Schlagwort: Umweltbundesamt

  • Höhe der Plastikabgabe festgelegt

    BERLIN // Für Zigarettenfilter, die Plastik enthalten, müssen Hersteller künftig eine Abgabe von rund neun Euro (8,972 Euro) je Kilogramm zahlen.

    Der Bundestag billigte vor kurzem eine entsprechende Verordnung zum Umsetzen der sogenannten Plastikabgabe. Damit werden etwa bei Plastiktüten ab dem kommenden Jahr 3,80 Euro je Kilo fällig, bei To-go-Lebensmittelbehältern lediglich 17,7 Cent.

    Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik
    Schon vor einem halben Jahr hatte der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden beim Reinigen von Straßen und Parks finanziell zu unterstützen. Damals waren aber die konkreten Summen offengeblieben, die die Hersteller zahlen müssen. Die Höhe der Abgaben wurde vom Umweltbundesamt berechnet und basiert auf den Kosten für Sammeln und Entsorgen der einzelnen Verpackungen und Produkte.

    Das Geld fließt in einen staatlichen Fonds. Damit soll das Beseitigen des Abfalls zumindest teilweise bezahlt werden. Nach Regierungsschätzungen sollen auf dem Weg jährlich bis zu 436 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden gehen, die für die Müllbeseitigung zuständig sind.

    Reinigung und Entsorgung
    „Zigarettenkippen, To-go-Becher und Einweg-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für das Reinigen und Entsorgen des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, wird sich dann an den dadurch anfallenden Kosten der Kommunen beteiligen. Mit der Verordnung schaffen wir nun auch die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

    Studie ermittelte Abgabesätze
    Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden. Dazu wurden unter anderem die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum ermittelt. So werden für je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte folgende Abgaben fällig:

    [bul]Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm

    [bul]To-go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
    [bul]To-go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm

    [bul]Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
    [bul]Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm

    [bul]Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
    [bul]Leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
    [bul]Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
    [bul]Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.

    Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze könne jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten sei, heißt es in einer Mitteilung des [link|https://www.bmuv.de/]Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz[/link]. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll zum 1. Januar 2024 starten.

    red

  • Müllabgabe im Schlussspurt

    BERLIN // Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat vor wenigen Tagen dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds (20 / 5164) zugestimmt. Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.

    Gesetzentwurf in geänderter Fassung
    Für den Gesetzentwurf, über den in geänderter Fassung abgestimmt wurde, votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Ein Änderungsantrag der Union, der unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.

    Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

    Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen.

    pi

  • Ärger um Abfälle

    BERLIN // Der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Das teilte der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit.

    Einweg-Kunststoffprodukte
    Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte zurückgestellt oder so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.

    Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte.

    Unklar ist, wie hoch die Sonderabgabe sein soll. „Es ist – gerade in diesen Zeiten – inakzeptabel, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgeht, in welcher Höhe Wirtschaft und Verbraucher belastetet werden sollen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. Die ausstehende Ermittlung der Kosten dürfe allein auf Basis des Gewichts erfolgen. Vorschlägen, zusätzlich die Stückzahl und das Volumen zu berücksichtigen, erteilte er eine Absage.

    vi

  • Kunststoff: Noch mehr Bürokratie

    BERLIN // Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds wird immer konkreter. Jetzt hat das zuständige Bundesumweltministerium einen Entwurf vorgelegt. DTZ nennt Einzelheiten.

    In dem Entwurf heißt es: „Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen zur Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt. In diesen zahlen die betroffenen Hersteller abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten ein. Die Einzahlung erfolgt im Wege einer Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.“ Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Umwelt – insbesondere die Weltmeere – vor Plastikmüll zu schützen. Dafür sollen alle Hersteller entsprechender Erzeugnisse in die Pflicht genommen werden, also Abgaben zahlen.


    „Einwegkunststoffabgabe“

    Diese „Einwegkunststoffabgabe“ wird jährlich erhoben und muss nach Festlegung durch das Umweltbundesamt entrichtet werden. Die eingesammelten Beträge sollen dann an Anspruchsberechtigte verteilt werden, also an Kommunen und Entsorgungsunternehmen.

    Die betroffenen Hersteller fürchten einerseits einen zusätzlichen gigantischen Bürokratieaufwand. Außerdem hatten sie sich gegen die Ansiedelung des Fonds beim Umweltbundesamt gewehrt.

    Das neue Gesetz wird in erster Linie die Zigarettenproduzenten beschäftigen, deren Filter unter die Regelungen fallen. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), erklärt auf DTZ-Anfrage: „Wir sehen den Gesetzentwurf sehr kritisch und halten die darin vorgesehene Sonderabgabe für verfassungswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Abgaben nur zugunsten der Zahlungspflichtigen und nicht zugunsten Dritter erhoben werden. Zudem ist fraglich, ob der Bund Mittel aus dem Einwegkunststofffonds direkt den Kommunen zur Verfügung stellen kann.“ Der Gesetzentwurf sei insofern eine Blackbox, soMücke weiter, weil die Erhebung der tatsächlich angefallenen Kosten nicht geregelt werde und stattdessen ein intransparentes Punktesystem installiert, werden solle. Die Details der Kostenermittlung sollten laut dem vorliegenden Papier einer Rechtsverordnung vorbehalten sein, deren Entwurf nicht zusammen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt worden sei. Mücke: „Wir können deshalb nichts zu den auf alle Branchen zukommenden Kosten sagen. Kritikwürdig ist auch die Besetzung der Einwegkunststoffkommission, der auch unbeteiligte Umweltverbände angehören sollen. Dieser Kreis sollte streng auf Kostenverursacher und Leistungserbringer konzentriert bleiben.“

    max

  • Sonderfonds geplant

    BRÜSSEL // Spätestens Ende 2022 sollen die Hersteller von Zigaretten für weggeworfene Zigarettenkippen zur Kasse gebeten werden. Das sieht die europäische „Einweg-Plastik-Richtlinie“ vor, die neben Tabakkonzernen auch die Hersteller anderer Produkte aus Kunststoff stärker in die Verantwortung nimmt.

    Doch was kommt konkret auf die Hersteller in Deutschland zu? Fest steht bislang nur, dass sie für Zigarettenstummel, die auf Straßen und in Parks oder auch öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden, künftig aufkommen müssen. Höhe und Abwicklung sind jedoch heftig umstritten, die rechtliche Umsetzung steht noch aus.

    Sonderabgaben sollen Reinigungsaktionen finanzieren
    Jetzt deutet sich an: Für die Hersteller kann es richtig teuer werden. Nach DTZ-Informationen plant das Bundesumweltministerium eine gebührenfinanzierte Sonderabgabe. Wie diese rechtssicher umgesetzt werden kann, hat das Ministerium von Juristen in einem Gutachten untersuchen lassen. Danach steht einer Sonderabgabe verfassungsrechtlich dann nichts entgegen, wenn diese zweckgebunden eingenommen wird.

    Die Sonderabgabe solle daher in einen „Einwegkunststoff-Fonds“ fließen, mit dessen Mitteln dann Reinigungsaktionen finanziert werden könnten. Als Verwalter dieses so genannten nicht rechtsfähigen Sondervermögens schlagen die Gutachter grundsätzlich ein Ministerium oder eine Bundesoberbehörde vor, konkret wird das Umweltbundesamt genannt.

    Vorstellungen über Kosten liegen weit auseinander
    Das Problem: Mit diesem Schritt könnte die Höhe der Gebühren künftig politisch festgelegt und womöglich für mehrere Jahre festgeschrieben werden. Gegen die Gebührenbescheide könnten sich die Hersteller dann praktisch nicht wehren. Das Gutachten unterläuft die Bemühungen der Branche, eine Abwicklung über die privat organisierte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu organisieren. Mit einer Lösung über die bestehende ZSVR erhoffte sich die Branche deutlich geringere Kosten.

    Wie weit die Vorstellungen von Industrie und kommunalen Entsorgern auseinanderliegen, hatte sich gezeigt, als etwa der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die sogenannte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisierte.

    max