Schlagwort: Zigarettenautomaten

  • Über 50 Zigarettenautomaten aufgebrochen

    NÜRNBERG // Nach einer Serie von über 50 Aufbrüchen von Zigarettenautomaten in Nord- und Ostbayern hat die Polizei zwei Verdächtige in Nürnberg festgenommen.


    Geld und Tabakwaren

    Die 49-jährige Frau und der 50-jährige Mann stehen im Verdacht, schweren Bandendiebstahl begangen zu haben, informiert die Polizei. Zwischen März und Dezember dieses Jahres sollen die Täter in Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz Automaten aufgeschweißt und Bargeld sowie Tabakwaren gestohlen haben. Der Schaden beläuft sich auf eine hohe fünfstellige Summe, während der Sachschaden auf rund 100.000 Euro geschätzt wird, heißt es.

    Die Festnahmen erfolgten nach Ermittlungen der Kripo Fürth und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Bei Durchsuchungen der Wohnungen der Tatverdächtigen wurden Beweismittel sichergestellt, deren genaue Art die Polizei nicht bekanntgab. Ein Richter wird entscheiden, ob die Verdächtigen in Untersuchungshaft kommen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, und es wird geprüft, ob weitere Personen an den Taten beteiligt waren.

    red

  • Automaten liegen im Trend

    MÖNCHENGLADBACH // Die Gesellschaft und ihr Konsumverhalten befinden sich seit Jahren im Wandel. DTZ hat sich mit Claus Obholzer, Generalbevollmächtigter beim [link|https://www.bdta.de/]Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA)[/link], über die Branche unterhalten. Was sind wichtige Themen und Trends?

    Wie ist die Lage bei den Zigarettenautomaten? Wie viele gibt es und was sind hier die Tendenzen?
    Claus Obholzer: Aktuell gibt es zirka 250 000 Zigarettenautomaten im Innen- und Außenbereich. Damit liegen wir auf einem stabilen Niveau. Der Verkauf von Zigaretten am Automaten ist ein etablierter Vertriebskanal mit hoher Akzeptanz, denn die Automatenwirtschaft liegt derzeit im Trend.

    Können Sie das näher erklären?
    Obholzer: Überall haben wir es mit Personalmangel zu tun. Gleichzeitig wachsen die Anforderunge der Kunden: Sie wünschen sich eine Versorgung rund um die Uhr, sei es für den spontanen Grillabend am Sonntag oder weil die Zigaretten ausgegangen sind, was wiederum für eine Weiterentwicklung der Automaten sorgt. Immer häufiger finden sich Automaten, an denen Kunden beispielsweise Wein, Eis oder Fleischwaren selbst kaufen – ganz ohne Personal und zu jeder Uhrzeit.

    Wie verändern technische Entwicklungen den Zigarettenkauf? Welche Innovationen sind besonders bedeutend?

    Obholzer: Eine zentrale Innovation der vergangenen Jahre war für uns die Einführung des „Topp“, das bargeldloses Bezahlen am Automaten flächendeckend ermöglicht. Das platzsparende und reduzierte Terminal hat kein Pin-Pad und lässt sich dadurch auch in bestehenden Automaten gut nachrüsten. Zudem ist es gegen Vandalismus geschützt, da es ohne Kartenschlitz auskommt.

    Wie funktioniert „Topp“?
    Obholzer: Am Topp tätigen Kunden kontaktlose Zahlungen, da bei diesen keine Pin-Eingabe nötig ist – entweder, weil der Betrag 50 Euro nicht überschreitet, oder weil die Zahlung etwa über das Smartphone oder die Smartwatch mit der digitalen Girocard freigegeben wird.

    Und die Innovation hat der Automatenbranche geholfen?
    Obholzer: Genau! Innerhalb kürzester Zeit konnten wir damit Nutzungsquoten von 50 Prozent und mehr erreichen. Das Topp ermöglicht nun weitere Schritte in eine zunehmend digitale Gesellschaft. Ein Beispiel dafür, dass Automaten selbst immer digitaler werden, ist aktuell der Schritt hin zur Online-Altersverifikation, die die die bisherige Offline-Variante ersetzt.

    Der Altersfreigabe wird sicher die höchste Priorität eingeräumt?
    Obholzer: Absolut! Tabakwaren gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Der BDTA nimmt das Thema sehr ernst. Zwischen 2004 und 2009 haben unsere Mitgliedsunternehmen unter einem Aufwand von mehr als 300 Millionen Euro den technischen Jugendschutz am Automaten realisiert. Vor jedem einzelnen Kauf von Zigaretten wird daher überprüft, ob der Kunde volljährig ist, und nur dann erhält er die auch.

    Welche Form der Altersverifikation wird am häufigsten eingesetzt?
    Obholzer: In 95 Prozent der Fälle nutzen Kunden zum Altersnachweis die Girocard der deutschen Banken und Sparkassen. Nur etwa fünf Prozent der Einkäufe werden per EU-Führerschein oder Personalausweis freigegeben. Die Girocard ist also eindeutig das Mittel der Wahl für die Altersverifikation, und auf sie setzt der BDTA aus gutem Grund: Sie ist die führende Debitkarte in Deutschland und für uns ein wichtiger Partner.

    Klingt nach einem etablierten System. Was hat Sie zum Einsatz der Online-Variante bewegt
    Obholzer: Wie die Kreditwirtschaft sahen auch wir Entwicklungspotenzial: Bisher erfolgte die Altersprüfung am Tabakwarenautomaten mit der Girocard offline, über einen Austausch zwischen dem Sicherheitsmodul in der physischen Karte und einem Sicherheitschip im Terminal. Der nächste Schritt des Jugendschutzes findet im Zuge der Digitalisierung bei unveränderten Sicherheitsstandards nun online statt, losgelöst vom Verkaufsort – damit wird die nächste Generation des Jugendschutzes etabliert.

    Wie arbeitet die neue Technik?

    Obholzer: Über das Bezahlterminal des Automaten initiiert die Girocard online eine Anfrage an die Hausbank des Kunden. Erst nach bankseitiger Prüfung der Volljährigkeit wird der Kauf- und Bezahlprozess vollzogen und die Ware vom Automaten ausgegeben. Dieser Prozess berücksichtigt vollumfänglich die strengen Anforderungen des Datenschutzes.

    Die Online-Altersverifikation ist aktuell in der Testphase. Wie ist der Zwischenstand?
    Obholzer: Mit 180 stark frequentierten Automaten ist der Pilottest vorerst regional begrenzt gestartet. Auf Grund der äußerst guten Ergebnisse haben wir zwischenzeitlich den Test auf 1000 Automaten bundesweit ausgeweitet. Wir gehen davon aus, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft die Online-Altersverifikation flächendeckend ausrollen können.

    Das braucht gute Partner, oder?
    Obholzer: Richtig! An dieser Stelle möchte ich die gute Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft hervorheben. Wir haben über einen längeren Zeitraum gemeinsam intensiv und kontinuierlich an der Entwicklung der Online-Altersverifikation gearbeitet. Die Weiterentwicklung der Girocard war die Voraussetzung, um das bargeldlose Bezahlen bei gleichzeitiger Online-Altersverifikation möglich zu machen. Dadurch ist der Einkaufsprozess unter unveränderter Beibehaltung des hohen Standards beim Altersverifikationsverfahren für den Verbraucher komfortabler geworden: Der Bezahlvorgang kann dadurch bequem mit der digitalen Girocard im Smartphone oder in der Smartwatch am Automaten das Alter ermitteln und im gleichen Schritt bargeldlos bezahlen.

    Herr Obholzer, vielen Dank für das Gespräch! 

    Katrin Heß

  • Komfortabel, sicher, schnell

    WEILBURG // In einer Zeit, in der die digitale Transformation alle Branchen erfasst, zeigt sich die Tabakindustrie ebenfalls fortschrittlich. Kontaktlose Transaktionen, bei denen das Aufwecken des Automaten, Online-Altersverifikation, Betragsreservierung und Warenausgabe mit nur einem Kartevorhalten abgewickelt werden können, werden immer mehr zum Branchenstandard. [link|https://www.feig.de/]Feig, Experte für Bezahl- und RFID-Lösungen[/link], hat auf den Trend reagiert.

    Optimiertes kontaktloses Bezahlsystem
    Hersteller Feig hat mit dem Kartenterminal „cVend compact LTE“ ein hochmodernes, für Zigarettenautomaten optimiertes kontaktloses Bezahlsystem entwickelt. Das Modul entspricht den speziellen Bedürfnissen der Tabakindustrie und leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Effizienz und Transparenz für Automatenbetreiber. Mit dem aktuellen Software-Update wird cVend compact Firmenangaben zufolge zum idealen Begleiter für komfortable, sichere und schnelle Kaufabwicklungen an Tabakwarenautomaten im Freien und in Innenräumen.

    Im Rahmen des Pilotprojekts der Deutschen Kreditwirtschaft ist die Online-Altersverifikation auch bei Feig-Bezahlterminals seit September 2023 problemlos möglich. Alle cVend-compact-Terminals können die Funktionalität des Online-Jugendschutzes per Fern-Update erhalten. Ein Austausch der Geräte, die sich bereits aktiv im Feldbetrieb an Zigarettenautomaten befinden, ist für Updates älterer Software-Stände somit nicht erforderlich.

    Flexibel und unkompliziert
    Feigs kontaktloses Bezahlterminal bietet höchste Flexibilität bei der Wahl des Netzbetreibers. Ein unkomplizierter Wechsel ist ab sofort ebenfalls per Fern-Update möglich. Das gilt gleichermaßen für sämtliche Software-Updates, einschließlich künftiger Pflicht-Updates, die auf die Module eingespielt werden können. So profitiert der gesamte Zigarettenautomaten-Feldbestand von den neuesten Gerätestandards und bleibt damit stets auf dem aktuellen Stand.

    Das für Zigarettenautomaten spezialisierte cVend compact unterstützt sowohl die kontaktbehaftete als auch die neue kontaktlose „Ziggi Card“, deren Funktion seit November bei Netzbetreibern freigegeben ist. Zusätzlich akzeptiert das Terminal eine breite Palette von gängigen Bezahlkarten und das Bezahlen mit Smartphone – darunter Girocard, Visa, V-Pay, Mastercard, Mastercard Debit, Maestro, American Express, JCB, Unionpay, Discover, Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay. Die umfangreiche Akzeptanz gängiger Bezahlmethoden und -karten, die von Kreditinstituten weltweit ausgegeben werden, ermöglicht es Konsumenten, ihre bevorzugte Karte zu nutzen, was zu einem reibungslosen und kundenfreundlichen Kaufprozess führt.

    Übertragung von Warenwirtschaftsdaten
    „Ein weiterer exklusiver Vorteil für die Tabakindustrie ist die Übertragung von branchenspezifischen Warenwirtschaftsdaten, die durch das Terminal erfolgt. Die fortschrittliche Funktion ermöglicht es Betreibern von Zigarettenautomaten, die Abrechnungen, die sie vom zuständigen Netzbetreiber erhalten, noch präziser nachzuvollziehen. Damit lässt sich genau feststellen, welcher Automat für welche Umsätze verantwortlich ist. Die branchenspezifischen Daten bieten Betreibern somit wertvolle Einblicke in den Verkaufsprozess ihrer Produkte und ermög‧lichen eine bessere Planung und Steuerung von Geschäftsaktivitäten, wodurch Ressourcen optimal eingesetzt und die Rentabilität gesteigert werden kann“, teilt der Hersteller aus Weilburg mit. Sowohl die Produktion als auch die Hardware- und Software-Entwicklung der Feig-Terminals befinden sich in Deutschland. Das ermöglicht eine zuverlässige, kurzfristige und schnelle Lieferung ab Lager.

    Automaten, die noch nicht mit einem cVend-Terminal ausgestattet sind, können problemlos mit den neuen Modulen nachgerüstet werden. Die Installation erfolgt dabei über vier Bohrlöcher und eine Kabeldurchführung, wobei kein großer Ausschnitt erforderlich ist. Mithilfe eines optional erhältlichen Bohrbild-Adapters können die Terminals auch dort installiert werden, wo vorher das Gerät eines anderen Anbieters hing; die kompakte Bauweise des Moduls ohne innenliegende Hardware erleichtert den Einbau zusätzlich.

    Steckplatz für SIM-Karte
    Ein wichtiger Aspekt ist die LTE-Anbindung. Das cVend compact enthält neben Modem und Antenne einen Steckplatz für eine konventionelle SIM-Karte zur freien Wahl des Mobilfunkanbieters. Selbstverständlich lässt sich das Modul alternativ per LAN sowie optional über WLAN-Bridge mit dem Internet verbinden und ist dadurch für verschiedenste Einsatzgebiete im Freien und in Innenräumen geeignet.

    „Die Nachfrage nach schnellen, sicheren und Outdoor-tauglichen Zahlungsmöglichkeiten an Zigarettenautomaten steigt. Mit dem cVend compact LTE wird Verbrauchern der höchstmögliche Komfort beim kontaktlosen Bezahlen an Zigarettenautomaten geboten. Der Kaufprozess ist dabei so simpel wie möglich gehalten und damit identisch zum definierten Branchenstandard des BDTA. Es genügt ein einmaliges Kartevorhalten zum Aufwecken des Automaten, Betragsreservierung inklusive Online-Jugendschutzprüfung, Auswahl des Produkts sowie Warenausgabe.“

    Vielseitig einsetzbar
    Das Feig-Terminal ist vielseitig einsetzbar. Besonders im Freien spielt die Schutzklasse IP65 eine entscheidende Rolle. Erfolgreiche Langzeittests zeigen die Beständigkeit des Terminals auch bei schwierigen und unbeständigen Wetterverhältnissen.

    Gemäß den Anforderungen beim Betrieb im Freien wurden Weckverhalten und Strombedarf des Terminals optimiert, was den reibungslosen Betrieb an batterie- und solarbetriebenen Zigaretten-Außenautomaten sicherstellt. Das wird durch den effizienten Low-Power-Sleep-Modus und einen verbesserten Wake-up-Sensor ermöglicht, die den Energieverbrauch auf ein Minimum reduzieren.

    Zusätzlich zeichnet sich das Feig-Terminal durch seine hohe Vandalismussicherheit mit Schutzklasse IK10 aus. Die Eigenschaft macht das Angebot ideal für den zuverlässigen und langlebigen Einsatz im Freien, wo das Modul selbst in anspruchsvollen Umgebungen standhaft bleibt.

    red

  • Fehlende Sichtbarkeit von Schockbildern

    KARLSRUHE // Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs soll darüber entscheiden, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabe-Automaten an Supermarktkassen angeboten werden dürfen, ohne dass die von Kunden zu bedienenden Auswahltasten oder der Automat selbst Warnhinweise oder Schockbilder zeigt. Der Verhandlungstermin ist für den 27. Juli anberaumt.

    Zigarettenschachteln an der Kasse
    Der Kläger ist ein eingetragener Verbraucherverein. Der Beklagte betreibt in München zwei Supermärkte. An deren Kassen werden Zigarettenschachteln in Warenausgabe-Automaten zum Kauf bereitgehalten. Die Päckchen sind mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen. Kunden, die eine Packung kaufen wollen, müssen durch Drücken einer entsprechenden Taste am Automaten das gewünschte Produkt auswählen. Die für den Kunden zuvor nicht sichtbare Schachtel wird dann von einer Ausgabevorrichtung auf das Kassenband befördert und vom Kunden an der Kasse bezahlt, falls er sich nicht anders entscheidet.

    Die Auswahltasten des Zigarettenautomaten sind mit Abbildungen versehen, die zwar keine naturgetreuen Zigarettenpackungen zeigen, aber hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie solche gestaltet sind. Die Abbildungen zeigen keine gesundheitsbezogenen Warnhinweise.

    Bisherige Prozessverlauf
    Der bisherige Prozessverlauf: Der Kläger hat den Beklagten wegen Verstoßes gegen Paragraf 11, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4, Absatz 2 TabakerzV nach Paragraf 8, Absatz 1, Satz 1, Paragrafen 3a und 5a, Absatz 2, Satz 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die eingelegte Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 TabakerzV geregelte Verdeckungsverbot verstoßen.

    Der Wortlaut der Vorschrift erfasse nur ein Verdecken der Warnhinweise auf der Schachtel und nicht ein Verdecken der Packung insgesamt. Etwas Anderes ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung von Artikel 8, Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2014 / 40 / EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Produktion, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen. Nationale Vorschriften über die heimischen Verkaufsmodalitäten oder heimische Werbung seien nicht Gegenstand der Richtlinie. Das Bereithalten der Packungen sei für sich genommen weder als Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 8, Absatz 3, Satz 1 der Richtlinie 2014 / 40 / EU noch als Anbieten im Sinne von Paragraf 11 Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 TabakerzV anzusehen. Es sei ausreichend, wenn Kunden die Schachtel mit den gesundheitsbezogenen Warnhinweisen vor dem Einkauf wahrnehmen könne. Hierzu haben Kunden ausreichend Gelegenheit, wenn sich der Tabakartikel auf dem Kassenband befinde. Verbrauchern werde daher auch keine wesentliche Information vorenthalten. Es liege ferner kein Verstoß des Beklagten gegen Paragraf 11, Absatz 2 TabakerzV vor, da die Vorschrift unter Berücksichtigung von Artikel 8, Absatz 8 der Richtlinie 2014 / 40 / EU dahin auszulegen sei, dass sie für reine Verkaufsmodalitäten nicht gelte. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klage weiter.

    red

  • Blick nach Brüssel

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im zweiten Teil der Reihe äußert sich Claus Obholzer, Geschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller [link|https://www.bdta.de/](BDTA)[/link].

    Auch die im Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Familienunternehmen erlebten im Jahr 2022 eine wirtschaftlich sowie politisch unruhige Zeit. Bedingt durch die aufeinanderfolgenden Krisen (Corona, Ukraine-Krieg) sahen und sehen sich nicht nur der Tabakwaren-Großhandel, sondern alle Branchen mit gestiegenen Energiekosten und zeitweise mit Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung notwendiger Industrie- und Konsumgüter konfrontiert. Vor dem Hintergrund, dass derlei Probleme in der Bundesrepublik Deutschland bislang so gut wie unbekannt waren, verstehen wir eine gewisse Anfangsaufregung. Wir glauben aber auch, dass von gravierenden "Lieferengpässen" in unserer Branche mittelfristig nicht auszugehen ist.

    Blick nach Brüssel
    Im Jahre 2023 werden wir verstärkt unseren Blick nach Brüssel richten, wo die tabakbezogenen Richtlinien in den kommenden Jahren eine erneute Überarbeitung erfahren werden. Grundsätzlich begrüßen wir eine Anpassung der Mindeststeuersätze sowie eine rechtliche Klarstellung neuartiger Produkte im Europäischen Recht. Dies sind nur Teilaspekte von vielen weiteren Maßnahmen, die die Kommission unbedingt und zeitnah aufbieten muss, um illegale Aktivitäten zu unterbinden, die dem legalen Handel wirtschaftlich und dem Konsumenten gesundheitlich schaden.

    Bedenklich finden wir allerdings, dass die Richtlinien – sowohl die Tabaksteuerrichtlinie als auch die Tabakproduktrichtlinie – in die Ziele von "BECA", der europäischen Krebsbekämpfungsinitiative, und "Tobacco Free Generation" (Europe's Beating Cancer Plan) – definiert als < 5% Raucherquote in Europa 2040 - einzahlen sollen. Infolge des von der EU-Kommission gesteckten politischen Zieles ist es denkbar, dass im Gesetzgebungsprozess ein Demokratiedefizit, weniger demokratische Legitimation und eine Versachlichung der Betroffenen, sprich der Industrie und dem Handel, drohen könnte. Ebenso sei es denkbar, dass die EU-Kommission ihre eigenen Kompetenzen überschreiten wird. Dies könne in weitere repressive, prohibitive und paraprohibitive Tabakkontrollmechanismen münden, die Hersteller und Handel unverhältnismäßig belasten. Niemand verneint Tabakregulierung
    Grundsätzlich: Niemand verneint Tabakregulierung. Aber sie sollte sachgerecht zur Erhaltung eines funktionstüchtigen – legalen – Marktes sein. Wir hoffen daher, dass der Regulator trotz seines ambitioniert formulierten politischen Anspruchs mit Vernunft agiert, alle denkbaren Auswirkungen weiterer repressiver Tabakkontrollmechanismen berücksichtigt sowie die Zukunftsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen sicherstellt.

    Durch die nationale Umsetzung der Vorgaben aus der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse bestünde die Gelegenheit, bei Öffnung des Tabakerzeugnisgesetzes weitere Punkte zu bearbeiten. Wir versprechen uns, dass nicht eine ausschließliche Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie vorgesehen ist und dass rechtshängige Erzeugnisse – beispielhaft die tabakfreien Nikotinbeutel – im Tabakerzeugnisgesetz einen rechtlichen Rahmen erhalten und Planungssicherheit bei Industrie und Handel gewährleistet wird.

    Neben den regulatorischen Themen sind die Themen rund um die Weiterentwicklung des Vertriebs über den Zigarettenautomaten essentiell für die Tabakwarenbranche. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch im Jahre 2023 der automatenaufstellende Handel weiter entwickeln wird.

    Fortentwicklung der TOPP-Technik
    Dank der kontinuierlichen Fortentwicklung der TOPP-Technik, durch die kontaktloses Zahlen ermöglicht wird, und der gestiegenen Kundenakzeptanz, kontaktlos zu zahlen, sind wir mehr als zuversichtlich, dass zukünftig flächendeckend alle Automaten digitalisiert werden und eine unkomplizierte bargeldlose Kaufabwicklung garantieren. Unsere Branche wird diesen Trend im nächsten Jahr weiter fortsetzen, auch im Bereich Mobile Payment.

    Damit einhergehend bauen wir die technische Altersverifikation am Zigarettenautomaten aus und heben sie auf eine neue Ebene. Wir arbeiten derzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem online Verfahren wahrnimmt. Hierbei konnten erneut neue Meilensteine erreicht werden, sodass die online Altersverifikation bereits Anfang 2023 in einem umfassenden Pilotprojekt an Zigarettenautomaten geprüft wird und die flächendeckende Einführung der online Altersverifikation absehbar ist. Mit der Realisierung dieser technischen Fortschritte wird die Attraktivität des Zigarettenautomaten weiter zunehmen und der Jugendschutz wird weiterhin zuverlässig und lückenlos sichergestellt.

    Die im BDTA organisierten Unternehmen haben somit in den letzten Jahrzehnten durch fortschreitende Effizienzsteigerungsprozesse ihre professionelle Performance gesteigert. Hieran ist zu erkennen: Die Stärke des BDTA ist seine zuverlässige Mitgliederbasis. Der Tabakwaren-Großhandel geht deswegen optimistisch ins neue Jahr 2023, denn die Branche weiß ihre Arbeit seriös, zuverlässig und innovativ zu verrichten.

  • Konstantes Tabakwarengeschäft

    KÖLN // Nach steigenden Umsätzen im Jahr 2020 – auch aufgrund pandemiebedingter Grenzschließungen und damit einem Rückgang des Zigarettenschmuggels – hat die DTV Tabak-Gruppe mit ihren zwölf Gesellschafterbetrieben beim Jahresergebnis 2021 erneut mit einem Tabakwarenumsatz von knapp vier Milliarden Euro das Jahr nach eigener Einschätzung „sehr erfolgreich“ abgeschlossen. „DTV Tabak festigt damit seinen Spitzenplatz unter den Tabakwarenfachhandelsgruppen“, hieß es aus Köln.

    Bernd Eßer, Geschäftsführer DTV Tabak-Gruppe: „2021 war für alle erneut kein normales Jahr. Einen Grund zu klagen gibt es aber nicht. Allein der Umstand, dass wir wieder nahezu das Rekordergebnis des Vorjahres erreicht haben, zeigt, dass unser Weg richtig ist und wir auf solidem Wachstumskurs sind. Wir setzen auf flexible, kundenorientierte Lösungen und damit auf eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Einzelhandelspartnern. Das hat sich auch 2021 wieder bewährt und zu diesem guten Ergebnis geführt.“

    Gut 87 Prozent des Umsatzes der DTV Tabak-Gruppe entfielen auf den Großhandelsumsatz, weitere 13 Prozent auf die Verkäufe aus den Zigarettenautomaten der Gruppe. Der Großhandelsumsatz hielt sich nahezu auf dem Rekordwert des Vorjahres. Anders sieht es bei den Automatenumsätzen aus. Hier entstanden – vor allem durch die pandemiebedingten Schließungen in der Gastronomie und von Eventlocations – Umsatzverluste von 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2022 erwartet die DTV Tabak-Gruppe daher nach den Öffnungen einen entsprechenden Umsatzzuwachs im Automatengeschäft.

    Starker Auftakt ins Jahr 2022

    „Das Jahr 2022 hat – was die Umsätze angeht – gut begonnen. Trotz Gegenwind“, so Eßer, „können wir in der Tabakbranche zuversichtlich in die Zukunft blicken und mit unserem Sortiment einen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt im Einzelhandel leisten. Nicht online, sondern in den durch engagierte Einzelhändler geführten Geschäften spielt die Musik.“

    Die DTV Tabak-Gruppe mit ihren mehr als 15 000 Kundenpartnern sieht hier nach eigenen Angaben eine besondere Verantwortung. Es gehe ihr um eine echte Partnerschaft, die regional und sehr kundennah durch individuelle Leistungen wie Beratung und Service ihren Beitrag leiste.

    red

  • Entscheidung zu Automaten

    KÖLN // Vor kurzem sorgte die Nachricht „Schockbilder auf Automaten“ für eine mediale Aufmerksamkeit. In zahlreichen Beiträgen in Print- und Online-Medien wie „Zeit“, „FAZ“, „Lebensmittelzeitung“ und auch im DTZ-Newsletter wurde das Thema nicht differenziert wiedergegeben. Der Bundesverband deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA) erläutert den Sachverhalt.

    Hintergrund
    Zum Hintergrund: Die Nichtraucher-Initiative „Pro Rauchfrei“ hatte zwei Münchner Supermärkte verklagt. Dort gibt es Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke anhand eines Bildes ausgewählt hat. Auf diesem Bild sind keine Warnhinweise zu sehen. Die sehen die Kunden erst beim Bezahlen an der Kasse, lautete der Pro-Rauchfrei-Vorwurf.

    Europäischer Gerichtshof
    Nachdem der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, und dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wurde, landete er schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Brüssel.

    Rechtsstreit
    „Der Bundesgerichtshof hat im Rechtsstreit Pro Rauchfrei / JC und der Revision nach LG München und OLG München dem EuGH vier Fragen vorgelegt“, erläutert der BDTA. Die Fragen beziehen sich auf die Interpretation der Richtlinie 2014 / 40 / EU (Tabakproduktrichtlinie). Der EuGH beantworte diese Fragen in der Rechtssache C-370 / 20. In der Folge könne der BGH das Verfahren fortführen und entweder selbst urteilen oder an das OLG München zurückverweisen. Was davon wann geschehe, sei unbekannt. Erst durch den Spruch des BGH werde das Verfahren beziehungsweise über das weitere Verfahren entschieden, der EuGH habe lediglich die Vorlagefragen des BGH beantwortet.


    Automaten tragen bereits Warnhinweise

    Wichtig ist: „Warenausgabegeräte in Deutschland wie etwa Automaten, Smoky Theken sowie andere tragen bereits seit 2018 und aktuell den kompletten Satz Warnhinweise inklusive Bildwarnhinweis“, informiert der BDTA. Der Verband hatte eigenen Angaben zufolge sich Ende 2017 mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (Bundesländer) darüber verständigt, dass eine Packungsabbildung mit allen nach Paragraf 12 Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) geforderten Warnhinweisen für Text und Bild in Originalgröße durch Aufkleber auf allen Ausgabegeräten für Tabakwaren in Deutschland gut sichtbar angebracht werde.

    Lösung im Einklang mit EU
    Mit dieser Lösung sei man übereingekommen, dass durch das Verwenden von Aufklebern mit Warnhinweisen auf Zigarettenautomaten ein Verstoß gegen Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV kompensiert werden könne. Ein regelmäßiges Aktualisieren der Aufkleber im Einklang mit der entsprechenden Bilddatenbank der EU sei gleichfalls vereinbart worden. Seit Anfang 2018 finden sich dementsprechend bereits die Warnhinweise auf allen Automaten in Deutschland, mittlerweile in der dritten Auflage und Version.

    „Damit sind die in Deutschland tätigen Automatenaufsteller und -betreiber dem Beschluss der ALB mit größter Sorgfalt nachgegangen und werden auch weiter dem Beschluss mit größter Sorgfalt nachgehen“, betont der BDTA.

    vi

  • „Es war noch nie so einfach“

    MÜNCHEN // Das Umstellen von Zigarettenautomaten auf kontaktloses Bezahlen ist inzwischen ein wichtiger Aspekt. Das sieht auch Huissel-Tabak-Geschäftsführer Stefan Huissel so.

    Warum setzen Sie am Automaten auf die Girocard?
    Stefan Huissel: Innovation hat bei Huissel Tradition. So waren wir beispielsweise Vorreiter bei der Einführung von Telemetrielösungen an Automaten und sind bis heute einer der wenigen, die diese Technologie zur Ferndiagnose flächendeckend an allen Außenautomaten einsetzen. Insofern standen wir der Idee, unseren Kunden eine weitere – und auch sehr einfache – Bezahlmöglichkeit an unseren Automaten zu geben, von Anfang an sehr positiv gegenüber.


    Warum haben Sie zahlreiche Automaten bereits auf „Topp“, also baulich kompakte „Terminals ohne Pin-Pad und Kartenschlitz“, umgerüstet?

    Huissel: Der Zigarettenautomat steht im Wettbewerb mit anderen Verkaufsstellen. Durch den Einsatz von „Topp“ erreichen wir unser Ziel, Kunden ein komfortables und einfaches Kauferlebnis am Automaten zu bieten. Ein zentraler Punkt dabei ist, dass die Altersverifikation in den Bezahlvorgang integriert ist. Es war noch nie so einfach, schnell und sicher am Automaten seine Zigaretten oder NGPs zu kaufen. Karte drauf – und Packung raus. Ganz ohne Kleingeld, ohne Pin, aber trotzdem sicher. Zudem bietet das Verfahren auch uns einige zentrale Vorteile. Erstens sinkt der Aufwand für die Bargeldlogistik mit wachsender Akzeptanz. Zweitens ist für uns als Händlerkunde das Girocard-System ein sehr sicheres Verfahren. Und drittens reduzieren geringere Bargeldbestände das Risiko von Einbruch und Diebstahl an unseren Automaten. Zu guter Letzt ist das Kontaktlos-Terminal mit NFC-Technik für uns die Grundlage für weitere Anwendungen wie das Bezahlen mit dem Mobiltelefon. Hier arbeitet der BDTA mit der Deutschen Kreditwirtschaft mit Hochdruck daran, dass die Altersverifikation auch mit der digitalen Girocard im Smartphone funktioniert. Das wird in naher Zukunft den Kunden noch mehr Komfort bieten.

    Wie sind Ihre Erfahrungen – was läuft gut, was kann besser laufen?
    Huissel: Wir haben in den vergangenen 18 Monaten rund 1800 Automaten mit Kontaktlos-Terminals ausgerüstet. Die Erfahrungen sind in allen Belangen als überaus positiv. Die Akzeptanz seitens der Käufer manifestiert sich dadurch, dass bereits nach kurzer Zeit der Anteil bargeldloser Girocard-Transaktionen an unseren Automaten rund 40 Prozent beträgt. Bei den Absatzstellen mit Topp lässt sich die Tendenz erkennen, dass Käufer von Tabakprodukten von anderen Handelskanälen wieder vermehrt den Zigarettenautomaten als Einkaufsstätte nutzen. Bei nahezu allen Absatzstellen haben wir eine positive Umsatzentwicklung. Allerdings darf man nicht verschweigen, dass diese neue Lösung neben den Hardware-Kosten für die Terminals weitere Kosten in Form von Gebühren für den Automatenaufsteller mit sich bringt. Bei den engen Margen in unserem Gewerbe keine einfache Sache.


    Wie ist Ihre Planung mit Blick auf Terminals ohne Pin-Pad für die Zukunft?

    Huissel: Unser Ziel ist es, bis Ende nächsten Jahres den kompletten Außenautomatenpark mit Topp auszurüsten. Darüber hinaus werden auch hochfrequentierte Innenstandorte mit diesem NFC-fähigen Topp ausgestattet.


    Wie kommt das bei Ihren Kunden an?

    Huissel: Das Angebot an unseren Automaten auch bargeldlos mit der Girocard zu bezahlen, wird von unseren Kunden sehr positiv aufgenommen. Dies zeigt sich nicht nur durch den hohen Anteil an Kartenzahlungen innerhalb kurzer Zeit. Uns erreichen positive Schilderungen von Kauferlebnissen via Telefon und Mail. Oft gebraucht im Zusammenhang mit dem Kaufvorgang werden Adjektive, zum Beispiel „smart, schnell, easy“.

    red

  • „Hoffen auf Planungssicherheit“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen und Paul Heinen als Vorsitzende die Geschicke des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). Der BDTA vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland. DTZ sprach mit Reisen und Heinen über die Situation der Branche – insbesondere über die Aussichten für die Zukunft.

    Herr Dr. Reisen, wie groß ist der BDTA eigentlich?
    Michael Reisen: Uns sind 100 Unternehmen – meist mittelständisch strukturierte und inhabergeführte Betriebe mit rund 10.000 Beschäftigten – angeschlossen. Unsere Mitgliedsbetriebe vertreiben alle in Deutschland herstellerseitig gelisteten Tabakerzeugnisse, als Randsortiment auch Kaffee, Süßwaren, alkoholische Getränke und Hygieneartikel. Zu den belieferten Kunden zählen Tabakwaren-Facheinzelhandelsgeschäfte, Kioske sowie Tankstellen. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 95.000 stationäre Verkaufspunkte für Tabakwaren und knapp 280.000 Zigarettenautomaten.

    Sie sind im Rahmen Ihrer Mitgliederversammlung in Dortmund wieder zu Vorsitzenden gewählt worden. Wie war dieses persönliche Zusammentreffen nach Corona-bedingter Pause?
    Paul Heinen: Es war ein großer Fortschritt, dass wir uns endlich wieder im Kreise unserer Mitglieder und anderen Stakeholder von Angesicht zu Angesicht austauschen konnten. In so einem Rahmen kann man viel besser Gedanken ansprechen, die über die Formalien einer Vorstandssitzung, einer Unternehmertagung oder einer Mitgliederversammlung hinausgehen. Uns und unseren Mitgliedern galt der ‚Kameradschaftsabend‘ schon immer als eine wichtige Komponente der Jahrestagung. Wir sind froh darüber, dass wir unseren inneren Optimismus behalten haben und in Dortmund die virtuelle Welt für die zwei Tage verlassen konnten.

    Reisen: Auch die satzungspflichtigen Versammlungen selbst waren erfolgreich. Im Rahmen unserer Mitgliederversammlung konnte beispielsweise nicht nur unsere Wiederwahl bestätigt werden, sondern auch der Vorstand für die Amtszeit 2021 bis 2023 gewählt werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Stephan Schmachtenberg, Otto Ilbertz Tabakwaren, und Daniel Ludwig von Willi Weber ganz herzlich für ihre erfolgreiche Zeit im BDTA-Vorstand bedanken.


    Es gibt aber auch zwei neue Vorstandsmitglieder.

    Reisen:Genau, Menas Wolf von Wolf Tabakwaren und Maximilian Zehfuß von Willi Weber. Die beiden haben mit ihren 34 beziehungsweise 31 Jahren unseren Vorstandskreis erheblich verjüngt, sodass wir mit einem Durchschnittsalter von rund 49 Jahren eine optimale Mischung aus Erfahrung, Kompetenz und Weitsicht geschaffen haben. Wir sehen uns für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt.

    Von welchen Herausforderungen sprechen Sie konkret?
    Reisen: Auch unsere Branche ist von den Folgen der Corona-Krise nicht verschont geblieben. Durch die monatelang geschlossenen Gaststätten und Restaurants ist der Gesamtumsatz an Innenautomaten erheblich gesunken. Mit den aus unserer Sicht vernünftigen Alternativen zur Eindämmung der Pandemie und den damit einhergehenden Lockerungen bieten sich unseren Mitgliedsunternehmen wieder Möglichkeiten zu gesunden. Es sei aber auch zu erwähnen, dass sich der Automat, insbesondere der Außenautomat, in der Pandemie als beständiges Warenversorgungssystem herauskristallisiert hat, das Menschen ohne Infektionsrisiko nutzen konnten. Der Warenautomat bewies einmal mehr – nicht nur in der Versorgung von Tabakwaren – seine Daseinsberechtigung.
    Heinen: Es hat sich bekanntlich der gesellschaftliche Konsens herausgebildet, dass Tabakprodukte wegen der ihrem Genuss inhärenten gesundheitlichen Risiken kontrolliert und reguliert werden müssen, ins-besondere dass keine Abgabe von Tabakprodukten an nicht Volljährige erfolgen darf. Das Thema Jugendschutz nimmt der BDTA ernst. Zwischen 2004 und 2009 haben unsere Mitgliedsunternehmen mit einem Aufwand von mehr als 300 Millionen Euro den technischen Jugendschutz am Zigarettenautomaten realisiert. Derzeit arbeiten wir – gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft – am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem Online-Verfahren vornimmt. Damit treiben wir nicht nur den technischen Fortschritt am Automaten voran, sondern garantieren fortwährend den Jugendschutz und verbessern gleichzeitig die Abwicklung des Kaufs am Warenautomaten.

    Welche Erkenntnisse haben Sie persönlich aus der Pandemie gezogen?
    Reisen: In erster Linie sind die persönlichen Kontakte, insbesondere diejenigen zur Branche, durch keine digitalisierte Kommunikation zu ersetzen. Wir anerkennen, dass das Homeoffice mit Maß und Vernunft durchaus seine Vorteile bietet und nicht seinem kritischen Ruf vor der Pandemie gerecht wird. Weiter können einige Termine über die bekannten Online-Dienstleister unkompliziert gehalten werden.

    Da klingt ein Aber mit …
    Reisen: Ja, das Problem ist auf lange Sicht der Ausbau des eigenen Netzwerkes. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bereits bestehende Kontakte ohne Weiteres gepflegt werden können, der Aufbau neuer Kontakte allerdings sehr schwierig erscheint.

    Heinen: Außerdem sind Fachkräfte nicht nur vor der Pandemie schwierig zu finden gewesen, sondern bleiben auch weiterhin eine Rarität auf dem Arbeitsmarkt. Dies betrifft freilich auch andere Branchen; wir aus unserer Sicht können allerdings festhalten, dass die Beschaffung neuen Personals in den für uns relevanten Bereichen trotz des allgemeinen Beschäftigungswachstums in Deutschland eine pandemieunabhängige Problematik ist und bleibt.

    Kommen wir zu einem anderen Thema: Wie gehen Sie mit den immer beliebteren Großpackungen um?
    Heinen: Dieser Trend ließ sich schon vor Jahren im Bereich der OTP, besonders bei Feinschnitt, beobachten, die heute in Tabakeimern über die Ladentheke gehen. Dieses Phänomen hat die Industrie mittlerweile auf die Zigarette übertragen. In den Niederlanden gibt es bereits höchst praxisnahe Zigarettenpackungen mit 92 Zigaretten. (lacht). Das ist eine fragwürdige Entwicklung im Bereich der Packungsgestaltung und -menge. Aufgrund der Besteuerungssystematik für Tabakwaren ist dies nichts weiter als eine Preisermäßigung durch die Hintertür.
    Reisen: Dabei darf man auch nicht vergessen, vor welche flächenmäßigen Herausforderungen die Einzelhandelskollegen durch die Größe und Vielzahl an Packungsvarianten gestellt werden.


    Die Industrie stellt den Handel vor Herausforderungen. Aber auch von politischer Seite gibt es Maßnahmen, mit denen die Branche zurechtkommen muss. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Bundestagswahl?

    Heinen: Lassen Sie mich zunächst auf die gesetzlichen Errungenschaften der vergangenen Großen Koalition in diesem Jahr eingehen. Zum einen sahen wir uns auf Verbandsebene mit dem Gesetzesentwurf zur Tabaksteuermodernisierung konfrontiert. Dieses Gesetz stellt im Hinblick auf die klassischen Tabakprodukte eine Fortsetzung des erfolgreichen Modells aus dem Zeitraum von 2011 bis 2016 dar, das seine Vorteile für alle Stakeholder bereits unter Beweis gestellt hat. Mit der Fortführung eines solchen Steuermodells bleibt der Markt auch künftig von Verwerfungen verschont und Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit bleiben bestehen. Der Aspekt der Planungssicherheit betrifft aber nicht nur Industrie und Handel, sondern gilt auch und insbesondere für die Verwaltung.

    Reisen: Im Hinblick auf die sogenannten „neuen“ Produkte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten sind wir jedoch der Auffassung, dass eine Besteuerung dieser Produktkategorien zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber eine solche Besteuerung moderat sein und erst im Zeitverlauf entwickelt werden sollte, um diesen Produktkategorien zu ermöglichen, ihre Marktfähigkeit zu erlangen. Die in den Jahren 2002 bis 2005 ambitioniert formulierten Ziele der Tabaksteuereinnahmen wurden aufgrund der unverhältnismäßigen Tabaksteuererhöhungen schon damals deutlich verfehlt und gelten als Mahnmal einer wirkungslosen Steuerpolitik.


    Was hätte die Politik besser machen können?

    Reisen: Sie hätte im Bereich der neuen Produkte gerade dieses negative Beispiel berücksichtigen sollen. Es besteht nun die Gefahr, dass diese Produktkategorien mit Blick auf eine „Tobacco Harm Reduction“ im Umgang mit dem Rauchen als sinnvolle Ergänzungen wegfallen könnten.
    Heinen: Außerdem bereitet uns Mittelständlern das kommende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einigen Kummer. Zum Verständnis: In Deutschland ansässige Unternehmen werden ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Wir begrüßen durchaus den Leitgedanken des Gesetzes, dass der Intransparenz und der oft mangelhaften Durchsetzung von Menschenrechten in den Lieferketten entgegengewirkt werden soll.

    Aber?
    Heinen: Das Problem für den Mittelstand liegt in der mittelbaren Betroffenheit durch Zulieferfunktionen bei großen Betrieben mit 3000 respektive 1000 Beschäftigten in Folge der im Gesetzestext verankerten Vereinbarung von Weitergabeklauseln. An dieser Stelle wird sich nicht ausnahmsweise, sondern in der Regel für ein kleines oder mittleres Unternehmen die Frage stellen, ob es nicht betriebswirtschaftlich sinnvoller ist, das Geschäft nicht zu machen.
    Reisen: Dieses Gesetz ist in der Theorie gut gedacht, in der praktischen Ausarbeitung allerdings schlecht gemacht. Wir haben hier ein weiteres Beispiel für Regulierung, die den Mittelstand benachteiligt und die Großen begünstigt. Ein allenfalls symbolpolitischer Fortschritt wird bezahlt mit dem Verlust hochwertiger Arbeitsplätze im deutschen Mittelstand, ohne an einem der im Gesetzestext genannten, zweifellos beklagenswerten Missstände auf der Welt auch nur einen Funken zu ändern.


    Zurück zu Ihrer Bewertung der Bundestagswahlen. Was wünschen Sie sich von der neuen Regierung?

    Reisen: In erster Linie muss gerade wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das sensible Gefüge unserer Wirtschaft der Mittelstand entlastet werden. Obskure Ideen wie die mögliche Wiedereinführung einer Vermögenssteuer wirken nicht förderlich auf eine zu reaktivierende Wirtschaft in Deutschland. Gerade in Zeiten, in denen unsere mittelständischen Unternehmen keinen garantierten Gewinn erzielen, aber ihr vorhandenes Vermögen dennoch zu einer steuerlichen Zahlungsverpflichtung führt, würde dies zu vermehrten Firmenpleiten führen. Ökonomische Vernunft und politische Klugheit sprechen schlicht gegen eine Reaktivierung der Vermögensteuer.

    Herr Reisen, Herr Heinen, ich bedanke mich für das Gespräch.

    max

  • Heinen im Ruhestand

    MÖNCHENGLADBACH // Der Beirat der Tobaccoland Automatengesellschaft hat bekanntgegeben, dass der langjährige CEO und Geschäftsführer Paul Heinen in den Ruhestand getreten ist und seine Position zum 1. April an Christoph Mempel übergeben hat.

    Viele Stationen
    Heinen kam 1994 aus der Schifffahrt und Logistik zum Tabakwarengroßhandelssektor. Der diplomierte Historiker und Volkswirt durchlief in seinem Berufsleben Stationen in der ehemaligen DDR, Ungarn und Polen, bevor er 2004 seine Karriere bei Tobaccoland fortsetzte.

    Zigarettenautomaten
    Als CEO bewältigte Heinen die Einführung des Jugendschutzes am Zigarettenautomaten 2007, die Einführung von SIPPs, den TPD 2-Prozess von 2009 bis 2019 und baute das Unternehmen zum deutschen Markt- und Technologieführer bei Zigarettenautomaten um.

    Im Februar 2020 stieß Christoph Mempel als Co-Geschäftsführer und CFO zu Tobaccoland. Der Diplom-Betriebswirt sammelte zuvor Managementerfahrungen als Geschäftsführer, Leiter Finanzen und Projektleiter in verschiedenen Industrien, unter anderem zehn Jahre bei Scout24.

    Als Digitalisierungsexperte mit langjähriger Erfahrung im Finanzsektor hat Mempel bei Tobaccoland bereits im herausfordernden Jahr 2020 wertvolle Impulse setzen können.


    fnf