Schlagwort: Schockbilder

  • Tabakkontrolle neu bewertet

    BRÜSSEL //Derzeit läuft auf der Online-Plattform der EU-Kommission (siehe unten) eine öffentliche Bewertung der bisherigen Tabakkontrollmaßnahmen. Unternehmen, Fachhändler, Verbände und Industrie sind aufgerufen, sich auf der [link|https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13481-Evaluation-of-the-legislative-framework-for-tobacco-control_de]Internetseite[/link] zur Wirksamkeit der bisherigen EU-Maßnahmen zu äußern.

    Das können Themen wie Schockbilder, die Verwässerung von Markenrechten, das Mentholverbot und die Wirksamkeit der Gesetze im Einzelnen, oder die TPD im Allgemeinen sein. Ihre Kritik, Anmerkungen und Vorschläge fließen in die Neubewertung der künftigen Vorgaben der Kommission zum Tabakkonsum mit ein. An der öffentlichen Konsultation kann bis zum 17. Juni 2022 in allen EU-Amtssprachen teilgenommen werden.
    Ziel der Erhebung sei es zu verstehen, inwieweit die bisherigen Anordnungen funktioniert haben, und die Ziele erreicht worden seien, betont die Kommission ihre Evaluierung.

    Die Richtlinie müsse sich neuen Herausforderungen wie einer veränderten Produktlandschaft und neuen Konsummustern stellen können. Sie solle flexibel genug sein, um auf innovative Entwicklungen zu reagieren, begründet die EU den Schritt.

    vi

  • Abfuhr in Karlsruhe

    KARLSRUHE // Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt über eine Beschwerde gegen die Pflicht zum Abdruck von Schockbildern auf Zigarettenpackungen sowie gegen das Verbot von Aromen in Tabaken entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde ab (Aktenzeichen 1 BvR 895/16).

    Beschwerde von Planta
    Das mittelständische Unternehmen Planta aus Berlin hatte die Beschwerde eingereicht. Da es zu großen Teilen Feinschnitt mit Menthol produzierte, sah es seine Grundrechte durch die entsprechenden Regelungen im Tabakerzeugnisgesetz verletzt.

    Sichtweise der Richter
    Dieser Sichtweise schlossen sich die Verfassungsrichter nicht an. Eine Ungleichbehandlung von mentholisiertem Feinschnitt und Menthol-Zigaretten, wie sie der Beschwerdeführer wahrgenommen hatte, gebe es nicht. Zudem würden mit dem Gesetz zwingende Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.

    Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig, da diese Instanz bereits im Januar 2019 (C-220/17, EU:C:2019:76) geurteilt hatte, das die Europäische Tabakproduktdirektive II mit den Unionsgrundrechten vereinbar sei.

    Schließlich scheiterten die Berliner auch mit der Beschwerde, dass die Unionsvorgaben verspätet in Deutschland umgesetzt worden seien. Die Richter: „Die Beschwerdeführerin zeigt nicht nachvollziehbar auf, dass die geltend gemachten Investitionskosten und Ertragseinbußen nicht ohnehin aufgrund der zwingenden unionsrechtlichen Vorgaben entstanden wären.“

    red

  • Gericht urteilt gegen Pro Rauchfrei

    MÜNCHEN // Die Initiative „Pro Rauchfrei“ wollte zwei Edeka-Märkten verbieten lassen, Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Automaten zu verdecken. Doch das Oberlandesgericht (OLG) München entschied anders.

    Supermärkte müssen die Ekelbilder nicht sämtlichen Kunden präsentieren. Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins in dieser Angelegenheit: Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht München die Klage in erster Instanz abgewiesen.

    Bis zum EuGh
    Nächste Etappe soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: „Pro Rauchfrei“ will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Pro-Rauchfrei-Vorsitzende Siegfried Ermer nach der Entscheidung sagte.

    Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem Jahr: Die Schockbilder müssten im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse sei nicht Teil der Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“, also das Bereitstellen der Zigaretten für den Verkauf.

    Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen zu sehen bekommen, auch wenn es sich nur um einen sehr kurzen Moment handelt. Ermer warf der deutschen Politik nach dem Urteil Kungelei mit der Tabakindustrie vor. red

    (DTZ 33/19)

  • Wegweisendes Urteil

    MÜNCHEN // Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gefällt: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen die Bildwarnhinweise im Verkaufsautomaten verdecken.

    Der Grund: Die Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung. Das entschied die 17. Handelskammer in dem vor wenigen Tagen verkündeten Urteil. Verboten wäre es demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt würden. Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, gilt nach Einschätzung der Richter aber nicht für die Verkaufsautomaten.

    Kläger Pro Rauchfrei
    Geklagt hatte die bayerische Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei, die zwei Edeka-Supermärkten gerichtlich untersagen lassen wollte, Tabak-Schockbilder auch in den Verkaufsautomaten an der Ladenkasse zu verdecken. Das Argument: Die Darstellung auf den Tabakautomaten sei eine Außenverpackung, die Tabakerzeugnisverordnung mithin anzuwenden.

    In dem Verfahren ging es um zwei Läden, die aufgrund einer einstweiligen Verfügung ihre Zigarettenautomaten bereits seit Monaten mit provisorischen Warnhinweisen beklebt hatten. Diese können die Betreiber nun wieder entfernen.


    Finale Kaufentscheidung

    Der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski begründete sein Urteil damit, dass der Verbraucher seine finale Kaufentscheidung erst dann fälle, wenn er die Packung an der Kasse vorlegt – nicht schon dann, wenn er die entsprechende Taste am Automaten drücke. Damit könne er nach dem Erkennen der Schockbilder immer noch vom Kauf zurücktreten.

    Die Kläger hatten das Verfahren bereits im Vorfeld als Musterprozess bewertet. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Pro Rauchfrei die mögliche Berufung vor der nächsten Instanz wahrnimmt. Letztlich könnte der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

    Hoffnung für Zigarettenautomaten-Betreiber
    Interessant wird die Entscheidung auch dadurch, als sich die Betreiber von Zigarettenautomaten nach Ansicht einiger Beobachter Hoffnung machen dürfen, ebenfalls vom Zeigen der Bildwarnhinweise befreit zu werden. Aufgrund der Urteilsbegründung dürfte dies jedoch nicht der Fall sein. Die rund 330 000 Automaten in Deutschland sind umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein Verbot, da die Geräte ein Mittel der Verkaufsförderung darstellten. Auch die Drogenbeauftragte und andere Politiker bewerten die Situation kritisch. Derzeit werden die meisten Automaten mit einer Behelfslösung in Form zusätzlicher Aufkleber betrieben. red

    (DTZ 28/18)

  • Faszination des Verbotenen

    CAMBRIDGE // Die Wirkungslosigkeit von Schockbilder auf Tabakwaren wird schon lange angezweifelt. Eine neue Studie zeigt, dass die Kritiker dieser Maßnahme Recht haben.

    Die Untersuchung der RAND Corporation malt ein neues Bild der jugendlichen Verhaltensweisen. demnach könnten Teenager durch Bildwarnhinweise in Tabakfachgeschäften eher zum Zigarettenkonsum verleitet als davon abgeschreckt werden.

    Zu diesem Schluss kommt die Studie, die Anfang Dezember 2017 in der Fachzeitschrift „Nicotine & Tobacco Research“ veröffentlicht wurde. Ein Ergebnis, das die Auftraggebern, dem Nationalen Krebsinstitut der USA und der Nahrungs- und Medikamentenbehörde FDA zumindest nachdenklich machen dürfte.

    Fragen zum Konsumverhalten
    Insgesamt nahmen 441 Jugendlichen zwischen elf und 17 Jahren am Experiment teil. Durch Fragebögen wurde im Vorfeld bereits die Einstellung der Heranwachsenden zum Thema Rauchen geklärt. Darin wurden die Probanden auch nach ihrem Konsumverhalten befragt.

    Die Mehrheit der Teenager war entschlossen, nicht mit dem Rauchen zu beginnen. Etwa 20 Prozent stuften die Studienleiter als gefährdet ein, mit dem Rauchen anzufangen. Fünf Prozent der Jugendlichen hatte bereits geraucht. Anschließend wurden die Jugendlichen zum Einkaufen in ein simuliertes Geschäft geschickt. Die eine Hälfte ging in ein Geschäft, wo in der Nähe der Tabakprodukte ein Bildwarnhinweise installiert war. Die andere Hälfte in einen Laden ohne Schockbild.

    Bereitschaft sgar gestiegen
    Das Bild war eines von neun Fotos, die die FDA zuvor für Zigarettenpackungen ausgewählt hatte. Nach dem Einkauf wurden die Probanden erneut gefragt. Dabei zeigt sich, dass bei den Teenagern, die bereits als gefährdet eingestuft worden waren, und die das Schockbild gesehen hatten, die Bereitschaft gestiegen war mit dem Rauchen zu starten oder es fortzusetzen. Auf die anderen hatten die Bilder keinen Einfluss.

    William Shadel, Hauptautor der Studie, erklärte sich dieses Verhalten durch eine sogenannte konterintuitive Wirkung. „Es ist möglich, dass gefährdete Jugendliche mit einer Abwehrhaltung auf die Poster reagierten. Sie haben die Gesundheitsrisiken, die in den Plakaten porträtiert wurden, verworfen oder heruntergespielt“, zitiert die „Deutsche Welle“ den Autor.

    Durch Schockbilder erst aufmerksam geworden
    Weiter bestehe die Möglichkeit, dass die Teenager durch das Schockbild erst auf die Wand mit den Tabakprodukten aufmerksam geworden seien. Der Gesetzgeber müsse vorsichtig sein, wenn er Bildwarnhinweis als Teil seiner Anti-Tabak-Strategie nutzte, findet Shadel. Effektiver als jedes Bild seien womöglich Warnhinweise auf jeder einzelnen Zigarette. Ein entsprechender Versuch mit 1000 16- und 24-Jährigen habe dies gezeigt. red

    (DTZ 1/18)

  • Kein Umsatzschock durch Horrorbilder

    KÖLN / DORTMUND // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Köln, meldet für die ersten acht Monate 2017 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum lediglich stagnierende bis leicht wachsende Umsätze für den tabakführenden Einzelhandel.

    Beim Verband geht man allerdings nicht davon aus, dass dies bereits allein auf die Umsetzung der EU‐Tabakproduktrichtlinie und hier insbesondere auf die neu eingeführten Schockbilder zurückzuführen ist. Zigaretten, Feinschnitt, Zigarillos inklusive Eco‐Zigarillos, Zigarren, Pfeifentabak und E‐Zigaretten dürfen seit dem 20. Mai 2017 bekanntlich nur noch mit aktuellen Schockbildern und/oder Textwarnhinweisen verkauft werden.

    Die verhaltene Umsatzentwicklung erklärt sich nach Ansicht des BTWE vielmehr aus der Addition mehrerer Gründe und Faktoren:
    So sind mit den Flüchtlingen im Jahr 2015 rund eine halbe Million Raucher nach Deutschland gekommen. Diese haben die Umsätze im Fachhandel positiv beeinflusst. Dieser Effekt hat sich 2016 abgeschwächt und ist 2017 weitgehend ausgeblieben.

    Stopf‐ und Drehtabake erfreuen sich zudem immer größerer Beliebtheit. In diesem Segment ist auch der Trend zum Feinschnitt in Großverpackungen festzustellen, der in diesem Jahr nochmals einen leichten Wachstumsschub bekommen hat.

    Auch E‐Zigaretten werden immer beliebter und verändern oder ergänzen Rauchgewohnheiten bei den Stammkunden des Fachhandels. Dabei spielt für Erstkäufer die Beratung eine sehr große Rolle. Hier kommt dem Fachhandel seine Beratungskompetenz zugute. Das gilt aber auch für die erfahrenen E‐Zigaretten‐Liebhaber. Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Markenpräferenzen bei den E‐Zigarettennutzern noch nicht ausgeprägt sind.

    Rainer von Bötticher, BTWE‐Präsident: „Gute Beratung und Empfehlungen sind daher sowohl beim Erstkauf als auch bei Folgekäufen unabdingbar.“

    Sicher noch einmal ein Stück größer als bei den E-Zigaretten bezeichnete von Bötticher den Aufklärungs‐ und Informationsbedarf bei sogenannten Heat‐not-burn‐Produkten. Speziell im Fachhandel werde es für die Hersteller dieser Produktinnovationen nun darauf ankommen, erfolgreiche Überzeugungsarbeit zu leisten, damit dieser ein derart beratungsintensives Noch‐Nischen‐Produkt mit Überzeugung dauerhaft in sein Sortiment aufnehme.

    Zur InterTabac in Dortmund erklärte von Bötticher, diese weltgrößte Tabak‐Fachmesse sei die Innovations‐ und Orderplattform für alle Sortimentsbereiche des Tabakwareneinzelhandels. Insbesondere die Angebotsvielfalt des Kulturgutes Tabak auf der Messe sei für den Fachhandel die wichtigste Börse, um das Tabaksortiment für seine Kunden aktuell und optimal gestalten zu können. Aber auch die Aussteller aus den Zusatzsortimenten, dem E-Zigaretten-Sortiment und dem Pressebereich seien für den Fachhandel längst unverzichtbare Informations‐ und Orderfixpunkte des Messebesuches.

    Von Bötticher: „Die InterTabac hat einen großen Anteil daran, dass der Tabakwaren‐Einzelhandel jeden Tag ein beliebter und unverzichtbarer Nahversorger für Millionen Kunden ist.“


    vi

    (DTZ 39/17)

  • Bundesrat gegen Produktkarten

    BERLIN // Der Bundesrat hat entschieden: Die Länderkammer hat am 12. Mai die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ auf den Weg gebracht.

    Und die hat es für den Tabakwarenhandel in sich. Denn wo bislang Produktkarten steckten, müssen – nach Ansicht des Gremiums – künftig die Schockbilder und Warnhinweise der Verpackungen zu sehen sein. Dafür soll nun in den entsprechenden Paragraphen 11 nach dem Wort „Inverkehrbringen“ der Halbsatz „einschließlich des Anbietens zum Verkauf“ eingefügt werden (DTZ berichtete). Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass es „Intention des europäischen Gesetzgebers“ sei, „dass Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten“.

    Daher werde mit der Änderung der Verordnung klargestellt, dass „im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken unzulässig“ sei.

    Die Interessenvertreter der Branche – allen voran der Deutsche Zigarettenverband DZV und der Verband der Rauchtabakindustrie VdR – gehen derzeit jedoch nicht davon aus, dass der Vorstoß umgesetzt wird. Die Folgen für den Handel sind noch nicht absehbar. DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 20/17)

  • „Tabakabsatz stabil“

    BERLIN // Bis Ende September hat der Bund 9,86 Milliarden Euro Einnahmen aus der Tabaksteuer erzielt. Damit befinden sich die Tabaksteuereinnahmen auf Vorjahresniveau. Darauf weist der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hin. „Der Zigarettenabsatz in Deutschland ist auch nach der Einführung von Schockbildern stabil“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die Schockbilder seien in Deutschland wirkungslos.

    Wie im Vorquartal ist der Rückgang im dritten Quartal 2016 auf das Inkrafttreten der EU-Tabakprodukt-Richtlinie zum 20. Mai in Deutschland zurückzuführen. Die neuen Regeln hatten eine technische Umstellung der Produktion erfordert. Daher hatte es in den ersten Monaten des Jahres eine Vorratsproduktion von Tabakwaren und damit einhergehend einen erhöhten Absatz von Steuerzeichen gegeben.
    pi

    (DTZ 43/16)

  • Tot oder lebendig?

    WORMS // Die Schockbilder auf Tabakprodukten zeigen Wirkung. Wenn auch nicht immer so, wie beabsichtigt: Immer wieder melden sich Menschen in der Öffentlichkeit, weil sie glauben, sich oder ihre Angehörigen auf den Abbildungen wiedererkannt zu haben. Netzwerk Rauchen hat sich auf die Spurensuche gemacht.

    Unter [link|https://www.ihr-uns-auch.de/index.php/2016/09/03/schockbild-gesucht-to]www.ihr-uns-auch.de [/link]sucht das Netzwerk nach den Personen, die auf den Bildwarnhinweisen abgebildet sind.

    Die unabhängige Organisation präsentiert dabei eine Thematik, die zum Teil groteske Züge annimmt: So wollen Angehörige eines verstorbenen österreichischen Nichtrauchers bereits vor Monaten diesen auf einem veröffentlichten Bildwarnhinweis erkannt haben. Auf dem gleichen Porträt glaubt jedoch auch eine Belgierin ihren verstorbenen Mann zu sehen. Schließlich hat sich ein Frührentner aus dem Saarland gemeldet, der sich selbst dort porträtiert sieht – nach einer Gehirn-OP vor 15 Jahren.

    Damit nicht genug: In Österreich haben sich zwei weitere Betroffene gemeldet. Es geht um einen 2001 an Lungenkrebs gestorbenen Ex-Gatten sowie einen lebendigen Polen. Die EU-Kommission beharrt laut Netzwerk Rauchen weiterhin darauf, ein ominöser deutscher Schauspieler sei abgebildet, dessen Identität man nicht preisgeben wolle.

    Ob das zutreffe, müsse sich noch herausstellen. Der erwähnte Pole berichtet, dass er vor ein paar Jahren in einem Wiener Krankenhaus im Koma lag und wohl währenddessen ohne sein Wissen abgelichtet worden sei – woraufhin das Gesundheitsministerium erfolglos bei ihm nachgefragt habe, ob sein Foto genutzt werden dürfe, heißt es.
    red

    (DTZ 36/16)

  • Schockbilder auf Zigarettenpackungen nutzlos

    HAMBURG // Schockbilder auf Zigarettenpackungen haben kaum Auswirkungen auf das Verhalten der Konsumenten.

    Das zeigt eine Forsa-Studie im Auftrag der Krankenkasse DAK. So bezweifeln 81 Prozent der Befragten, dass Raucher durch die Motive vom Rauchen abgehalten werden. Allerdings sprechen sich 69 Prozent für die Maßnahme aus.

    Knapp 60 Prozent der Befragten glauben, dass die abschreckenden Fotos auch bisherige Nichtraucher nicht davon abhalten, künftig zur Zigarette zu greifen. Bei den Rauchern sind sogar 66 Prozent davon überzeugt, dass die Schockbilder keine geeignete Präventionsmaßnahme darstellen.

    „Ob jemand zur Zigarette greift oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab“, sagt DAK-Suchtexperte Ralf Kremer. „Schockbilder auf Zigarettenpackungen sind nur ein Präventionsfaktor. Wir setzen auf Information und Aufklärung, die schon in den Schulen beginnt. Einen starken Einfluss hat auch, ob die Eltern rauchen oder wie stark Zigaretten im Freundeskreis akzeptiert sind.“

    Deutschland setzt mit den Schockbildern auf Zigarettenpackungen eine EU-Richtlinie für Tabakprodukte um. Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen und die Zahl vorzeitiger Todesfälle zu senken.
    red

    (DTZ 26/16)