Hamburger Gericht kippt Beschränkung für große Läden

HAMBURG // Zur Eindämmung des Coronavirus müssen Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern derzeit ihre Verkaufsflächen begrenzen. Das Hamburger Verwaltungsgericht glaubt nicht, dass dies dem Infektionsschutz dient.

Eilantrag gegen Schließung
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem die Betreiberin eines Sportwarengeschäfts in der Hamburger Innenstadt gegen die Schließung ihres Geschäfts kämpft. Der Hamburger Senat hatte am 20. April eine Verordnung erlassen, die es nur Geschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern erlaubt, komplett wieder zu öffnen. Größere Geschäfte, wie das der Klägerin, sollen ihre Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.

Regelung verletzt Berufsfreiheit
Laut Verwaltungsgericht verletzt die Regelung die Berufsfreiheit der Klägerin. Die Nutzung der Verkaufsfläche im reduzierten Umfang sei zudem nicht geeignet, dem Zweck des Infektionsschutzes zu dienen, heißt es in dem Urteil. Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus ließen sich in großflächigen Handelsgeschäften ebenso gut einhalten wie in kleineren Einrichtungen, schreibt das Gericht. Oder sogar besser.

red

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