Geschlossene Feiern

Bayern: Klage zu Vollzugshinweisen verworfen

MÜNCHEN (DTZ/red). Das Rauchen bei Familienfeiern und anderen geschlossenen Festivitäten in Bayern bleibt weiter erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der vergangenen Woche eine Überprüfung der Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz (Rauchverbot) abgelehnt.

Das Gericht entschied, dass die Hinweise, die festlegen, dass Ausnahmen vom Rauchverbot bei geschlossenen Gesellschaften zulässig sind, keine unmittelbare gesetzesähnliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfalten. Damit wurde die Klage eines Münchner Anwalts abgelehnt, der erreichen wollte, dass die Vollzugshinweise zum Totalrauchverbot in Bayerns Gastronomie insofern ausgesetzt werden sollten, dass selbst in geschlossenen Feiern nicht mehr geraucht werden darf.

Die Antis von „Pro Rauchfrei“ verstiegen sich nach dem Urteil soweit und warnten Wirte vor „rechtswidrigem“ Handeln, was absolut jeder fachlichen und sachlichen Grundlage entbehrt.

DTZ (34/10)

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