabak verboten. In den Augen von Dirk Pangritz macht das Verbot von Mentholzigaretten keinen Sinn. Nicht nur, dass eine umfassende wissenschaftliche Bewertung fehle, auch das Argument „Jugendschutz“ greife nicht, da Mentholzigaretten überwiegend von Älteren geraucht würden.

    Patrick Engels, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie, machte deutlich, dass ein Verbot von charakteristischen Aromen für viele Feinschnittmarken das Aus bedeuten würde. Der traditionelle deutsche Schnupftabak würde vernichtet. Engels: „Bei einem Verbot von traditionellen Zusatzstoffen, wie Menthol und vieler klassischer Fruchtaromen könnten viele Schnupftabake nicht mehr hergestellt werden. Das wäre ein Verbot von Schnupftabaken durch die Hintertür, da die Aromen ein grundlegender Bestandteil aller Schnupftabake sind.“

    Auch Hubert Bleile, Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Tabakpflanzer (BdT), blickt mit Sorge in die Zukunft. „Ein Verbot von Zusatzstoffen führt langfristig zu einer Verdrängung der in Deutschland produzierten Tabake, deren Qualität immer weiter verbessert wurde.“

    Bestimmte Aspekte der Verpackung und des Aussehens der Zigaretten sollen laut TPD vereinheitlicht werden. Das gilt zum Beispiel für die Größe von Zigarettenpackungen (mindestens 20 Stück). Darüber hinaus müssten die Zigarettenpäckchen quaderförmig sein, während für Feinschnitttabake nur noch „rechteckige Beutel“ ab 40 Gramm zulässig und Dosen verboten wären.

    Zigaretten mit einem Durchmesser von weniger als 7,5 mm gelten nach dem Vorschlag der Kommission als irreführend und dürften nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Damit wären sogenannte Slim-Formate nicht mehr erlaubt. EU-weit wären allein von einem Ende von Menthol- und Slimzigaretten über zehn Millionen Konsumenten betroffen.

    Auch die Verpackungen aller rauchlosen Tabakprodukte müssten auf beiden Seiten Warnungen vor Gesundheitsrisiken tragen.

    Als sehr kritisch bewertet das Branchenbündnis auch die von der EU-Kommission vorgesehenen „delegierten Rechtsakte“ in einer Vielzahl von Artikeln der TPD 2. Das hätte letztlich zur Folge, dass die EU-Kommission die Richtlinie durch Verordnungen ergänzen oder nach eigenen Vorstellungen an neue Entwicklungen anpassen könne, ohne dabei die demokratisch legitimierten gesetzgebenden Organe der EU, wie das Europäische Parlament und den Ministerrat vorher zu konsultieren. „Der demokratische Prozessablauf wird ausgehebelt“, so Dirk Pangritz. Und Rainer von Bötticher ergänzte: „Das hat diktatorische Züge.“

    Die Repräsentanten des Branchenbündnisses waren sich einig, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen keine Verbesserung im Verbraucherschutz erreichen wird und letztlich auch den Schmuggel fördert.

    In der Bevölkerung stößt das Vorhaben der EU-Kommission bereits heute auf Ablehnung. Laut einer repräsentativen Blitzumfrage der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung im Auftrag des Branchenbündnisses „Entscheiden Sie selbst“ unter 1 002 Nichtrauchern und Rauchern sehen mehr als Dreiviertel (76 Prozent) in riesengroßen Schockfotos keine wirksame Maßnahme, um Raucher vom Rauchen abzuhalten. Und 80 Prozent äußerten sich kritisch zum Verbot von Slim- und Mentholzigaretten.

    „Die EU-Kommission geht offenbar zu weit, das sagen auch die Bürger“, stellte Pangritz fest, während Engels dazu aufforderte, TPD 2 zurückzuweisen. In Anlehnung an einen Song von Elvis Presley erklärte er: „Return to sender“, also zurück nach Brüssel.

    (DTZ 05/13)