Schlagwort: Zigarrenlounge

  • Neue Casas del Habano in Deutschland

    AACHEN / SAARBRÜCKEN // Im ersten Quartal 2015 wird Deutschland um zwei Casas del Habano reicher. Zu den derzeit acht Casas gesellen sich dann Neueröffnungen in ‧Aachen und in Saarbrücken.

    Betreiber der Casa in Aachen, die im März eröffnet werden soll, ist das 1846 gegründete Fachhandelsunternehmen Schneiderwind. Es ist bereits Habanos Specialist, seit es diese Auszeichnung gibt. An seiner Spitze stehen Marius Offermanns und Christian Grün als Geschäftsführer. Im Oktober war das Fachgeschäft von der Krämerstraße in der Altstadt an den zu Fuß nur vier Minuten entfernten Lindenplatz umgezogen.

    Im Ladenlokal am neuen Standort mit seinen 440 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden sich zwei begehbare Humidore, eine Zigarrenlounge und 13 Kundenparkplätze.
    Die neue Casa in Saarbrücken wird von Dalay Zigarren betrieben. Ladeninhaber Salih M. Dalay baut sein Fachgeschäft derzeit um und erweitert in diesem Zusammenhang den Klimaraum im Erdgeschoss.
    Der Kölner Fachhandelsunternehmer Peter Heinrichs denkt ebenfalls darüber nach, im nächsten Jahr im „Chateaux Henri“ in Niederaußem eine Casa del Habano zu eröffnen. Das wäre dann seine zweite, da er in der Kölner Hahnenstraße bereits eine unterhält. Entschieden ist in dieser Sache allerdings noch nichts.
    da

    (DTZ 48/14)

  • Neue Casa del Habano in Leipzig

    LEIPZIG (DTZ/red). Das von Dirk Kinne und Martin Schenke geführte Tabak-Kontor Leipzig wird eine La Casa del Habano eröffnen. Wie die Inhaber des renommierten Fachgeschäfts mitteilen, wird die im Entstehen befindliche Zigarrenlounge im Obergeschoss über eine Casa verfügen. Diese wird über eine Treppe direkt vom jetzigen Fachgeschäft in der Hainstraße als auch über einen externen Zugang erreichbar sein. Die Fläche nimmt die gesamte Breite des Hauses ein. [p][/p] „Unsere Gäste haben zukünftig aus den drei großen Fenstern, die im Zuge der denkmalgerechten Erneuerung noch größer werden und dann Raumhöhe einnehmen, einen uneingeschränkten Blick auf die pulsierende Hainstraße“, so die Geschäftsinhaber. Geplant ist der Ausschank von Kaffee, Spirituosen etc., während es keine Speisen geben soll, da dies nicht mit dem sächsischen Nichtraucherschutzgesetz vereinbar sei.[p][/p]
    Wann die Leipziger Casa del Habano eröffnet wird, steht noch nicht fest. Als Gründe hierfür nennen Kinne und Schenke bauseitige Faktoren sowie Bau- bzw. Denkmalschutzbehörden. Auf jeden Fall soll es noch im laufenden Jahr losgehen.[p][/p]
    Dirk Kinne und Martin Schenke sind umtriebige Havanna-Fachhändler. Für ihr Engagement wurden sie im September vergangenen Jahres als „Habanos Specialist 2011“ ausgezeichnet. Das Tabak-Kontor Leipzig ist außerdem u. a. Davidoff-Depositär, John Aylesbury-Partner und Artist Line-Partner. [p][/p]
    DTZ 32/12

  • Rauchverbot: Keine Ausnahme für Nürnbergs Casa del Habano

    MÜNCHEN/NÜRNBERG (DTZ/red). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lässt keine Ausnahmen des Rauchverbots in Bayerns Gaststätten zu und hat einen entsprechenden Antrag der Nürnberger Casa del Habano-Betreiber, Christine und Bernd Klever, abgewiesen. Davon lässt sich die Geschäftsfrau jedoch nicht abschrecken und hat entsprechende Pläne bereits in der Schublade. Für die Umsetzung des neuen Konzepts seien Bauarbeiten notwendig, die zügig durchgeführt würden, sagt sie.

    [pic|263|r|||Christine und Bernd Klever|||]

    Gericht lehnt Klage ab
    Das Gericht hat in einem Popularklageverfahren abgelehnt, die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten insoweit außer Vollzug zu setzen, als sie sich auf gastronomische Einrichtungen beziehen, deren Geschäftsgegenstand im Wesentlichen (mehr als 50 Prozent des Umsatzes) der Vertrieb von Tabakwaren mittels einer Zigarren-Lounge ist.

    Die Münchner Richter verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sei der Gesetzgeber nicht gehindert, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

    Eigenständiges Berufsbild
    Christine und Bernd Klever führen in bester Lage der Nürnberger Altstadt im ersten und zweiten Stockwerk eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes auf jeweils 125 Quadratmetern ein Tabakwarenfachgeschäft mit Barbetrieb und eine Casa del Habano mit Bar und Zigarrenlounge. Sie sind der Ansicht, dass generelle Rauchverbote gegen die von der Verfassung verbrieften Rechte der Berufs- und allgemeinen Handlungsfreiheit und der Eigentumsgarantie sowie gegen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der Betrieb einer Zigarren-Lounge sei mit dem einer herkömmlichen Gaststätte nicht vergleichbar, sondern begründe ein eigenständiges Berufsbild.

    [pic|264|l|||Die Zigarrenlounge vor dem Umbau.|||]

    Die Besucher der Lounge hielten sich freiwillig in dieser auf, eine Verletzung ihrer körperlichen Unversehrtheit sei daher ausgeschlossen. Eine staatliche Schutzpflicht bestehe insoweit nicht. Das Rauchverbot hebe die Legalität eines solchen Unternehmens auf und zwinge zur Einstellung des Betriebs. Hierfür fehle ein sachlicher Grund. Dieser Auffassung schloss sich der Gerichtshof nicht an.

    Er hat deshalb den vom Ehepaar Klever beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Hinweis auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die Popularklage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Rauchverbot in Gaststätten ist auf der Grundlage der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung offensichtlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, so die Richter.

    (DTZ 45/10)

  • Frist für Nürnberger Casa del Habano

    Inhaberin Christine Klever muss bis zum 16. August Klage einreichen

    NÜRNBERG (DTZ/red). Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gastrorauchverbot in Bayern als verfassungskonform angesehen hat, macht das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg im Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) der Betreiberin der Zigarrenlounge Casa del Habano am Hauptmarkt Druck.

    Christine Klever muss bis spätestens 16. August nachweisen, dass sie tatsächlich Rechtsmittel einlegt, ansonsten droht die Stadt mit dem GSG. Erst bei einer Klage wird der Vollzug des GSG ausgesetzt. Als Alternative sieht die Stadt nur die Möglichkeit, dass Klever ihr Konzept so gestaltet, dass die Zigarrenlounge nicht mehr als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine Speisen und Getränke mehr anbieten.

    (DTZ 32/10)