Schlagwort: Verwaltungsgericht

  • Hamburger Gericht kippt Beschränkung für große Läden

    HAMBURG // Zur Eindämmung des Coronavirus müssen Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern derzeit ihre Verkaufsflächen begrenzen. Das Hamburger Verwaltungsgericht glaubt nicht, dass dies dem Infektionsschutz dient.

    Eilantrag gegen Schließung
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem die Betreiberin eines Sportwarengeschäfts in der Hamburger Innenstadt gegen die Schließung ihres Geschäfts kämpft. Der Hamburger Senat hatte am 20. April eine Verordnung erlassen, die es nur Geschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern erlaubt, komplett wieder zu öffnen. Größere Geschäfte, wie das der Klägerin, sollen ihre Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.

    Regelung verletzt Berufsfreiheit
    Laut Verwaltungsgericht verletzt die Regelung die Berufsfreiheit der Klägerin. Die Nutzung der Verkaufsfläche im reduzierten Umfang sei zudem nicht geeignet, dem Zweck des Infektionsschutzes zu dienen, heißt es in dem Urteil. Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus ließen sich in großflächigen Handelsgeschäften ebenso gut einhalten wie in kleineren Einrichtungen, schreibt das Gericht. Oder sogar besser.

    red

  • Philip Morris darf „Maybe“-Kampagne fortsetzen

    GRÄFELFING // Das Verwaltungsgericht hat in dem Verfahren mit der Philip Morris GmbH (PMG) um die „Maybe“-Kampagne der Marke Marlboro den Bescheid des Landratsamtes München aufgehoben.
    Dem Unternehmen ist es somit erlaubt, die Kampagne fortzusetzen.

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr“, sagt PMG-Pressesprecherin Dorothea Misch. „Wir waren immer der Überzeugung, dass sich unsere Kampagne ausschließlich an erwachsene Raucher gerichtet und sich inhaltlich an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gehalten hat“, so Misch weiter. red

    (DTZ 40/15)

  • Sportwetten: Hängepartie nach Hängebeschluss

    WIESBADEN // Mit der Vergabe der 20 Konzessionen für Sportwetten wird es vorerst doch nichts, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dagegen in einem Eilverfahren einen sogenannten Hängebeschluss erlassen.

    Laut Medienberichten liegen gut ein Dutzend Eilanträge von privaten Wettanbieter vor, die leer ausgingen. Das bundesweit für die Zuteilung der Konzessionen zuständige hessische Innenministerium will gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Das Ministerium hatte nur einen kleineren Teil der sehr umfangreichen Unterlagen der Konzessions-Bewerber vorgelegt, woraufhin das Gericht zum Schluss kam, den Fall nicht beurteilen zu können und die Sache erst einmal auf Eis gelegt hat.

    Deutschlands Lottoverkaufsstellenleiter sind enttäuscht über den Beschluss des Verwaltungsgerichts. „Die Hängepartie geht weiter. Der Sportwettenmarkt bleibt unreguliert. Die privaten Wettanbieter können uns, wie gehabt, ungehindert Umsätze wegnehmen, weil sie aufgrund deutlich niedrigerer Steuern und Abgaben viel bessere Quoten anbieten als wir“, heißt es in Annahmestellen Kreisen. (da)

    (DTZ 39/14)

  • Prozess um elektrische Zigarette

    OELDE/MINDEN (DTZ/red/kes). Fallen elektrische Zigaretten unter das NRW-Nichtraucherschutzgesetz? Diese Frage wird das Verwaltungsgericht in Minden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 klären. Damit steht der Konsum von e-Zigaretten in Gaststätten, in Spielhallen und anderen öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand.

    Bisher gibt es keine rechtskräftige Aussage zu diesem Thema. Aktuell wird ein vergleichbarer Fall vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt. Hier klagen Gastwirte gegen ein Verbot von e-Zigaretten. Man beobachte den Kölner Prozess, sagt ein Sprecher des Gerichts in Minden auf Anfrage der Tabak Zeitung.

    In Minden stehen die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Kläger und die Gebrüder Gauselmann Oelde GmbH als Beklagte vor Gericht. Die Kommune hatte den Automatenaufsteller zur Durchsetzung des NRW-Rauchverbots von e-Zigaretten in seinen Spielhallen aufgefordert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette bei der Tabak verbrannt wird, sieht man bei Gauselmann für die elektrische Zigarette keinen Handlungsbedarf, da hier eine Flüssigkeit verdampfe. „Bei einer e-Zigarette entsteht kein richtiger Qualm“, sagt Mario Hoffmeister, Sprecher der Gauselmann AG gegenüber den Medien.

    Die rot-grüne Landesregierung hatte das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen zum 1. Mai 2013 verschärft und damit beispielsweise abgetrennt Raucherräume ausgeschlossen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vertritt Medieninformationen zufolge den Standpunkt, dass das gesetzlich Rauchverbot auch für e-Zigaretten gilt.

    (DTZ 04/14)

  • Durch alle juristischen Instanzen gehen

    AUGSBURG (DTZ/pi/red). Zum zweiten Mal kämpft ein Unternehmer aus dem Landkreis Neu-Ulm laut Presseberichten vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Rauchverbot in seinen Spielhallen. Beim ersten Verfahren scheiterte er bereits. Es sei „unüblich“, dass derjenige, der Geburtstag hat, nicht an seiner Party teilnehme, sagte Nikolaus Müller, Vorsitzender der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg, am 15. März.

    Dieser Hinweis galt dem Kläger: Der Betreiber von mehreren Spielhallen aus dem Kreis Neu-Ulm hatte an seinem Standort Mindelheim mehrfach „Geburtstagsfeiern“ veranstaltet, ohne, dass der angebliche Jubilar anwesend war. Der Hintergrund ist folgender: Private Feste gelten als geschlossene Gesellschaften; und die sind nicht vom für die Gastronomie geltenden Rauchverbot betroffen. „Aber wo kein Jubilar, da keine geschlossene Gesellschaft“, sagte das Landratsamt Unterallgäu und verbot das Rauchen. Der Mann klagte und verlor.

    Derzeit steht seine Frau vor Gericht, wobei es diesmal um zwei Spielhallen im Kreis Neu-Ulm geht, in denen das Unternehmer-Paar denselben Trick angewandt hatte. Immerhin gibt es einen abgetrennten Bereich in der Spielhalle; Zugang hat mit einer Chipkarte nur, wer vorher ein Formular ausfüllt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in dem Club-Raum geraucht werde und die Gefahr des Passivrauchens bestehe. Zusätzlich wird in einem Aushang informiert, in dem Raum finde eine „geschlossene Gesellschaft“ statt – ein Schlupfloch im bis Mitte 2010 in Bayern geltenden Nichtraucherschutzgesetz.

    Seit August gilt im Freistaat allerdings der bundesweit schärfste Nichtraucherschutz – und zwar auch für Spielhallen. Raucherclubs sind demnach nicht mehr erlaubt. So jedenfalls lautet die augenscheinlich einhellige Auffassung der Landratsämter. Auch im Kreis Neu-Ulm, erklärt Landratsamt-Juristin Karen Beth. Nachdem bei Kontrollen festgestellt worden war, dass in den Spielhallen des besagten Unternehmens das rauchen nicht unterbunden wurde, hatte die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt.

    Damit war die rechtliche Vorgehensweise eine andere als die des Landratsamtes Unterallgäu, das mit einer Untersagungsverfügung, also einem Verbot des Raucherclubs, reagiert hatte. Im Kreis Neu-Ulm legte das Unternehmer-Paar Widerspruch gegen das Bußgeld ein, bezahlte also nicht, weshalb ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm anhängig ist. Die Firma erhob sogar eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Tenor, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf Spielhallen nicht anwendbar sei.

    Das Landratsamt wäre in den Augen des Klägers also nicht berechtigt, zu kontrollieren, ob in den Räumen geraucht wird. Entsprechende Eilanträge hätten sowohl das VGA wie auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof München bereits zurückgewiesen, so Karen Beth vom Landratsamt. Das Unternehmer-Paar wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Anzunehmen ist jedoch , dass die Argumentation dieselbe sein wird wie am 15. März. Damals hatte der Spielhallenbetreiber argumentiert, der Passus für Freizeiteinrichtungen im aktuellen Gesetz sei identisch mit dem, was vorher galt , wonach Clubs zulässig waren.

    Der Richter argumentierte jedoch, dass Spielhallen nicht explizit erwähnt werden, beweise nichts. Der Kläger betonte, er kämpfe für die Freiheit des Einzelnen, räumte auf Nachfrage des Richters aber auch ein, dass es ihm auch um wirtschaftliche Interessen geht: Besonders im Grenzbereich zu Baden-Württemberg, wo laxere Verbote gelten, sei der Umsatz massiv eingebrochen. Der Spielhallenbetreiber zeigt sich entschlossen, das Problem einmal durch alle Instanzen zu treiben.

    Zunächst wolle er die Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Letztlich müsse wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Beth will und kann ihm wenig Hoffnung machen, denn alle Urteile, die sie kenne, hätten gelautet: Das Nichtraucherschutzgesetz gilt auch für Spielhallen, ein Raucherclub ist keine echte geschlossene Gesellschaft. Bei der Organisation der bayerischen Spielhallenbetreiber, dem Automatenverband, begrüßt man den Kampf des Mitglieds, unterstreicht Vorsitzender Andy Meindl aus Gmund am Tegernsee. „Was er macht, ist völlig richtig. Der Verband sieht der Entscheidung mit Interesse entgegen.“

    (DTZ 18/11)