Schlagwort: Verbot

  • Fußball ohne Dampf

    MAINZ // Dampfer, die die Fußball-Europameisterschaft (EM) 2024 in Deutschland besuchen, dürfen in keinem der Stadien dampfen oder E-Liquids bei sich tragen, berichtet die „Vaping Post“.

    Die betroffenen Produkte stehen auf der Liste der verbotenen Gegenstände während des Turniers, das bis zum 14. Juli deutschlandweit ausgetragen wird.

    Strengere Regeln während EM
    Vaping, das in Deutschland legal ist, unterliegt während der EM strengeren Regeln. Fans werden vor dem Betreten der Stadien durchsucht. Jeder, der mit Vaping-Produkten erwischt wird, riskiert den Verweis aus dem Stadion, heißt es.

    Einige Veranstaltungsorte bieten ausgewiesene Raucherbereiche an. Fans sollten sich vor dem Besuch eines Spiels über die spezifischen Richtlinien jedes Veranstaltungsortes informieren, um Probleme zu vermeiden.

    red

  • EU will Pouch-Verbot

    BRÜSSEL // Die Europäische Union will offenbar die in vielen Ländern beliebten Nikotin-Beutel verbieten. Das geht aus einer Stellungnahme des schwedischen EU-Abgeordneten Charlie Weimers (Sverigedemokraterna) hervor.

    „Geheimer Bericht”
    Der Parlamentarier schreibt über einen „geheimen Bericht“ aus Brüssel, der den Erfolg des Snus-Verbots lobt und eine Empfehlung beinhaltet, nach der das Verbot auf die tabakfreien Nikotin-Pouches ausgeweitet werden sollte. Weimers: „Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen Testballon der Bürokratie.“

    red

  • „So wird ein NGP bereit für den Markteinstieg“

    DORTMUND // Der Markt an Alternativen zu klassischen Tabakprodukten boomt weiterhin. Doch immer mehr Hersteller haben Probleme, ihre NGP-Neuheiten wegen immer strengerer staatlicher Regelungen und Vorgaben an den Endkonsumenten verkaufen zu können.

    Das ist auch eines der Themen der neuesten Ausgabe des InterTabac-Podcast „Tobacco & Vape, News & Views“, in dem diesmal Nveed Chandhay zu Gast ist. Chandhay ist Geschäftsführer der Broughton Group, ein auf Wissenschaft und Regulierung spezialisiertes Beratungsunternehmen.

    Produkte weltweit einführen
    Im Podcast erzählt Chandhay, was die Probleme beim Produkt-Launch auf den weltweiten Konsumermärkten sind – und wie sein Beratungsunternehmen Firmen hilft, NGPs bereit für den Markt zu machen. Denn vor einer erfolgreichen Markteinführung stehen oft monatelange Produkt-Studien an. „Wir optimieren das Produkt, bevor diese Studien starten“, sagt Chandhay. Dabei haben er und seine Experten sich nicht nur auf die Einführung neuer Produkte spezialisiert, sondern machen auch Produkte besser, die bereits auf den Märkten in der Welt zuhause sind. Ein weiteres Thema des Podcast ist die Sorge der Branche, dass Flavour künftig verboten werden könnten. Chandhay teilt diese Befürchtungen: „Länder würden dann dafür sorgen, dass Konsumenten, die von der klassischen Zigarette loskommen wollen, keine Alternative mehr zum Rauchen haben.“

    Der ganze Podcast ist ab sofort [link|https://business-insights.intertabac.de/en-gb/media-center]online [/link]verfügbar.

    Der Podcast „Tobacco & Vape, News & Views“ erscheint auf Business Insights, der interaktiven Plattform der InterTabac, der weltgrößten Messe für Tabakwaren und Raucherbedarf. Diese findet vom 15. bis 17. September zusammen mit der InterSupply, der führenden Fachmesse für Herstellungsprozesse von Tabakwaren, E-Zigaretten, Pfeifen und Wasserpfeifen, in Dortmund statt.

    pi

  • Unverständnis in Südafrika

    KAPSTADT // Südafrikas Tabakindustrie geht gerichtlich gegen ein landesweit verordnetes Tabakverkaufs-Verbot vor, an dem die Regierung in Zusammenhang mit ihren Covid-19-Risikostrategien festhält.

    In einer Erklärung teilt der Hersteller British American Tobacco South Africa (BATSA) mit, er habe entsprechende Schritte eingeleitet. Er werde in diesem Zusammenhang von Japan Tobacco International (JTI), von Tabakfarmern, Verbrauchern und Geschäftsleuten unterstützt.

    Legales Produkt
    Seit Inkrafttreten des Verbots habe man alle Anstrengungen unternommen, um konstruktiv mit der Regierung zusammenzuarbeiten. Bisher liege keine Antwort der Regierung vor. Das Verbot eines legalen Produkts werde „schlimme Folgen haben, warnt der Hersteller. Millionen Konsumenten würden in den Schwarzmarkt gedrängt, der Staat um dringend benötigte Steuereinnahmen gebracht, die Vorschriften zur Tabakkontrolle werde ausgehöhlt, kriminelles Verhaltengefördert und Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet. Diese Einschätzungen würden von unabhängigen Analysten geteilt werden, betont BATSA.

    Ausgangssperren
    Im Kampf gegen das Coronavirus hatte Südafrikas Regierung unter Cyril Ramaphosa Ende März eine der weltweit strengsten Ausgangssperren verhängt, die auch ein Alkohol- und Tabakverkaufsverbot vorsah. „Wie haben uns von Anfang an für die umfassenden Lockdown-Maßnahmen der Regierung ausgesprochen, um unser Gesundheitssystem auf die Herausforderungen steigender Infektionszahlen vorzubereiten“, erklärte Johnny Moloto von BATSA.

    Lockerungen
    Seit dem 1. Juni werden die Maßnahmen gelockert. Doch während der Alkoholverkauf wieder erlaubt ist, bleibt der Verkauf von Tabak verboten. Das zuständige Ministerium begründete das damit, dass Raucher für Komplikationen durch Covid-19 gefährdeter seien.

    Verkaufsverbot
    „Angesichts dieser Lage und dem Fehlen jeglicher Antworten seitens der Regierung und trotz unserer anhaltenden Bemühungen, mit ihnen in Kontakt zu treten, leiten wir jetzt rechtliche Schritte ein“, betonte Moloto an. Das Verkaufsverbot für den legalen Tabakverkauf bedrohe das Überleben des Tabaksektors, betonte der BATSA-Manager. Das Verbot unterstütze lediglich eine illegale Industrie auf Kosten gesetzestreuer Unternehmen, Bürger und Steuerzahler.

    „Wir (…) sind es den Verbrauchern, unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern schuldig, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um den legalen Tabakhandel in Südafrika zu schützen und das Verbot von Tabakerzeugnissen dringend aufheben zu lassen“, hob Johnny Moloto hervor.

    red

  • Kritik am öffentlichen Shisha-Konsum

    DORTMUND // Die CDU-Ratsfraktion in Dortmund will den öffentlichen Wasserpfeifen-Konsum generell verbieten.

    Die Fraktion hat einen entsprechenden Prüfungsantrag in den Ordnungsausschuss eingebracht. Hintergrund sind Beschwerden von Anwohnern, die sich gestört fühlen, berichtet die „Rheinische Post“ (RP) online.


    Kontrollen

    Verbote von Wasserpfeifen gibt es bisher nur in wenigen Städten in Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise in Köln, dort aber nicht flächendeckend. In Düsseldorf gibt es mit Ausnahme von Spielplätzen ebenfalls kein grundsätzliches Verbot, Wasserpfeife zu rauchen.

    Im Düsseldorfer Stadtrat wird ein flächendeckendes Verbot kritisch betrachtet, weil es wegen fehlenden Personals nicht richtig kontrolliert werden könne, und weil das Shisha-Rauchen draußen längst nicht so gefährlich sei wie in geschlossenen Räumen, heißt es.

    Im Landtag sind Verbote vor diesem Hintergrund kein Thema, berichtet die RP.

    Dortmunder Stadtrat
    Im Dortmunder Stadtrat signalisieren die anderen Parteien, dass sie dem CDU-Antrag nicht zustimmen zu wollen. Man sehe keine Notwendigkeit, über die bestehenden Verbote hinaus weitere auszusprechen, heißt es bei den Grünen.

    Kritik kommt auch von der SPD: Der rege Betrieb in den Parks und auf anderen Flächen mache Dortmund lebens- und liebenswert. Die gültigen Regeln böten genügend Handlungsspielraum, um unnötige Störungen und Belästigungen im öffentlichen Raum zu verhindern. Ein generelles Verbot gehe zu weit.

    red

  • Schweiz bleibt außen vor

    BERN // In der EU sind die Mentholzigaretten seit 20. Mai verboten. Einzige Ausnahme in Europa ist die Schweiz.

    In der Eidgenossenschaft bleiben die Produkte weiterhin erlaubt. In der gesamten EU und in Großbritannien greift ab dem Stichtag die Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die Zigaretten mit einem „charakteristischen Aroma“ verbietet.


    Veränderungen weltweit

    Damit ändert sich die weltweite Menthol-Landschaft massiv. Bisher kannten nur einzelne Länder wie Kanada, Brasilien, die Türkei und Äthiopien Verbote. In den USA verbietet Massachusetts als erster Bundesstaat Mentholzigaretten ab 1. Juni.

    Schmuggel
    Dass die Schweiz von dem Verbot ausgeschlossen ist, könnte nach Einschätzung von Experten jedoch zum Problem werden. „Das Verbot der beliebten Mentholzigaretten könnte zu erhöhtem Schmuggel dieser Produkte führen“, wird Kevin Suter von Japan Tobacco International, von Schweizer Medien zitiert.

    Auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit rechnet mit Einkaufstourismus wegen den Zigaretten.

    red

  • Neuer Blend ohne Menthol

    KÖLN // JTI (Japan Tobacco International) passt im Zuge des am 20. Mai in Kraft tretenden Menthol-Verbots sein Winston Portfolio an. Damit Konsumenten weiterhin ihre bevorzugte Marke kaufen können, erhalten die Winston Menthol-Zigaretten eine neue Tabakmischung – nun ohne Menthol.


    Konsumenten werden vorab informiert

    Der neue mentholfreie Blend ist in den Varianten Winston Green und Winston White Green jeweils zum Preis von 6,30 Euro für 20 Stück im Handel erhältlich. Die speziell für die Winston Menthol-Produkte entwickelte Tabakmischung zeichne sich durch einen angenehm ausgewogenen Geschmack aus, informiert JTI. Die Konsumenten werden über die bevorstehende Anpassung durch einen Beileger in den entsprechenden Winston Zigarettenpackungen vorab informiert.

    Stichtag 20. Mai
    Nachdem im Mai 2016 zunächst „Menthol“ als Bezeichnung vom Gesetzgeber verboten wurde, aber Menthol-Zigaretten an sich weiterhin erlaubt waren – endet nun zum 20. Mai die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein striktes Verkaufsverbot.

    Das bedeutet für Händler, dass bis einschließlich 19. Mai die mentholhaltigen Winston Green und Winston White Green in den Verkaufsstellen angeboten und verkauft werden dürfen. Ab dem 20. Mai ist dies untersagt. Sämtliche Menthol-Zigaretten müssen dann aus der Warenpräsentation und dem Verkauf verschwunden sein. Die neuen mentholfreien Winston Green und White Green sind mit der Aufschrift „Neuer Blend“ versehen, sodass sie für Händler und Konsumenten leicht erkennbar sind.

    pi

  • Mentholverbot und neuer Feiertag

    MAINZ // Auf Verbraucher und Kunden kommen ab dem 1. Mai einige neue Änderungen zu.

    Zum Beispiel ändert die Deutsche Post senkt zum Stichtag das Porto für Pakete auf den ursprünglichen Preis. Erst Anfang 2020 hatte die Post den Versand von Paketen teurer gemacht. Im Januar waren die Porto-Gebühren für Paketsendungen im Durchschnitt drei Prozent teurer als im Jahr zuvor.

    Die Bundesnetzagentur kritisiert dies und forderte eine erneute Senkung der Porto-Gebühren. Die Deutsche Post solle ihre Stellung als Marktführer in Deutschland nicht ausnutzen. Die wiederum argumentierte damit, dass Transport- und Personalkosten jährlich steigen würden.


    Porto-Gebühren senken

    Letztendlich hatte die Bundesnetzagentur mit ihrer Forderung, das Porto wieder zu senken, aber Erfolg. Ab dem 1. Mai 2020 werden wieder die alten Gebühren eingeführt. Einziges Manko: Online-Frankierungen bleiben weiterhin günstiger als Frankierungen, die vor Ort in den Filialen gemacht werden. Mit der Preiserhöhung war der Unterschied aber noch größer.

    Zusätzlicher Feiertag für Berlin
    Während der 1. Mai in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag ist, bekommt Berlin in diesem Jahr einmalig einen Feiertag dazu: Am 8. Mai 2020 ist der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

    Es handelt sich dabei nicht um den ersten Feiertag, der nur in Berlin gefeiert wird. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesland entschieden, den Internationalen Frauentag am 8. März als gesetzlichen Feiertag einzuführen.

    Berlin hat damit nun insgesamt zehn Feiertage. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen hat elf Feiertage. Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland haben hingegen zwölf und damit die meisten freien Tage.

    Verbot von Menthol-Zigaretten
    Bis zum 20. Mai dürfen Menthol-Zigaretten in der EU noch verkauft werden. Danach greift die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2). Mit der Maßnahme will die EU den Tabakkonsum senken, heißt es.

    red

  • Absage der Sommer-Nordstil 2020

    HAMBURG // Als Antwort auf die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die kommende Sommer-Nordstil abzusagen. Bund und Länder haben sich Mitte April auf ein Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August geeinigt.

    Ordermesse fällt aus
    Die Sommerausgabe der Ordermesse, die vom 25. bis 27. Juli stattgefunden hätte, fällt in den Zeitraum dieses Verbots. Die Sommer-Nordstil bildete für den Einzelhandel die letzte Gelegenheit in diesem Jahr, um für das Herbst- und Weihnachtsgeschäft zu ordern. Durch die Integration von Großvolumenanbietern mit neuen Sortimenten für das Frühjahr und den Sommer 2021 sowie die Erweiterung der Besucheransprache auf ganz Deutschland sollte das Angebot der Veranstaltung auf verschiedensten Wegen ausgebaut werden.

    Nordstil-Team arbeitet an Lösungen
    „Das Nordstil-Team hat mit Hochdruck an vielfältigen Lösungen gearbeitet, um auch unterschiedlichsten Handelsformen in diesen schwierigen Zeiten eine attraktive Order- und Austauschplattform zu geben. Sehr gerne hätten wir der Branche diesen dringend benötigten Ankerplatz zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern zwingen uns jedoch leider zur Absage der Veranstaltung“, so Stephan Kurzawski, Geschäftsleitung Messe Frankfurt Exhibition.


    Nächste Messe für 2021 geplant

    „In enger Abstimmung mit unseren Ansprechpartnern in Hamburg haben wir sämtliche Möglichkeiten einer Verschiebung der Sommer-Nordstil 2020 auf einen Termin nach dem Verbotszeitraum geprüft. Leider ist das Messegelände in Hamburg im September bereits restlos belegt, sodass wir für eine Verschiebung der Nordstil aktuell keinen Spielraum haben. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir in Abstimmung mit der Branche jede Möglichkeit eines Nachholtermins prüfen“, ergänzt Philipp Ferger, Bereichsleiter der Nordstil. Die nächste Nordstil wird am Anfang des nächsten Jahres vom 16. bis 18. Januar 2021 stattfinden.

    red

  • Verkauf geht weiter

    MÜNCHEN // „Kautabak-Verbot rechtens“ – unter dieser Überschrift hat DTZ über ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs berichtet (Ausgabe 43 vom 23. Oktober 2019). Nun hat das Gericht einige Punkte gegenüber DTZ konkretisiert.


    Das Urteil und seine Folgen

    Streitgegenstand waren die Erzeugnisse Thunder Frosted Chewing Bags und Thunder Chewing Tobacco des dänischen Herstellers V2 Tobacco. Das Urteil trifft daher keine Aussage zum Umgang mit anderen, womöglich ähnlichen Produkten mit anderen Namen oder von anderen Herstellern. Auch hat das Urteil nicht zwangsläufig Auswirkungen auf andere Bundesländer. Allerdings könnten sich Verwaltungsgerichte aus anderen Bundesländern daran orientieren, falls sie über ähnliche Streitgegenstände zu entscheiden haben.

    Ab wann die genannten Erzeugnisse nicht mehr vertrieben werden dürfen, richtet sich einerseits nach der Behördenentscheidung und zum anderen danach, ob und wann die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes rechtskräftig werden.

    Auch Hersteller stellten gegenüber DTZ fest, ihre Produkte seien von dem Urteil nicht unmittelbar betroffen, weil sie nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren. Der Verkauf und Vertrieb der Produkte werde fortgesetzt.

    Positive Ausblicke
    Aus dem Facheinzelhandel, der das wesentliche Sortiment für Kautabak vorhält und verkauft, gab Franz Fleischmann, Inhaber des Tabakfachgeschäftes Gerd Jansens Pfeifendepot in Hamburg-Eimsbüttel, DTZ Einblicke in den Kautabakmarkt: Mit der positiven Weiterentwicklung hätten Sortimentsbreite und Kundennachfrage erheblich zugenommen. Mehr als 50 Artikel gehörten mit großem Selbstverständnis heute zum Warenangebot. Auch der Vorteil, dass die sogenannten Bags Nikotingenuss auch dort ermöglichten, wo Rauchverbote bestehen, sowie das Interesse jüngerer Erwachsener gäben diesem Warenbereich zunehmende Bedeutung. Fleischmann verfolgt die Entwicklung wie viele andere Händler mit Interesse und hofft auf praxisnahe Lösungen.

    kdp

    (DTZ 45/19)