OELDE/MINDEN (DTZ/red/kes). Fallen elektrische Zigaretten unter das NRW-Nichtraucherschutzgesetz? Diese Frage wird das Verwaltungsgericht in Minden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 klären. Damit steht der Konsum von e-Zigaretten in Gaststätten, in Spielhallen und anderen öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand.
Bisher gibt es keine rechtskräftige Aussage zu diesem Thema. Aktuell wird ein vergleichbarer Fall vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt. Hier klagen Gastwirte gegen ein Verbot von e-Zigaretten. Man beobachte den Kölner Prozess, sagt ein Sprecher des Gerichts in Minden auf Anfrage der Tabak Zeitung.
In Minden stehen die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Kläger und die Gebrüder Gauselmann Oelde GmbH als Beklagte vor Gericht. Die Kommune hatte den Automatenaufsteller zur Durchsetzung des NRW-Rauchverbots von e-Zigaretten in seinen Spielhallen aufgefordert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette bei der Tabak verbrannt wird, sieht man bei Gauselmann für die elektrische Zigarette keinen Handlungsbedarf, da hier eine Flüssigkeit verdampfe. „Bei einer e-Zigarette entsteht kein richtiger Qualm“, sagt Mario Hoffmeister, Sprecher der Gauselmann AG gegenüber den Medien.
Die rot-grüne Landesregierung hatte das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen zum 1. Mai 2013 verschärft und damit beispielsweise abgetrennt Raucherräume ausgeschlossen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vertritt Medieninformationen zufolge den Standpunkt, dass das gesetzlich Rauchverbot auch für e-Zigaretten gilt.
(DTZ 04/14)
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