Höhe der Plastikabgabe festgelegt

BERLIN // Für Zigarettenfilter, die Plastik enthalten, müssen Hersteller künftig eine Abgabe von rund neun Euro (8,972 Euro) je Kilogramm zahlen.

Der Bundestag billigte vor kurzem eine entsprechende Verordnung zum Umsetzen der sogenannten Plastikabgabe. Damit werden etwa bei Plastiktüten ab dem kommenden Jahr 3,80 Euro je Kilo fällig, bei To-go-Lebensmittelbehältern lediglich 17,7 Cent.

Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik
Schon vor einem halben Jahr hatte der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden beim Reinigen von Straßen und Parks finanziell zu unterstützen. Damals waren aber die konkreten Summen offengeblieben, die die Hersteller zahlen müssen. Die Höhe der Abgaben wurde vom Umweltbundesamt berechnet und basiert auf den Kosten für Sammeln und Entsorgen der einzelnen Verpackungen und Produkte.

Das Geld fließt in einen staatlichen Fonds. Damit soll das Beseitigen des Abfalls zumindest teilweise bezahlt werden. Nach Regierungsschätzungen sollen auf dem Weg jährlich bis zu 436 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden gehen, die für die Müllbeseitigung zuständig sind.

Reinigung und Entsorgung
„Zigarettenkippen, To-go-Becher und Einweg-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für das Reinigen und Entsorgen des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, wird sich dann an den dadurch anfallenden Kosten der Kommunen beteiligen. Mit der Verordnung schaffen wir nun auch die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

Studie ermittelte Abgabesätze
Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden. Dazu wurden unter anderem die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum ermittelt. So werden für je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte folgende Abgaben fällig:

[bul]Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm

[bul]To-go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
[bul]To-go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm

[bul]Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
[bul]Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm

[bul]Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
[bul]Leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
[bul]Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
[bul]Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.

Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze könne jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten sei, heißt es in einer Mitteilung des [link|https://www.bmuv.de/]Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz[/link]. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll zum 1. Januar 2024 starten.

red

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