Gericht urteilt gegen Pro Rauchfrei

MÜNCHEN // Die Initiative „Pro Rauchfrei“ wollte zwei Edeka-Märkten verbieten lassen, Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Automaten zu verdecken. Doch das Oberlandesgericht (OLG) München entschied anders.

Supermärkte müssen die Ekelbilder nicht sämtlichen Kunden präsentieren. Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins in dieser Angelegenheit: Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht München die Klage in erster Instanz abgewiesen.

Bis zum EuGh
Nächste Etappe soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: „Pro Rauchfrei“ will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Pro-Rauchfrei-Vorsitzende Siegfried Ermer nach der Entscheidung sagte.

Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem Jahr: Die Schockbilder müssten im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse sei nicht Teil der Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“, also das Bereitstellen der Zigaretten für den Verkauf.

Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen zu sehen bekommen, auch wenn es sich nur um einen sehr kurzen Moment handelt. Ermer warf der deutschen Politik nach dem Urteil Kungelei mit der Tabakindustrie vor. red

(DTZ 33/19)

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