Schlagwort: Passivrauchen

  • Keine Erhöhung

    BERLIN // Derzeit liegen keine Pläne zur Erhöhung der Tabaksteuer vor. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19 / 26014) auf eine Kleine Anfrage (19 / 25566) der Fraktion Die Linke.

    Nachhaltigkeitsstrategie
    Weiter heißt es, dass sich die Regierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auf eine Senkung der Raucherquote bis zum Jahr 2030 verpflichtet. Im Jahr 2015 seien zudem Ziele definiert worden, die Jugendliche und junge Erwachsene zum Nichtrauchen animieren, den Rauchstopp in allen Altersgruppen erhöhen sowie einen Schutz vor Passivrauchen gewährleisten sollen.

    red

  • Bundesrat will Rauchverbot

    BERLIN // Der Bundesrat setzt sich für ein Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen ein, wenn sich darin Schwangere und Minderjährige befinden.

    Die Länder fordern deshalb die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung beziehungsweise Ergänzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes auf. Gerade in geschlossenen Räumen seien Minderjährige sowie ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Dies gelte insbesondere in Fahrzeugkabinen, so der Bundesrat.

    Begründung der Länderkammer
    In seiner Begründung beruft sich die Länderkammer unter anderem auf Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Laut Messungen des DKFZ liegt die Schadstoffkonzentration in einem verrauchten Auto fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlich verrauchten Bar. Das DKFZ schätzt, dass rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt sind.

    Die Bundesregierung befürwortet in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats grundsätzlich einen Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Kindern uneingeschränkt. Sie will prüfen, ob über die bereits bestehenden präventiven Maßnahmen hinaus weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

    red

    (DTZ 48/19)

  • „Verhältnismäßigkeit wahren“

    MAINZ // Obwohl die Koalition in Berlin derzeit vor allem mit sich selbst zu tun hat, gibt es laufende Gesetzesinitiativen, etwa das Rauchverbot im Auto. DTZ sprach darüber mit Rechtsanwalt Markus Mingers.

    Herr Mingers, wie ist der aktuelle Stand in Sachen „Rauchverbot im Auto“ und worum geht es genau?

    Markus Mingers: Nichtraucher sind in Autos häufig dem Passivrauchen ausgesetzt, was besonders für Kinder und Schwangere sehr schädlich sein kann. Dennoch existiert zurzeit in Deutschland kein Rauchverbot im Auto. Ein solches Gesetz steht jedoch nun zur Debatte und wird aktuell diskutiert.

    Prescht die Bundesrepublik da vor?
    Mingers: Nein, andere Länder sind uns voraus, und es gilt in vielen Staaten dieser Erde bereits ein Rauchverbot am Steuer, wenn Kinder und Schwangere mitfahren, zum Beispiel in Österreich und Frankreich.

    Soll das bundesweit gelten? Eigentlich sind doch für Rauchverbote die Bundesländer zuständig …
    Mingers: Die Gesundheitsministerkonferenz hat in einem Beschluss dazu aufgefordert, dass die Bundesregierung sich mit einem bundesweiten Rauchverbot in Autos auseinandersetzt, sofern schutzbedürftige Personen sich darin befinden. Inwiefern dies auf bundesweiter Ebene umgesetzt werden kann und zulässig ist, soll nun diskutiert werden.

    Darf denn der Gesetzgeber in einen solch privaten Raum wie das eigene Auto eingreifen?
    Mingers: Grundsätzlich ist es so, dass das Rauchen auch grundgesetzlich geschützt ist, nämlich nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, allgemeine Handlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings ist ebenfalls in diesem Absatz festgelegt, dass jeder sich nur soweit entfalten darf, wie Rechte anderer nicht verletzt werden, keine Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz vorliegen. Das Grundgesetz garantiert dabei jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Warum dann eine Regelung ausgerechnet im Auto?
    Mingers: Im Auto stoßen diese Rechte bei Rauchern und Nichtrauchern, Schwangeren sowie Kindern aufeinander. Schwangere und Kinder haben dabei ein Recht darauf, nicht durch Passivrauchen gesundheitlich geschädigt zu werden. Hier wird zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit zugunsten von Schwangeren und Kindern entschieden, was wiederum ein Eingreifen in die Privatsphäre legitimiert. Ein allgemeines Rauchverbot im Auto auszusprechen ist allerdings problematisch, da hier der Eingriff in die Privatsphäre zu weitgreifend wäre.

    Müssten nicht mit der gleichen Begründung auch Rauchverbote für Haushalte mit Kindern ausgesprochen werden?
    Mingers: Beim Rauchen in den eigenen vier Wänden gilt es nicht nur, die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu beachten, sondern auch Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Wohnung für unverletzlich erklärt. Allerdings …


    Könnte ein Rauchverbot kommen?

    Mingers: Auch in einer Wohnung dürften zur Abwehr schwerer Nachteile Einschränkungen erfolgen. Es ist also nicht direkt ausgeschlossen, dass im Zuge des Schutzes der Gesundheit auch innerhalb von Wohnungen das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen verboten wird beziehungsweise verboten werden kann. Die wichtigste Schranke ist hier aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes und der einschränkenden Maßnahme, also eines Rauchverbotes.


    Es geht also um das Kindeswohl.

    Mingers: Genau, denn die Erziehung beziehungsweise Pflege der Kinder stellt ein Grundrecht der Eltern dar. Demnach müsste auch hier immer eine Einzelfallabwägung erfolgen und die konkrete Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden, um überhaupt über solch ein Verbot nachdenken zu können. Der Aufenthalt einer Schwangeren in einer „Raucherwohnung“ spiegelt wiederum die allgemeine Handlungsfreiheit der Schwangeren selbst wider.

    Inwiefern hat das Thema Jugendschutz grundsätzlich Vorrang vor anderen Rechten?
    Mingers: Grundsätzlich ist der Jugend- und Kinderschutz auch in der Verfassung verankert, einen eindeutigen Vorrang gibt es nicht. So besagt etwa Artikel 5 Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend …“ und in Artikel 6 Absatz 2, heißt es: „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

    Im Klartext: Eltern müssen ihrem Auftrag, für ihre Kinder zu sorgen, nachkommen?
    Mingers: Oder positiver formuliert: Das Grundgesetz gewährleistet das Recht, Entwicklung und Lebensverhältnisse des Kindes zu bestimmen – sowohl was das körperliche Wohl als auch die geistige und seelische Entwicklung des Kindes betrifft.

    Die Folge für Rauchverbote?
    Mingers: Dies bedeutet, dass eine staatliche Einmischung in die Erziehung erst erfolgen kann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das Wohnen in einer „Raucherwohnung“ dürfte nicht ausreichen, da im Einzelfall betrachtet werden müsste, ob das Kindeswohl betroffen ist.


    max

    (DTZ 44718)

  • Niedersachsen: „Gesetz hat sich bewährt“

    HANNOVER (DTZ/TK). Die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen plant „zurzeit“ keine Änderungen am Nichtraucherschutzgesetz.

    Das geht aus der Antwort auf eine mündliche Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer hervor. Aufhänger für die Anfrage war eine Stellungnahme der Grünen-Landtagsabgeordneten Miriam Staudte, die eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes angekündigt hatte. Dabei seien ähnlich strenge Bestimmungen wie in Nordrhein-Westfalen möglich, äußerte Frau Staudte. Sie ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Sozialpolitik, Verbraucherschutz und Atompolitik. Ferner sind nach Auffassung der Spitzen-Grünen in Lokalen konsequentere Kontrollen des Rauchverbots erforderlich.

    Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) ist laut Antwort der Auffassung, dass sich die Gesetzesregelungen grundsätzlich bewährt haben. Gravierende Kontrolldefizite seien nicht bekannt; neue Vorschriften müssten nicht eingeführt werden. Die Raucherinnen und Raucher würden keineswegs diskriminiert, aber der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet. „Dieser Interessenausgleich im Rahmen des Möglichen ist ein wesentliches Anliegen der Landesregierung“, so die Ministerin.

    Zugleich betont Cornelia Rundt, die Landesregierung wolle den Nichtraucherschutz vor allem für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln. Deshalb würden zum Beispiel die neuen europäischen Initiativen und Richtlinien etwa zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen unterstützt.

    (DTZ 23/13)

  • Schweizer lehnen Total-Rauchverbot ab

    BERN (DTZ/pnf). Mit einer satten Zweidrittelmehrheit haben sich die Schweizer Bürger in einer Volksabstimmung am vergangenen Sonntag dagegen ausgesprochen, gesetzlich ein in der gesamten Schweiz geltendes totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen inklusive der Gastronomie zu beschließen.

    66 Prozent der Schweizer Bürger halten danach die geltenden Regelungen für ausreichend. Die Wahlbeteiligung der Bürger lag immerhin bei 41 Prozent.
    Die bisher und auch künftig geltenden Regelungen in der Schweiz sehen zwar in acht der 26 Kantone bereits ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie vor. In der Mehrheit von 18 Kantonen sind jedoch Ausnahmen zulässig entweder in Form von Rauchergaststätten oder in Form von parallel eingerichteten Raucherräumen in der Gastronomie.

    Die Anti-Raucher-Initiative, u.a. von der Schweizer Lungenliga organisiert und von den Linken und der Evangelischen Volkspartei unterstützt, war zunächst im Bundesrat und im Parlament gescheitert und hatte dann die Volksabstimmung durchgesetzt. Entgegen ersten Erwartungen fiel die Entscheidung der Volksabstimmung doch sehr klar.

    Sie zeigt nach Ansicht vieler Schweizer Stimmen zum einen, dass die Eidgenossen gar kein Problem haben mit einem „Flickenteppich“ von Regelungen in den verschiedenen Kantonen, wie ihn die Anti-Raucher-Initiativen heraufbeschworen. Vielmehr sehen sie hierin viel eher ein Zeichen ihrer bürgerlichen Individualität und bewerten dies ausgesprochen positiv.

    Die angeblichen Gefahren für das Gastronomiepersonal durch Passivrauchen relativierte z.B. ein FDP-Ständerat mit der Aussage, das Personal arbeite dort freiwillig. Die Regierungsparteien hatten sich ebenso wie die Wirtschaftsverbände im Vorfeld weit überwiegend gegen generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen ausgesprochen. Vor allem die Gastronomieverbände begrüßten denn jetzt auch die Entscheidung der Volksabstimmung einhellig. Für die Tabakbranche und die Gastronomie sei dies ein klarer Etappensieg, sagte der bekannte Zigarrenfabrikant Heinrich Villiger.

    (DTZ 39/12)

  • Mut fragt bei CDU nach

    MAINZ (DTZ/red/fh). Die NRW-Landtagswahl am 13. Mai wird von der Tabakwirtschaft und der Gastronomie besonders aufmerksam beobachtet. Wobei die Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. MUT, die Initiative Mittelständischer Unternehmen der Tabakwirtschaft hat ähnlich wie zur Bundestags- und Europawahl (2009) den Parteien Fragen gestellt, die auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche eingehen. Im Folgenden veröffentlicht die Tabak Zeitung (DTZ) die Äußerungen der CDU:[p][/p]
    „Die CDU-geführte Landesregierung hat 2008 erstmals einen gesetzlichen Nichtraucherschutz eingeführt, der sich bewährt hat.
    Die Minderheitsregierung hatte geplant, das geltende Nichtraucherschutzgesetz zu novellieren und ein uneingeschränktes Rauchverbot festzusetzen. Die Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs sollten aufgehoben werden. Die Einrichtung von Raucherräumen sollte nicht mehr möglich sein.
    Das Thema Nichtraucherschutz wird emotional debattiert. Umso wichtiger ist, dass klar ist, worüber gestritten wird und worüber nicht.[p][/p]
    Nicht gestritten wird über die Gesundheitsschädlichkeit von Tabakrauch. Sie ist bewiesen. Die Liste von Krankheiten, auch von Krankheiten zum Tod, die auf Rauchen zurückgehen, ist bekannt und lang. Deshalb wird auch nicht gestritten über den Vorrang des Nichtraucherschutzes. Der Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen hat Vorrang vor der Ermöglichung von Angeboten für Raucher in Gaststätten. Kein Nichtraucher soll vor der Alternative stehen, entweder auf den Besuch einer Gaststätte zu verzichten oder gesundheitsschädlichen Tabakrauch einatmen zu müssen. Das war der Grund für das Nichtrauchschutzgesetz von 2008. Über den Vorrang des Nichtraucherschutzes waren sich alle Fraktionen im Landtag einig. [p][/p]
    Strittig war eine andere Frage: Soll der vorrangige Nichtraucherschutz durch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten durchgesetzt werden? Das ist der Weg, den die Minderheitsregierung einschlagen wollte. Oder soll der vorrangige Nichtraucherschutz einhergehen mit der nachrangigen und deshalb ausnahmsweisen Möglichkeit von Rauchgelegenheiten in bestimmten Gaststätten oder bei bestimmten Anlässen? Das ist der Weg des Gesetzes von 2008, den die CDU unverändert für richtig hält.[p][/p]
    Ein Nichtraucherschutzgesetz soll gewährleisten, dass Nichtraucher uneingeschränkt am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch auszusetzen. Wenn es ausreichende Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten ohne Rauchbelästigung zu essen und zu trinken, dann ist in der Gastronomie dieses Ziel erreicht. Und genau dieses Ziel ist mit dem Gesetz von 2008 erreichbar. Darum geht es.[p][/p]
    Das Nichtraucherschutzgesetz zielt nicht auf ein Tabakverbot oder auf Suchtbekämpfung bzw. Umerziehung von Rauchern. Es geht nicht einmal darum, Raucher vor sich selbst zu schützen. Das Gesetz von 2008 lässt zu, dass auch Raucher – etwa 30 Prozent der Bevölkerung – eine Kneipe finden, in der sie sich eine Zigarette anzünden können.[p][/p]
    Wenn die Regierung Kraft diese Möglichkeit durch ein striktes Rauchverbot abschaffen wollte, dann hätte sie einen Schritt getan, der zum Nichtraucherschutz nicht erforderlich ist. Und deshalb sollte dieser Schritt auch nicht getan werden. Zum Nichtraucherschutz würde es ausreichen, für eine nach Geist und Buchstaben strikte Einhaltung des Gesetzes von 2008 zu sorgen. Das Argument, das Gesetz von 2008 sei wegen der Ausnahmen nicht umsetzbar, ist ein fadenscheiniger Vorwand. Die Wahrheit ist: Die Regierung Kraft wollte es gar nicht umsetzen. Sie wollte nicht nur Nichtraucher schützen. Sie wollte Rauchern die Möglichkeit nehmen, zu rauchen. Das ist ein anderes Ziel als der Nichtraucherschutz. Damit sollte hier ein Weg der Bevormundung beschritten werden, den der Gesetzgeber nicht beschreiten sollte.[p][/p]
    Wenn es Menschen gibt, die abends bei einem Bier in der Eckkneipe gerne eine Zigarette rauchen und wenn sie damit keinen Nichtraucher belästigen und keinem Nichtraucher einen Gaststättenbesuch unmöglich machen, dann mag man sagen: Sie tun etwas Unvernünftiges und Gesundheitsschädliches, was sie besser nicht tun sollten. Aber es ist nicht Sache des Parlaments, sie per Nichtraucherschutzgesetz zu erziehen.
    Das ausgewogene Gesetz von 2008 bleibt richtig. Es muss richtig umgesetzt werden.“[p][/p]

    DTZ 18/12

  • Das Horrormärchen vom bösen Passivrauch

    MAINZ (DTZ/cs). Kritiken am Passivrauch hat es in den vergangenen Jahren vereinzelt immer wieder gegeben, doch nur selten kamen diese von so glaubwürdiger Stelle wie von Prof. Dr. Romano Grieshaber. Der Vorwurf, er stecke mit der „Tabaklobby“ unter einer Decke, greift bei ihm nicht.

    Der Mediziner hat in seinem Leben noch nie geraucht und war vor seinem Ruhestand als Präventionsexperte für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zuständig. Dort kümmerte er sich um rund vier Millionen Mitglieder, darunter Gaststättenpersonal, die Versicherungsschutz gegen alle Unfälle und Erkrankungen genossen.

    [pic|330|l|||Romano Grieshabers „Passivrauchen: Götterdämmerung der Wissenschaft“.|||]
    Daher wusste er: Kellnerinnen und Kellner erkranken nicht häufiger an Lungenkrebs als andere. Er ging der Sache auf den Grund und kam zu dem Ergebnis: Die Debatte um den Passivrauch ist haltlos. Mit der Veröffentlichung seines Buches „Passivrauchen: Götterdämmerung der Vernunft“ musste er bis zu seiner Pensionierung warten, um seinen Job nicht zu riskieren. Doch jetzt liegen die Tatsachen auf dem Tisch. DTZ hat seine wichtigsten Thesen einmal zusammengefasst.

    Laut den Ergebnissen einer Schrift des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg aus dem Jahr 2005 sterben pro Jahr 3301 Menschen in Deutschland an den Folgen des Passivrauches. Eine stolze Zahl, die den Autor Romano Grieshaber seinerzeit stutzig machte. Wenn man diesen Angaben Glauben schenken würde, dann würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass Menschen, die an einem Ort beschäftigt sind, wo mehr geraucht wird, also etwa in der Gastronomie, häufiger den Passivrauchtod sterben als in anderen Berufsgruppen. So untersuchte Grieshaber Statistiken, die über die verschiedenen Berufsgruppen erworben worden waren und kam zu dem Ergebnis: Kellner und Kellnerinnen weisen keine erhöhte Krankheitshäufigkeit auf. Dies veranlasste Grieshaber, die Zusammenhänge um die angebliche tödliche Gefahr des Passivrauchens näher unter die Lupe zu nehmen.

    Die Rolle des DKFZ bei der WHO
    Im Laufe seiner Nachforschungen hatte er mit allerhand Anfeindungen zu tun, nicht zuletzt mit dem Krebsforschungszentrum selbst. Warum? An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass das Deutsche Krebsforschungszentrum, anstatt als unabhängige Forschungseinrichtung zu fungieren, sozusagen als verlängerter Arm der Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet. Seit ungefähr 40 Jahren arbeitet die WHO fieberhaft (die Ironie ist beabsichtigt) an der Auslöschung des Rauchens von Tabak. Es hat also einen ganz bestimmten Hintergrund, weshalb sich in den letzten Jahren der Passivrauch zu einer der tödlichsten Gefahren Deutschlands entwickelt hatte. 3301 Tote durch Passivrauch. Diese Zahl hallt nach, setzt sich fest. War vorher der Raucher für Nichtraucher höchstens der unliebsame Stinker, befürchten sie heute schon durch geringste Tabakpartikel in ihrer Umwelt zu Tode kommen zu können.

    Den Raucher untragbar machen
    Die Strategie der WHO ging also auf: Erst wenn die Nichtraucher befürchten, ihre eigene Gesundheit stehe auf dem Spiel, halten sie das Rauchen in ihrer Umgebung für untragbar. Der Raucher wird mit dieser Taktik also nach und nach verdrängt.

    Was viele in Deutschland so nicht wissen: Schuld an dieser Misere ist die Unterzeichnung des „WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabaksgebrauchs“ welches am 16. Dezember 2004 von der Bundesrepublik unterschrieben und am 27. Februar 2005 rechtsverbindlich wurde. Darin „erkennen die Vertragsparteien an, dass Passivrauchen zu Krankheit, Invalidität und Tod führt“. Weiterhin muss „ein Rahmen für Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs geschaffen werden, die von den Vertragsparteien auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene einzuleiten sind, um die Verbreitung des Tabakkonsums und des Passivrauchens stetig und wesentlich zu vermindern.“ Stetig ist hier das Schlüsselwort.

    Falsche Berechnung
    Obwohl die wissenschaftliche Methodik stark anzuzweifeln ist, die zur Ermittlung der Gefahr des Passivrauchs führte, muss die Bundesrepublik sich diesem Abkommen beugen. Bei der Klärung der Gefährlichkeit wurde ein großer Fehler gemacht. Der Statistik liegt fälschlicherweise die Annahme zugrunde, allein der Passivrauch führe zum Tod und argumentiert daher monokausal. Darüber hinaus treten die meisten der Todesfälle bei alten Menschen auf. Die Sterblichkeit kann also auch altersbedingt sein. Dieser, sagen wir einmal, nicht ganz unwichtige Punkt wurde jedoch nicht berücksichtigt.

    Da das Abkommen schon unterschrieben ist und auch Kritiker kein Chance haben, sich gegen diese Tatsachen zu wehren, wird also nun stetig versucht, dem Passivrauch ergo dem Rauchen den Garaus zu machen. Man denke da zum Beispiel an das Gastonomierauchverbot. In manchen Unterzeichnerländern Europas gehen Überlegungen sogar schon soweit, den Tabakrauch sogar aus ihrem Privatbereich zu verbannen. Denn: was sich stetig zurückentwickelt, verschwindet irgendwann. Antitabakaktivisten behaupten nun sogar, durch die Nichtraucherschutzgesetze seien Herzkrankheiten jetzt schon deutlich zurückgegangen. Einer ernsthaften statistischen Betrachtung halten diese Ergebnisbehauptungen laut Grieshaber jedoch nicht stand.

    Bevormundungspolitik
    Vielmehr wird dem Autor bewusst, wie stark sich durch die ständigen Reglementierungen eine Bevormundungspolitik entwickelt. Der selbstbestimmte Mensch war gestern! Überwiegt der angestrebte Nutzen „Nichtraucherschutz“ der Tatsache, dass dadurch Millionen von Menschen ihre freie Selbstbestimmung verlieren, obwohl die Untersuchungsbefunde der des DKFZ offensichtlich nicht korrekt sind? Hinzukommt, dass viele sensationsgeile Medien einfach dem Kanon des DKFZ ungeprüft folgen anstatt diese zu reflektieren und dann zu entlarven.

    Wer stirbt, ist selber Schuld
    Die Richtung ist für Grieshaber offensichtlich. In einer Gesundheitspolitik, in der jede Erkrankung und jedes Gebrechen auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist, anstatt polykausal zu argumentieren, kann es am Ende nur ein Ergebnis geben: Wer stirbt, ist selber Schuld! Im Umkehrschluss hieße das dann auch, dass das korrekte Befolgen aller Gesundheitsempfehlungen zu ewigen Leben führen würde. So plädiert Grieshaber vor allem an die Wissenschaft, mit scheinbaren Wahrheiten zu brechen und offensichtlichen Denk- und Statistikfehlern auf den Grund zu gehen.

    Zum Buch: Romano Grieshabers „Passivrauchen: Götterdämmerung der Wissenschaft“, Publimkomz, 280 Seiten, gibt es für 19,95 im Handel. Jede Seite ist es wert, gelesen zu werden. Grieshaber zeigt die unterschiedlichsten Fakten und Widerlegungen auf, die selbst Kenner der Thematik gespannt weiterlesen lässt. Ob ein Probeexemplar nach Heidelberg gegangen ist?
    ISBN: 978-3-00-037605-4

    (DTZ 16/12)

  • Rauchverbot für Raucherclubs

    MÜNCHEN (DTZ/red). Das strikte bayerische Rauchverbot gilt auch für Rauchervereine und Raucherclubs.

    Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: Vf. 26-VII-10) festgehalten und wies damit eine Popularklage beim Verfassungsgerichtshof ab.

    Der Kläger wollte eine Ausnahmegenehmigung für Rauchervereine und –clubs durchsetzen. Als Begründung führte er an, dass Gaststätten und Vereinsräume, zu denen nur „eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare Personengruppe Einlass erhalte“, nicht öffentlich zugänglich seien und von daher nicht unter die Verordnung fallen würden.

    Die Richter wiesen den Antrag ab und halten fest, dass das strikte Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sei. Die Regelung „soll Besucher von Gaststätten vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen schützen“. Dazu darf der Gesetzgeber „dieses Ziel auch in Gaststättenräumen verfolgen, die den Mitgliedern von Rauchervereinen oder -clubs vorbehalten sind“, heißt es.

    Darüber hinaus sei das Rauchen in so genannten „geschlossenen Gesellschaften“ zulässig, da sie gegenüber den „offenen Rauchervereinen“ nur einen bestimmten zumeist mit Einladung begrenzten Personenkreis betreffen, der zu einem festgelegten Termin zusammenkomme.

    (DTZ 06/12)

  • Bayern: Keine Chance für Gastro-Rauchkultur

    MÜNCHEN (DTZ/pnf/fok). Die Hoffnungen auf eine Lockerung des rigiden Gastrorauchverbots in Bayern haben erneut einen Dämpfer erlitten. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats wies in einer am Montag bekannt gegebenen Entscheidung die Klage einer Kneipeninhaberin gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie mit der Begründung ab, die derzeit geltende Regelung verstoße nicht gegen die Bayerische Verfassung.

    Die Wirtin hatte mit ihrer Beschwerde die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit der Verfassung angezweifelt, da hierdurch ein unzulässiger Zwangsschutz der Bürger erfolge und ein striktes Rauchverbot wegen fehlender Ausnahmen für Raucherkneipen unangemessen sei. Doch die Richter beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber die Möglichkeit einräume, dem Gesundheitsschutz Vorrang vor anderen Rechten, wie der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, einzuräumen.

    Diese Möglichkeit wurde in Bayern nach dem Volksentscheid ergriffen und sei auch mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, so die Richter. „Eine stärkere Belastung von Inhabern bestimmter Arten von Gaststätten bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz ist angesichts der für alle geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ das Gericht. Die Frage, ob und inwieweit tatsächlich eine gesundheitliche Gefährdung durch Passivrauchen in der Gastronomie entstehe, wurde von dem Gericht nicht geprüft.

    (DTZ 16/11)

  • US-Gesundheitsbehörde mit dem Award „Lügner des Jahres 2010“ ausgezeichnet.

    NEW YORK (DTZ/pnf). Der regulierungskritische Wissenschaftler-Block „Rest of the Story“ hat die US-Gesundheitsbehörde mit dem Award „Lügner des Jahres 2010“ ausgezeichnet.

    Als Auslöser für diese Wahl wird die wissenschaftlich nicht haltbare Aussage der Behörde genannt, wonach Passivrauchen Herzkrankheiten bis hin zu akuten Herzattacken verursache und bereits die geringste Inhalation von Tabakrauch zu Veränderungen des Erbguts und damit zum Entstehen von Krebs führen könne.

    (DTZ 52/10)