Bayerisches Rauchverbot gilt auch für Shisha-Bars

MÜNCHEN (DTZ/red). Das strikte Rauchverbot in Bayern gilt auch für Shisha-Bars. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München Ende letzter Woche mitgeteilt. Damit wiesen die Richter eine so genannte Popularklage mehrerer Wirte ab, in deren Lokalen Wasserpfeife geraucht wird.

Sie hatten gegen das seit Sommer 2010 gültige Rauchverbot Klage eingereicht. Sie bezeichneten das Gesetz Medienberichten zufolge als insgesamt verfassungswidrig und argumentierten, dass ihre Gaststätten mit der herkömmlichen Gastronomie nicht vergleichbar seien darüber hinaus sei auch die Gefahr des Passivrauchs einer Wasserpfeife wissenschaftlich nicht nachgewiesen.

Die Richter lehnten dies ab und begründeten ihre Entscheidung damit, dass das bayerische Rauchverbot grundsätzlich auch das Rauchen der Shishas erfasse. Der Staat dürfe das Rauchverbot konsequent verfolgen und müsse sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen.

(DTZ 38/11)

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