MÜNCHEN (DTZ/pnf). Nachdem die CSU den Entwurf ihres neuen Demonstrationsgesetzes im Verfassungsausschuss des bayerischen Landtags durchpaukte, ohne die zahlreichen Bürger-Petitionen zu behandeln, hagelt es Proteste.
Die Neuregelung sieht u.a. vor, dass die Versammlung von zwei Menschen bereits als Demo gelten kann. Wenn also zwei Bürger vorm Lokal eine Zigarette rauchen und sich dabei gegenüber Passanten negativ über Bayerns Gastrorauchverbote äußern, könnte dies bereits mit Bußgeldern belegt werden.
(DTZ 30/08)
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