Schlagwort: Erweiterte Herstellerverantwortung

  • Industrie und Handel packen an

    PARIS // Alcome hat ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2026 will die „Öko-Organisation“ die Menge der weggeworfenen Zigarettenkippen in Frankreich um 40 Prozent reduzieren. Dafür arbeiten Hersteller und Handel zusammen.

    Beseitigung der Zigarettenabfälle
    In Frankreich gilt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Das heißt, jeder, der ein Produkt herstellt, vertreibt oder importiert, ist für seine Entsorgung verantwortlich. Entsprechend hat das Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie (Ministère de l‘Écologie) seinen Segen zur Gründung von [link|https://www.alcome.eco]Alcome[/link] gegeben und ihm das Label „Öko-Organisation“ verpasst. Man wolle dadurch die Beseitigung von Zigarettenabfällen vorantreiben, erklärt das Ministerium in einer Pressemitteilung.

    Gründungsmitglieder
    Als Gründungsmitglieder präsentieren sich französischen Handelsverbände und Hersteller wie British American Tobacco (BAT), Japan Tobacco Frankreich oder Philip Morris auf der Homepage. Sie finanzieren und übernehmen den Angaben zufolge die Verantwortung für Reinigungsarbeiten, das Aufstellen von Straßenaschenbechern, das Verteilen von Taschenaschenbechern sowie für Werbekampagnen. Die Aktionen werden in enger Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Tabakfachhändlern durchgeführt.


    Unterstützung für Kommunen

    In der Öffentlichkeit treten Präsident Jérôme Duffieux und Geschäftsführerin Marie-Noëlle Duval auf. Sie wollen mit dem Geld ihrer Mitglieder dafür sorgen, dass ein Großteil der 7,7 Milliarden Zigarettenkippen, die jedes Jahr in Frankreich im öffentlichen Raum auf den Boden geworfen werden, auch entsorgt wird. Dazu unterstützt Alcome betroffene Kommunen. „Sobald die Kippen gesammelt wurden, werden sie verbrannt“, sagt Alcome-Sprecherin Sofia Fardjallah. Es habe sich herausgestellt, dass dies die ökologischste Lösung sei. Man gehe davon aus, dass sich dies nicht auf die Zigarettenpreise auswirken werde. Die Herausforderung liege darin, die Rauchgewohnheiten der Menschen zu ändern. „Im Moment sind sich Raucher der Folgen des Wegwerfens von Zigarettenstummeln nicht unbedingt bewusst“, sagt Fardjallah. „Bei diesem Programm geht es also nicht nur um das Aufräumen, sondern auch um eine Bewusstseinsbildung.“

    kes

  • Neue Regeln in Sachen Filter

    BERLIN // Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde vor wenigen Tagen (letzte Lesung nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) eine neue Vorschrift auf den Weg gebracht, die insbesondere die Zigaretten-Hersteller vor neue Herausforderungen stellt: das Erste Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG).

    Meldepflichten anderem für Zigarettenfilter
    Darin werden Meldepflichten mit Blick auf verschiedene Einwegkunststoffprodukte festgeschrieben, unter anderem für Zigarettenfilter. Im Einzelnen heißt es: Die Erhebung erfasse jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, bei den Unternehmen, die bestimmte Kunststoffprodukte auf die Umwelt in der jeweils geltenden Fassung genannte Erzeugnisse erstmals in Verkehr bringen, die Erhebungsmerkmale Art und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten Erzeugnisse.

    Und weiter: Die Erhebung erfasse jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, für jeweils höchstens 400 Kommunen bei den Behörden oder bei Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen, die entsprechende Erzeugnisse sammeln und entsorgen, die Erhebungsmerkmale Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in den Kommunen gesammelten Abfälle aus diesen Erzeugnissen. Die Erhebung erfolge bei Behörden, soweit die genannten Daten bei diesen vorliegen.

    Vorgabe aus Brüssel
    Grundlage dieses neuen Gesetzes ist eine Vorgabe aus Brüssel, die die sperrige Bezeichnung „Richtlinie (EU) 2019 / 904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ trägt. Darin steht: „Kunststoffhaltige Filter für Tabakprodukte sind die am zweithäufigsten an den Stränden der Union vorgefundenen Einwegkunststoffartikel. Die enormen Umweltauswirkungen von Abfällen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen und unmittelbar in die Umwelt entsorgt werden, müssen verringert werden. Es wird erwartet, dass Innovation und Produktentwicklung sinnvolle Alternativen für kunststoffhaltige Filter hervorbringen werden, und diese Prozesse müssen beschleunigt werden. Daneben sollten Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern Innovationen anregen, die zur Entwicklung nachhaltiger Alternativen für kunststoffhaltige Filter für Tabakprodukte führen. Die Mitgliedstaaten sollten breit gefächerte Maßnahmen zur Verringerung der Vermüllung durch Abfälle der Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern fördern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen.“


    Einwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen

    DTZ hat beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und beim Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) nachgefragt, was das Gesetz für die Branche bedeutet. Dazu stellte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, fest: „Am 24. Juni 2021 sollte als Tagesordnungspunkt 32 die Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Bundestag verabschiedet werden. Die zu unseren Mitgliedern gehörenden Zigaretten- beziehungsweise Filterhersteller sind neben anderen Produzenten von Einwegkunststofferzeugnissen betroffen. Das neue zum UStatG setzt EU-Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und der Einwegkunststoffrichtlinie zu Datenerhebungs- und Berichterstattungspflichten in nationales Recht um. Davon sind alle Einwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen. Zu diesen gehören neben anderen Einwegkunststoffwaren auch Zigarettenfilter, aber keine E-Liquids. Mit der Datenerhebung nach Paragraf 5a Absatz UStatG – neu – werden die nationalen Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission umgesetzt. Bei den Herstellern beziehungsweise Inverkehrbringern sollen Daten zu in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukten erhoben werden, bei den öffentlichen Entsorgungsträgern – also denjenigen, die die Einwegkunststofferzeugnisse sammeln und entsorgen – Daten zu den aus diesen Artikeln entstehenden Abfällen. Die Hersteller müssen die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffwaren melden, die öffentlichen Entsorgungsträger Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in maximal 400 Kommunen gesammelten Abfälle aus diesen Artikeln. Die nähere Ausgestaltung bleibt noch zu erlassenden Gesetzen beziehungsweise Verordnungen vorbehalten, besonders der noch ausstehenden gesetzlichen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Artikel 8 der Einwegkunststoffrichtlinie.“

    Einrichtung eines Einwegkunststofffonds
    Mücke weiter: „Wie konkret die Meldepflicht aussehen wird, an wen und auf welche Weise gemeldet werden muss, steht nicht fest. Wir bevorzugen die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, an den die Daten gemeldet werden müssen. Wir werden sehen, wie sich die nächste Bundesregierung zu diesem Vorhaben verhält.“

    Kosten für Erhebungen und Statistiken
    Beim VdR teilt man mit, von den Änderungen des Umweltstatistikgesetzes seien die Mitglieder des VdR, die Tabakprodukte mit Filter (Zigaretten und Zigarillos) oder die Filter herstellen, betroffen. Die Einwegkunststoffrichtlinie sehe vor, dass die Hersteller von Tabakwaren die Kosten der Erhebung und Übermittlung der Daten tragen. Für die mittelständischen Unternehmen der Tabakbranche bedeute das vor allem eines – Kosten für Erhebungen und Statistiken, die nicht unbedingt nötig seien.

    Dabei werde nicht erwähnt, dass zum Erfassen der Daten die etablierten Systeme der Kommunen vollständig umgestellt werden müssten. Das führe zu erheblichem finanziellem Mehraufwand. Es sei offensichtlich, dass diese Kosten nicht von den Kommunen, sondern im Sinn der erweiterten Herstellerverantwortung zukünftig von den Produzenten übernommen werden sollen.

    max

  • Branche über Gebühr belastet

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In dieser Ausgabe drucken wir das letzte Statement, diesmal von Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie (VdR).

    Entwicklungen der vergangenen Jahre
    Wir vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie sehen mit Interesse, dass sich viele Entwicklungen der vergangenen Jahre fortsetzen werden. Dazu muss man kein Prophet sein. Die meisten muss man leider im Bereich des Negativen einordnen. Umso mehr könnte die Bundestagswahl eine Möglichkeit sein, allzu Schlimmes zu verhindern.

    Regularien, Auflagen, Verbote, …
    Keine Branche ist derart von Regularien, Auflagen, Verboten und Zeitgeist-Aktionen bedroht wie der Tabak-Markt. Wir haben zum Beispiel Track & Trace, welches alteingesessene Unternehmen auslöschte und weitere auslöschen wird, wir haben das Werbeverbot, das massiv in die Grundsätze freien Unternehmertums eingreift, und wir stehen vor der Umsetzung der sogenannten SUP-Richtlinie, von der alle Mitglieder unseres Verbandes betroffen sind, die Filter oder Produkte mit Filtern herstellen oder vertreiben.

    Hersteller gefordert
    Die Richtlinie 2019/904/EU (SUP) sieht für eine Reihe von Kunststoffprodukten – unter anderen zellulose-acetat-haltige Zigarettenfilter – die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung vor. Insbesondere sollen Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte zukünftig an den Kosten der Sammlung und Entsorgung in den Entsorgungssystemen der Kommunen beteiligt werden. Auch sollen weitere Warnsymbole auf Zigarettenverpackungen angebracht werden.

    Sechsstellige Summen
    Das Aufbringen der Symbole kostet unsere mittelständischen Unternehmen teilweise mittlere sechsstellige Summen. Eine weitere Problematik besteht darin, dass diese in und für alle EU-Mitgliedsstaaten sprachlich individuell erfolgen muss. Es droht ein ähnliches Chaos wie bereits bei der vollkommen überhasteten Einführung von Track & Trace in Deutschland und Europa.

    Mittelstandsfeindliche Regulierung
    Der VdR sieht diese Regulierung sehr kritisch, zumal sie erneut mittelstandsfeindlich ist. Dies soll zu einer Zeit implementiert werden, in der vieles in der Wirtschaftspolitik schlecht oder gar nicht funktioniert. Eines jedoch funktioniert sowohl EU- und vor allem deutschlandweit: die Belastung des Mittelstandes und der mittelständischen deutschen Tabakindustrie. Wir lehnen diese Richtlinie kategorisch ab.

    Der Staat als fürsorgliche Mutter
    Es ist eine Tatsache, dass seit Jahren die Wirtschaft und der Wettbewerb zunehmend reguliert werden. Dieser Mainstream hat das Ziel einer sozialistisch-ökologischen Wirtschaftsstruktur. Nicht Leistung lohnt sich, sondern das planwirtschaftliche Verteilen wird zum Prinzip erhoben. Der Staat gibt, wir empfangen: Geld durch Subventionen und Ersatzleistungen und Befehle. Hierdurch wird erreicht, dass in einer komplexer werdenden Welt Einzelne vermehrt dazu neigen, den Staat als fürsorgliche Mutter zu identifizieren, die sich um alles kümmert. Nicht umsonst sprechen die Medien von „Mutti Merkel“. Der Glaube an den mündigen Bürger wird abgelehnt. Tabak, Alkohol, Zucker, Diesel, Arzneimittel – die Liste der Gefahren, vor dem der Bürger vermeintlich geschützt werden muss, wird immer länger.

    Gesellschaftliche Auseinandersetzung
    Seit 100 Jahren führt unser Verband eine gesellschaftliche Auseinandersetzung, die weit über die Frage des Tabakkonsums hinausgeht. Das gesellschaftliche Selbstverständnis der letzten 100 Jahre hat auch eine Mündigkeitskultur hervorgerufen, die es zu verteidigen gilt. In der so oft beschriebenen freien Gesellschaft kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese aus unmündigen und hilflosen Verbrauchern besteht, die der Staat vor einer angeblich verantwortungslosen Industrie und eigenem fahrlässigen Handel beschützen muss. Diese Diskussion wird uns 2021 und darüber hinaus begleiten.


    Positive Entwicklungen

    Aber es gibt auch positive Entwicklungen: Hochwertiger Feinschnitt, Pfeifentabak, Schnupf- und Kautabak sowie Zigarren und Zigarillos werden im Wesentlichen von reinen Genussrauchern konsumiert. Die Pandemie hat dem individuellen Genuss eine neue Dimension gegeben. Die neue Lust am Zuhause geht damit einher. Und siehe da: Der Umsatz der Tabakwirtschaft ist in der Pandemie gestiegen. Die Menschen freuen sich, dass sie den Vorschriften und Gängeleien zumindest etwas entkommen können.

    Die Produkte, die von den mittelständischen Mitgliedsunternehmen des VdR hergestellt werden, passen perfekt zu diesem Trend. E-Zigaretten, Verdampfer und die Industrie-Zigarette finden sich eher in anderen Segmenten des Alltags.

    Multinationale Zigarettenkonzerne
    Multinationale Zigarettenkonzerne versuchen, die Unterschiede zwischen verschiedenen Tabakkategorien zu verwischen, und gefährden damit oft sinnvoll ausdifferenzierte Regulierungen. Ein Familienunternehmen, das ausschließlich in Deutschland produziert, hat andere Schwerpunkte als ein multinationaler, börsennotierter Großkonzern, und Schnupftabak hat nichts mit E-Zigaretten zu tun. Das hat der Gesetzgeber auch immer wieder berücksichtigt. Diese Tatsache wird in Zukunft bei der immer wieder geführten Diskussion um die Tabaksteuer an Gewicht gewinnen. Produkte, die kein Problem mit dem Jugendschutz haben, nicht zum „Kettenrauchen“ benutzt werden und auch nicht geschmuggelt werden, sollten steuerlich anders behandelt werden. Auf der anderen Seite macht es keinen Sinn, neuartige Elektro-Artikel, deren gesundheitlichen Auswirkungen im Dunkeln liegen, zu subventionieren.

    So gehen wir mit 100-jähriger Erfahrung und Routine und mit frischem Elan an die Herausforderungen und versuchen, für unsere Mitglieder, für deren Arbeitnehmer und für die Genießerinnen und Genießer in Deutschland das Beste zu erreichen.


    Michael von Foerster

  • EU-Vorgaben für Plastik und Zigarettenfilter

    BRÜSSEL/STRASSBURG // Die EU schränkt die Verwendung von Einwegplastik drastisch ein: Der Umweltausschuss hat die EU-Richtlinie zur Vermeidung von Plastikmüll angenommen. Das Verbot soll in Deutschland greifen, sobald die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist.

    Dies dürfte bis spätestens 2021 der Fall sein. Demnach sollen künftig EU-weit neun verschiedene Plastik-Einwegprodukte verboten werden: Trinkhalme, Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für den Kaffee, dünne Plastiktüten, Wattestäbchen, Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol und so genanntes „oxo-abbaubares Plastik“ – ein Material mit Metallbeimischung. Darüber hinaus sollen auf Produkten wie Trinkbechern und Tabakfiltern Entsorgungsempfehlungen aufgedruckt werden, um das achtlose Wegwerfen zu verhindern und auf die Recyclebarkeit des Artikels hinzuweisen. Hersteller von Zigarettenfiltern, die Plastik enthalten, fallen unter die erweiterte Herstellerverantwortung und müssen die Kosten für die Beseitigung der Zigarettenstummel übernehmen.

    Ferner muss die Zigarettenverpackung eine Markierung tragen, dass Zigaretten nicht einfach weggeworfen werden dürfen.

    red

    (DTZ 05/19)