MAINZ // Wie schon in den vergangenen Jahren hat Die Tabak Zeitung Vertreter der wichtigen Branchenverbände gebeten, für unsere Leser einen Ausblick aufs Jahr 2018 zusammenzustellen. In dieser Ausgabe finden Sie den vierten Teil unserer kleinen Serie. Folge 4: der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).
Der Umgang mit Überregulierungen aus der EU, etwa das Thema Warenrückverfolgbarkeit (Tracking & Tracing), prägte das Jahr 2017. Dabei geht es nicht darum, eine Regulierung, die uns nicht gefällt, zu verhindern, sondern eine sinnfreie Regelung, die zur politischen Zielset-zung zur Verringerung des Schmuggels kaum etwas beiträgt, wenigstens praktikabel und pragmatisch zu halten. Für sachliche Argumente fand man in Brüssel und Berlin jedoch kaum Gehör. Der Anhörungsprozess ist abgeschlossen.
Die finalen Entwürfe der Durchführungsrechtsakte (secondary legislation) zum Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakwaren gemäß Richtlinie 2014/40/EU wurden am 16. November 2017 von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Verband und Branche warten auf Post aus Brüssel
Nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission begonnen, die Rechtsakte in die verschiedenen Amtssprachen zu übersetzen und diese zu prüfen. Aktuell wartet der BDTA, wie die gesamte Branche, auf die Veröffentlichung der Rechtsakte im Europäischen Amtsblatt.
Es müssen zwar noch etliche Punkte geklärt, genauer definiert und besprochen werden, wozu sich der BDTA bereits im Dialog mit der Europäischen Kommission und der deutschen Politik befindet. Dennoch ist das System prinzipiell umsetzbar und von den Großhändlern zu bewältigen.
Jetzt ist die Branche gut beraten, sich nur noch mit der technischen Umsetzung bis zum 20. Mai 2019 zu beschäftigen. Der verbleibende Zeitraum für den technischen Roll-out sowie für alle weiteren internen technischen und organisatorischen Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen in dem sehr heterogenen Gebilde der rund 4000 Großhandelsunternehmen in Europa ist auch ohne zusätzliches Taktieren der Marktteilnehmer sportlich bemessen.
Der BDTA hat sich durch Gespräche mit Politik und in Arbeitskreisen des gesamten Handels eingebracht, um auf die nicht geklärten Fragen aufmerksam zu machen. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die kooperative Zusammenarbeit mit dem BTWE und dem Handelsverband HDE. Auch im aktuellen Jahr wird die gemeinsame Arbeit und Abstimmung im Handelskreis wichtig für alle Beteiligten sein.
Zusätzlich wird der Verband 2018 den Prozess der Umsetzung von Track and Trace bei den Tabakwarengroßhändlern und den Software-Häusern eng begleiten und unterstützend tätig sein, sodass möglichst alle Mitgliedsbetriebe diese Herausforderung meistern können.
Verdecken von Bildwarnhinweisen
Außerdem beschäftigte die Branche, jedoch ganz besonders den BDTA, 2017 das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung am 20. Mai, die einen Tag vorher im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Thema war das „Verdecken von Bildwarnhinweisen“ am Automaten, demzufolge die „gesundheitsbezogenen Warnhinweise (…) zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf, nicht teilweise oder vollständig verdeckt oder getrennt werden dürfen (…)“. Objektiv und nüchtern ist zu konstatieren, dass der Trend in der europäischen und nationalen Gesetzgebung sichtbar wird, Umsetzungs- und Übergangsfristen für die Wirtschaft auf kurze beziehungsweise zu kurze Zeiträume zu beschneiden.
Schließlich haben wir mit einem Automatenaufkleber, der eine generische Zigarettenpackung mit den Warnhinweisen in Originalgröße abbildet branchenweit eine (Zwischen-) Lösung erreichen können. Die politischen Diskussionen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen und werden uns auch im Jahr 2018 weiter beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass das Bekleben aller Zigarettenautomaten mit den Warnhinweisen, nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern bei allen Zigarettenbetreibern hervorragend umgesetzt wurde. Dadurch steigt die Glaubwürdigkeit des BDTA bei politischen Entscheidern, und der BDTA wird als Partner wahrgenommen, welcher nach sinnvollen Lösungen zur Umsetzung von Regulierungen sucht und diese auch ausführt.
2018 wird der BDTA sich zusätzlich verstärkt mit neuen Bezahlformen am Zigarettenautomaten befassen. Zukünftig sollen Kunden mit der eigenen Bankkarte kontaktlos – ohne Pin-Eingabe – am Automaten Ware erhalten. Gleichzeitig wird über den Kontaktlosleser die Altersverifikation des Karteninhabers durchgeführt. Damit der Verband eigene Informationen zu diesem neuen Bezahlverfahren sammeln kann, werden einige Mitgliedsbetriebe an dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel teilnehmen.
pi
(DTZ 05/18)
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