Schlagwort: Großhändler und Automatenaufsteller

  • BDTA-Jahrestagung

    DRESDEN // Der Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) lädt seine Mitglieder vom Mittwoch, den 26. April bis Donnerstag, den 27. April 2023 zur Jahrestagung nach Dresden ein.

    Aufgrund von Umbauarbeiten im Hotel Taschenbergpalais Kempinski wird die Veranstaltung im Hyperion Hotel Dresden am Schloss ausgerichtet, informiert der BDTA. Durch die Tagung führen die BDTA-Vorsitzenden Michael Reisen-Hall und Paul Heinen.

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  • Neuwahlen beim BDTA

    KÖLN // Nachdem der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) seine Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr noch in Folge der Corona-Restriktionen in virtueller Form abgehalten hatte, fanden sich die Mitglieder des Verbandes in diesem Jahr am 15. September persönlich in Dortmund zusammen.

    Vorstand für die Amtszeit 2021 bis 2023
    Mit Blick auf die in diesem Jahr erforderlichen Vorstandswahl nach Paragraf 11 der BDTA-Satzung wählten die Mitglieder den folgenden Vorstand für die Amtszeit 2021 bis 2023: Demnach ist Michael Reisen (Hall Tabakwaren, Mönchengladbach) 1. Vorsitzender, Paul Heinen stellvertretender Vorsitzender sowie Oliver Gengenbach (Karl Gengenbach, Schwäbisch Hall) Schatzmeister; Vorstandsmitglieder sind Maximilian Carle (Dietz, Leingarten), Mario Consentino (Tabakwaren Union Barkow, Bad Nenndorf) Oliver Gengenbach (Karl Gengenbach, Schwäbisch Hall), Alexander Glasschröder (Zigaretten Glasschröder, Deggendorf), Stefan Huissel (Huissel Tabak, Nufringen), Rikus Kolster (Lekkerland, Frechen), Rudolf Ostermeier (Ostermeier, Ottobrunn), Stefan Schöner (Franz Schöner, Weiden), Maximilian Zehfuß (Willi Weber, Dieburg) und Menas Wolf (Wolf Tabakwaren, Gerolzhofen). Ehrenvorsitzender des BDTA ist Erich Spengler.

    Nicht erneut für den Vorstand kandidiert hatten Daniel Ludwig, (Willi Weber, Dieburg) und Stephan Schmachtenberg (Otto Ilbertz Tabakwaren, Neuss) die dem Vorstand seit 2009 beziehungsweise seit 2005 angehört hatten. Die Mitgliederversammlung 2022 wird am Donnerstag, den 28. April, stattfinden – dann wieder in Dresden.


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  • Phase der Überregulierung

    MAINZ // Wie schon in den vergangenen Jahren hat Die Tabak Zeitung Vertreter der wichtigen Branchenverbände gebeten, für unsere Leser einen Ausblick aufs Jahr 2018 zusammenzustellen. In dieser Ausgabe finden Sie den vierten Teil unserer kleinen Serie. Folge 4: der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Der Umgang mit Überregulierungen aus der EU, etwa das Thema Warenrückverfolgbarkeit (Tracking & Tracing), prägte das Jahr 2017. Dabei geht es nicht darum, eine Regulierung, die uns nicht gefällt, zu verhindern, sondern eine sinnfreie Regelung, die zur politischen Zielset-zung zur Verringerung des Schmuggels kaum etwas beiträgt, wenigstens praktikabel und pragmatisch zu halten. Für sachliche Argumente fand man in Brüssel und Berlin jedoch kaum Gehör. Der Anhörungsprozess ist abgeschlossen.

    Die finalen Entwürfe der Durchführungsrechtsakte (secondary legislation) zum Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakwaren gemäß Richtlinie 2014/40/EU wurden am 16. November 2017 von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

    Verband und Branche warten auf Post aus Brüssel
    Nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission begonnen, die Rechtsakte in die verschiedenen Amtssprachen zu übersetzen und diese zu prüfen. Aktuell wartet der BDTA, wie die gesamte Branche, auf die Veröffentlichung der Rechtsakte im Europäischen Amtsblatt.

    Es müssen zwar noch etliche Punkte geklärt, genauer definiert und besprochen werden, wozu sich der BDTA bereits im Dialog mit der Europäischen Kommission und der deutschen Politik befindet. Dennoch ist das System prinzipiell umsetzbar und von den Großhändlern zu bewältigen.

    Jetzt ist die Branche gut beraten, sich nur noch mit der technischen Umsetzung bis zum 20. Mai 2019 zu beschäftigen. Der verbleibende Zeitraum für den technischen Roll-out sowie für alle weiteren internen technischen und organisatorischen Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen in dem sehr heterogenen Gebilde der rund 4000 Großhandelsunternehmen in Europa ist auch ohne zusätzliches Taktieren der Marktteilnehmer sportlich bemessen.

    Der BDTA hat sich durch Gespräche mit Politik und in Arbeitskreisen des gesamten Handels eingebracht, um auf die nicht geklärten Fragen aufmerksam zu machen. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die kooperative Zusammenarbeit mit dem BTWE und dem Handelsverband HDE. Auch im aktuellen Jahr wird die gemeinsame Arbeit und Abstimmung im Handelskreis wichtig für alle Beteiligten sein.

    Zusätzlich wird der Verband 2018 den Prozess der Umsetzung von Track and Trace bei den Tabakwarengroßhändlern und den Software-Häusern eng begleiten und unterstützend tätig sein, sodass möglichst alle Mitgliedsbetriebe diese Herausforderung meistern können.

    Verdecken von Bildwarnhinweisen
    Außerdem beschäftigte die Branche, jedoch ganz besonders den BDTA, 2017 das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung am 20. Mai, die einen Tag vorher im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Thema war das „Verdecken von Bildwarnhinweisen“ am Automaten, demzufolge die „gesundheitsbezogenen Warnhinweise (…) zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf, nicht teilweise oder vollständig verdeckt oder getrennt werden dürfen (…)“. Objektiv und nüchtern ist zu konstatieren, dass der Trend in der europäischen und nationalen Gesetzgebung sichtbar wird, Umsetzungs- und Übergangsfristen für die Wirtschaft auf kurze beziehungsweise zu kurze Zeiträume zu beschneiden.

    Schließlich haben wir mit einem Automatenaufkleber, der eine generische Zigarettenpackung mit den Warnhinweisen in Originalgröße abbildet branchenweit eine (Zwischen-) Lösung erreichen können. Die politischen Diskussionen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen und werden uns auch im Jahr 2018 weiter beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass das Bekleben aller Zigarettenautomaten mit den Warnhinweisen, nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern bei allen Zigarettenbetreibern hervorragend umgesetzt wurde. Dadurch steigt die Glaubwürdigkeit des BDTA bei politischen Entscheidern, und der BDTA wird als Partner wahrgenommen, welcher nach sinnvollen Lösungen zur Umsetzung von Regulierungen sucht und diese auch ausführt.

    2018 wird der BDTA sich zusätzlich verstärkt mit neuen Bezahlformen am Zigarettenautomaten befassen. Zukünftig sollen Kunden mit der eigenen Bankkarte kontaktlos – ohne Pin-Eingabe – am Automaten Ware erhalten. Gleichzeitig wird über den Kontaktlosleser die Altersverifikation des Karteninhabers durchgeführt. Damit der Verband eigene Informationen zu diesem neuen Bezahlverfahren sammeln kann, werden einige Mitgliedsbetriebe an dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel teilnehmen.

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    (DTZ 05/18)

  • Jahrestagung des BDTA 2011 in Köln

    KÖLN (DTZ/vi). Die Unternehmertagung des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) wird 2011 am 25. und 26. Mai im Kölner Maritim-Hotel durchgeführt.

    (DTZ 45/10)