Schlagwort: Einwegplastik

  • Höhe der Plastikabgabe festgelegt

    BERLIN // Für Zigarettenfilter, die Plastik enthalten, müssen Hersteller künftig eine Abgabe von rund neun Euro (8,972 Euro) je Kilogramm zahlen.

    Der Bundestag billigte vor kurzem eine entsprechende Verordnung zum Umsetzen der sogenannten Plastikabgabe. Damit werden etwa bei Plastiktüten ab dem kommenden Jahr 3,80 Euro je Kilo fällig, bei To-go-Lebensmittelbehältern lediglich 17,7 Cent.

    Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik
    Schon vor einem halben Jahr hatte der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden beim Reinigen von Straßen und Parks finanziell zu unterstützen. Damals waren aber die konkreten Summen offengeblieben, die die Hersteller zahlen müssen. Die Höhe der Abgaben wurde vom Umweltbundesamt berechnet und basiert auf den Kosten für Sammeln und Entsorgen der einzelnen Verpackungen und Produkte.

    Das Geld fließt in einen staatlichen Fonds. Damit soll das Beseitigen des Abfalls zumindest teilweise bezahlt werden. Nach Regierungsschätzungen sollen auf dem Weg jährlich bis zu 436 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden gehen, die für die Müllbeseitigung zuständig sind.

    Reinigung und Entsorgung
    „Zigarettenkippen, To-go-Becher und Einweg-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für das Reinigen und Entsorgen des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, wird sich dann an den dadurch anfallenden Kosten der Kommunen beteiligen. Mit der Verordnung schaffen wir nun auch die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

    Studie ermittelte Abgabesätze
    Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden. Dazu wurden unter anderem die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum ermittelt. So werden für je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte folgende Abgaben fällig:

    [bul]Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm

    [bul]To-go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
    [bul]To-go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm

    [bul]Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
    [bul]Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm

    [bul]Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
    [bul]Leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
    [bul]Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
    [bul]Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.

    Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze könne jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten sei, heißt es in einer Mitteilung des [link|https://www.bmuv.de/]Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz[/link]. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll zum 1. Januar 2024 starten.

    red

  • Mit Optimismus ins Jahr 2021

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 6: Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ).

    Omnipräsente Thema Corona
    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie als der Ansprechpartner für alle relevanten Fragen rund um das Thema Zigarren und Zigarillos blickt auf das vergangene Jahr, aber auch auf 2021, mit einer vorsichtig optimistischen Einstellung. Das zurückliegende Jahr und der Beginn 2021 waren und sind sicherlich geprägt durch das omnipräsente Thema Corona, welches teilweise Auswirkungen auf die Absatzkanäle – zumindest bei vereinzelten Schließungen im gehobenen Fachhandel – hatte, aber auch zu Änderungen in den Abläufen in den Unternehmen geführt hat. Es ist offensichtlich, dass diese Problematiken uns auch weit durch das Jahr 2021 verfolgen werden, und es bleibt zu hoffen, dass die Auswirkungen auf den Fachhandel nicht zu gravierend sein werden.

    Leicht positiver Trend
    Ansonsten blicken die Mitglieder des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie auf ein stabiles bis positives Jahr 2020 zurück. Das Statistische Bundesamt hatte berichtet, dass im Kalenderjahr 2020 bei Zigarren und Zigarillos ein leichter Anstieg von 3,7 Prozent auf ein Volumen von 2,742 Milliarden Stück gegenüber 2,644 Milliarden Stück im Jahr 2019 zu verzeichnen war. Der BdZ kann einen leicht positiven Trend für 2020 bestätigen; demnach haben Homeoffice und die Verschiebungen bei den Ausgaben der Konsumenten sowie der Wegfall des Auslandsurlaubes zu einer leicht erhöhten Nachfrage nach Zigarren geführt. Aber: Dieser ist nicht so hoch ausgefallen wie vom Statistischen Bundesamt berichtet. Der BdZ geht von einem stabilen bis leicht steigenden Markt für 2020 aus und möchte auf den wesentlich aussagefähigeren, langfristigen Trend verweisen, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente – insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer – dazu geführt haben, dass sich der Markt seit 2007 mehr als halbiert hat. Seither behaupten sich Zigarren und Zigarillos in der Nische für anspruchsvolle Genießer.


    Regulierung

    Das Jahr 2020 war aber auch von regulatorischen Änderungen geprägt, die Auswirkungen auf das Kalenderjahr 2021 und die Folgejahre haben werden. An erster Stelle ist hier sicherlich das Dauerthema Tabakaußenwerbeverbot zu nennen. Die Möglichkeit, Außenwerbung für traditionelle Tabakprodukte in der bisherigen Form zu betreiben läuft Ende des Jahres 2021 aus. Der BdZ hat sich im parlamentarischen Prozess dafür eingesetzt, dass zumindest die Abgabe von Rauchproben für Zigarren und Zigarillos erlaubt bleibt. Hierbei – wie auch bei anderen Regulierungsmaßnahmen – spielte die Tatsache, dass Zigarren und Zigarillos Genussartikel sind, die keiner Jugendschutzproblematik unterliegen, eine wesentliche argumentative Rolle.

    Einwegplastik
    Ein weiteres Themengebiet sind die Konsequenzen, die aus der Einwegplastik-Richtlinie für Tabakprodukte entstehen. In einem ersten Schritt müssen die Verpackungen für Tabakprodukte mit Filtern oder für Filter, die Plastik enthalten, zum 3. Juli 2021 eine entsprechende Markierung enthalten. Der BdZ hat sich auf nationaler und auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass es zu einer für die Produktkategorie praktikablen Lösung kommt.


    Richtlinie für Hersteller

    Auch hier muss leider erkannt werden, dass die Regeln einer Richtlinie für die Hersteller zeitgenau umgesetzt werden, die EU-Kommission sich aber an die selbst formulierten Vorgaben nicht hält. So hätte der entsprechende europäische Durchführungsrechtsakt eigentlich schon am 3. Juli 2020 und nicht erst Ende 2020 (und in fehlerhafter Form) vorliegen müssen, so dass die Hersteller ein Jahr Zeit für die Umsetzung gehabt hätten. Das fehlende halbe Jahr führt bei den mittelständischen Herstellern der Zigarrenindustrie nun zu großen Problemen und in letzter Konsequenz zu teuren Vernichtungen von Verpackungsmaterial.

    Verbunden mit der Thematik der Einwegkunststoffrichtlinie ist das Thema der Kostenübernahme durch die Hersteller. Hier arbeitet der BdZ mit den anderen betroffenen Verbänden an einer sinnvollen und umsetzbaren Regelung für die Zukunft.


    Dauerbrenner Track & Trace

    Ein Dauerbrenner der Verbandsarbeit und vor allem für die Mitglieder des BdZ ist das Thema Track & Trace. Auch wenn die entsprechenden Regelungen für Zigarren und Zigarillos erst zum Mai 2024 umzusetzen sind, drängt die Zeit, denn die Anforderungen für die mittelständische Zigarrenindustrie sind immens. Der BdZ hat gegenüber der Politik immer wieder auf die Unverhältnismäßigkeit dieser Reglung hingewiesen, denn die wirtschaftlichen Auswirkungen werden für die Unternehmen gravierend sein, ohne dass sie dem eigentlichen Ziel der Verhinderung des Tabakschmuggels dienen, denn dieser liegt in dieser Produktgattung nicht vor. Der BdZ hat eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich die Mitglieder des BdZ mit der Materie beschäftigen.

    Ein wesentlicher Aspekt der Verbandsarbeit des BdZ wird auch in Zukunft sein, dass er sich für die besondere Stellung von Zigarren und Zigarillos im Tabakmarkt einsetzt. Sämtliche Statistiken belegen, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos um ein echtes Genussgut handelt, welches nur gelegentlich und meist von Männern gehobenen Alters geraucht wird. Ein Jugendschutzproblem, das immer wieder als Grundlage für strengere Regulierungen zitiert wird, gibt es bei dieser Produktgattung nicht. Außerdem hatten wir 2020 eine Reihe an Veranstaltungen mit den Botschaften anderer Herstellerländer geplant, um die wirtschaftliche Bedeutung der Zigarrenherstellung aber auch des Tabakanbaus zu dokumentieren. Nach der Veranstaltung mit der Botschaft der Dominikanischen Republik mussten wir diese Veranstaltungsreihe wegen Corona unterbrechen, hoffen aber auf neue Veranstaltungen im Kalenderjahr 2021, sobald solche Events wieder ohne Risiko durchzuführen sind.

    Fazit
    Für den BdZ ist es sehr erfreulich, dass Zigarren und Zigarillos durch die Öffentlichkeit als besonderes Kultur- und Genussgut wahrgenommen werden. Dies gibt dem Verband und seinen Mitgliedern den Optimismus, in einem immer schwierigeren regulatorischen Umfeld positiv in die Zukunft und in das Jahr 2021 zu schauen. Der BdZ würde sich natürlich freuen, wenn weitere Hersteller oder Importeure die Verbandsarbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützen würden, um somit den mittelständischen Unternehmen der Tabakindustrie ein noch stärkeres Gewicht zu geben.

    Bodo Mehrlein

  • Brüssel will zusätzliche Warnhinweise

    BRÜSSEL // Dass die Tabakkonzerne bei der Entsorgung von Zigarettenfiltern herangezogen werden sollen, ist längst klar. Nun gibt es offenbar eine Vorschrift aus Brüssel, die sich gegen das sogenannte „single use plastic“, gegen Einweg-Plastik richtet. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Laut der Zeitung müssen ab 3.  Juli 2021 zusätzliche Warnhinweise auf allen Zigarettenpackungen aufgebracht werden.


    Farben und Schriftgröße vorgegeben

    Der Warnhinweis muss demnach mindestens 3,92 Quadratzentimeter groß sein. Die verwendbaren Farben sind ebenso vorgegeben wie die Schriftgröße und -art. Offenbar soll das Piktogramm horizontal auf die Rückseite der Zigarettenpäckchen aufgebracht werden, alternativ ist ein vertikaler Aufdruck ebenfalls zulässig.

    Durchgestrichene Hand auf rotem Untergrund
    Der Bildwarnhinweis besteht aus zwei Teilen: Links ist auf rotem Untergrund eine durchgestrichene Hand zu sehen, die im Begriff ist, eine Zigarettenkippe wegzuschnipsen. Rechts findet sich auf blauer Farbe, die vermutlich das Meer symbolisieren soll, eine Schildkröte und eine durchgestrichene Kippe. Unter den beiden Grafiken steht „Plastic in Filter“, Plastik im Filter.


    Hersteller unter Druck

    Der Vorstoß aus Brüssel bringt die Hersteller unter Druck. Denn die Europa-Politiker haben es versäumt, die entsprechende Initiative rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Laut „WamS“ hätte bereits im vergangenen Sommer ein sogenannter Implementierungsrechtsakt erlassen werden müssen. Offenbar wird dies nun erst im Januar 2021 der Fall sein. Aus den Erfahrungen mit den schon länger vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen wird deutlich, dass die verbleibenden rund fünf Monate eigentlich viel zu knapp bemessen sind, um die Vorschriften umzusetzen. Die „WamS“ zitiert einen Reemtsma-Manager mit den Worten: „Damit die Umsetzung gut funktionieren kann, benötigen wir zwölf Monate Vorlaufzeit ab Verabschiedung des Gesetzes.“ Doch in deutsches Recht werden die EU-Vorgaben erst nach Januar 2021 übertragen werden können.

    EU-Initiative
    Die EU-Initiative kommt für die Industrie zur Unzeit. Bereits seit Monaten wehrt sich die Branche gegen die erweiterte Hersteller-Verantwortung. Das Bundesumweltministerium möchte, dass sich die Industrie an den Kosten für das Sammeln und Vernichten der Zigarettenkippen beteiligt. Die Branche argumentiert damit, dass sie bereits rund 14 Milliarden Euro jährlich in Form der Tabaksteuer an den Staat abführt. Dieses Geld müsse zumindest teilweise für die Müllbeseitigung verwendet werden. Außerdem gehen die Schätzungen für die Reinigungskosten weit auseinander.

    red

  • EU-Vorgaben für Plastik und Zigarettenfilter

    BRÜSSEL/STRASSBURG // Die EU schränkt die Verwendung von Einwegplastik drastisch ein: Der Umweltausschuss hat die EU-Richtlinie zur Vermeidung von Plastikmüll angenommen. Das Verbot soll in Deutschland greifen, sobald die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist.

    Dies dürfte bis spätestens 2021 der Fall sein. Demnach sollen künftig EU-weit neun verschiedene Plastik-Einwegprodukte verboten werden: Trinkhalme, Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für den Kaffee, dünne Plastiktüten, Wattestäbchen, Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol und so genanntes „oxo-abbaubares Plastik“ – ein Material mit Metallbeimischung. Darüber hinaus sollen auf Produkten wie Trinkbechern und Tabakfiltern Entsorgungsempfehlungen aufgedruckt werden, um das achtlose Wegwerfen zu verhindern und auf die Recyclebarkeit des Artikels hinzuweisen. Hersteller von Zigarettenfiltern, die Plastik enthalten, fallen unter die erweiterte Herstellerverantwortung und müssen die Kosten für die Beseitigung der Zigarettenstummel übernehmen.

    Ferner muss die Zigarettenverpackung eine Markierung tragen, dass Zigaretten nicht einfach weggeworfen werden dürfen.

    red

    (DTZ 05/19)

  • Industrie soll für Entfernung von Zigaretten-Resten zahlen

    BERLIN // Umweltministerin Svenja Schulze will künftig die Tabakkonzerne in die Pflicht nehmen und sie an den Kosten für die Beseitigung von Zigarettenresten beteiligen.

    „Wer Wegwerfartikel wie Zigaretten herstellt, wird künftig mehr Verantwortung für den Müll übernehmen müssen“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. „So könnte die Zigarettenindustrie zum Beispiel an den Kosten für die Reinigung von Stränden oder Parks beteiligt werden.“ Dafür werde sie sich innerhalb der EU einsetzen. Das Europaparlament hatte dem Bericht zufolge zuerst eine Kostenbeteiligung der Tabakbranche als verschärfende Maßnahme zur geplanten Einweg-Plastik-Richtlinie gefordert. Schulze hofft, dass „noch in diesem Jahr ein europaweites Verbot von überflüssigem Einwegplastik auf den Weg“ gebracht werde. Das allein reiche aber nicht. Man müsse „weltweit zu drastischeren Mitteln greifen als bisher“, sagte sie.

    Über die Richtlinie diskutieren vor wenigen Tagen die EU-Kommission, das Europaparlament und der Ministerrat. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter warf Schulze beim Thema Plastik ein „doppeltes Spiel“ vor: „Während Umweltministerin Schulze in Berlin die Plastik-Trendwende verspricht, verwässert sie in Brüssel die dafür notwendigen Gesetze“, sagte Hofreiter den Funke-Zeitungen. Es brauche dringend ein klares Vermeidungsziel für Einwegplastik und verbindliche Maßnahmen, um Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Die Bundesregierung müsse „den billigen Worten auch handfeste Taten folgen lassen“, sagte Hofreiter.

    red

    (DTZ 51/52/18)