Rauchverbot in Shisha-Bars?

BERLIN // Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat will die Ausnahmeregelung für Shisha-Bars streichen. In einem Gesetzentwurf fordert die SPD-Politikerin strengere Regeln für die Lokale.

Die Shisha-Bars sollen künftig unter den gleichen Bedingungen betrieben werden wie die übrige Hauptstadt-Gastronomie. Darüber hinaus sollen Rauchverbote auch bei E-Zigaretten, E-Wasserpfeifen und Tabakerhitzern greifen. Der Berliner Senat hat vor wenigen Tagen beschlossen, den Entwurf beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Seit das Nichtraucherschutzgesetz vor zehn Jahren für Berlin verabschiedet wurde, profitieren die Shi-sha-Bar-Betreiber von einer Ausnahmeregelung. In ihren Lokalen dürfen auch Speisen serviert und verzehrt werden, ohne dass separate Raucherräume vorhanden sein müssen. Unabhängig vom Produkt gehe es um den allgemeinen Gesundheitsschutz, und der könne nicht nur das Tabakrauchen in Gaststätten betreffen, so Kolat. Was für Zigaretten, Pfeifen und Zigarren gilt, soll künftig auch für Shishas gelten, fordert sie.

Das heißt: Lokale und Bars, in denen Wasserpfeifen konsumiert werden, müssen Raucher- und Nichtraucherbereiche ausweisen. Die Betreiber können ihre Gaststätte auch als Raucher-Lokal einrichten, dann fällt allerdings das Speisenangebot weg. Der Konsum von E-Produkten und Wasserpfeifen soll deshalb – unabhängig vom Nikotingehalt – in Nichtraucherzonen verboten werden, schreibt sie. Kolat geht sogar noch weiter. Ihr Vorschlag sieht auch Einschränkungen für E-Zigaretten und Tabakerhitzer vor, was die Senatorin „im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes“ verstanden wissen will. Sie fordert Rauchverbote auch im Freien, etwa auf Spielplätzen oder vor Krankenhäusern.

Bei Verstößen wird es laut Gesetzentwurf auch höhere Bußgelder geben: Statt bisher 100 bis 1000 Euro müssen künftig 500 bis 10 000 Euro gezahlt werden, falls das Gesetz entsprechend geändert wird.

red

(DTZ 37/18)

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