Schlagwort: Nordrhein

  • Hauser übernimmt Bera-Vertrieb

    AUGSBURG / HALTERN AM SEE // Der RBA-Anbieter Hermann Hauser übernimmt ab sofort die Vertriebsaktivitäten von Bera.

    Die Chance für die Augsburger in der Übernahme des regionalen RBA-Händlers liegt nach Firmenangaben in der Attraktivität des Bera-Kundenstamms in Nordrhein-Westfalen.

    Dabei hat Hauser den Ausbau des Vertriebs für seine Zigarettenmarken King und Corset im Blick. Außerdem ergeben sich für klassische RBA-Produkte neue Vertriebswege, heißt es aus Ausgsburg.

    red

  • NRW-Landtag lehnt Gesetzesänderung ab

    DÜSSELDORF // Im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor wenigen Tagen ein Gesetzentwurf abgeschmettert worden, der das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen wieder erlauben sollte.

    darin hieß es zum Beispiel, Rauchverbote sollten nicht gelten, falls Nebenräume vollständig abgetrennt und „in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet“ seien. Außerdem sollten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ausgenommen werden, falls „keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ würden, Personen erst ab 18 Jahren Zutritt hätten und die Gaststätte am Eingang ausdrücklich als „Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sei.

    Mit diesem Vorstoß hatte die Fraktion der AfD versucht, eine Änderung des Paragraphen 3 herbeizuführen, in den ein neuer Absatz 3 – eben mit den beschriebenen Vorschlägen – eingefügt werden sollte. Zur Begründung teilte die AfD mit, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle „einen unverhältnismäßig schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Gastwirte dar“. Eine große Mehrheit der anderen Bundesländer habe in vergleichbaren Gesetzen Ausnahmen für Kleinstgaststätten und Gastronomiebetriebe mit separaten Raucherräumen vorgesehen und machte damit gute Erfahrungen.

    Laut AfD hat dagegen das in Nordrhein-Westfalen geltende „Radikalverbot“ unerwünschte Begleiterscheinungen. So gebe es ein Kneipensterben, dass die Betriebe massive Umsatzverluste verbuchen müssten. In dem Antrag wird die Dehoga mit der Aussage zitiert, vier Fünftel der Schank- und Tanzbetriebe hätten seit Einführung des Totalverbots im Jahr 2013 Umsatzeinbußen verzeichnet, zwei Drittel der Unternehmen über zehn Prozent. Außerdem würden unbeteiligte Anwohner durch Raucher belästigt, die die Gaststätten zum Rauchen verlassen müssten.

    Mit der Ablehnung des Antrags wird es wohl vorerst keinen neuen Vorstoß in dieser Richtung geben. Nach Ansicht von Beobachtern hatte der neue Gesetzentwurf schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, da er von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde.


    red

    (DTZ 42/17)

  • Lotto-Verband NRW legt Berufung ein

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband NRW hat am 3. April beim Landgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 7. März eingelegt.

    In dem Rechtsstreit geht es darum, wer die Kosten für die drastisch erhöhten Genehmigungsgebühren für das Betreiben einer Lottoverkaufsstelle zu tragen hat. Diese wurden im Oktober 2014 von 20 Euro auf 250 Euro pro Jahr angehoben und komplett auf die Annahmestellenleiter abgewälzt. Die erste Instanz hat entschieden, dass WestLotto die Genehmigungsgebühren von den Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen durch Abzug in der Provisionsabrechnung zu Recht einbehält.

    Tobias Buller, Geschäftsführer des klagenden Verbandes: „Wir werden das Urteil durch das Landgericht Münster als letzte Instanz prüfen lassen. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass das Amtsgericht Münster im Rahmen der kurzen Urteilsbegründung verlauten ließ, dass man die Sache ,auch ganz anders’ sehen könne, erscheint uns eine abschließende Prüfung notwendig, um das Thema endgültig beenden zu können.“ Und Buller erklärt weiter: „Es bleibt schlichtweg eine Frechheit, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen für die gleiche Tätigkeit ihrer Behörden seit Oktober 2014 das fast 13-Fache bezahlen lässt. Ob hier die Behörde ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat, wird möglicherweise im Rahmen eines weiteren Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu klären sein.“ red

    (DTZ 16/17)

  • Lotto-Annahmestellen in NRW haben das Nachsehen

    DÜSSELDORF // Seit Jahren fordern die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen eine Anhebung ihrer Vergütung. Denn die Provision verharrt bereits seit 1997 auf einer Höhe von 6,55 Prozent.

    Die FDP hat sich für eine Einkommensverbesserung der Annahmestellen ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag in den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags eingebracht. Dieser wurde vergangene Woche von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt.

    Wäre der Antrag positiv beschieden worden, hätte die Landesregierung – als mittelbare Eigentümerin der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG – auf eine Anpassung der Vergütungen eingewirkt, informiert Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen. Nach seiner Überzeugung geht es den regierenden Parteien in NRW offensichtlich mehr um politisches Kalkül als um die Sache für die Menschen. „Die Mehrheitsverhältnisse ließen von Beginn an darauf schließen, dass die 3500 Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen mit keiner Anpassung ihrer Vergütung für den Verkauf von Lotto zu rechnen haben. Jedenfalls nicht, solange SPD und Bündnis 90 / Die Grünen in NRW bis Mai 2017 die Regierung stellen“, erklärt Buller.

    Der Annahmestellenverband fordert eine Lotto-Preiserhöhung von 20 Cent pro Schein. Diese Anhebung sei nicht nur aus Sicht des Verbandes, sondern auch in den Augen von Sachverständigen und Kunden unproblematisch.

    Nach Bullers Beobachtung unterstützt die CDU die Forderung nach einer Provisionsanpassung. SPD und Grüne hätten allerdings ohne jeglichen Kommentar und ohne Aussprache gegen den FDP-Antrag gestimmt. „Damit gaben sie unmissverständlich zu verstehen, dass sie glauben, dass die Annahmestellen mit einer Vergütung, die seit 1997 nicht erhöht wurde, zufrieden sein können“, sagt Buller.
    vi

    (DTZ 07/17)

  • Anhörung zu Annahmestellen

    DÜSSELDORF // Der Haushalts- und Finanzausschuss im Düsseldorfer Landtag hat beschlossen, eine Öffentliche Anhörung zum Thema „Flächendeckendes Vertriebsnetz für WestLotto-Annahmestellen erhalten“ durchzuführen.

    Die Anhörung geht auf einen Antrag der FDP-Fraktion zurück. Sie findet am 8. November um 13.30 Uhr im Landtagsgebäude, Raum E 3 – A02, statt. Teilnehmen werden unter anderem Tobias Buller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW sowie Marc Plesser, Geschäftsführer des Annahmestellen-Dienstleisters ilo-profit services GmbH.

    Die FDP hatte im Sommer in ihrem Antrag denn Landtag aufgefordert, er möge auf die Landesregierung als Eigentümer von WestLotto einwirken, „eine partnerschaftliche und faire Vergütung für die Vertriebsdienstleistung der Betreiber wieder herzustellen“.

    Hintergrund: Die rund 3500 Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen finanzierten sich durch die Lotto-Provisionen. Diese seien zuletzt 1997 von 7,00 auf 6,55 Prozent reduziert worden. Zugleich steige der Aufwand – etwa durch Löhne und Mieten –, so dass die wirtschaftliche Existenz der Geschäfte gefährdet sei.

    Die Antragsteller wiesen auch darauf hin, dass die Genehmigung für den Betrieb einer Annahmestelle im vergangenen Jahr von 100 auf 1250 Euro angehoben worden war. Zudem betonten sie die gemeinnützige und soziale (Spieler- und Jugendschutz) Aufgabe von WestLotto und damit der Annahmestellen.

    Eine Stellungnahme von WestLotto wird in diesen Tagen dem Ausschuss zugeleitet.
    red

    (DTZ 44/16)

  • Drastische Gebührenerhöhung für Lottoannahmestellen

    DÜSSELDORF // Zum 1. Oktober 2014 haben die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100 Euro auf 1250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht.

    Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr von den Annahmestellen und nicht von der Westdeutschen Lotterie (WestLotto) – als Veranstalter von Glücksspielen in NRW – zu zahlen sei.

    Dagegen wehrte sich der Verband – und hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis hat die Politik auf den Plan gerufen. Nachdem sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW in die Angelegenheit eingemischt hat, hat sich nunmehr Finanzminister Dr. Walter-Borjans persönlich eingeschaltet. Mit Schreiben vom 23. April hat der Minister angeboten, die Thematik mit LTV-Geschäftsführer Tobias Buller (39) persönlich zu erörtern. Das Gespräch ist für 8. Juni terminiert.

    Buller: „Wir sind froh, dass nunmehr offensichtlich Bewegung in das Thema kommt – für immerhin über 3600 Annahmestellen in NRW. Möglicherweise lässt sich auf dieser Ebene ein Rechtsstreit mit dem Land noch vermeiden; die notwendigen Beschlüsse für ein Klageverfahren haben die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung am 26. April jedenfalls gefasst.“
    pi

    (DTZ 18/15)

  • „Immer mehr Aufgaben für die Annahmestellen zum Nulltarif“

    MÜNSTER // Während die Aufgaben für die über 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen in den zurückliegenden Jahren deutlich gewachsen sind, lässt deren adäquate Honorierung aus Sicht von Tobias Buller seit langem auf sich warten.

    Im DTZ-Interview macht der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) deutlich, warum eine Provisionserhöhung nicht nur dringend erforderlich, sondern auch absolut berechtigt wäre.

    Die Provisionen der rund 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen wurde seit Jahren nicht mehr angehoben. Das muss Ihnen doch ein Dorn im Auge sein.

    Tobias Buller: Das ist es auch. Die Vergütung wurde 1997 von sieben auf 6,55 Prozent abgesenkt. Dieses Niveau besteht immer noch, während für die Verkaufsstellen nicht nur die Kosten gestiegen, sondern auch die Aufgaben mehr geworden sind. Die Annahmestelleninhaber verlangen schließlich nicht ohne Grund eine Erhöhung ihrer Provisionen, sie tun auch etwas für das Land Nordrhein-Westfalen – seit einigen Jahren sogar mehr als früher. Und das bei gleichbleibender Honorierung.

    Welche Aufgaben sind dazu gekommen?
    Buller: Seit dem 1. Januar 2008 sind die Annahmestellen am Point of Sale mit zum Teil hoheitlichen Aufgaben „betraut“ worden, welche einzig und allein der Erfüllung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dienen. Bei einigen Lotteriearten sind die Verkaufsstellenleiter verpflichtet, den Tipper bei jedem Spielvorgang vollumfänglich zu identifizieren, selbst bei Spieleinsätzen von nur 1,50 Euro. Dazu zählen die Erfassung der Personalien und die Kontrolle der hinterlegten Daten inklusive Lichtbild. Das sind Tätigkeiten, die sonst nur von der Polizei beziehungsweise von den Ordnungsämtern durchgeführt werden. Hier werden die Annahmestellen zu Erfüllungsgehilfen des Landes Nordrhein-Westfalen gemacht.

    Und diese Aufgaben werden in keinster Weise vergütet?
    Buller: Bis zum heutigen Tage werden sie von den Lottoverkaufsstellen vollkommen gratis erbracht. Mit anderen Worten: Diese übernehmen immer mehr Aufgaben zum Nulltarif. Auf der anderen Seite ist für die Fachhändler die Erfüllung der Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags, um etwa den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, mit erheblichen Kosten verbunden ist. Deshalb erwarten sie zu Recht einen finanziellen Ausgleich und vertrauen darauf, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags das genauso sieht.

    Der Haushaltsausschuss tagt am 5. März. Steht dann das Thema „Grundvergütung der Lottoverkaufsstellen“ auf der Agenda?
    Buller: Am 22. Januar hatte sich der Haushaltsausschuss bereits mit der Problematik beschäftigt, die Sache jedoch vertagt. Möglicherweise werden sich die Ausschuss-Mitglieder am 5. März näher mit der Thematik auseinandersetzen. Wir sind einigermaßen zuversichtlich, dass die Landtagsabgeordneten die Sorgen und Nöten der Annahmestellenleiter ernst nehmen und ihre berechtigten Forderungen nach einer Verbesserung der Vergütung befürworten.
    da

    (DTZ 08/15)

  • NRW: Jeder Vierte ist Raucher

    Düsseldorf // Der Anteil der Raucher in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist weiter zurückgegangen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse des Mikrozensus 2013 mitteilt, rauchte im Jahr 2013 ein Viertel (25,9 Prozent) der nordrhein-westfälischen Bevölkerung ab 15 Jahren.

    2005 hatte dieser Anteil noch bei 28,9 Prozent gelegen. Der Anteil der starken Raucher – das sind Raucher mit einem Konsum von mehr als 20 Zigaretten am Tag – an der Bevölkerung ist seit 2005 von 4,9 Prozent auf 3,2 Prozent gesunken.

    Im Ruhrgebiet war der Anteil der Raucher an der Bevölkerung mit 28,1 Prozent höher als im Landesdurchschnitt; auch dort sank der Anteil gegenüber 2005 (31,4 Prozent) um über drei Prozentpunkte. Den höchsten Raucheranteil aller kreisfreien Städte und Kreise des Landes hatte im vergangenen Jahr Gelsenkirchen mit 34,1 Prozent, den niedrigsten der Kreis Paderborn mit 18,3 Prozent.

    Männer greifen nach wie vor häufiger zu Zigarette, Zigarre oder Pfeife als Frauen: Während 29,8 Prozent der Männer im Jahr 2013 angaben, gelegentlich oder regelmäßig zu rauchen, waren es bei den Frauen 22,3 Prozent. Auch beim Vergleich nach Alter zeigen sich Unterschiede im Rauchverhalten. Bei älteren Menschen ist das Rauchen vergleichsweise wenig verbreitet: Nur jede zehnte Person (10,7 Prozent) im Alter von 65 oder mehr Jahren raucht. Bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren dagegen liegt der Raucheranteil fast doppelt so hoch; etwa jeder fünfte (20,5 Prozent) junge Mensch in dieser Altersgruppe rauchte.

    Die Ergebnisse zu den Rauchgewohnheiten beruhen auf freiwilligen Angaben. 85,8 Prozent der Befragten in NRW hatten 2013 in der Mikrozensusbefragung Auskünfte über ihr Rauchverhalten erteilt.
    red

    (DTZ 46/14)

  • Liberale fordern Prüfung des NRW-Rauchverbots

    DÜSSELDORF (DTZ/pi). Vor einem Jahr hat die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen das strikte Rauchverbot verabschiedet. Ein Jahr später zeigt sich, dass die Maßnahme in der Bevölkerung „ keine Akzeptanz“ findet, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landesfraktion Susanne Schneider.

    „Umfragen zeigen, dass das strikte Rauchverbot mehrheitlich abgelehnt wird und Ausnahmen erwünscht sind.“ Das Gesetz muss aus Sicht der FDP zügig einer umfassenden Evaluation unterzogen werden. SPD und Grüne haben den Angaben zufolge die FDP-Initiative abgelehnt.

    Die Vielfalt der Gastronomielandschaft nimmt laut Schneider ab. Kleine Eckkneipen verschwinden allmählich. Sie spricht sich für eine tolerante Bürgergesellschaft und für das Recht auf Selbstbestimmung aus. „Wir wollen keinen Staat, der uns vorschreibt, wie wir unsere Leben zu leben haben“, erklärt Schneider.

    (DTZ 21/14)

  • Prozess um elektrische Zigarette

    OELDE/MINDEN (DTZ/red/kes). Fallen elektrische Zigaretten unter das NRW-Nichtraucherschutzgesetz? Diese Frage wird das Verwaltungsgericht in Minden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 klären. Damit steht der Konsum von e-Zigaretten in Gaststätten, in Spielhallen und anderen öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand.

    Bisher gibt es keine rechtskräftige Aussage zu diesem Thema. Aktuell wird ein vergleichbarer Fall vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt. Hier klagen Gastwirte gegen ein Verbot von e-Zigaretten. Man beobachte den Kölner Prozess, sagt ein Sprecher des Gerichts in Minden auf Anfrage der Tabak Zeitung.

    In Minden stehen die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Kläger und die Gebrüder Gauselmann Oelde GmbH als Beklagte vor Gericht. Die Kommune hatte den Automatenaufsteller zur Durchsetzung des NRW-Rauchverbots von e-Zigaretten in seinen Spielhallen aufgefordert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette bei der Tabak verbrannt wird, sieht man bei Gauselmann für die elektrische Zigarette keinen Handlungsbedarf, da hier eine Flüssigkeit verdampfe. „Bei einer e-Zigarette entsteht kein richtiger Qualm“, sagt Mario Hoffmeister, Sprecher der Gauselmann AG gegenüber den Medien.

    Die rot-grüne Landesregierung hatte das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen zum 1. Mai 2013 verschärft und damit beispielsweise abgetrennt Raucherräume ausgeschlossen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vertritt Medieninformationen zufolge den Standpunkt, dass das gesetzlich Rauchverbot auch für e-Zigaretten gilt.

    (DTZ 04/14)