Schlagwort: Verfassungsgerichtshof

  • Österreich: Verkaufsmonopol für E-Zigaretten ist verfassungswidrig

    WIEN // Das geplante Verkaufsmonopol für E-Zigaretten in Tabaktrafiken ist verfassungswidrig. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden.

    Und wies damit die Argumente der Regierung zurück, die mit einem verbesserten Gesundheits- und Jugendschutz begründet wurden. Sie seien nicht so stichhaltig, dass damit der im Gesetzentwurf vorgesehene schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung gerechtfertigt werden könnte, urteilten die Verfassungsrichter.

    E-Zigaretten dürfen künftig weiterhin in Spezialgeschäften verkauft werden. Eine Einschränkung auf Tabaktrafiken, wie sie durch eine Novelle des Tabakmonopolgesetzes geplant war, widerspricht der Verfassung.

    Knapp 75 Händler mit insgesamt 250 Mitarbeitern wären direkt betroffen gewesen, wenn das Gesetz am 1. Oktober in Kraft getreten wäre.
    red

    (DTZ 32/15)

  • E-Zigaretten-Händler klagen vor dem Verfassungsgerichtshof

    WIEN // Österreichs E-Zigaretten-Fachhändler sind sauer. Grund: Ab Oktober dürfen die Liquids nur noch im Tabakfachhandel verkauft werden.

    Mit der Verlagerung der Produkte in die Trafiken breche den rund 70 E-Zigaretten-Händlern rund 75 Prozent ihres Umsatzes und damit ihre Haupteinnahmequelle weg, berichtet der „Kurier“. Sie fühlen sich vom Gesetzgeber enteignet und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof.

    Thomas Baburek, Vereinsobmann und Shop-Inhaber in Hirtenberg hat stellvertretend für 26 Händler an einem Individualantrag gearbeitet, den er in den nächsten Tagen bei Gericht einreichen will, heißt es. Grund ist das überarbeitete Tabakmonopolgesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Darin heißt es, dass in Österreich ab 1. Oktober Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, die für das Verdampfen in E-Zigaretten vorgesehen sind, nur noch von Trafiken verkauft werden. Den E-Händlern bleibt demnach nur noch der Verkauf der Nachfüllgeräte.

    Die Händler werfen dem Gesetzgeber in ihre Eigentumsrechte einzugreifen und ihre freie Erwerbstätigkeit zu beschränken. Der Gesundheits- und Jugendschutz sei nur vorgeschoben. „Warum kann ein Trafikant dafür eher bürgen als wie Händler?“, wird Baburek in den österreichischen Medien zitiert. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Er glaubt, dass die E-Zigaretten unter das Tabakmonopolgesetz gestellt werden sollen.

    Die EU-Kommission erörtert zurzeit, ob E-Zigaretten steuerlich wie Tabakprodukte zu behandeln sind.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Absolutes Rauchverbot im Saarland rechtens

    SAARBRÜCKEN (DTZ/red). In allen Gaststätten des Saarlands gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot. Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte zu Beginn dieser Woche das von der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition im Februar 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz für verfassungskonform und widersprach damit Verfassungsbeschwerden mehrere Gastwirte.

    Bis zum 1. Dezember dieses Jahres gilt allerdings noch eine Übergangsregelung für Gaststätten, die zwischen November 2007 und November 2009 entsprechende Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten.

    Die Begründung der Richter für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde fußt darauf, dass die Judikative den Gesundheitsschutz höher einschätzt als die Freiheitsrechte von Rauchern, meldete die „Süddeutsche Zeitung“. Somit gehört die saarländische Nichtraucherschutz-Gesetzgebung zu den schärfsten in der Bundesrepublik. Ursprünglich sollte es schon im Juli 2010 in Kraft treten; per Eilentscheid hatte der Verfassungsgerichtshof die Einführung aber gestoppt, um die Klage der Gastronomen zu verhandeln.

    Indessen sieht die Saar-SPD die Rauchverbotsdebatte noch nicht beendet. Zwar sei das Urteil nun zu akzeptieren, äußert sich SPD-Landeschef Heiko Maas, die Partei stehe aber weiterhin kritisch zum von der Landesregierung verschärften Nichtraucherschutzgesetz.

    (DTZ 13/11)

  • Betreiber von Shisha-Cafés klagen

    Münchner Kanzlei vertritt 500 Gastronomen

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Im Auftrag mehrerer Betreiber von Shisha-Cafés in Bayern und in Abstimmung mit dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht und beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären.

    In der Klageschrift heißt es, die Gäste besuchten Shisha-Cafés nur, um Wasserpfeifen zu rauchen. Sie würden durch das bayerische Totalrauchverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht. Und noch ein Punkt ist entscheidend: Das Nichtrauchergesetz will die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren schützen. „In Shisha-Bars kann aber gar nicht passiv geraucht werden“, erklärte einer der Betreiber.

    (DTZ 32/10)

  • Gastrorauchverbot im Saarland gestoppt

    SAARBRÜCKEN (DTZ/fok). Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das In-Kraft-Treten des von der Jamaika-Koalition beschlossenen totalen Rauchverbots in der saarländischen Gastronomie, das ab 1. Juli Gültigkeit haben sollte, vorerst gestoppt.

    Die Richter gaben dem Eilantrag dreier Gastwirte statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, und verfügten in einer einstweiligen Anordnung, dass die drastische Verschärfung der Rauchverbotsregelung nicht in Kraft treten darf, bis das Verfassungsgericht die vorliegenden Klagen auch inhaltlich entschieden hat. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin wird das endgültige Urteil zu den Verfassungsbeschwerden erst im Jahr 2011 gefällt werden.

    Nach Abwägung der Verfassungsrichter ist der Bestandsschutz für die Kläger, die teilweise erhebliche Investitionen in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche getätigt haben, zunächst vorrangig gegenüber einem Totalverbot, weil Nichtraucher bereits heute viele Möglichkeiten haben, rauchfreie Lokale zu besuchen, während für die Kläger eine aktuelle Existenzgefährdung bestehe.

    Innerhalb der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition schwelt weiter Unmut gegen die von den Grünen als Gegenleistung für ihren Regierungsbeitritt erzwungene Verschärfung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie, die auch von etlichen FDP- und CDU-Abgeordneten als Beschneidung der typisch saarländischen Geselligkeit gesehen wird.

    (DTZ 25/10)