Schlagwort: Nichtraucherschutzgesetz

  • Kein dauerhaftes Verkaufsverbot von Tabakwaren

    BERLIN // Die Bundesregierung setzt auf einen Mix aus strukturellen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Rauchens.

    Es bestünden keine Pläne, die auf ein dauerhaftes Verkaufsverbot von Tabakprodukten für nachkommende Generationen abzielen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

    Mit der Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes ist ab 1. April 2024 sei auch das Verwenden von E-Zigaretten und Tabakerhitzten in die Rauchverbotsregelung einbezogen worden. Das Gesetz verbiete das Rauchen in Behörden sowie in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Aus Berlin heißt es weiter: „Auch wenn im Vergleich zur Tabakzigaretten die Risiken für Schädigungen möglicherweise geringer sein könnten, sind mit E-Zigaretten und Tabakerhitzern dennoch erhebliche Gesundheitsgefahren verbunden. Das Aerosol von E-Zigaretten enthält gesundheitsschädliche Substanzen, auch wenn die Menge der Schadstoffe im Vergleich zu Tabakrauch geringer ist. Nikotinhaltige E-Zigaretten beinhalten ein Abhängigkeitsrisiko.“ red

  • Rauchverbot in Shisha-Bars?

    BERLIN // Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat will die Ausnahmeregelung für Shisha-Bars streichen. In einem Gesetzentwurf fordert die SPD-Politikerin strengere Regeln für die Lokale.

    Die Shisha-Bars sollen künftig unter den gleichen Bedingungen betrieben werden wie die übrige Hauptstadt-Gastronomie. Darüber hinaus sollen Rauchverbote auch bei E-Zigaretten, E-Wasserpfeifen und Tabakerhitzern greifen. Der Berliner Senat hat vor wenigen Tagen beschlossen, den Entwurf beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

    Seit das Nichtraucherschutzgesetz vor zehn Jahren für Berlin verabschiedet wurde, profitieren die Shi-sha-Bar-Betreiber von einer Ausnahmeregelung. In ihren Lokalen dürfen auch Speisen serviert und verzehrt werden, ohne dass separate Raucherräume vorhanden sein müssen. Unabhängig vom Produkt gehe es um den allgemeinen Gesundheitsschutz, und der könne nicht nur das Tabakrauchen in Gaststätten betreffen, so Kolat. Was für Zigaretten, Pfeifen und Zigarren gilt, soll künftig auch für Shishas gelten, fordert sie.

    Das heißt: Lokale und Bars, in denen Wasserpfeifen konsumiert werden, müssen Raucher- und Nichtraucherbereiche ausweisen. Die Betreiber können ihre Gaststätte auch als Raucher-Lokal einrichten, dann fällt allerdings das Speisenangebot weg. Der Konsum von E-Produkten und Wasserpfeifen soll deshalb – unabhängig vom Nikotingehalt – in Nichtraucherzonen verboten werden, schreibt sie. Kolat geht sogar noch weiter. Ihr Vorschlag sieht auch Einschränkungen für E-Zigaretten und Tabakerhitzer vor, was die Senatorin „im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes“ verstanden wissen will. Sie fordert Rauchverbote auch im Freien, etwa auf Spielplätzen oder vor Krankenhäusern.

    Bei Verstößen wird es laut Gesetzentwurf auch höhere Bußgelder geben: Statt bisher 100 bis 1000 Euro müssen künftig 500 bis 10 000 Euro gezahlt werden, falls das Gesetz entsprechend geändert wird.

    red

    (DTZ 37/18)

  • Rauchverbot in Österreich bedeutet Aus für Shisha-Bars

    WIEN // Seit einigen Jahren gibt es einen Boom an Shisha-Bars in Wien. Doch mit dem neuen Tabakgesetz, das im Mai 2018 in Kraft treten wird, wird auch das Rauchen von Wasserpfeife verboten sein. Das bringt den zahlreichen Shisha-Bars in Österreich das Aus.

    „Wenn das Rauchergesetz in Kraft treten wird, müssen wir schließen. Die Leute kommen nur her, um Shisha zu rauchen, nicht wegen einer Cola“, berichtet ein betroffener Gastwirt, der sich im Klaren ist, dass er in drei Jahren seine Kunden verlieren wird.

    Ab Mai 2018 gilt in der Gastronomie in Österreich absolutes Rauchverbot, dies gilt auch für Wasserpfeifen. Im Nichtraucherschutzgesetz heißt es: „Die Regelungen des Rauchverbotes erstrecken sich auch auf die Verwendung von Wasserpfeifen.“

    Die Wirte hoffen, dass es eine Ausnahmegenehmigung wie etwa in Deutschland und Belgien gibt, wo nicht-nikotinhaltige Wasserpfeifen in Lokalen erlaubt sind.

    (DTZ 36/15)

  • MUT-Tagung

    WETTENBERG (DTZ/fh). Am 17. März 2014 findet in Wettenberg bei Gießen die jährliche Mitgliederversammlung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) statt.

    Auf der Tagesordnung stehen die Neuwahlen für Vorstand und Beirat. Ferner wird Klaus W. Fischer, Präsident des VCPÖ (Verband der Cigarren- & Pfeifenfachhändler Österreichs) ein Referat halten. In einem weiteren Vortrag wird Rechtsanwalt Axel Heim auf das Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen eingehen. MUT unterstützt das Aktionsbündnis, welches das alte Nichtraucherschutzgesetz wieder einführen möchte. Darüber hinaus wird Heim auf die gesetzlichen Bestimmungen eingehen, denen Internet-Anbieter aus der Tabakbranche unterliegen.

    Am Abend zuvor treffen sich die Teilnehmer zu einem informellen Abendessen. Willkommen sind nicht nur Mitglieder, sondern auch Freunde und Interessenten an einer Mitgliedschaft bei MUT. Nähere Informationen bei der MUT-Geschäftsstelle, Frank Hidien, Tel. 0731-53096, hidien@mut4all.de.

    (DTZ 05/14)

  • Prozess um elektrische Zigarette

    OELDE/MINDEN (DTZ/red/kes). Fallen elektrische Zigaretten unter das NRW-Nichtraucherschutzgesetz? Diese Frage wird das Verwaltungsgericht in Minden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 klären. Damit steht der Konsum von e-Zigaretten in Gaststätten, in Spielhallen und anderen öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand.

    Bisher gibt es keine rechtskräftige Aussage zu diesem Thema. Aktuell wird ein vergleichbarer Fall vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt. Hier klagen Gastwirte gegen ein Verbot von e-Zigaretten. Man beobachte den Kölner Prozess, sagt ein Sprecher des Gerichts in Minden auf Anfrage der Tabak Zeitung.

    In Minden stehen die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Kläger und die Gebrüder Gauselmann Oelde GmbH als Beklagte vor Gericht. Die Kommune hatte den Automatenaufsteller zur Durchsetzung des NRW-Rauchverbots von e-Zigaretten in seinen Spielhallen aufgefordert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette bei der Tabak verbrannt wird, sieht man bei Gauselmann für die elektrische Zigarette keinen Handlungsbedarf, da hier eine Flüssigkeit verdampfe. „Bei einer e-Zigarette entsteht kein richtiger Qualm“, sagt Mario Hoffmeister, Sprecher der Gauselmann AG gegenüber den Medien.

    Die rot-grüne Landesregierung hatte das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen zum 1. Mai 2013 verschärft und damit beispielsweise abgetrennt Raucherräume ausgeschlossen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vertritt Medieninformationen zufolge den Standpunkt, dass das gesetzlich Rauchverbot auch für e-Zigaretten gilt.

    (DTZ 04/14)

  • MUT unterstützt das Volksbegehren in NRW

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). Am 1. Mai 2013 ist in Nordrhein-Westfalen das von der Koalition der SPD und Grünen beschlossene Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht keinerlei Ausnahmen für das Rauchen in der Gastronomie vor, wie beispielsweise in abgetrennten Nebenräumen oder Gaststätten bis 75 qm. Dieses neue Gesetz ist auf heftige Kritik bei Wirten und Gästen gestoßen.[p][/p]

    Gegen das neue Gesetz wendet sich das Aktionsbündnis „NRW genießt“ und will durch das Ergebnis eines Volksentscheids das ursprüngliche Gesetz mit seinen Ausnahmen wieder etablieren. Vorgeschaltet ist ein sogenanntes Volksbegehren, für dessen Beantragung das Bündnis mehr als die erforderlichen 3 000 Unterstützungsstimmen bereits gesammelt hat.[p][/p]

    MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) mit seinen Mitgliedern aus dem Fachhandel und familiengeführten Herstellern und Importeuren wird das Volksbegehren sowohl finanziell wie auch ideell unterstützen. „Wir sind der Auffassung, dass es die Aufgabe der gesamten Tabakwirtschaft ist, dieses Bündnis zu unterstützen. Nordrhein-Westfalen ist geprägt von einer vielfältigen Gastronomie, insbesondere durch sogenannte Eckkneipen. Die Existenz dieser Eckkneipen ist gefährdet, die Raucher verlieren ihr zweites Zuhause. Zudem sind Brauchtumsveranstaltungen wie Karneval und Schützenfeste in NRW sehr verbreitet. Auch sie unterliegen natürlich dem harten Nichtraucherschutzgesetz. Überall dort und natürlich auch im Tabakwarenfachhandel sehen wir eine solide Basis, um erfolgreich Stimmen zu sammeln.“[p][/p]

    Hierzu Christoph Lövenich, Sprecher des Aktionsbündnisses „NRW genießt“: „Wir benötigen für ein erfolgreiches Volksbegehren gut eine Million Stimmen. Wir haben parallel zum viermonatigen Auslegen der Unterschriftenlisten in Rathäusern noch die Möglichkeit, durch eine freie Unterschriftensammlung, beispielsweise in der Gastronomie und im Tabakwarenfachhandel, über einen noch längeren Zeitraum weitere Stimmen an den Brennpunkten des Interesses zu sammeln.“[p][/p]

  • Piraten wollen Tabakwerbung entern

    ULM (DTZ/fh). Wie auch bei anderen bundespolitischen Themen zeigen sich die Piraten nicht einheitlich. Sie verweisen zum Beispiel auf ihr Engagement in NRW gegen das Nichtraucherschutzgesetz: „Das neue Nichtraucherschutzgesetz ist ein Paradebeispiel, wie die rot-grüne Landesregierung die Menschen in NRW bevormundet.“ [p][/p]Und führen aber weiter aus: „Zum Nichtrauchergesetz gibt es bei den Piraten eine lebhafte Diskussion und sehr unterschiedliche Meinungen. Die bisher beschlossenen Positionen drücken jedoch klar den Wunsch nach einem gesellschaftlichen Konsens aus.“ Erfreulich ist die Piraten-Meinung zu Bildwarnhinweisen: „Es gibt keine Forderung der Piraten nach Bildwarnhinweisen auf Verpackungen von Tabakprodukten.“ Allerdings fordern die Piraten „ein allgemeines Werbeverbot für alle Drogen“ und beziehen hier auch „Tabak und Nikotin“ mit ein.[p][/p]
    DTZ 33/13

  • Steffens hält an Verschärfung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes fest

    DÜSSELDORF (DTZ/red). In einer hitzigen Debatte während der Aktuellen Stunde im Landtag wurde die Verschärfung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens von Seiten der CDU, FDP und den Piraten scharf kritisiert. Der Vorwurf: Die rot-grüne Koalition gefährde sowohl Brauchtum als auch eine ganze Branche in NRW. Zahlreiche Wirte, Schützen und Karnevalisten haben protestiert, genützt hat es bisher wenig.[p][/p]
    Rund 70 Prozent der Kneipenwirte, so FDP-Fraktionschef Christian Lindner, beklagten seit der Einführung der Verschärfung starke Umsatzeinbußen. Diese seien ein Ausdruck grüner Ideologie. Steffens hingegen argumentierte stoisch mit der „Gesundheit als höchstes Gut des Menschen“ und 3300 Toten, die laut strittiger DKFZ-Studie jedes Jahr durch Passivrauch sterben. Zudem wurde die Darstellung, die Gastronomie stecke seit Verschärfung des Nichtraucherschutzes in NRW an finanziellen Schwierigkeiten, zurückgewiesen. Ein Hintertürchen ließ sie sich jedoch offen, indem sie verkündete, das Gesetz in einem Jahr überprüfen lassen zu wollen.[p][/p]
    Bevormundung trotz umstrittenen Argumenten – Die Gangart der rot-grünen Koalition schmeckt vielen nicht. Hendrik Wüst, Wirtschaftsexperte der CDU, warnte diesbezüglich vor einer „ideologischen Orgie grüner Bevormundungen“. Der ehemalige NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht sogar von „Entmündigung von Staats wegen“.[p][/p]
    Auch wenn Steffens an der Meinung festhält, „die große Mehrheit der Bürger stehe zum verschärften Nichtraucherschutz“, scheint das letzte Wort zum Thema noch nicht gesprochen zu sein.
    Erste Wirte ergriffen daraufhin erneut das Wort: Seit das Rauchverbot in Kirmeszelten greift, muss über eine Aufrüstung in Form von Raucherterassen nachgedacht werden, weitere Sicherheitsleute werden benötigt. Die Kosten hierfür müssen auf den Gast übertragen werden. Das heißt im Klartext: Getränke werden teurer. Kleinere Brauereien wie die Hausbrauereien Schlüssel und Schuhmacher können dem Kostendruck nicht standhalten und haben schon eine Preiserhöhung für die Düsseldorfer Rheinkirmes angekündigt.[p][/p]
    DTZ 26/13

  • Niedersachsen: „Gesetz hat sich bewährt“

    HANNOVER (DTZ/TK). Die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen plant „zurzeit“ keine Änderungen am Nichtraucherschutzgesetz.

    Das geht aus der Antwort auf eine mündliche Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer hervor. Aufhänger für die Anfrage war eine Stellungnahme der Grünen-Landtagsabgeordneten Miriam Staudte, die eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes angekündigt hatte. Dabei seien ähnlich strenge Bestimmungen wie in Nordrhein-Westfalen möglich, äußerte Frau Staudte. Sie ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Sozialpolitik, Verbraucherschutz und Atompolitik. Ferner sind nach Auffassung der Spitzen-Grünen in Lokalen konsequentere Kontrollen des Rauchverbots erforderlich.

    Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) ist laut Antwort der Auffassung, dass sich die Gesetzesregelungen grundsätzlich bewährt haben. Gravierende Kontrolldefizite seien nicht bekannt; neue Vorschriften müssten nicht eingeführt werden. Die Raucherinnen und Raucher würden keineswegs diskriminiert, aber der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet. „Dieser Interessenausgleich im Rahmen des Möglichen ist ein wesentliches Anliegen der Landesregierung“, so die Ministerin.

    Zugleich betont Cornelia Rundt, die Landesregierung wolle den Nichtraucherschutz vor allem für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln. Deshalb würden zum Beispiel die neuen europäischen Initiativen und Richtlinien etwa zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen unterstützt.

    (DTZ 23/13)

  • Inter-tabac: Rauchen bleibt erlaubt

    DORTMUND (DTZ/fok). Die Inter-tabac, weltweit führende Leitmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf, wird auch nach dem In-Kraft-Treten des neuen NRW-Nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen an den Ständen erlauben.[p][/p]

    Wie der Veranstalter, die Westfalenhallen Dortmund GmbH, mitteilt, handelt es sich bei den Westfalenhallen um ein so genanntes multifunktionales Veranstaltungszentrum. Damit bestehe die Möglichkeit, das Rauchverbot, abhängig von der Art der jeweiligen Nutzung, differenziert zu regeln. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Inter-tabac ausschließlich volljährigen Fachbesuchern zugänglich ist, wird deshalb auf der Fachmesse in den Hallen 4, 6, 7 und 8 – und damit auch an den Ständen – grundsätzlich kein Rauchverbot gelten. Damit bleibt der bisherige Charakter der Fachmesse erhalten. Zu den Vorteilen dieser Fachmesse zählt eben auch das Verkosten z.B. von Zigarren und Pfeifentabaken vor Ort als wichtiges Kriterium für den Einkauf des Handels.[p][/p]
    DTZ 13/13