Bayern: Keine Chance für Gastro-Rauchkultur

MÜNCHEN (DTZ/pnf/fok). Die Hoffnungen auf eine Lockerung des rigiden Gastrorauchverbots in Bayern haben erneut einen Dämpfer erlitten. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats wies in einer am Montag bekannt gegebenen Entscheidung die Klage einer Kneipeninhaberin gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie mit der Begründung ab, die derzeit geltende Regelung verstoße nicht gegen die Bayerische Verfassung.

Die Wirtin hatte mit ihrer Beschwerde die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit der Verfassung angezweifelt, da hierdurch ein unzulässiger Zwangsschutz der Bürger erfolge und ein striktes Rauchverbot wegen fehlender Ausnahmen für Raucherkneipen unangemessen sei. Doch die Richter beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber die Möglichkeit einräume, dem Gesundheitsschutz Vorrang vor anderen Rechten, wie der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, einzuräumen.

Diese Möglichkeit wurde in Bayern nach dem Volksentscheid ergriffen und sei auch mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, so die Richter. „Eine stärkere Belastung von Inhabern bestimmter Arten von Gaststätten bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz ist angesichts der für alle geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ das Gericht. Die Frage, ob und inwieweit tatsächlich eine gesundheitliche Gefährdung durch Passivrauchen in der Gastronomie entstehe, wurde von dem Gericht nicht geprüft.

(DTZ 16/11)

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