Schlagwort: Europäische Kommission

  • Verbände wehren sich
gegen Rauchverbot der EU

    BRÜSSEL // Während das EU-Parlament sich in der vergangenen Woche noch gegen den Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen ausgesprochen hatte, stimmten jetzt die EU-Gesundheitsminister in Brüssel dafür, das Rauchen im Freien zum großen Teil zu verbieten. Deutschland, das sich bei der Abstimmung enthielt, muss sich aber nicht an die Empfehlung halten.

    Nach der Abstimmung
    Nach der Abstimmung im EU-Parlament hatte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke noch erklärt: „Nach dem Nein des Bundesrats in Berlin findet das übergriffige Vorhaben auch keine Unterstützung im Europäischen Parlament. Das ist ein Totalschaden für die EU-Kommission. Die Europäer wollen keine weiteren exzessiven Verbote und Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit.“

    Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt. Die aktuellen Rauchverbotsregelungen sind nach kontroversen Debatten in der Vergangenheit heute allgemein akzeptiert. Durch das Einmischen der EU-Kommission drohen jedoch bereits befriedete gesellschaft­liche Konflikte erneut auszubrechen, ist man sich im Verband sicher.

    Potenzial der Nikotinprodukte
    Das Europäische Parlament hatte das Potenzial neuartiger Nikotinprodukte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel zur Schadensminderung hervorgehoben. Die Volksvertreter warnten vor den Folgen, die Rauchverbote auf Orte im Freien, besonders für die Außengastronomie, auszuweiten.

    Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Rauchtabakindustrie (VdR), ergänzt: „Die Zeiten, in denen jede Bevormundungsidee der Europäischen Kommission fast widerstandslos durchgewunken wurde, sind vorbei. Der Öffentlichkeit wird – nicht zuletzt durch die multiplen Krisen der vergangenen Jahre – immer mehr bewusst, dass die Stärke der EU in der Schaffung des Binnenmarkts und im gemeinsamen Auftritt gegenüber der Welt liegt.“

    red

  • „Tiefe Einblicke“

    MAINZ // Drei Fragen an … Peter Schweinschwaller, Präsident des Europäischen Verbands der Tabakwareneinzelhändler (CEDT), über Erfahrungen und Messebesuche.

    Welche Themen bewegen Ihren Verband in diesem Jahr?
    Peter Schweinschwaller: Der CEDT vertritt kleine familiengeführte Geschäfte in ganz Europa, die sich auf den Tabakeinzelhandel konzentrieren. Es sind viele neue Erzeugnisse auf den Markt gekommen, von denen die meisten nicht reguliert sind. Wir vermissen hier eine echte Diskussion mit der Europäischen Kommission, um eine Stellungnahme zur Schadensminderung und zur weiteren Vorgehensweise bei diesen Produkten zu erarbeiten. Mir geht es da beispielsweise um die Belange Steuern oder Verkaufsort.

    In wenigen Tagen findet wieder die InterTabac statt – worauf freuen Sie sich besonders
    Schweinschwaller: Ich freue mich besonders auf den Austausch mit anderen Akteuren des Tabakmarkts, weil man auf der InterTabac das Wissen der Branche so gebündelt vorfindet wie sonst an keinem Ort. In Dortmund gibt es zudem viele Möglichkeiten, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was auf den Märkten für alternative Erzeugnisse gerade passiert. Auch die Erfahrungen von Vertretern des Einzelhandels anderer Länder sind aufschlussreich.

    Warum sollte man als Aussteller oder Besucher die InterTabac auf keinen Fall verpassen
    Schweinschwaller: Die InterTabac ist nicht nur eine Branchenmesse, sondern auch ein Ort des Gedankenaustauschs, des Kennenlernens von Zukunftstrends sowie einer Vielzahl sehr interessanter Diskussionen. Wir laden alle interessierten Besucher zu unserer Gesprächsrunde „Tobacco news from Brussels“ ein. Hier bieten wir dem Messepub‧likum einen interessanten, tiefen Einblick in den Tabakeinzelhandel in Europa und das dazugehörige regulatorische Geschehen in Brüssel.

    nh

  • Was bringt Track & Trace wirklich?

    BRÜSSEL // Interessenvertreter der Tabakindustrie und die Europäische Kommission streiten über den praktischen Nutzen des von der EU vorgegebenen Systems zur Verfolgung und Rückverfolgung von Tabakerzeugnissen (Track & Trace), mit dem der Anstieg des illegalen Handels eingedämmt werden sollte.

    Legale Lieferketten
    Eine Antwort der derzeitigen EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides auf eine parlamentarische Anfrage hatte unter den Beteiligten für Verwirrung zur Rolle des Rückverfolgungssystems gesorgt: „Das System sammelt Informationen, die sich ausschließlich auf die legale Lieferkette von Tabakerzeugnissen beziehen, einschließlich Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen, die derzeit die einzigen beiden Kategorien von Tabakerzeugnissen sind, die von dem Rückverfolgungssystem erfasst werden. Das System liefert keine Informationen über den illegalen Handel mit diesen Erzeugnissen.“

    Peter van Der Mark, Generalsekretär der European Smoking Tobacco Association (ESTA), erklärte, die Idee der Kommission hinter Track and Trace sei es, Punkte zu identifizieren, an denen von der legalen zur illegalen Lieferkette abgezweigt werde. Van Der Mark kommentierte die Aussage von Kyriakides: „Der Grund, warum die Kommission nie eine Bewertung des Systems durchgeführt und nie konkrete Informationen über dessen Ergebnisse mitgeteilt hat, ist wahrscheinlich, dass es nichts gibt, worauf man stolz sein kann.“ Die Kommission habe inzwischen erkannt, dass die Annahmen, auf denen das System beruhte, falsch waren. „In der Zwischenzeit sind die illegalen Hersteller und Schmuggler in ganz Europa immer noch unbehelligt und setzen ihr lukratives Geschäft fort“, fügte er hinzu.

    Illegale Produktion
    Weiter sagte van der Mark, allein im Jahr 2021 seien in der EU fast 100 illegale Tabakfabriken zerschlagen worden. Die illegale Produktion in der EU nehme offensichtlich zu, und es gebe kaum Anzeichen dafür, dass der illegale Handel seit der Einführung von Track & Trace zurückgegangen sei.

    Ein EU-Beamter verteidigte das Track-and-Trace-System und sagte, es sei ein Schlüsselelement der Strategie der Kommission zur Bekämpfung des illegalen Tabakwarenhandels. Im Rückverfolgungssystem würden zwar nur Informationen, gesammelt, die sich ausschließlich auf die legale Lieferkette von Tabakerzeugnissen bezögen, aber: Es ermögliche dadurch eine „indirekte Beobachtung“ des illegalen Handels; die Mitgliedstaaten könnten nämlich Unregelmäßigkeiten bei den Bewegungen der Tabakerzeugnisse identifizieren und feststellen, wann ein Produkt in den illegalen Markt umgeleitet wurde.

    red

  • Aroma-Verbote drohen

    BRÜSSEL // Immer schärfer wird der Wind, der der Tabakbranche von der EU-Kommission entgegenweht. Nachdem Verbote von aromatisierten Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas bereits auf der Agenda stehen, sollen nun auch Sticks für Tabakerhitzer verboten werden, sofern sie Aromen enthalten. Die Kommission will damit dem zunehmenden Verkauf solcher Produkte entgegenwirken.


    Nachfrage steigt

    Demnach ist der Absatz solcher Tabak-Sticks – in Deutschland sind derzeit nur die entsprechenden Produkte von Iqos / Philip Morris sowie Glo / BAT auf dem Markt – in mindestens fünf Mitgliedsstaaten um rund zehn Prozent gestiegen. Der Gesamtabsatz von Tabak-Sticks in der Europäischen Union liege mittlerweile über 2,5 Prozent, schreibt die „Ärzte Zeitung“.

    Etwas verquast stellt ein Bericht für die EU-Kommission fest, es sei „kein Anstieg des Niveaus der Verbreitung der Verwendung in der Verbrauchergruppe der unter 25-Jährigen um mindestens fünf Prozentpunkte in mindestens fünf Mitgliedsstaaten festgestellt“ worden. Im Klartext: Vor allem ältere Konsumenten nutzen Tabak-Sticks, vermutlich zur Rauchentwöhnung – zumindest liegt dieser Schluss nahe.

    Die EU-Kommission will erklärtermaßen die Rauchprävalenz in Europa bis zum Jahr 2040 auf fünf Prozent senken.

    red

  • Aufruf des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie

    BONN // In einem offenen Brief appelliert der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) an Genießer von Zigarren und Zigarillos, Hersteller und Tabakwarenfachhändler, sich an einer EU-Konsultation zu beteiligen. Im Folgenden veröffentlicht DTZ-Online das Schreiben:

    Die meisten Gesetzgebungsverfahren haben Ihren Ursprung in Brüssel, so auch die meisten Regulierungen, die die Tabakprodukte betreffen. Die bekannteste ist dabei die Tabakproduktrichtlinie (TPDII), deren Überarbeitung jetzt ansteht – man redet also jetzt über TPDIII und wahrscheinlich weitere massive Einschränkungen auch für unser Genussgut Zigarre und Zigarillo.

    In diesem Gesetzgebungsverfahren organisiert die Europäische Kommission eine Sondierung (verfügbar in allen EU-Sprachen) zur "Bewertung des Rechtsrahmens für die Eindämmung des Tabakkonsums", in der bewertet wird, ob Änderungen des EU-Rahmens zur Eindämmung des Tabakkonsums erforderlich sind, um das Ziel der Kommission zu unterstützen, bis 2040 eine "tabakfreie Generation" zu erreichen.

    Im Rahmen dieses Prozesses haben Sie die Möglichkeit Ihre Meinung abzugeben.

    Die Feedback-Phase läuft bis zum 17. Juni 2022.

    Zu einem späteren Zeitpunkt wird noch eine sogenannte öffentliche Konsultation erfolgen.

    Geben Sie Ihrer Stimme Gehör, damit Zigarren und Zigarillos als ein besonderes Genussgut und nicht als Suchtartikel behandelt wird. Die aktuelle TPDII gibt für unsere Produktgattung einige Ausnahmen, so sind Bildwarnhinweise nicht verpflichtend und Aromen dürfen in den Produkten verwendet werden.

    Sie können [link|https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13481-Evaluation-of-the-legislative-framework-for-tobacco-control_de ]hier [/link]teilnehmen, indem Sie sich zuerst auf der EU-Website „Have your say“ registrieren.

    Bitte beachten Sie:
    Auch wenn das Thema emotional aufwühlt, halten Sie sich an die sprachliche Etikette, die unseres Produktes würdig ist.
    Sie dürfen nur 4000 Zeichen benutzen.

    Als Bundesverband der Zigarrenindustrie werden wir keinen festen Text vorgeben, denn wenn sich die Texte gleichen, werden diese meist nicht gewertet. Wir empfehlen allerdings folgende Themen anzusprechen:

    [bul]Zigarren und Zigarillos sind als gemeinsame und besondere Kategorie im Tabakmarkt zu sehen
    [bul]Es handelt sich um ein Genuss- und Kulturgut
    [bul]Es wird nur gelegentlich und zu besonderen Anlässen geraucht
    [bul]Wir sind selbstbestimmte und erwachsene Konsumenten
    [bul]Kein Jugendschutzproblem
    [bul]Verwendete Aromen führen nicht dazu, dass mehr geraucht wird oder von Zigaretten auf Zigarren oder Zigarillos umgeswitcht wird.
    [bul]Aktuelle Ausnahmen führen nicht dazu, dass Zigarettenraucher auf Zigarren / Zigarillos umsteigen – das belegen alle Statistiken.
    [bul]Die aktuellen Regeln aus TPDII sind umfassend und informieren über alle Risiken
    [bul]Sind Sie Hersteller oder Fachhändler sprechen Sie bitte auch die wirtschaftliche Bedeutung für Ihr Unternehmen und die Beschäftigten an. Ebenso die Bedeutung für die Herstellung von Zigarren und Zigarillos in anderen Staaten kann erwähnt werden.

    Wenn Sie spezielle Fragen haben oder Unterstützung bei der Einreichung benötigen, wenden Sie sich bitte den BdZ unter info@zigarren-verband.de.

    Werden Sie jetzt aktiv!

    pi

  • Tabakerhitzer im Fokus

    BRÜSSEL // Charakteristische Geschmacksrichtungen in verschiedener Darreichungsform verbietet die europäische Richtlinie 2014/40/EU für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.

    Doch nun hat die Europäische Kommission Änderung dieser Vorschrift erarbeitet, mit der auch Tabakerhitzer (Iqos, Glo) dem Verbot unterliegen, sie mit Filtern, Papieren, Packungen, Kapseln oder sonstigen technischen Merkmalen zu vertreiben, die den Geruch, Geschmack oder sonstige Rauchintensität verändern. Außerdem sollen Tabakerhitzer nicht mehr von der Pflicht befreit werden können, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf die Verpackungen aufzubringen.

    red

  • EU baut mehr Druck auf Dampfer auf

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission will den EU-Ländern ein Dampfverbot (Konsumverbot für E-Zigaretten) an öffentlichen Orten empfehlen. Das berichtet „The Telegraph“. Ziel sei es, die Raucher-/Dampferquote in allen Mitgliedsstaaten bis 2040 auf fünf Prozent zu senken. Dies geht aus einem Dokument hervor, das der britischen Tageszeitung eigenen Angabe zufolge vorliegt.

    Rauchfreie Umgebung
    Darin erwägt die Kommission, die EU-Empfehlungen für eine rauchfreie Umgebung bis 2023 zu aktualisieren, um „neue Produkte wie E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse“ einzubeziehen.


    Arbeitsplatz und öffentlicher Verkehr

    In dem Schreiben werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Rauchen und Dampfen an öffentlichen Orten, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Verkehr zu verbieten. Die Kommission kann die Maßnahme nur empfehlen. Die jeweilige Umsetzung ist Aufgabe der 27 Mitglieder.

    Ein weiterer Vorschlag aus dem Papier: Die EU-Staaten sollen die Steuer auf neue Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer an die Tabaksteuer für bestehende Erzeugnisse angleichen.

    red

  • Phase der Überregulierung

    MAINZ // Wie schon in den vergangenen Jahren hat Die Tabak Zeitung Vertreter der wichtigen Branchenverbände gebeten, für unsere Leser einen Ausblick aufs Jahr 2018 zusammenzustellen. In dieser Ausgabe finden Sie den vierten Teil unserer kleinen Serie. Folge 4: der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Der Umgang mit Überregulierungen aus der EU, etwa das Thema Warenrückverfolgbarkeit (Tracking & Tracing), prägte das Jahr 2017. Dabei geht es nicht darum, eine Regulierung, die uns nicht gefällt, zu verhindern, sondern eine sinnfreie Regelung, die zur politischen Zielset-zung zur Verringerung des Schmuggels kaum etwas beiträgt, wenigstens praktikabel und pragmatisch zu halten. Für sachliche Argumente fand man in Brüssel und Berlin jedoch kaum Gehör. Der Anhörungsprozess ist abgeschlossen.

    Die finalen Entwürfe der Durchführungsrechtsakte (secondary legislation) zum Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakwaren gemäß Richtlinie 2014/40/EU wurden am 16. November 2017 von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

    Verband und Branche warten auf Post aus Brüssel
    Nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission begonnen, die Rechtsakte in die verschiedenen Amtssprachen zu übersetzen und diese zu prüfen. Aktuell wartet der BDTA, wie die gesamte Branche, auf die Veröffentlichung der Rechtsakte im Europäischen Amtsblatt.

    Es müssen zwar noch etliche Punkte geklärt, genauer definiert und besprochen werden, wozu sich der BDTA bereits im Dialog mit der Europäischen Kommission und der deutschen Politik befindet. Dennoch ist das System prinzipiell umsetzbar und von den Großhändlern zu bewältigen.

    Jetzt ist die Branche gut beraten, sich nur noch mit der technischen Umsetzung bis zum 20. Mai 2019 zu beschäftigen. Der verbleibende Zeitraum für den technischen Roll-out sowie für alle weiteren internen technischen und organisatorischen Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen in dem sehr heterogenen Gebilde der rund 4000 Großhandelsunternehmen in Europa ist auch ohne zusätzliches Taktieren der Marktteilnehmer sportlich bemessen.

    Der BDTA hat sich durch Gespräche mit Politik und in Arbeitskreisen des gesamten Handels eingebracht, um auf die nicht geklärten Fragen aufmerksam zu machen. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die kooperative Zusammenarbeit mit dem BTWE und dem Handelsverband HDE. Auch im aktuellen Jahr wird die gemeinsame Arbeit und Abstimmung im Handelskreis wichtig für alle Beteiligten sein.

    Zusätzlich wird der Verband 2018 den Prozess der Umsetzung von Track and Trace bei den Tabakwarengroßhändlern und den Software-Häusern eng begleiten und unterstützend tätig sein, sodass möglichst alle Mitgliedsbetriebe diese Herausforderung meistern können.

    Verdecken von Bildwarnhinweisen
    Außerdem beschäftigte die Branche, jedoch ganz besonders den BDTA, 2017 das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung am 20. Mai, die einen Tag vorher im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Thema war das „Verdecken von Bildwarnhinweisen“ am Automaten, demzufolge die „gesundheitsbezogenen Warnhinweise (…) zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf, nicht teilweise oder vollständig verdeckt oder getrennt werden dürfen (…)“. Objektiv und nüchtern ist zu konstatieren, dass der Trend in der europäischen und nationalen Gesetzgebung sichtbar wird, Umsetzungs- und Übergangsfristen für die Wirtschaft auf kurze beziehungsweise zu kurze Zeiträume zu beschneiden.

    Schließlich haben wir mit einem Automatenaufkleber, der eine generische Zigarettenpackung mit den Warnhinweisen in Originalgröße abbildet branchenweit eine (Zwischen-) Lösung erreichen können. Die politischen Diskussionen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen und werden uns auch im Jahr 2018 weiter beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass das Bekleben aller Zigarettenautomaten mit den Warnhinweisen, nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern bei allen Zigarettenbetreibern hervorragend umgesetzt wurde. Dadurch steigt die Glaubwürdigkeit des BDTA bei politischen Entscheidern, und der BDTA wird als Partner wahrgenommen, welcher nach sinnvollen Lösungen zur Umsetzung von Regulierungen sucht und diese auch ausführt.

    2018 wird der BDTA sich zusätzlich verstärkt mit neuen Bezahlformen am Zigarettenautomaten befassen. Zukünftig sollen Kunden mit der eigenen Bankkarte kontaktlos – ohne Pin-Eingabe – am Automaten Ware erhalten. Gleichzeitig wird über den Kontaktlosleser die Altersverifikation des Karteninhabers durchgeführt. Damit der Verband eigene Informationen zu diesem neuen Bezahlverfahren sammeln kann, werden einige Mitgliedsbetriebe an dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel teilnehmen.

    pi

    (DTZ 05/18)

  • Kommission setzt Track & Trace um

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember den Delegierten Rechtsakt sowie die Durchführungsrechtsakte zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal formal angenommen.

    Die Sicherheitsanforderungen des „Track & Trace“-Systems sollen für Zigaretten und Feinschnitt spätestens am 20. Mai 2019 und für alle anderen Tabakerzeugnisse spätestens am 20. Mai 2024 umgesetzt sein.

    Nach Ansicht von EU-Gesundheits-Kommissar Vytenis Andriukaitis werden sich Tabakerzeugnisse in der Europäischen Union mithilfe eines individuellen Erkennungsmerkmals für jedes Produkt in der legalen Lieferkette leicht rückverfolgen lassen. Deshalb sind unter anderem pro Packung künftig mindestens fünf Arten von Authentifizierungselementen vorgeschrieben. red

    (DTZ 51/17)

  • Einspruch gegen EU-Pläne

    WASHINGTON // Der Widerstand gegen Plain Packaging wächst: Eine der mächtigsten Handelsorganisationen, die United States Chamber of Commerce, formulierte ihren Protest in einer Erklärung, die 70 Handelskonzerne unterzeichneten.

    Das Schreiben wurde während eines „Business Breakfast“ in Washington dem irischen Außen- und Handelsminister Charles Flanagan überreicht, berichtet die „Irish Times“. Irland hatte als eines der ersten EU-Mitgliedsländer im Parlament (irisch: Dáil) die Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte erörtert.

    In ihrem Schreiben warnt die US-amerikanische Handelskammer die Europäische Kommission davor, dass die irischen Vorschläge nicht nur einen nachteiligen Effekt auf den europäischen Binnenmarkt haben, sondern auch einen gefährlichen Präzedenzfall zu Lasten des Schutz‘ der Rechte des geistigen Eigentums (englisch: intellectual property) für einige Branchen schaffen – nicht nur für die Tabakindustrie. Tatsächlich gebe es bereits ähnliche Überlegungen für Produkte mit Alkohol-, Fett- und Zuckerzusätzen.
    red

    (DTZ 41/14)