BERN (DTZ/red). In der Schweiz muss auf die elektronische Zigarette Tabaksteuer entrichtet werden. Zu dieser Entscheidung kommt Pressemeldungen zufolge das Bundesverwaltungsgericht in Bern.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Produkt ein Ersatzprodukt der handelsüblichen Zigarette sei und von deshalb die Tabaksteuer fällig werde.
(DTZ 05/12)
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