Schlagwort: Popularklage

  • Bayerisches Rauchverbot gilt auch für Shisha-Bars

    MÜNCHEN (DTZ/red). Das strikte Rauchverbot in Bayern gilt auch für Shisha-Bars. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München Ende letzter Woche mitgeteilt. Damit wiesen die Richter eine so genannte Popularklage mehrerer Wirte ab, in deren Lokalen Wasserpfeife geraucht wird.

    Sie hatten gegen das seit Sommer 2010 gültige Rauchverbot Klage eingereicht. Sie bezeichneten das Gesetz Medienberichten zufolge als insgesamt verfassungswidrig und argumentierten, dass ihre Gaststätten mit der herkömmlichen Gastronomie nicht vergleichbar seien darüber hinaus sei auch die Gefahr des Passivrauchs einer Wasserpfeife wissenschaftlich nicht nachgewiesen.

    Die Richter lehnten dies ab und begründeten ihre Entscheidung damit, dass das bayerische Rauchverbot grundsätzlich auch das Rauchen der Shishas erfasse. Der Staat dürfe das Rauchverbot konsequent verfolgen und müsse sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen.

    (DTZ 38/11)

  • Betreiber von Shisha-Cafés klagen

    Münchner Kanzlei vertritt 500 Gastronomen

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Im Auftrag mehrerer Betreiber von Shisha-Cafés in Bayern und in Abstimmung mit dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht und beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären.

    In der Klageschrift heißt es, die Gäste besuchten Shisha-Cafés nur, um Wasserpfeifen zu rauchen. Sie würden durch das bayerische Totalrauchverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht. Und noch ein Punkt ist entscheidend: Das Nichtrauchergesetz will die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren schützen. „In Shisha-Bars kann aber gar nicht passiv geraucht werden“, erklärte einer der Betreiber.

    (DTZ 32/10)