SAARBRÜCKEN (DTZ/red). In allen Gaststätten des Saarlands gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot. Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte zu Beginn dieser Woche das von der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition im Februar 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz für verfassungskonform und widersprach damit Verfassungsbeschwerden mehrere Gastwirte.
Bis zum 1. Dezember dieses Jahres gilt allerdings noch eine Übergangsregelung für Gaststätten, die zwischen November 2007 und November 2009 entsprechende Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten.
Die Begründung der Richter für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde fußt darauf, dass die Judikative den Gesundheitsschutz höher einschätzt als die Freiheitsrechte von Rauchern, meldete die „Süddeutsche Zeitung“. Somit gehört die saarländische Nichtraucherschutz-Gesetzgebung zu den schärfsten in der Bundesrepublik. Ursprünglich sollte es schon im Juli 2010 in Kraft treten; per Eilentscheid hatte der Verfassungsgerichtshof die Einführung aber gestoppt, um die Klage der Gastronomen zu verhandeln.
Indessen sieht die Saar-SPD die Rauchverbotsdebatte noch nicht beendet. Zwar sei das Urteil nun zu akzeptieren, äußert sich SPD-Landeschef Heiko Maas, die Partei stehe aber weiterhin kritisch zum von der Landesregierung verschärften Nichtraucherschutzgesetz.
(DTZ 13/11)
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