Schlagwort: Pro Rauchfrei

  • BGH-Urteil zu Automaten

    KARLSRUHE // Seit über fünf Jahren schwelte der Streit zwischen dem Verein Pro Rauchfrei und einem Münchner Supermarktbetreiber. Jetzt wurde die juristische Auseinandersetzung beendet – mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 176/19).

    Warenausgabeautomaten in Supermärkten
    Es ging um Warenausgabeautomaten in Supermärkten, wie sie häufig im Kassenbereich zu finden sind. Dort können Kunden per Tastendruck Zigarettenpäckchen anfordern, die dann ausgeworfen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Packungen für die Kunden nicht sichtbar. Das Problem, dass der Verein Pro Rauchfrei darin sah: Die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise sind bis zu diesem Moment nicht sichtbar. Stattdessen werden den Kunden Bilder von Zigarettenpäckchen gezeigt, auf denen die gesundheitsbezogenen Warnhinweise allerdings fehlen.

    Das beanstandete Pro Rauchfrei und forderte Unterlassung. Das Landgericht München hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht scheiterte der Verein. Er ging daraufhin in die Revision beim BGH.

    Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie
    Vor den obersten Richtern in Karlsruhe geriet das Verfahren aber bereits 2020 ins Stocken. Er sah Klärungsbedarf beim Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union vier Fragen dazu vor. Diese beantworteten die Europa-Juristen in Teilen im Dezember 2021, abschließend dann im März 2023.

    Nun erging das Urteil – mit einem Pyrrhussieg des Supermarktbetreibers. In der Hauptsache bekam dieser nämlich Recht. Die europäischen Richter hatten festgestellt, dass Zigaretten zwar mit dem Anbieten über solche Automaten und nicht erst mit dem eigentlichen Kauf in den Verkehr gebracht würden. Aber: Weil der Konsument die in den Automaten eingeschlossenen Päckchen jedoch nicht sehen könne, werde er auch keinen Kaufimpuls verspüren. Die Warnhinweise könnten in diesem Fall also gar nicht wirksam gezeigt werden, ein Verdecken im Sinne der geltenden Vorschriften liege nicht vor. Der BGH wies daher den Hauptantrag ab.

    Revision von Pro Rauchfrei
    Allerdings bestätigte er die Revision von Pro Rauchfrei insofern, als Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise nicht auf den Tasten der Ausgabeautomaten abgebildet werden dürften. In der Entscheidung des BGH heißt es, gemäß geltenden Gesetzen müssten „Abbildungen von Packungen, die für an Verbraucher gerichtete Werbemaßnahmen in der Europäischen Union bestimmt sind, der Tabakerzeugnisverordnung zu Verpackung und zu Warnhinweisen genügen“. Laut Europäischem Gerichtshof liege eine Abbildung im Sinne dieser Vorschriften auch dann vor, wenn diese Abbildung nicht naturgetreu sei, sondern an eine Zigarettenpackung erinnere. Denn: Von einer solchen Abbildung gehe ein Kaufimpuls aus.

    Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen die Ausgabeautomaten an Supermarktkassen umgestaltet werden. Der Aufwand dürfte jedoch überschaubar sein. Bereits seit knapp zwei Jahren sind Warnhinweise und Schockbilder auf normalen Zigarettenautomaten vorgeschrieben.

    max

  • Gericht urteilt gegen Pro Rauchfrei

    MÜNCHEN // Die Initiative „Pro Rauchfrei“ wollte zwei Edeka-Märkten verbieten lassen, Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Automaten zu verdecken. Doch das Oberlandesgericht (OLG) München entschied anders.

    Supermärkte müssen die Ekelbilder nicht sämtlichen Kunden präsentieren. Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins in dieser Angelegenheit: Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht München die Klage in erster Instanz abgewiesen.

    Bis zum EuGh
    Nächste Etappe soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: „Pro Rauchfrei“ will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Pro-Rauchfrei-Vorsitzende Siegfried Ermer nach der Entscheidung sagte.

    Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem Jahr: Die Schockbilder müssten im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse sei nicht Teil der Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“, also das Bereitstellen der Zigaretten für den Verkauf.

    Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen zu sehen bekommen, auch wenn es sich nur um einen sehr kurzen Moment handelt. Ermer warf der deutschen Politik nach dem Urteil Kungelei mit der Tabakindustrie vor. red

    (DTZ 33/19)

  • Geschlossene Feiern

    Bayern: Klage zu Vollzugshinweisen verworfen

    MÜNCHEN (DTZ/red). Das Rauchen bei Familienfeiern und anderen geschlossenen Festivitäten in Bayern bleibt weiter erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der vergangenen Woche eine Überprüfung der Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz (Rauchverbot) abgelehnt.

    Das Gericht entschied, dass die Hinweise, die festlegen, dass Ausnahmen vom Rauchverbot bei geschlossenen Gesellschaften zulässig sind, keine unmittelbare gesetzesähnliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfalten. Damit wurde die Klage eines Münchner Anwalts abgelehnt, der erreichen wollte, dass die Vollzugshinweise zum Totalrauchverbot in Bayerns Gastronomie insofern ausgesetzt werden sollten, dass selbst in geschlossenen Feiern nicht mehr geraucht werden darf.

    Die Antis von „Pro Rauchfrei“ verstiegen sich nach dem Urteil soweit und warnten Wirte vor „rechtswidrigem“ Handeln, was absolut jeder fachlichen und sachlichen Grundlage entbehrt.

    DTZ (34/10)

  • „Pro Rauchfrei“ schlägt unter die Gürtellinie

    MÜNCHEN/BONN (DTZ/da). Das Internetforum „Pro Rauchfrei“ schlägt wild um sich und landet dabei einige böse verbale Treffer unter der Gürtellinie. Auf ihrer Website bezichtigt die selbsternannte „Lobby der Nichtraucher“ zum Beispiel FDP-Politiker der Volksverhetzung. Sie bezeichnet die Liberalen u. a. als „Fiese Drogen Partei“. Auch vor Vergleichen mit Apartheid und Pädophilie schreckt die Initiative nicht zurück. In einem Artikel auf ihrer Homepage unter der Überschrift „Tabakdiktatur greift nach der Macht: Seehofer als Steigbügelhalter“ werden sogar Assoziationen mit dem Nationalsozialismus geweckt. In diesem Beitrag heißt es wörtlich: „Es gilt nun eine Koalition der aufrechten Demokraten zu gründen, um den braunen Tabakmob aus den Ämtern zu jagen.“

    Bei derartigen Hetzattacken läuft einem ein eiskalter Schauer über den Rücken. „Das Rauchverbot ist ein emotional besetztes Thema, dennoch ist ein Grundkonsens an Umgangsregeln zu wahren“, stellt etwa „Zigarrenplattform.de“ fest und fordert „Pro Rauchfrei e.V.“ dazu auf, zu den Grundregeln von Anstand und Verhältnismäßigkeit zurückzukehren.

    (DTZ 44/08)