EU-Vorgaben für Plastik und Zigarettenfilter

BRÜSSEL/STRASSBURG // Die EU schränkt die Verwendung von Einwegplastik drastisch ein: Der Umweltausschuss hat die EU-Richtlinie zur Vermeidung von Plastikmüll angenommen. Das Verbot soll in Deutschland greifen, sobald die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist.

Dies dürfte bis spätestens 2021 der Fall sein. Demnach sollen künftig EU-weit neun verschiedene Plastik-Einwegprodukte verboten werden: Trinkhalme, Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für den Kaffee, dünne Plastiktüten, Wattestäbchen, Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol und so genanntes „oxo-abbaubares Plastik“ – ein Material mit Metallbeimischung. Darüber hinaus sollen auf Produkten wie Trinkbechern und Tabakfiltern Entsorgungsempfehlungen aufgedruckt werden, um das achtlose Wegwerfen zu verhindern und auf die Recyclebarkeit des Artikels hinzuweisen. Hersteller von Zigarettenfiltern, die Plastik enthalten, fallen unter die erweiterte Herstellerverantwortung und müssen die Kosten für die Beseitigung der Zigarettenstummel übernehmen.

Ferner muss die Zigarettenverpackung eine Markierung tragen, dass Zigaretten nicht einfach weggeworfen werden dürfen.

red

(DTZ 05/19)

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