Illegale graben Lotto-Block das Wasser ab

MÜNCHEN (DTZ/vi). Die Spieleinsätze im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) gehen zurück. Mit einer Summe von rund 6,5 Milliarden Euro setzten die Spielteilnehmer um etwa 7,2 Prozent weniger ein als im Vorjahr.

Dieses Minus begründet Erwin Horak, Präsident von Lotto Bayern, dem derzeit federführenden Unternehmen im DLTB, einerseits mit dem Mangel an großen Lotto-Jackpots, wie es sie im Vergleichszeitraum 2009 mit obendrein 53 Kalenderwochen gleich zweimal in einer Höhe von deutlich über 30 Millionen Euro gegeben hatte. Andererseits verweist Horak aber auf die Abwanderung von Kunden zu illegalen Glücksspiel-Angeboten im Internet.

„Bei der Bekämpfung der illegalen Internet-Angebote bestehen große Defizite! Rund 963 Millionen teilnehmende Spielaufträge mit einem Gesamteinsatz von rund 6,5 Milliarden Euro registrierten die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften im vergangenen Jahr.

Den Löwenanteil von 62 Prozent steuerte Lotto 6aus49 bei, für das die Bundesbürger rund vier Milliarden Euro (2009: 4,5 Mrd.) einsetzten. In den Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 mit einem Anteil von rund 23,5 Prozent am gesamten staatlichen Spielgeschäft lagen die Einsätze konstant bei etwa 1,53 Milliarden Euro (2009: 1,53 Mrd.).

Auf dem hohen Niveau des Vorjahres halten konnte sich – trotz des Anstiegs um 24 Prozent in 2009 gegenüber 2008 – die Glücksspirale mit Spieleinsätzen von rund 246 Millionen Euro (2009: 248 Mio.). Einbußen verzeichneten trotz der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika die staatlichen Sportwetten.

So sanken die Einsätze im Fußballtoto (13er-Wette, Auswahlwette 6 aus 45) auf rund 48,4 Millionen Euro (2009: 52,3 Millionen). Bei Oddset setzten die Teilnehmer im vergangenen Jahr rund 174,1 Millionen Euro (2009: 184,5 Mio.) ein. Einen Rückgang gab es auch bei der täglichen Zahlenlotterie Keno mit Spieleinsätzen von rund 152,5 Millionen Euro (2009: 157,9 Mio. Euro).

Heftiges Tauziehen um Glücksspielstaatsvertrag

Die politischen Rahmenbedingungen für das staatliche Glücksspiel sind trotz des immer heftiger werdenden Tauziehens um dessen Fortbestand 2010 weitgehend unverändert geblieben. So bestätigten die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 die Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebotes. Anbieter aus anderen Ländern dürfen gemäß dem EuGH weiterhin nicht ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Auch die Untersagung und Reglementierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen im Internet ist in den Urteilen zu Vorlageverfahren bundesdeutscher Verwaltungsgerichte ausdrücklich zugelassen worden.

(Ausführlicher Bericht in DTZ 02/11)

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