Münchner Kanzlei vertritt 500 Gastronomen
MÜNCHEN (DTZ/vi). Im Auftrag mehrerer Betreiber von Shisha-Cafés in Bayern und in Abstimmung mit dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht und beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären.
In der Klageschrift heißt es, die Gäste besuchten Shisha-Cafés nur, um Wasserpfeifen zu rauchen. Sie würden durch das bayerische Totalrauchverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht. Und noch ein Punkt ist entscheidend: Das Nichtrauchergesetz will die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren schützen. „In Shisha-Bars kann aber gar nicht passiv geraucht werden“, erklärte einer der Betreiber.
(DTZ 32/10)
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