BERLIN // Die Bundesregierung setzt auf einen Mix aus strukturellen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Rauchens.
Es bestünden keine Pläne, die auf ein dauerhaftes Verkaufsverbot von Tabakprodukten für nachkommende Generationen abzielen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Mit der Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes ist ab 1. April 2024 sei auch das Verwenden von E-Zigaretten und Tabakerhitzten in die Rauchverbotsregelung einbezogen worden. Das Gesetz verbiete das Rauchen in Behörden sowie in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Aus Berlin heißt es weiter: „Auch wenn im Vergleich zur Tabakzigaretten die Risiken für Schädigungen möglicherweise geringer sein könnten, sind mit E-Zigaretten und Tabakerhitzern dennoch erhebliche Gesundheitsgefahren verbunden. Das Aerosol von E-Zigaretten enthält gesundheitsschädliche Substanzen, auch wenn die Menge der Schadstoffe im Vergleich zu Tabakrauch geringer ist. Nikotinhaltige E-Zigaretten beinhalten ein Abhängigkeitsrisiko.“ red