Schlagwort: Elektronische Zigarette

  • Britische Ärzte empfehlen E-Zigarette

    LONDON // Mediziner des Royal College of Physicians werben in einer aktuellen Studie für die E-Zigarette.

    Der Ärzteverband sieht in der elektronischen Zigarette eine Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten. In dem 200-seitigen Bericht erläutern die Autoren die Vorteile der E-Produkte für die Konsumenten und die Gesellschaft. Die elektronische Zigarette sei ein erfolgreiches Mittel, um „mit dem Rauchen aufzuhören“, betonen die Ärzte.

    Professor John Britton, Leiter der Studie, und seine Kollegen betonen in der Studie die deutlich geringeren Risiken, die vom Dampfen ausgehen.
    red

    (DTZ 18/16)

  • Zippo einigt sich mit Lorillard

    BRADFORD // Im Rechtsstreit um einen Markennamen haben die US-Firmen, der Feuerzeugproduzent Zippo und der Zigarettenhersteller Lorillard, eine Einigung erzielt.

    Über den genauen Wortlaut gibt es keine Angaben, heißt es in der Online-Ausgabe des „Bradford Era“. Im Gespräch mit der US-Tageszeitung sagte Greg Booth, CEO bei Zippo, dass „beide Parteien den Rechtsstreit mit einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung beigelegt haben.“

    Hintergrund: Zippo hatte in der Verwendung der Bezeichnung „blu“ für die elektronische Zigarette von Lorillard eine Verletzung seiner Markenrechte an der gleichlautenden Feuerzeug-Serie „BLU“ gesehen.

    Das Bradforder Unternehmen führte in seiner Klage an, dass die fast identische Markenbezeichnung zu Verwechslungen beim Endverbraucher führen könnte.
    Demgegenüber reklamierte Lorillard für seine elektronische Zigarette, dass beide Produkte in keinerlei Wettbewerb zueinander stehen und auch optisch keine Gemeinsamkeit aufweisen. Lediglich im Namen und in der blauen Farbe der Markenbezeichnung gebe es gewisse Übereinstimmungen.

    Das Abkommen wurde bereits im Mai fixiert und von Zippo erst vergangene Woche veröffentlicht. Über die Details gibt es keine Angaben, berichtet die Tageszeitung.
    red

    (DTZ 28/15)

  • US-Regierung unterstützt e-Zigarettenstudie

    BEIRUT (DTZ/red). Die Amerikanische Universität in Beirut (AUB) erhält umgerechnet rund 1,5 Millionen Euro für einen fünfjährigen Forschungsauftrag, der die Sachverhalte rund um die elektronische Zigarette klären soll.

    Die Finanzierung und Leitung der Forschungsarbeit an der privaten US-Hochschule übernimmt Medienberichten zufolge die US-Arznei- und Lebensmittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) sowie das US-Gesundheitsinstitut NIH (National Institutes of Health).

    Die Untersuchung ist Teil einer 13-Millionen-Dollar-Investionen der US-Regierung, die damit ein Zentrum zur Erforschung von Tabakprodukten in den USA aufbauen will, berichtet der Online-Dienst „The Small Business Newswire“.

    Hier soll das Forschungsmaterial neuer Tabakprodukte gebündelt und ausgewertet werden, um schließlich in die politische Entscheidungsfindung und Tabakregulierung einzufließen.

    (DTZ 43/13)

  • E-Zigarette löst Terror-Alarm aus

    LONDON (DTZ/red). Eine elektronische Zigarette hat am vergangenen Donnerstag den Terror-Alarm auf der englischen Autobahn M6 ausgelöst.

    Der Fehlalarm sei von einem Reisenden durch das Benutzen einer elektronischen Zigarette verursacht worden, heißt es.

    Nachdem ein „aufmerksamer Beobachter“ Medienberichten zufolge Rauch aus einem Koffer hat steigen sehen, hat er die Sicherheitskräfte informiert.

    Daraufin wurde der betroffenen Autobahnabschnitt bei Lichfield in der Nähe von Birmingham in beiden Fahrrichtungen für vier Stunden komplett gesperrt.

    Bewaffnete Einsatzkräfte der Polizei stoppten den Bus, der in Richtung London unterwegs war, und evakuierten die Fahrgäste.

    Bei der gesamten Aktion ist Medienberichten zufolge niemand verletzt oder verdächtigt worden.

    (DTZ 28/12)

  • Schweizer Steuer

    BERN (DTZ/red). In der Schweiz muss auf die elektronische Zigarette Tabaksteuer entrichtet werden. Zu dieser Entscheidung kommt Pressemeldungen zufolge das Bundesverwaltungsgericht in Bern.

    Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Produkt ein Ersatzprodukt der handelsüblichen Zigarette sei und von deshalb die Tabaksteuer fällig werde.

    (DTZ 05/12)