Schlagwort: Gastrorauchverbot

  • NRW: Rot-Grün will striktes Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Schon im Vorfeld der Mitte dieser Woche beginnenden Koalitionsgespräche zwischen SPD und Grünen für die neue Regierung in NRW haben beide Parteien angedeutet, dass sie den bereits in der Zeit ihrer Minderheitsregierung gefassten Kabinettsbeschluss über eine Verschärfung der Gastrorauchverbotsregelungen weiter vorantreiben wollen.

    Sowohl NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) als auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) verfolgen den Kurs, keine Ausnahmen mehr von den geplanten umfassenden Gastrorauchverboten zuzulassen.

    Einige SPD-Bezirke hatten vor der Wahl noch Ausnahmen für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gefordert, doch deutet derzeit alles darauf hin, dass sich die durch die Wahl gestärkten Parteispitzen über die volksnahen Forderungen der Parteibasis in etlichen SPD-Ortsvereinen hinwegsetzen wollen.

    (DTZ 21/12)

  • Irritationen beim Thema Gastrorauchverbote

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) hat das Angebot des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), sich aktiv an der angekündigten Diskussion mit Verbänden und Interessengruppen über des Novellierung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes zu beteiligen, brüsk abgelehnt.

    Der DZV werde keine Einladung zum Gespräch erhalten, sagte Steffens, „es käme ja auch keiner auf die Idee, mit der Automobilindustrie über die Erweiterung von Fußgängerzonen zu reden“. Das Gespräch will sie mit direkt Betroffenen wie den Gastwirten führen. In einem Bericht an den Landtag hat Steffens sich in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Einschränkung des Rauchens in der Gastronomie dafür ausgesprochen, die Ausnahme vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs, von denen es rund 4 900 in NRW gebe, aufzuheben.

    Als Argument führt sie vor allem Probleme mit der Kontrolle an. Auch die Ausnahme für Festzelte stellt sie in Frage. Die Ausnahmen für die Kleingastronomie will Steffens jedoch weiter bestehen lassen. Weiter plädiert die Ministerin dafür, die im bisherigen Gesetz genannte Möglichkeit des technischen Nichtraucherschutzes (Luftreinigungsanlagen) entfallen zu lassen.

    In ihrem Fazit erwähnt sie auch die Einführung eines totalen Gastrorauchverbots als Alternative. Auf Bundesebene zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen offen für die Prüfung eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes von Bundestagsabgeordneten, ein totales Gastrorauchverbot über die Regelung des Arbeitsschutzes bundesweit durchzudrücken.

    (DTZ 07/11)

  • Frist für Nürnberger Casa del Habano

    Inhaberin Christine Klever muss bis zum 16. August Klage einreichen

    NÜRNBERG (DTZ/red). Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gastrorauchverbot in Bayern als verfassungskonform angesehen hat, macht das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg im Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) der Betreiberin der Zigarrenlounge Casa del Habano am Hauptmarkt Druck.

    Christine Klever muss bis spätestens 16. August nachweisen, dass sie tatsächlich Rechtsmittel einlegt, ansonsten droht die Stadt mit dem GSG. Erst bei einer Klage wird der Vollzug des GSG ausgesetzt. Als Alternative sieht die Stadt nur die Möglichkeit, dass Klever ihr Konzept so gestaltet, dass die Zigarrenlounge nicht mehr als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine Speisen und Getränke mehr anbieten.

    (DTZ 32/10)

  • Jetzt NRW im Blickfeld

    Rauchverbotsgegner brauchen Einigkeit

    MÜNCHEN/BERLIN (DTZ/pnf/fok). Der Schock sitzt tief nach dem verlorenen Votum in Bayern. Die Gegner eines totalen Gastrorauchverbot suchen nach Erklärungen, machen die Lethargie der Raucher und der Verfechter eines toleranten Miteinanders als Ursache für die Niederlage aus.

    Andere kritisieren die zu offene Kommunikation des Aktionsbündnisses oder den zu geringen Einsatzwillen von Aktionspartnern. Doch eines ist klar: Selbstzerfleischung ist das letzte, was die Gegner eines totalen Rauchverbots brauchen können. Denn nach dem Volksentscheid in Bayern, der letztlich von lediglich 23 Prozent der stimmberechtigten Bürger entschieden wurde, haben nun bundesweit die Aktivisten für ein totales Gastrorauchverbot wieder Aufwind.

    Emotional geführte öffentliche Debatte kontraproduktiv
    Das Grundproblem ist, dass die öffentliche Debatte absolut emotional geführt wird. MUT-Vorsitzender Oliver Kopp hat völlig Recht, wenn er feststellt, dass die Schlagworte Freiheit und Toleranz in einer auf vielen Feldern verunsicherten Gesellschaft ihre Zugkraft eingebüßt haben. Und dass es wichtiger ist, die erwiesene wissenschaftliche Fragwürdigkeit von Studien, die überzogene gesundheitlichen Risiken durch Passivrauch behaupten und damit die Basis für totale Gastrorauchverbote bilden, stärker herauszustellen.

    Es ist zu hoffen, dass die von Verboten besonders betroffene Gastronomie, Getränkewirtschaft und die Tabakbranche jetzt nicht resigniert das Handtuch wirft. In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, hat die neue Minderheitskoalition aus SPD und Grünen eine deutliche Verschärfung der bestehenden Regelungen angekündigt.

    SPD-Bundestagsparlamentarier planen erneuten Vorstoß
    Und in Berlin traf sich eine Parlamentariergruppe um die SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding und Angelika Graf, um erneut einen Vorstoß für ein bundesweites gesetzliches Gastrorauchverbot auf den Weg zu bringen. Die Politiker sprachen dabei auch eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag an.

    Die Bundesdrogenbeauftragte Mechtild Dyckmans (FDP) hat die Verfassungsmäßigkeit eines einseitig vom Bund geregelten Nichtraucherschutzgesetzes bezweifelt. „Es ist richtig, dass das Bundesarbeitsministerium die Kompetenzen für Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung hat, aber verfassungsrechtlich ist es natürlich etwas schwierig, ob jetzt eine Bundesregelung die Entscheidungen, die die Länder schon im Gaststättenrecht getroffen haben, aushebeln kann“, sagte sie im ARD-Morgenmagazin. Der Bund werde versuchen, gemeinsam mit den Ländern eine Regelung mit weniger Ausnahmen zu erzielen.

    (DTZ 28/10)

  • Bayern: Eklat im Landtag

    MÜNCHEN (DTZ/pnf). Nachdem die CSU den Entwurf ihres neuen Demonstrationsgesetzes im Verfassungsausschuss des bayerischen Landtags durchpaukte, ohne die zahlreichen Bürger-Petitionen zu behandeln, hagelt es Proteste.

    Die Neuregelung sieht u.a. vor, dass die Versammlung von zwei Menschen bereits als Demo gelten kann. Wenn also zwei Bürger vorm Lokal eine Zigarette rauchen und sich dabei gegenüber Passanten negativ über Bayerns Gastrorauchverbote äußern, könnte dies bereits mit Bußgeldern belegt werden.

    (DTZ 30/08)