HANNOVER (DTZ/TK). Die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen plant „zurzeit“ keine Änderungen am Nichtraucherschutzgesetz.
Das geht aus der Antwort auf eine mündliche Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer hervor. Aufhänger für die Anfrage war eine Stellungnahme der Grünen-Landtagsabgeordneten Miriam Staudte, die eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes angekündigt hatte. Dabei seien ähnlich strenge Bestimmungen wie in Nordrhein-Westfalen möglich, äußerte Frau Staudte. Sie ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Sozialpolitik, Verbraucherschutz und Atompolitik. Ferner sind nach Auffassung der Spitzen-Grünen in Lokalen konsequentere Kontrollen des Rauchverbots erforderlich.
Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) ist laut Antwort der Auffassung, dass sich die Gesetzesregelungen grundsätzlich bewährt haben. Gravierende Kontrolldefizite seien nicht bekannt; neue Vorschriften müssten nicht eingeführt werden. Die Raucherinnen und Raucher würden keineswegs diskriminiert, aber der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet. „Dieser Interessenausgleich im Rahmen des Möglichen ist ein wesentliches Anliegen der Landesregierung“, so die Ministerin.
Zugleich betont Cornelia Rundt, die Landesregierung wolle den Nichtraucherschutz vor allem für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln. Deshalb würden zum Beispiel die neuen europäischen Initiativen und Richtlinien etwa zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen unterstützt.
(DTZ 23/13)
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