Schlagwort: Gesundheitsschutzgesetz

  • Bündnis für Freiheit und Toleranz sammelt über 72 000 Unterschriften

    MÜNCHEN (DTZ/pi). Im Rahmen einer Pressekonferenz im Münchener Presseclub stellte BFT (Bündnis für Freiheit und Toleranz) jüngst einen „Forderungskatalog für Nachbesserungen des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) in Bayern“ vor.

    Unterstützt werden diese Forderungen auch durch die bereits feststellbaren Auswirkungen des GSG seit 1.August 2010. Unter dem Motto: „Wir sind nicht allein“ wurden zudem 72 422 solidarische Unterschriften aus einer BFT-Aktion im September präsentiert. Diese Unterschriften sowie der Forderungskatalog zur Nachbesserung des Gesetzes wurden im Anschluss an die Pressekonferenz direkt im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit an Ministerialdirektor Michael Höhenberger übergeben.

    BFT-Koordinator Bodo Meinsen will mit den vorliegenden Unterschriften nachweisen, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Bayern an dem Thema nicht erlahmt ist. Im persönlichen Gespräch mit Ministerialdirektor Höhenberger wies er auf die Notwendigkeit von Nachbesserungen hin. So auch auf eine Lücke im Wahlgesetz des Landes Bayern, welche es ausländischen Mitbürgern nicht gestattete, an dem Volksentscheid im Juli teilzunehmen: „Innerhalb der bayerischen Gastronomie darf man von etwa einem 40-prozentigem Anteil an Gastwirtschaften, die von ausländischen Wirten betrieben werden, ausgehen. Somit also direkt Betroffene, die allerdings keine Chance der Mitbestimmung erhielten. Viele von diesen Unternehmern, zum Beispiel Shisha-Café-Betreiber, stehen nun vor dem Aus und einem Berg von Schulden, da hohe Investitionen getätigt wurden im Vertrauen auf geltendes Recht vor dem 4.Juli 2010.“

    (DTZ 41/10)

  • Geschlossene Feiern

    Bayern: Klage zu Vollzugshinweisen verworfen

    MÜNCHEN (DTZ/red). Das Rauchen bei Familienfeiern und anderen geschlossenen Festivitäten in Bayern bleibt weiter erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der vergangenen Woche eine Überprüfung der Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz (Rauchverbot) abgelehnt.

    Das Gericht entschied, dass die Hinweise, die festlegen, dass Ausnahmen vom Rauchverbot bei geschlossenen Gesellschaften zulässig sind, keine unmittelbare gesetzesähnliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfalten. Damit wurde die Klage eines Münchner Anwalts abgelehnt, der erreichen wollte, dass die Vollzugshinweise zum Totalrauchverbot in Bayerns Gastronomie insofern ausgesetzt werden sollten, dass selbst in geschlossenen Feiern nicht mehr geraucht werden darf.

    Die Antis von „Pro Rauchfrei“ verstiegen sich nach dem Urteil soweit und warnten Wirte vor „rechtswidrigem“ Handeln, was absolut jeder fachlichen und sachlichen Grundlage entbehrt.

    DTZ (34/10)

  • Frist für Nürnberger Casa del Habano

    Inhaberin Christine Klever muss bis zum 16. August Klage einreichen

    NÜRNBERG (DTZ/red). Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gastrorauchverbot in Bayern als verfassungskonform angesehen hat, macht das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg im Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) der Betreiberin der Zigarrenlounge Casa del Habano am Hauptmarkt Druck.

    Christine Klever muss bis spätestens 16. August nachweisen, dass sie tatsächlich Rechtsmittel einlegt, ansonsten droht die Stadt mit dem GSG. Erst bei einer Klage wird der Vollzug des GSG ausgesetzt. Als Alternative sieht die Stadt nur die Möglichkeit, dass Klever ihr Konzept so gestaltet, dass die Zigarrenlounge nicht mehr als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine Speisen und Getränke mehr anbieten.

    (DTZ 32/10)