WIEN // Das geplante Verkaufsmonopol für E-Zigaretten in Tabaktrafiken ist verfassungswidrig. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden.
Und wies damit die Argumente der Regierung zurück, die mit einem verbesserten Gesundheits- und Jugendschutz begründet wurden. Sie seien nicht so stichhaltig, dass damit der im Gesetzentwurf vorgesehene schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung gerechtfertigt werden könnte, urteilten die Verfassungsrichter.
E-Zigaretten dürfen künftig weiterhin in Spezialgeschäften verkauft werden. Eine Einschränkung auf Tabaktrafiken, wie sie durch eine Novelle des Tabakmonopolgesetzes geplant war, widerspricht der Verfassung.
Knapp 75 Händler mit insgesamt 250 Mitarbeitern wären direkt betroffen gewesen, wenn das Gesetz am 1. Oktober in Kraft getreten wäre.
red
(DTZ 32/15)
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