Schlagwort: Gaststätten

  • NRW-Landtag lehnt Gesetzesänderung ab

    DÜSSELDORF // Im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor wenigen Tagen ein Gesetzentwurf abgeschmettert worden, der das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen wieder erlauben sollte.

    darin hieß es zum Beispiel, Rauchverbote sollten nicht gelten, falls Nebenräume vollständig abgetrennt und „in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet“ seien. Außerdem sollten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ausgenommen werden, falls „keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ würden, Personen erst ab 18 Jahren Zutritt hätten und die Gaststätte am Eingang ausdrücklich als „Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sei.

    Mit diesem Vorstoß hatte die Fraktion der AfD versucht, eine Änderung des Paragraphen 3 herbeizuführen, in den ein neuer Absatz 3 – eben mit den beschriebenen Vorschlägen – eingefügt werden sollte. Zur Begründung teilte die AfD mit, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle „einen unverhältnismäßig schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Gastwirte dar“. Eine große Mehrheit der anderen Bundesländer habe in vergleichbaren Gesetzen Ausnahmen für Kleinstgaststätten und Gastronomiebetriebe mit separaten Raucherräumen vorgesehen und machte damit gute Erfahrungen.

    Laut AfD hat dagegen das in Nordrhein-Westfalen geltende „Radikalverbot“ unerwünschte Begleiterscheinungen. So gebe es ein Kneipensterben, dass die Betriebe massive Umsatzverluste verbuchen müssten. In dem Antrag wird die Dehoga mit der Aussage zitiert, vier Fünftel der Schank- und Tanzbetriebe hätten seit Einführung des Totalverbots im Jahr 2013 Umsatzeinbußen verzeichnet, zwei Drittel der Unternehmen über zehn Prozent. Außerdem würden unbeteiligte Anwohner durch Raucher belästigt, die die Gaststätten zum Rauchen verlassen müssten.

    Mit der Ablehnung des Antrags wird es wohl vorerst keinen neuen Vorstoß in dieser Richtung geben. Nach Ansicht von Beobachtern hatte der neue Gesetzentwurf schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, da er von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde.


    red

    (DTZ 42/17)

  • NRW-Landtag beschließt striktes Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung hat letzten Donnerstag Fakten geschaffen: Ab 1. Mai 2013 darf in den Gaststätten von Nordrhein-Westfalen nicht mehr geraucht werden. Und obwohl alle Abgeordnete der Grünen und SPD für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes stimmten, waren nicht alle davon überzeugt.

    Bei der namentlichen Abstimmung haben Medienberichten zufolge 18 der 99 SPD-Abgeordneten persönliche Bedenken darüber geäußert, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gibt.

    In der Debatte am Donnerstag (20. November) verteidigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) das Gesetz damit, dass es bisher zu viele Ausnahmen gegeben habe. CDU- und FDP-Politiker haben die Verordnung scharf attackiert.

    Das aktuelle Gesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten und Kneipen und auf Brauchtumsveranstaltungen wie Karnevalssitzungen und Schützenfesten. Die Verordnung erstreckt sich auch auf Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf öffentlichen Einrichtungen und Einkaufszentren. In Schulen, Universitäten und Spielplätze ist das Rauchen nicht erlaubt.

    Eine Ausnahme gibt es nur für echte geschlossene Gesellschaften. Das heißt, die private Veranstaltung darf nicht öffentlich zugänglich sein. Der Gastgeber muss alle Gäste der Feier namentlich anmelden und die Veranstaltung muss in einem streng abgetrennten Raum stattfinden. Für Biergärten gilt das Rauchverbot nicht.
    Neben Zigaretten gilt das Verbot auch für Zigarren, Zigarillos und Wasserpfeifen.

    Die Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums hatte in diesem Zusammenhang auch E-Zigaretten genannt, doch machten Anbieter darauf aufmerksam, dass dies nicht durch den Wortlaut des neuen Gesetzes abgedeckt und wohl nur Ausdruck der persönlichen Antipathie von Gesundheitsministerin Steffens gegen E-Zigaretten sei.

    Für die Kontrolle des Gesetzes sind die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 2 500 Euro erhoben werden.

    Rauchen auf der Inter-tabac 2013?
    Tageszeitungen vor allem im Dortmunder Raum warfen die Frage auf, ob künftig auf der Inter-tabac das Rauchen in den Hallen noch erlaubt sein wird. Auf Anfrage der Tabak Zeitung erklärte die Messeleitung, dass zunächst einmal feststehe, dass die Inter-tabac auch weiter stattfinden werde und dass auf der Messe geraucht werden dürfe. Ob dies allerdings wie bisher ohne Einschränkungen in den Hallen der Fall sein werde und welche weiteren Schlüsse aus dem neuen Gesetz zu ziehen seien, das werde derzeit von der Messe noch einer genaueren Analyse unterzogen.

    (DTZ 49/12)

  • Absolutes Rauchverbot im Saarland rechtens

    SAARBRÜCKEN (DTZ/red). In allen Gaststätten des Saarlands gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot. Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte zu Beginn dieser Woche das von der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition im Februar 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz für verfassungskonform und widersprach damit Verfassungsbeschwerden mehrere Gastwirte.

    Bis zum 1. Dezember dieses Jahres gilt allerdings noch eine Übergangsregelung für Gaststätten, die zwischen November 2007 und November 2009 entsprechende Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten.

    Die Begründung der Richter für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde fußt darauf, dass die Judikative den Gesundheitsschutz höher einschätzt als die Freiheitsrechte von Rauchern, meldete die „Süddeutsche Zeitung“. Somit gehört die saarländische Nichtraucherschutz-Gesetzgebung zu den schärfsten in der Bundesrepublik. Ursprünglich sollte es schon im Juli 2010 in Kraft treten; per Eilentscheid hatte der Verfassungsgerichtshof die Einführung aber gestoppt, um die Klage der Gastronomen zu verhandeln.

    Indessen sieht die Saar-SPD die Rauchverbotsdebatte noch nicht beendet. Zwar sei das Urteil nun zu akzeptieren, äußert sich SPD-Landeschef Heiko Maas, die Partei stehe aber weiterhin kritisch zum von der Landesregierung verschärften Nichtraucherschutzgesetz.

    (DTZ 13/11)

  • Arbeitsplätze im BAT-Werk Bayreuth sicher

    BAYREUTH (DTZ/red). Beim Zigarettenhersteller British American Tobacco (BAT) in Bayreuth laufen die Maschinen ab 2011 sieben Tage die Woche. Das hat der Betriebsrat des Unternehmens Anfang der Woche angekündigt. Eine Arbeitszeitverlängerung für die Beschäftigten in der Fertigung soll es nicht geben.

    Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, erklärte bei einer Betriebsbesichtigung, dass die rund 1 500 Arbeitsplätze in dem Werk bis voraussichtlich 2020 gesichert seien. Darauf habe sich seine Gewerkschaft mit der Unternehmensleitung in den laufenden Tarifverhandlungen verständigt. BAT gilt als größter privater Arbeitgeber im Raum Bayreuth.

    (DTZ 39/10)

  • Rauchverbot: Rückzieher der EU-Kommission

    BRÜSSEL (DTZ/red). Beim Rauchverbot spielt die EU-Kommission den Ball zurück an die Mitgliedstaaten. Es sei kein EU-weites Rauchverbot geplant, bestätigt ein deutscher EU-Parlamentarier gegenüber der „Kleinen Zeitung“.

    Die Kommission plant laut Bernd Posselt, EU-deutscher Abgeordneter, „kein totales EU-weites Rauchverbot in Gaststätten“. Die Brüsseler Behörde werde lediglich Bemühungen auf nationaler Ebene unterstützen, habe EU-Gesundheitskommissar John Dalli gegenüber Posselt erklärt.

    Der CSU-Abgeordnete sieht darin eine „erfreuliche erste Abkehr des Gesundheitskommissars von der zentralistischen Menschheitsbeglückungspolitik seiner Vorgänger“. Posselt erklärte vergangene Woche in Brüssel, ein Totalrauchverbot in Gaststätten würde der Vernunft und dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. Die Kommission solle die ausgehandelten Kompromisse respektieren, wie sie derzeit in vielen EU-Ländern funktionierten.

    (DTZ 25/10)