Frist für Nürnberger Casa del Habano

Inhaberin Christine Klever muss bis zum 16. August Klage einreichen

NÜRNBERG (DTZ/red). Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gastrorauchverbot in Bayern als verfassungskonform angesehen hat, macht das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg im Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) der Betreiberin der Zigarrenlounge Casa del Habano am Hauptmarkt Druck.

Christine Klever muss bis spätestens 16. August nachweisen, dass sie tatsächlich Rechtsmittel einlegt, ansonsten droht die Stadt mit dem GSG. Erst bei einer Klage wird der Vollzug des GSG ausgesetzt. Als Alternative sieht die Stadt nur die Möglichkeit, dass Klever ihr Konzept so gestaltet, dass die Zigarrenlounge nicht mehr als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine Speisen und Getränke mehr anbieten.

(DTZ 32/10)

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