MAINZ (DTZ/red/fh). Die NRW-Landtagswahl am 13. Mai wird von der Tabakwirtschaft und der Gastronomie besonders aufmerksam beobachtet. Wobei die Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. MUT, die Initiative Mittelständischer Unternehmen der Tabakwirtschaft hat ähnlich wie zur Bundestags- und Europawahl (2009) den Parteien Fragen gestellt, die auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche eingehen. Im Folgenden veröffentlicht die Tabak Zeitung (DTZ) die Äußerungen der CDU:[p][/p]
„Die CDU-geführte Landesregierung hat 2008 erstmals einen gesetzlichen Nichtraucherschutz eingeführt, der sich bewährt hat.
Die Minderheitsregierung hatte geplant, das geltende Nichtraucherschutzgesetz zu novellieren und ein uneingeschränktes Rauchverbot festzusetzen. Die Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs sollten aufgehoben werden. Die Einrichtung von Raucherräumen sollte nicht mehr möglich sein.
Das Thema Nichtraucherschutz wird emotional debattiert. Umso wichtiger ist, dass klar ist, worüber gestritten wird und worüber nicht.[p][/p]
Nicht gestritten wird über die Gesundheitsschädlichkeit von Tabakrauch. Sie ist bewiesen. Die Liste von Krankheiten, auch von Krankheiten zum Tod, die auf Rauchen zurückgehen, ist bekannt und lang. Deshalb wird auch nicht gestritten über den Vorrang des Nichtraucherschutzes. Der Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen hat Vorrang vor der Ermöglichung von Angeboten für Raucher in Gaststätten. Kein Nichtraucher soll vor der Alternative stehen, entweder auf den Besuch einer Gaststätte zu verzichten oder gesundheitsschädlichen Tabakrauch einatmen zu müssen. Das war der Grund für das Nichtrauchschutzgesetz von 2008. Über den Vorrang des Nichtraucherschutzes waren sich alle Fraktionen im Landtag einig. [p][/p]
Strittig war eine andere Frage: Soll der vorrangige Nichtraucherschutz durch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten durchgesetzt werden? Das ist der Weg, den die Minderheitsregierung einschlagen wollte. Oder soll der vorrangige Nichtraucherschutz einhergehen mit der nachrangigen und deshalb ausnahmsweisen Möglichkeit von Rauchgelegenheiten in bestimmten Gaststätten oder bei bestimmten Anlässen? Das ist der Weg des Gesetzes von 2008, den die CDU unverändert für richtig hält.[p][/p]
Ein Nichtraucherschutzgesetz soll gewährleisten, dass Nichtraucher uneingeschränkt am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch auszusetzen. Wenn es ausreichende Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten ohne Rauchbelästigung zu essen und zu trinken, dann ist in der Gastronomie dieses Ziel erreicht. Und genau dieses Ziel ist mit dem Gesetz von 2008 erreichbar. Darum geht es.[p][/p]
Das Nichtraucherschutzgesetz zielt nicht auf ein Tabakverbot oder auf Suchtbekämpfung bzw. Umerziehung von Rauchern. Es geht nicht einmal darum, Raucher vor sich selbst zu schützen. Das Gesetz von 2008 lässt zu, dass auch Raucher – etwa 30 Prozent der Bevölkerung – eine Kneipe finden, in der sie sich eine Zigarette anzünden können.[p][/p]
Wenn die Regierung Kraft diese Möglichkeit durch ein striktes Rauchverbot abschaffen wollte, dann hätte sie einen Schritt getan, der zum Nichtraucherschutz nicht erforderlich ist. Und deshalb sollte dieser Schritt auch nicht getan werden. Zum Nichtraucherschutz würde es ausreichen, für eine nach Geist und Buchstaben strikte Einhaltung des Gesetzes von 2008 zu sorgen. Das Argument, das Gesetz von 2008 sei wegen der Ausnahmen nicht umsetzbar, ist ein fadenscheiniger Vorwand. Die Wahrheit ist: Die Regierung Kraft wollte es gar nicht umsetzen. Sie wollte nicht nur Nichtraucher schützen. Sie wollte Rauchern die Möglichkeit nehmen, zu rauchen. Das ist ein anderes Ziel als der Nichtraucherschutz. Damit sollte hier ein Weg der Bevormundung beschritten werden, den der Gesetzgeber nicht beschreiten sollte.[p][/p]
Wenn es Menschen gibt, die abends bei einem Bier in der Eckkneipe gerne eine Zigarette rauchen und wenn sie damit keinen Nichtraucher belästigen und keinem Nichtraucher einen Gaststättenbesuch unmöglich machen, dann mag man sagen: Sie tun etwas Unvernünftiges und Gesundheitsschädliches, was sie besser nicht tun sollten. Aber es ist nicht Sache des Parlaments, sie per Nichtraucherschutzgesetz zu erziehen.
Das ausgewogene Gesetz von 2008 bleibt richtig. Es muss richtig umgesetzt werden.“[p][/p]
DTZ 18/12
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